Das Einwohnermeldeamt darf nur Dokumente beglaubigen, die von einer deutschen Behörden ausgestellt wurden, oder wenn Sie Dokumente beglaubigen lassen möchten, weil Sie diese bei einer deutschen Behörde oder öffentlich deutschen Einrichtung vorlegen müssen. Zudem können auch Unterschriften beglaubigt werden, diese müssen jedoch direkt vor dem Sachbearbeiter geleistet werden.
Beispiele: Schulzeugnisse, Ausweisdokumente (Reisepass, Personalausweis), Approbationsurkunden und Promotionsurkunden sowie Arbeitszeugnisse zur Vorlage bei der Regierung.
Führerscheine, Bootsführerscheine, standesamtliche Dokumente dürfen nicht beglaubigt werden. Hierzu müssen Sie sich an die ausstellende Behörde wenden.
Ausländische Dokumente:
Dokumente in fremder Sprache können ausschließlich nur mit deutscher Übersetzung beglaubigt werden.
Unterlagen:
5,00 € je Dokument
Beispiele: Schulzeugnisse, Ausweisdokumente (Reisepass, Personalausweis), Approbationsurkunden und Promotionsurkunden sowie Arbeitszeugnisse zur Vorlage bei der Regierung.
Führerscheine, Bootsführerscheine, standesamtliche Dokumente dürfen nicht beglaubigt werden. Hierzu müssen Sie sich an die ausstellende Behörde wenden.
Ausländische Dokumente:
Dokumente in fremder Sprache können ausschließlich nur mit deutscher Übersetzung beglaubigt werden.
Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Originaldokument
5,00 € je Dokument