Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Biometrisches Lichtbild
- alter Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- Einverständniserklärung und eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des nicht anwesenden Sorgeberechtigten beim gemeinsamen Sorgerecht
- Sorgerechtsnachweis der sorgeberechtigten Person bei alleinigem Sorgerecht
- Ab einem Alter von 6 Jahren müssen die Kinder bei der Beantragung anwesend sein.
Wichtige Infos:
Für den Kinderreisepass gibt es Altersbeschränkungen: Er kann nur für Kinder unter 12 Jahren beantragt werden. Jedes deutsche Kind unter 12 Jahren hat Anspruch auf einen Kinderreisepass oder einen Reisepass.
Seit dem 1. Januar 2021 ist der Kinderreisepass ein Jahr gültig. Er kann höchstens bis zu einem Alter von 12 Jahren mehrmals, jeweils um ein Jahr verlängert werden. Der Kinderreisepass kann nur vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. Dann muss der Kinderreisepass neu ausgestellt werden.
Das Lichtbild und persönliche Angaben können aktualisiert werden.
Kosten:
Neuer Kinderreisepass: 13,00 €
Verlängerung oder Änderung: 6,00 €
Der Betrag kann per EC-Karte oder bar bezahlt werden.
Dauer 30 Min.