Landesfamilienpass Voraussetzungen:
-Familien mit min. 3 kindergeldberechtigten Kindern die mit Ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
-Alleinerziehende, die mit min. einem Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat, in häuslicher Gemeinschaft leben
-Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Schwerbehindertengrad min. 50%), für das ein Kindergeldanspruch besteht und mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft lebt
-Familien, die Kindergeldzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und mit einem oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die ein Kindergeldanspruch besteht
-Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit min. einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Der Landesfamilienpass ist nicht Einkommensabhängig.
Renninger Familienpass:
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 15.12.2003 die Richtlinien für den Renninger Familienpass neu gefasst.
Bezugsberechtigt für den Renninger Familienpass sind:
-Familien mit min. 3 kindergeldberechtigten Kinder in häuslicher Gemeinschaft leben
-Familien mit nur einem Elternteil, die mit min. einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben (wenn der Elternteil in eheähnlicher Gemeinschaft lebt, ist diese einem Ehepaar gleichzustellen)
-Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehindertem Kind mit einem Behinderungsgrad von min. 50 v.H. der Erwerbsminderung
-Empfänger von laufender Sozialhilfe
Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei allen vorgenannten Personen/Familien nicht über 40.000 Euro liegen. Der Einkommensnachweis gilt als erbracht, wenn der Antragsteller den Steuerbescheid des vorvergangenen Jahres vorlegt.
Dauer 10 Min.