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Bestätigung
Leistungen
Ab-, An- und Ummeldungen
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Pro Person wird ein Termin benötigt. Bei mehreren Personen bitte entsprechend viele Termine buchen!

Benötigte Unterlagen:

- Wohnungsgeberbescheinigung (vom Vermieter ausgestellt)
Wohnungsgeberbescheinigung

- Personaldokumente (Personalausweis und/ oder Reisepass)

Information:
Sollten sie den Termin nicht persönlich wahrnehmen können haben Sie die Möglichkeit einen Vertreter zu schicken. Dieser hat neben den oben genannten Unterlagen auch eine geeignete Vollmacht vorzulegen.

Bei der Ummeldung minderjähriger Kinder ist das Einverständnis beider Sorgeberechtigten beizubringen. Sollte ein Sorgeberechtigter den Termin nicht wahrnehmen können, muss dem Anwesendem eine geeignete Vollmacht, sowie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mitgegeben werden. (Vollmacht)

Bei alleinigem Sorgerecht muss als Nachweis eine Negativbescheinigung, welche nicht älter als 6 Monate ist, vorgelegt werden. Diese wird vom Jugendamt ausgestellt.

Bei der erstmaligen Wohnsitzanmeldung, von Personen aus dem nicht europäischen Ausland, ist vor dem Besuch in der Meldestelle bitte die Ausländerbehörde aufzusuchen, um einen
tatsächlich möglichen Aufenthalt in der Bundesrepublik überprüfen zu lassen.

Kosten:
keine
Dauer 15 Min.
Befreiung von der Ausweispflicht
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Benötigte Unterlagen:
- der ablaufende Personalausweis oder Reisepass
- ausgefüllter Antrag der Person oder ihres Vertreters auf Befreiung der Ausweispflicht (Antrag)
- Nachweis über den Grund der Befreiung (z. B. Erteilung der Pflegestufe)

Information:
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Personalausweisbehörde Personen von der Ausweispflicht befreien. Hierzu zählen z. B. die Erteilung eines Pflegegrades, eine eingerichtete Betreuung oder der dauerhafte Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung.

Kosten:
keine
Dauer 15 Min.
Beglaubigung
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Benötigte Unterlagen:
- Das zu beglaubigende Dokument im Original

Information:
Im Sachbereich Meldewesen können nur Bundespersonalausweise, Reisepässe sowie ausländische Personaldokumente beglaubigt werden. Für die Beglaubigung für z. B. Zeugnisse wenden Sie sich bitte an die Stadt- und tourismusinformation!

Kosten:
- je Seite der Erstausfertigung 4,40 Euro
- jede weitere Ausfertigung 4,40 Euro
- je Kopie in Farbe 1,00 Euro
- je Kopie in s/w 0,37 Euro
Dauer 10 Min.
eID-Funktion
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Pro Person wird ein Termin benötigt. Bei mehreren Personen bitte entsprechend viele Termine buchen!

Benötigte Unterlagen:

- Bundespersonalausweis

Information:
Der neue digitale Personalausweis ermöglicht es Ihnen, sich online auszuweisen. Dazu ist die Vergabe einer persönlichen, 6-stellingen PIN notwendig. Diese können Sie sich in der Meldestelle oder in der App für den Online-Ausweis setzen. Personalausweisportal

Kosten:
- keine
Dauer 10 Min.
Eintragung von Sperren
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Benötigte Unterlagen:
- Übermittlungssperren: Bundespersonalausweis / Reisepass
- Auskunftssperren: Nachweisbare Glaubhaftmachung, die die Eintragung einer Auskunftssperre rechtfertigen (Gerichtsurteil, Anzeigen bei der Polizei, Sperren die auf Veranlassung einer in § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 - 4, 6 - 9 und 11 genannten Behörde von Amts wegen eingetragen wurde.

Information:
Die Möglichkeit zur Eintragung einer Übermittlungssperre (Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, Alters- und Ehejubiläen, Adressbuchverlage und Auskünfte an Parteien) stehen jedem Bürger zur Verfügung. Die Sperre ist zeitlich unbegrenzt und kann jederzeit widerrufen werden.
Die Möglichkeit zur Eintragung einer Auskunftssperre ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hier stehen besondere schutzwürdige Interessen, z. B. bei Vorliegen einer Gefahr für Leib und Leben, im Vordergrund. Allein die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe rechtfertigt noch nicht die Eintragung einer Auskunftssperre! Die Sperre ist für zwei Jahre befristet und muss gegebenenfalls nach Ablauf erneuert werden.

Kosten:
- keine
Dauer 15 Min.
Führungszeugnis
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Pro Person wird ein Termin benötigt. Bei mehreren Personen bitte entsprechend viele Termine buchen!

Benötigte Unterlagen:

- Personalausweis oder Reisepass

Zusätzlich bei erweiterten oder behördlichen (Beleg Art 0) Führungszeugnissen:
- das Schreiben der abfordernden Stelle (z. B. Arbeitgeber, Führerscheinstelle,...)

Information:
Alternativ zur Beantragung in der Meldebehörde, kann mit der aktivierten Onlinefunktion Ihres Bundespersonalausweises das Führungszeugnis auch bequem von Zuhause aus beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.

Kosten:
- 13,00 Euro oder
- von Gebühren befreit, bei besonderem Verwendungszwecken - z. B. Ehrenamt (dies ist nachzuweisen)
Dauer 10 Min.
Meldebescheinigung
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Pro Person wird ein Termin benötigt. Bei mehreren Personen bitte entsprechend viele Termine buchen!

Eine Meldebescheiniung gibt darüber Auskunft, wo jemand aktuell gemeldet ist und ersetzt NICHT die An-, Um- oder Abmeldung.

Benötigte Unterlagen:

- Bundespersonalausweis / Reisepass

Kosten:
- 10,00 Euro
- bei Vorliegen eines besonderen Verwendungszweckes, z. B. Unterhaltsvorschuss, kostenfrei
 
Dauer 10 Min.
Personalausweis / Pass / eID-Karte
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Pro Person wird ein Termin benötigt. Bei mehreren Personen oder mehreren Dokumenten bitte im folgenden Schritt entsprechend viele Termine buchen!

Benötigte Unterlagen:

- Geburts- / Eheurkunde
- aktuelles (nicht älter als 6 Monate), digitales Lichtbild (QR-Code) oder Aufnahme des Lichtbildes in der Behörde 
- ablaufender Bundespersonalausweis / Reisepass

Information:
Jeder Antragsteller muss persönlich in der Meldestelle erscheinen, eine Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich.
Für die Beantragung des Personalausweises können Antragsteller ab 16 Jahren allein vorsprechen, ohne die Sorgeberechtigten.
Für die Beantragung eines Reisepasses wird die Zustimmung der Sorgeberechtigten bis zum 18. Lebensjahr benötigt.

Bei minderjährigen Antragstellern müssen beide Sorgeberechtigten ihre Einverständnis zur Ausstellung des Dokuments erteilen. Mindestens ein Sorgeberechtigter muss mit dem Kind zur Antragstellung anwesend sein. Für den zweiten Sorgeberechtigten genügt die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zusammen mit einer Kopie des Personalausweises/Reisepasses. (Vollmacht)

Für die Aufnahme von Lichtbildern von Babys, kleinen Kindern und Personen mit Beeinträchtigungen empfehlen wir ausdrücklich den vorherigen Besuch eines Fotografen!

Kosten:
- Bundespersonalausweis / eID-Karte
   Antragsteller unter 24 Jahre / 27,60 Euro (Gültigkeit 6 Jahre)
   Antragsteller über 24 Jahre / 46,00 Euro (Gültigkeit 10 Jahre)

- vorläufiger Personalausweis / 10,00 Euro (Gültigkeit max. 3 Monate)

- Reisepass
   Antragsteller unter 24 Jahre / 37,50 Euro (Gültigkeit 6 Jahre)
   Antragsteller über 24 Jahre / 70,00 Euro (Gültigkeit 10 Jahre)
   Expresszuschlag / 32,00 Euro

- vorläufiger Reisepass / 26,00 Euro

- Aufnahme digitales Lichtbild in der Behörde / 6,00 Euro 

 
Dauer 15 Min.
Personalausweis / Pass abholen
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Pro Person wird ein Termin benötigt. Bei mehreren Personen oder mehreren Dokumenten bitte entsprechend viele Termine buchen!

Benötigte Unterlagen:

- Abgelaufener Bundespersonalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis/vorläufiger Reisepass/Kinderreisepass

Information:
Der Antragsteller kann sich mit einer geeigneten Vollmacht bei der Abholung der Dokumente vertreten lassen. Aus der Vollmacht muss hervorgehen, ob das abgelaufene Dokument durch die Meldebehörde vernichtet werden kann, oder ob es dem Bevollmächtigten ungültig überlassen werden soll.

Kosten:
- keine
Dauer 10 Min.
sonstige Änderungen
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Sonstige melderechtliche Angelegenheiten

Sollten Sachverhalte die Tatsache rechtfertigen, dass Änderungen/Angleichungen im Melderegister vorgenommen werden müssen, muss die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter in der Meldestelle vorsprechen.

Solche Sachverhalte können z. B. sein:
- Staatsangehörigkeitswechsel
- Namenänderung
- Entmündigung
- Pflegschaft / Adoption
- Konfessionswechsel
- usw. ...

Für die Änderung/ Angleichung des Melderegisters müssen geeignete Unterlagen vorgelegt werden.

Kosten:
- keine
Dauer 15 Min.
Steuer-ID
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Benötigte Unterlagen:
- Bundespersonalausweis/Reisepass

Information:
Die Steueridentifikationsnummer wird einmalig vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Diese kann im Form einer Selbstauskunft bei der Meldebehörde durch den Bürger abgefordert werden. Eine Übermittlung an Dritte ist nicht möglich.

Kosten:
- keine
Dauer 10 Min.
Untersuchungsberechtigungsschein
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Benötigte Unterlagen:
- Bundespersonalausweis/Reisepass

Information:
Für ärztliche Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz kann sich der Jugendliche, wenn gefordert, einen entsprechenden Untersuchungsberechtigungsschein in der Meldebehörde ausstellen lassen. Dieser ermöglicht die Kostenübernahme der notwendigen Untersuchung durch das Land Sachsen-Anhalt.

Bei Verlust des Untersuchungsberechtigungsscheines vor Stattfinden der ärztlichen Untersuchung kann kein Ersatzformular ausgestellt werden. In diesem Fall ist die Untersuchung selbst zu finanzieren.

Kosten:
- keine
Dauer 10 Min.
Verlust von Personalausweis/Pass
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Pro Person wird ein Termin benötigt. Bei mehreren Personen bitte entsprechend viele Termine buchen!

Benötigte Unterlagen:

- wenn vorhanden, ein Dokument, welches geeignet ist die Identität festzustellen (Führerschein, Krankenkassenkarte, etc.)

Information:
Eine Verlustmeldung, z. B. bei Diebstahl der Geldbörse, bei der Polizei ersetzt nicht die Verlustanzeige der Personaldokumente bei der Meldebehörde.

Mit der Verlustanzeige des Personaldokumentes sollte immer die Neubeantragung eines Personaldokumentes einher gehen.

Kosten:
- siehe Personalausweis/Pass/eID-Karte
 
Dauer 20 Min.
zusätzlicher Meldevorgang für 1 weitere Person
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Pro Person wird ein Termin benötigt. Bei mehreren Personen bitte entsprechend viele Termine buchen!
Dauer 10 Min.
zusätzlicher Meldevorgang für 2 weitere Personen
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Pro Person wird ein Termin benötigt. Bei mehreren Personen bitte entsprechend viele Termine buchen!
Dauer 15 Min.
zusätzlicher Meldevorgang für 3 weitere Personen
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Pro Person wird ein Termin benötigt. Bei mehreren Personen bitte entsprechend viele Termine buchen!
 
Dauer 20 Min.
zusätzlicher Meldevorgang für 4 weitere Personen
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Pro Person wird ein Termin benötigt. Bei mehreren Personen bitte entsprechend viele Termine buchen!
Dauer 25 Min.

Bitte beachten Sie, dass eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist! Während unserer offenen Sprechzeiten ohne Termin können aktuell nur eingeschränkte Dienstleistungen angeboten werden.
Ab sofort werden in den offenen Sprechzeiten ohne Terminvergabe:
Montag von 13:00 - 15:30 Uhr und Freitag von 09:00 - 11:00 Uhr ausschließlich Beglaubigungen, Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen, Verlust von Dokumenten bearbeitet.

 

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15:00