Mitzubringenede Unterlagen:
-bisheriges Ausweisdokument
-Geburts- oder Heiratsurkunde (bei Erstausstellung durch unsere Verwaltung)
-ein neues biometrisches Lichtbild
(zwingend erforderlich, sonst ist keine Antragstellung möglich)
-Gebühr von € 37,50 (unter 24 Jahren) bzw. € 60,- (ab 24 Jahren)
-Bei Antragstellern unter 18 Jahren Einverständniserklärung der Eltern (bei alleinerziehenden Sorgerechtserklärung)
(Einverständniserklärung muss spätestens bei der Abholung vorliegen. Formular wird bei Antragstellung ausgegeben.)
Falls eine Expressausstellung nötig ist, erhöht sich die Gebühr um € 32,-
Kinder ab 6 Jahren müssen persönlich erscheinen, da Fingerabdrücke erfasst werden müssen.
Ab 10 Jahren muss auch die Unterschrift im Dokument erfasst werden.
Bei Fragen melden Sie sich direkt bei uns.
Über die tatsächliche Bearbeitunsgzeit durch die Bundesdruckerei kann das Bürgerbüro keine verbindlichen Auskünfte geben.
Über Einreisebestimmungen informiert das Auswärtige Amt.
Dauer 10 Min.