Hier finden Sie weitere Informationen zur Abholung des Personalsausweis.
- Alten oder vorläufigen Personalausweis mitbringen
- Die Aushändigung kann nur direkt an die antragstellende Person oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen (Vollmacht Personalausweis).
- Auch Sorgeberechtigte benötigen von der antragstellenden Person eine entsprechende Vollmacht Personalausweis, wenn diese das 16. Lebensjahr vollendet hat
Dauer 15 Min.