Bitte bringen Sie den ausgefüllten
Antrag mit erforderlichen Unterlagen im Interimsgebäude, 1.Tür links vorbei.
Alternativ können Sie die Unterlagen auch in einem Umschlag mit dem Betreff "Wohnberechtigungsschein" in den Briefkasten des Rathauses einwerfen.
Die Ausstellung kann 2-3 Wochen in Anspruch nehmen.
Informationen zum allgemeinen Wohnberechtigungsschein:
Mit dem allgemeinen Wohnberechtigungsschein kann sich der Wohnungssuchende im Grundsatz in ganz Baden-Württemberg um eine entsprechende geförderte (Sozial-) Mietwohnung bewerben. Im allgemeinen Wohnberechtigungsschein ist der Umfang der Wohnberechtigung (insbesondere die Zahl der Haushaltsangehörigen, angemessene Wohnungsgröße) genau beschrieben.
Der allgemeine Wohnberechtigungsschein kann von der Gemeinde Ellhofen nur für Einwohner ausgestellt werden, die ihren Hauptwohnsitz in Ellhofen haben.
Weitere Informationen: HIER
Da sich die Wohnberechtigung auf alle Haushaltsangehörigen erstreckt, sind für alle Haushaltsangehörigen entsprechende Einkommensnachweise vorzulegen.
Diese können beispielsweise sein:
- Einkommensnachweise für alle Haushaltsangehörigen (letzte 3 Monate)
- Elterngeld
- Krankengeld
- Leistungsbescheide (Arbeitslosengeld-I, SGB II (Hartz IV), Grundsicherung (SGB VIII)
- Aktuelle Rentenmitteilungen
- Unterhaltszahlungen
- bei Selbständigen Steuererklärung des Vorjahres
Dauer 15 Min.