Beschreibung der Dienstleistung
Um heiraten zu können, muss die Eheschließung beim Wohnsitzstandesamt durch die Verlobten angemeldet und das Vorliegen der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt geprüft werden. Eine Anmeldung ist frühestens 6 Monate vor dem Termin der Eheschließung möglich.
Gebühren
50,00 EUR für die Prüfung der Ehevoraussetzungen
100,00 EUR für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, unter Beachtung ausländischen Rechts
100,00 EUR bei Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeiten (Mittwoch, Freitag ab 12 Uhr und an Samstagen)
10,00 EUR Eheurkunde, jede weitere Urkunde 5,00 €
50,00 EUR Miete für die Villa am Bernsteinsee/Seensucht´s Alm
Erforderliche Unterlagen
Beide Partner sind ledig:
wenn außerhalb von Bitterfeld-Wolfen geboren:
- Beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters
- Personalausweis oder Reisepass
wenn in Bitterfeld-Wolfen geboren:
- Personalausweis oder Reisepass
ist ein gemeinsames Kind vorhanden:
- Geburtsurkunde dieses Kindes
Befindet sich der Hauptwohnsitz eines Partners nicht in Bitterfeld-Wolfen, muss eine
erweiterte Meldebescheinigung von der zuständigen Meldebehörde vorgelegt werden. Die einfache Meldebescheinigung ist nicht ausreichend.
wenn beide Partner schon verheiratet waren zusätzlich:
- Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung aus dem Ehebuch der letzten Ehe mit Auflösung, d. h. Vorlage des rechtskräftigen Scheidungsurteils bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten. In Ausnahmefällen genügen die Eheurkunde bzw. die beglaubigte Ablichtung aus dem Ehebuch mit dem Eintrag dieser Auflösungen.
Zusätzliche Hinweise
Bei Aussiedlern benötigen wir zusätzlich:
- Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung
- Registrierschein
- Bescheinigung über alle Namenserklärungen (z. B. nach § 94 BVFG oder zum Ehenamen)
Bei eingebürgerten Beteiligten zusätzlich: Einbürgerungsurkunde
Wichtig!
Legen Sie bitte immer Originaldokumente vor. Für nicht in deutscher Sprache abgefasste Urkunden ist stets eine deutsche Übersetzung eines in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzers erforderlich.
Sämtliche ausländischen Urkunden bedürfen der Legalisation durch die Deutsche Botschaft bzw. einer Apostille durch die Heimatbehörde. Für manche Staaten bedürfen die ausländischen Urkunden auch einer gesonderten Echtheitsüberprüfung durch die Deutsche Botschaft.
Eheschließung im Ausland:
- unbedingt beim Standesamt vorsprechen, da je nach Wunschland unterschiedliche Erfordernisse zu beachten sind
Eheschließung mit Ausländerbeteiligung:
- unbedingt beim Standesamt vorsprechen, da die erforderlichen Unterlagen von Land zu Land unterschiedlich, evtl. noch Legalisationen anzubringen oder inhaltliche Überprüfungen notwendig sind.
Art der Bezahlung
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte beim Kassenautomaten gezahlt werden.
Dauer 45 Min.