Fischereischein beantragen
Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.
Der Fischereischein ist gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Dies gilt nicht für Jugendfischereischeine.
Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie die Erlaubnis der Person, die das Fischereirecht für das Gewässer besitzt.
Voraussetzungen
Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)
- Sie sind zwischen 10 und 15 Jahre alt,
- Sie haben keinen Sachkundenachweis und
- Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis
Mit einem Jugendfischereischein dürfen Sie nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.
Fischereischein auf Lebenszeit
- Sie sind mindestens 10 Jahre alt und
- Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Sie dürfen die Fischereiprüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anerkannten Lehrgang teilgenommen haben.
Touristen-/Jahresfischereischein
- Sie wohnen nicht in der Bundesrepublik
- Der Fischereischein wird nur für eine Dauer von einem Monat ausgestellt
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Passbild
- Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Fischerprüfung
Kosten
Erst-, Neuausstellung (auf Lebenszeit):
- 1 Jahr: 62,00 €
- 5 Jahre: 110,00 €
- 10 Jahre: 170,00 €
Verlängerung:
- 1 Jahr: 17,00 €
- 5 Jahre: 65,00 €
- 10 Jahre: 125,00 €
Jugendfischereischein:
- 5,50 € für jedes Kalenderjahr bis zum 16. Lebensjahr
Touristen-/Jahresfischereischein:
Auskunft der aktuellen Fischereiabgabe (ab 01.01.2024):
- 1 Jahr: 12,00 €
- 5 Jahre: 60,00 €
- 10 Jahre: 120,00 €
Diese Abgabe entfällt für den Jugendfischereischein.
Weiterführende Infos: https://service.rheinstetten.de/leistungen-a-z/fischereischein-beantragen
Dauer 20 Min. pro Person