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Bestätigung
Bescheinigungen und Beglaubigungen
Ausstellung von Bescheinigungen
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Ausstellung von Bescheinigungen
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen gewählte Leistung nur für Bürger der Stadt Rheinstetten möglich ist.
 

  • Meldebescheinigung
  • Internationale Meldebescheinigung
  • Auskunft der Steuer-ID
  • Lebensbescheinigung
  • Haushaltsbescheinigung


Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass


Gebühr:

  • 5,00 €
Dauer 5 Min. pro Person
Beglaubigungen ab 10 Seiten
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Beglaubigung ab 10 Seiten
 

Erforderliche Unterlagen:

  • Originaldokumente
     

Gebühr:

  • 3,00 € pro beglaubigtes Blatt
 

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass wir von Personenstandsurkunden keine Beglaubigungen durchführen dürfen - Diese erhalten Sie beim Registerführenden Standesamt.
Dauer 30 Min. pro Person
Beglaubigungen bis max. 10 Seiten
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Beglaubigung bis maximal 10 Seiten
 

Erforderliche Unterlagen:

  • Originaldokumente
     

Gebühr:

  • 3,00 € pro beglaubigtes Blatt
     

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass wir von Personenstandsurkunden keine Beglaubigungen durchführen dürfen - Diese erhalten Sie beim Registerführenden Standesamt.
Dauer 10 Min. pro Person
Fischereiangelegenheiten
Fischereischeine (Neuausstellung/Verlängerung)
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Fischereischein beantragen

Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.
Der Fischereischein ist gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Dies gilt nicht für Jugendfischereischeine.
Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie die Erlaubnis der Person, die das Fischereirecht für das Gewässer besitzt.
 
Voraussetzungen

Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)
  • Sie sind zwischen 10 und 15 Jahre alt,
  • Sie haben keinen Sachkundenachweis und
  • Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis
Mit einem Jugendfischereischein dürfen Sie nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.
 
Fischereischein auf Lebenszeit
  • Sie sind mindestens 10 Jahre alt und
  • Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Sie dürfen die Fischereiprüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anerkannten Lehrgang teilgenommen haben.
 
Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis
  • Passbild
  • Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Fischerprüfung
 
Kosten
Erst-, Neuausstellung (auf Lebenszeit):
  • 1 Jahr: 62,00 €
  • 5 Jahre: 110,00 €
  • 10 Jahre: 170,00 €​
     
Verlängerung:
  • 1 Jahr: 17,00 €
  • 5 Jahre: 65,00 €
  • 10 Jahre: 125,00 €
     
Jugendfischereischein:
  • 5,50 € für jedes Kalenderjahr bis zum 16. Lebensjahr

Auskunft der aktuellen Fischereiabgabe (ab 01.01.2024):
  • 1 Jahr: 12,00 €
  • 5 Jahre: 60,00 €
  • 10 Jahre: 120,00 €
Diese Abgabe entfällt für den Jugendfischereischein.

Weiterführende Infos: https://service.rheinstetten.de/leistungen-a-z/fischereischein-beantragen
Dauer 20 Min. pro Person
Führerscheinangelegenheiten
Abholung Führerschein
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Abholung Führerschein

Zur Abholung Ihres neuen Führerscheins, bringen Sie bitte Ihren alten Führerschein mit.

Bei Abholung für andere ist die Vorlage einer Vollmacht und des alten Führerscheins verpflichtend! Bitte bringen Sie als Bevollmächtigter zur Legitimation Ihren Personalausweis mit.
Dauer 5 Min. pro Person
Führerschein beantragen/tauschen/Verlust
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Führerschein beantragen/tauschen/Verlust

Erforderliche Unterlagen:
  • Aktuelles Lichbild (nicht älter als 1 Jahr)
  • ​Personalausweis oder Reisepass
  • Aktueller Führerschein
     
Gilt zusätzlich zur Umstellung altes/neues Recht:
Falls Sie nach der Umstellung der Fahrerlaubnis noch Anhänger mit einer sogenannten Tandemachse fahren möchten, muss die Fahrerlaubnis CE(79) gesondert beantragt werden.
  • Diese Fahrerlaubnis entspricht der seitherigen Regelung der Klasse 3 (Zugfahrzeuge bis 7,5 t Gesamtgewicht und Anhänger mit maximal 11 t Gesamtgewicht). Daraus ergibt sich ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 18,5 t. Die Kombination von Fahrzeug und Anhänger darf 3 Achsen nicht überschreiten.

Fahrerlaubnisinhaber, die bereits das 50. Lebensjahr vollendet haben, müssen für die Beantragung der Fahrerlaubnis der Klasse CE(79) folgende Unterlagen beifügen:
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV
  • Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 1 FeV
Dauer 10 Min. pro Person
Führungszeugnis / Gewerbezentralregister
Führungszeugnis / Gewerbezentralregisterauszug
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Führungszeugnis / Gewerbezentralregisterauszug

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen gewählte Leistung nur für Bürger der Stadt Rheinstetten möglich ist.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schreiben der anfordernden Stelle 
  • Schreiben zum Nachweis der Gebührenbefreiung
 

Gebühr:

  • 13,00 €
Dauer 10 Min. pro Person
Fundangelegenheiten
Fundsachen (Abgabe/Abholung einer Fundsache)
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Fundsachen (Abgabe/Aufgabe/Abholung einer Fundsache)

Das Fundbüro ist verpflichtet Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Funde mit einem Wert unter 10,00 €, Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Dauer 15 Min. pro Person
Pass- und Ausweiswesen
Abholung Personalausweis
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Abholung Personalausweis

Zur Abholung Ihres neuen Personalausweises bringen Sie bitte Ihren alten Personalausweis mit.

Bei Abholung für andere ist die Vorlage einer Vollmacht und das Mitbringen des alten Personalausweises verpflichtend! Bitte bringen Sie als Bevollmächtigter zur Legitimation Ihr Ausweisdokument mit.
Dauer 10 Min. pro Person
Abholung Reisepass
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Abholung Reisepass

Zur Abholung Ihres neuen Reisepasses bringen Sie bitte Ihren alten Reisepass mit.

Bei Abholung für andere ist die Vorlage einer Vollmacht und das Mitbringen des alten Reisepasses verpflichtend! Bitte bringen Sie als Bevollmächtigter zur Legitimation Ihr Ausweisdokument mit.
Dauer 5 Min. pro Person
Aufgabe einer Verlustanzeige von Ausweisdokumenten
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Aufgabe einer Verlustanzeige von Ausweisdokumenten

Sie haben Ihr Ausweisdokument verloren, oder es wurde Ihnen gestohlen?
Dann melden Sie Ihren Verlust/Dienstahl in unserem Bürgerbüro.

Bitte bringen Sie zur Legitimation ein noch vorhandenes Ausweisdokument oder Ihre Geburtsurkunde mit. 

Hinweis:
Führerscheine, Gesundheitskarten etc. gelten nicht als Legitimationsnachweis!
Dauer 10 Min. pro Person
Beantragung vorläufiger Ausweisdokumente (PA/RP)
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Beantragung vorläufiger Ausweisdokumente (PA/RP)
 

Erforderliche Unterlagen:

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr!)
  • Geburts- oder Heiratsurkunde 
 
  1. Vorläufiger Personalausweis
    Gebühr: 10,00 €
    Laufzeit: 3 Monate
    HINWEIS: Einmalige Ausstellung, nur bei dringender Vorlage!
     
  2. Vorläufiger Reisepass
    Gebühr: 26,00 €
    Laufzeit: 1 Jahr
    HINWEIS: Austellung nur möglich, wenn eine Express-Lieferung (3 - 5 Werktage) nicht mehr möglich ist. Die Ausstellung ist nur gegen Vorlage einer Buchungsbestätigung möglich!

Weiterführende Links:
  1. Vorläufigen Personalausweis beantragen  
  2. Vorläufigen Reisepass beantragen
Dauer 15 Min. pro Person
Eintrag eines Doktorgrades
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Eintrag eines Doktorgrades

Voraussetzung ist der Nachweis zur Führung des Doktorgrades (ohne weiteren Zusatz) durch die Verleihungsurkunde oder ein Besitzzeugnis.

Andere akademische Grade (z.B. Diplomgrad, Magistergrad) dürfen nicht eingetragen werden. Rechtliche Grundlage: § 3 Absatz 1 Nr. 4 Bundesmeldegesetz

Unterlagen:
Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass, geeigneter Nachweis zur Führung des Doktorgrades

Hinweis:
Die Eintragung erfolgt in das Ausweis- und Melderegister. Zur Eintragung des Doktorgrades
in ein Ausweisdokument ist eine Neubeantragung verpflichtend (zusätzlicher Termin erforderlich!). 
Dauer 5 Min. pro Person
Passänderung (Eintragung Wohnort oder Vermerke)
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Falls die Adresse auf Ihrem Personalausweis, oder den Chip im Personalausweis nicht geändert werden konnte, oder der Wohnort in Ihrem Reisepass nach einem Umzug nachträglich geändert werden muss.
Dauer 5 Min. pro Person
Personalausweis beantragen
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Personalausweis beantragen
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen gewählte Leistung nur für Bürger der Stadt Rheinstetten verfügbar ist.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • bisheriges Ausweisdokument
  • Biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr!)
  • ggf. Geburtsurkunde (falls kein Ausweisdokument vorhanden)
 

Gebühr:

  • 22,80 € für Personen unter 24 Jahren
  • 37,00 € für Personen ab 24 Jahren
 

Sonstiges:

  • persönliches Erscheinen
  • bei Kinder unter 16 Jahren Einverständniserklärung und Ausweise BEIDER Sorgeberechtigten 
 

Weiterführende Links:

Dauer 15 Min. pro Person
Reisepass beantragen
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Reisepass beantragen
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen gewählte Leistung nur für Bürger der Stadt Rheinstetten verfügbar ist.
 

Erforderliche Unterlagen:

  • bisheriges Ausweisdokument
  • Biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr!)
  • ggf. Geburtsurkunde (falls kein Ausweisdokument vorhanden)​
 

Gebühr:

  • 37,50 € für Personen unter 24 Jahren
  • 70,00 € für Personen ab 24 Jahren
  • Expresslieferung (i. d. R. 3 - 5 Werktage) zzgl. 32,00 €

 

Sonstiges:

  • persönliches Erscheinen
  • bei Kinder unter 18 Jahren Einverständniserklärung und Ausweise BEIDER Sorgeberechtigten 
 

Weiterführende Links:

Dauer 15 Min. pro Person
Nachträgliche Aktivierung Online-Ausweisfunktion
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Nachträgliche Aktivierung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID)

Dazu benötigen Sie Ihren Personalausweis.
Die nachträgliche Aktivierung der eID ist kostenlos.
Dauer 5 Min.
Wohnsitz an-/ab-/ummelden
Wohnsitz anmelden (Einzeln) - Zuzug Rheinstetten
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Wohnsitz anmelden (Einzelperson) - Zuzug nach Rheinstetten 
 

Erforderliche Unterlagen:

  • Alle Ausweisdokumente aller Familienmitglieder
  • Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter
  • ggf. Aufenthaltstitel
 

Frist:

  • Innerhalb von 2 Wochen, danach werden Verwarnungsgelder erhoben.
 

Sonstiges:

  • persönliches Erscheinen
 

Weiterführende Links:

Dauer 15 Min. pro Person
Wohnsitz anmelden (Familie) - Zuzug Rheinstetten
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Wohnsitz anmelden (Familie, mehr als fünf Personen) - Zuzug nach Rheinstetten
 

Erforderliche Unterlagen:

  • Alle Ausweisdokumente aller Familienmitglieder
  • Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter
  • ggf. Aufenthaltstitel
 

Frist:

  • Innerhalb von 2 Wochen, danach werden Verwarnungsgelder erhoben.
 

Sonstiges:

  • persönliches Erscheinen
 

Weiterführende Links:

Dauer 25 Min.
Wohnsitz ummelden - Umzug innerhalb Rheinstetten
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Wohnsitz ummelden - Umzug innerhalb Rheinstetten
 

Erforderliche Unterlagen:

  • Alle Ausweisdokumente
  • Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter
  • ggf. Aufenthaltstitel
 

Frist:

  • Innerhalb von 2 Wochen, danach werden Verwarnungsgelder erhoben.
 

Sonstiges:

  • persönliches Erscheinen
 

Weiterführende Links:

Dauer 15 Min. pro Person
(Neben-)Wohnsitz abmelden (oder Wegzug Ausland)
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Wohnsitz abmelden (Nebenwohnsitz / Wegzug ins Ausland)
 

Erforderliche Unterlagen:

  • Alle Ausweisdokumente aller Familienmitglieder
  • ggf. Aufenthaltstitel
 

Frist:

  • Abmeldung der Nebenwohnung:
    Innerhalb von 2 Wochen, danach werden Verwarnungsgelder erhoben.
  • Wegzug ins Ausland:
    Maximal 7 Tage vor Wegzugsdatum oder zum Wegzugsdatum
 

Sonstiges:

  • Das persönliche Erscheinen und die Vorlage des alten Ausweisdokuments ist verpflichtend. 
  • Die Abmeldung ins Ausland ist maximal 7 Tag vor Auszugsdatum möglich.
 

Weiterführende Links:

Dauer 15 Min. pro Person
Wohnsitz abmelden (Familie) (Wegzug ins Ausland)
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Wohnsitz abmelden (Familie) (Wegzug ins Ausland)


Erforderliche Unterlagen:

  • Alle Ausweisdokumente aller Familienmitglieder
  • ggf. Aufenthaltstitel
 

Frist:

  • Maximal 7 Tage vor Wegzugsdatum oder zum Wegzugsdatum
 

Sonstiges:

  • Das persönliche Erscheinen und die Vorlage des alten Ausweisdokuments ist verpflichtend. 
  • Die Abmeldung ins Ausland ist maximal 7 Tag vor Auszugsdatum möglich.
  • Ggfs. Ist die Vollmacht für andere Familienmitglieder vorzulegen.
 

Weiterführende Links:

Dauer 25 Min. pro Person

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rheinstetten

Bitte beachten Sie, dass verfügbare Termine immer nur maximal vier Wochen im voraus angezeigt werden können.

 

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