Pro Person wird ein Termin benötigt. Bei mehreren Personen bitte entsprechend viele Termine buchen!
Benötigte Unterlagen:
- Wohnungsgeberbescheinigung (vom Vermieter ausgestellt)
Wohnungsgeberbescheinigung
- Personaldokumente (Personalausweis und/ oder Reisepass)
Information:
Sollten sie den Termin nicht persönlich wahrnehmen können haben Sie die Möglichkeit einen Vertreter zu schicken. Dieser hat neben den oben genannten Unterlagen auch eine geeignete Vollmacht vorzulegen.
Bei der Ummeldung minderjähriger Kinder ist das Einverständnis beider Sorgeberechtigten beizubringen. Sollte ein Sorgeberechtigter den Termin nicht wahrnehmen können, muss dem Anwesendem eine geeignete Vollmacht, sowie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mitgegeben werden. (Vollmacht)
Bei alleinigem Sorgerecht muss als Nachweis eine Negativbescheinigung, welche nicht älter als 6 Monate ist, vorgelegt werden. Diese wird vom Jugendamt ausgestellt.
Bei der erstmaligen Wohnsitzanmeldung, von Personen aus dem nicht europäischen Ausland, ist vor dem Besuch in der Meldestelle bitte die Ausländerbehörde aufzusuchen, um einen
tatsächlich möglichen Aufenthalt in der Bundesrepublik überprüfen zu lassen.
Kosten:
keine
Benötigte Unterlagen:
- Wohnungsgeberbescheinigung (vom Vermieter ausgestellt)
Wohnungsgeberbescheinigung
- Personaldokumente (Personalausweis und/ oder Reisepass)
Information:
Sollten sie den Termin nicht persönlich wahrnehmen können haben Sie die Möglichkeit einen Vertreter zu schicken. Dieser hat neben den oben genannten Unterlagen auch eine geeignete Vollmacht vorzulegen.
Bei der Ummeldung minderjähriger Kinder ist das Einverständnis beider Sorgeberechtigten beizubringen. Sollte ein Sorgeberechtigter den Termin nicht wahrnehmen können, muss dem Anwesendem eine geeignete Vollmacht, sowie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mitgegeben werden. (Vollmacht)
Bei alleinigem Sorgerecht muss als Nachweis eine Negativbescheinigung, welche nicht älter als 6 Monate ist, vorgelegt werden. Diese wird vom Jugendamt ausgestellt.
Bei der erstmaligen Wohnsitzanmeldung, von Personen aus dem nicht europäischen Ausland, ist vor dem Besuch in der Meldestelle bitte die Ausländerbehörde aufzusuchen, um einen
tatsächlich möglichen Aufenthalt in der Bundesrepublik überprüfen zu lassen.
Kosten:
keine
Dauer 15 Min.