Info:
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei nicht europäischen Ausweisdokumenten zusätzlich die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitel
- Bei Beantragung eines Führungszeugnisses für eine Behörde wird die vollständige Anschrift, Aktenzeichen, Verwendungszweck und ggf. Ansprechpartner benötigt.
Gebühr:
- 13,00 €
- Bei Gebührenbefreiung: Nachweis über die Gebührenbefreiung
Sonstiges:
- Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein.
Zusätzliche Informationen:
Für ein erweitertes Führungszeugnis wird die schriftliche Anforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes für die Erteilung vorliegen, benötigt.
Das persönliche Erscheinen im Rathaus entfällt, wenn Sie Ihr Führungszeugnis im Internet über das Onlineportal direkt beim Bundesamt für Justiz stellen möchten, dafür benötigen Sie:
- neuer elektronischer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes bzw. AusweisApp2
- gegebenenfalls digitales Erfassungsgerät wie Scanner oder Digitalkamera, damit Sie Nachweise hochladen können
Für das erweiterte Führungszeugnis, sowie für behördliche Führungszeugnisse, bringen Sie bitte unbedingt das Schreiben der anfordernden Stelle mit!
Für die Gebührenbefreiung ist bei Beantragung des Führungszeugnisses eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen, für die eine ehrenamtliche Tätigkeit erbracht wird. Der Verwendungszweck ist hierbei anzugeben.
Der Antrag wird von der Meldebehörde an das Bundeszentralregister übersandt, welches das Führungszeugnis im Regelfall innerhalb von 14 Tagen ausstellt.
Dauer 10 Min.