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Bestätigung
Leistungen
Abholung Personalausweis
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Hier finden Sie weitere Informationen zur Abholung des Personalsausweis. 
  • Alten oder vorläufigen Personalausweis mitbringen
Dauer 15 Min.
Abholung Reisepass
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  • Alten oder vorläufigen Reisepass mitbringen
Dauer 15 Min.
An- Ab- oder Ummeldung (pro Person)
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Hier finden Sie weitere Informationen zur An- Ab oder Ummeldung eines Wohnsitz. 

Bitte bringen Sie Ihe Personaldokumente (Personalausweis und Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) sowie eine Wohnungsgeberbestätigung mit.

Hier können Sie die Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei Ihrem Vermieter runterladen. 
Dauer 45 Min.
Ausländerfischereischein
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Hier finden Sie weitere Informationen zur Ausstellung eines Fischererschein.
Bitte teilen Sie in den Notizen mit, ob es sich um eine Verlängerung handelt. 
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn der Fischereischein noch nicht abgelaufen ist. 
Die Gebühren für eine Verlängerung und eine Neuaustellung betragen das Gleiche.

​Bei Erstausstellung muss das Zeugnis über die bestandene hessische Fischerprüfung vorgelegt werden. 
Dauer 20 Min.
Auszug Gewerberegister (für Zulassungsstelle)
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Dauer 15 Min.
Beantragung Personalausweis/ vorläufiger BPA
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Hier finden Sie weitere Informationen zur Beantragung eines Personalausweis.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Beantragung eines vorläufigen Personalsausweises. 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalausweis nur ausgestellt werden kann, wenn das mitgebrachte Foto biometrisch und nicht älter als 6 Monate ist. 
 
Dauer 20 Min.
Beantragung Reisepass
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Hier finden Sie weitere Informationen zur Beantragung eines Reisepass. 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Pass nur ausgestellt werden kann, wenn das mitgebrachte Foto biometrisch und nicht älter als 6 Monate ist. 
Dauer 20 Min.
Beglaubigungen max. 10 Kopien
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Hier finden Sie weitere Informationen zu Beglaubigungen von Dokumenten und Unterschriften. 

Personenstandsurkunden können nur vom zuständigen Standesamt geblaubigt werden, nicht vom Bürgerservice. 
Dauer 30 Min.
Einbürgerungsangelegenheiten
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Eintragung Übermittlungssperre
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Feuerwehrangelegenheiten
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Dauer 30 Min.
Fischereiabgabe Jugend 10-16 Jahre
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Gemäß § 29 Abs. 4 HFischG dürfen Jugendliche im Alter von zehn bis 16 Jahren zukünftig ohne einen Fischereischein die Fischerei in Begleitung ausüben. Die Erteilung eines Jugendfischereischein-Dokuments ist somit nicht mehr vorgesehen und auch nicht in der Übergangsregelung nach § 56 Abs. 2 HFischG geregelt. Nach § 35 Abs. 1 HFischG haben Jugendliche jedoch auch weiterhin die Fischereiabgabe zu entrichten. Diese ist pro Kalenderjahr zu erheben und kann bis zu vier Jahre im Voraus entrichtet werden. Die Fischereiabgabe ist bei der zuständigen Gemeinde zu entrichten, sodann wird die Bescheinigung über die Zahlung der Jugendfischereiabgabe ausgestellt.

Zeitraum          Fischereiabgabe      Gebühr
1 Jahr              3,50 €                        3,00
2 Jahre            7,00 €                        3,00
3 Jahre            10,50 €                      3,00
4 Jahre            14,00 €                      3,00
 
 
Dauer 20 Min.
Fischereischein 1 Jahr/Sonderfischereischein
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Hier finden Sie weitere Informationen zur Ausstellung eines Fischererschein.
Bitte teilen Sie in den Notizen mit, ob es sich um eine Verlängerung handelt. 
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn der Fischereischein noch nicht abgelaufen ist. 
Die Gebühren für eine Verlängerung und eine Neuaustellung betragen das Gleiche.
Dauer 20 Min.
Fischereischein 10 Jahre
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Hier finden Sie weitere Informationen zur Ausstellung eines Fischererschein.
Bitte teilen Sie in den Notizen mit, ob es sich um eine Verlängerung handelt. 
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn der Fischereischein noch nicht abgelaufen ist. 
Die Gebühren für eine Verlängerung und eine Neuaustellung betragen das Gleiche.
Dauer 20 Min.
Fischereischein 5 Jahre
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Hier finden Sie weitere Informationen zur Ausstellung eines Fischererschein.
Bitte teilen Sie in den Notizen mit, ob es sich um eine Verlängerung handelt. 
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn der Fischereischein noch nicht abgelaufen ist. 
Die Gebühren für eine Verlängerung und eine Neuaustellung betragen das Gleiche.
Dauer 20 Min.
Friedhofsangelegenheiten für Krofdorf-Gleiberg
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Dauer 30 Min.
Gewerbe An-, Ab- Ummeldung
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GEZ-Gebührenbefreiung
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Grundsicherungsantrag
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Dauer 30 Min.
Lebensbescheinigung
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  • Ausweis und/oder Reisepass, falls keine Ausweise vorhanden sind Geburtsurkunde
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein.

Gebührenfrei

Dauer 10 Min.
Nutzfeueranmeldung
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Hier finden Sie das Formular zur Nutzfeueranmeldung.
Gerne können Sie das Formular ausfüllen und per E-Mail an gemeinde@wettenberg.de senden. 
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung mindestens zwei Werktage vor dem Termin bei der Gemeinde Wettenberg eingehen muss. 
Dauer 30 Min.
PIN setzen Personalausweis
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Dauer 10 Min.
Schwerbehindertenparkausweis
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Hier finden Sie weitere Informationen zur Beantragung eines Schwerbehindertenparkausweis. 
  • aktuelles Passfoto 
  • Behindertenausweis (Merkzeichen aG oder Bl zwingend erforderlich)
Dauer 20 Min.
Standesamtsangelegenheiten
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Auf Grund des vielfältigen Aufgabenbereiches bitten wir vor einer Buchung weiterhin um telefonische Kontaktaufnahme unter 0641/804-47. 
Dauer 30 Min.
Steuer-ID
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Anforderung Steuer-ID
Dauer 10 Min.
Wahlen
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Dauer 15 Min.

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