Das Einwohnermeldeamt darf nur Dokumente beglaubigen, die von einer deutschen Behörden ausgestellt wurden, oder wenn Sie Dokumente beglaubigen lassen möchten, weil Sie diese bei einer deutschen Behörde oder öffentlich deutschen Einrichtung vorlegen müssen. Zudem können auch Unterschriften beglaubigt werden, diese müssen jedoch direkt vor dem Sachbearbeiter geleistet werden.
Beispiele: Schulzeugnisse, Ausweisdokumente (Reisepass, Personalausweis), Approbationsurkunden und Promotionsurkunden sowie Arbeitszeugnisse zur Vorlage bei der Regierung.
Führerscheine, Bootsführerscheine, standesamtliche Dokumente dürfen nicht beglaubigt werden. Hierzu müssen Sie sich an die ausstellende Behörde wenden.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich 3 Beglaubigungen durchgeführt werden können. Sofern Sie weitere benötigen, müssen Sie einen weiteren Termin buchen.
Ausländische Dokumente:
Dokumente in fremder Sprache können ausschließlich nur mit deutscher Übersetzung beglaubigt werden.
Unterlagen:
5,00 € je Dokument
Beispiele: Schulzeugnisse, Ausweisdokumente (Reisepass, Personalausweis), Approbationsurkunden und Promotionsurkunden sowie Arbeitszeugnisse zur Vorlage bei der Regierung.
Führerscheine, Bootsführerscheine, standesamtliche Dokumente dürfen nicht beglaubigt werden. Hierzu müssen Sie sich an die ausstellende Behörde wenden.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich 3 Beglaubigungen durchgeführt werden können. Sofern Sie weitere benötigen, müssen Sie einen weiteren Termin buchen.
Ausländische Dokumente:
Dokumente in fremder Sprache können ausschließlich nur mit deutscher Übersetzung beglaubigt werden.
Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Originaldokument
5,00 € je Dokument