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Anmeldung/Ummeldung/Abmeldung Wohnsitz
Anmeldung/Ummeldung/Abmeldung Wohnsitz
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An-, Ab- und Ummeldung von Wohnungen

Beschreibung der Dienstleistung

Jeder Zuzug in die Gemeinde Schkopau muss gemeldet werden. (Anmeldungen/Ummeldungen in die Zukunft sind nicht möglich)

Bearbeitung

  • sofort

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweise und Reisepässe aller Familienmitglieder
  • bei Kindern Geburtsurkunde
  • ggf. Vollmacht, wenn die An-/Ummeldung durch eine andere Person erfolgen soll
  • Wohnungsgeberbestätigung (KEIN MIETVERTRAG)
  • Selbsterklärung bei Eigentum

Antragsstellung

  • persönlich oder durch ein meldepflichtiges Familienmitglied oder eine bevollmächtigte Person 

Hinweise zur An-, Ab- und Ummeldung minderjähriger Kinder

Hauptwohnung eines minderjährigen Kindes ist die vorwiegend benutzte Wohnung.

Zwei Sorgeberechtigte

Wenn nur ein Sorgeberechtigter das minderjährige Kind an-, ab- oder ummeldet, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Einverständniserklärung und Kopie vom Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten, wenn bislang eine gemeinsame Hauptwohnung bestand und das Kind nur von einem Sorgeberechtigten in die neue Hauptwohnung umgemeldet wird

           oder die alleinige Hauptwohnung des minderjährigen Kindes von der Wohnung eines
           Sorgeberechtigten in die Wohnung des anderen Sorgeberechtigten umgemeldet wird.

  • Kopie des Personalausweises/ Reisepasses des anderen Sorgeberechtigten
  • Sorgerechtsbescheinigung bei unverheirateten Eltern
  • Wohnungsgeberbestätigung

Ein Sorgeberechtigter

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Sorgerechtsbeschluss/ Scheidungsurteil/ Negativbescheinigung
  • Wohnungsgeberbestätigung

Gebühr

  • kostenfrei

Zusätzliche Hinweise

  • die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Frist beträgt zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung
  • die Pflicht zur Ummeldung obliegt jedem, der das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • die Ummeldung für Personen unterhalb dieser Altersgrenze obliegt den Eltern
  • die Verletzung der Meldepflicht ist ein Verstoß gegen den § 54 des Bundesmeldegesetzes (BMG)  in diesem Fall kann ein Verwarn- oder Bußgeldverfahren bis 1.000,00 EUR eingeleitet werden
  • Neugeborene müssen von den Eltern nicht angemeldet werden, sie werden durch die Standesämter direkt der Meldestelle mitgeteilt
Dauer 15 Min.
An-/Um-/Abmeldung Wohnsitz für 1 weitere Person
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Dauer 10 Min.
An-/Um-/Abmeldung Wohnsitz für 2 weitere Personen
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Dauer 10 Min.
Beantragung Personalausweis
Beantragung Personalausweis
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Ausstellung Personalausweis

Beschreibung der Dienstleistung

Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen. Ausgenommen davon sind Personen, die sich mit einem Reisepass ausweisen können.

Bearbeitung

  • Bearbeitungsdauer bis zur Aushändigung 2-3 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriger Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass
  • Geburts-oder Eheurkunde
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • die Gebühr für den Personalausweis

Antragsstellung

  • persönlich (auch Kinder/Jugendliche)
  • Kinder vor Vollendung des 16. Lebensjahres:

Für die vorzeitige Ausstellung eines Personalausweises vor dem 16. Geburtstag eines Kindes ist die Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern erforderlich. Ein Elternteil muss bei der Beantragung persönlich mitkommen. Wenn ein Elternteil nicht mitkommen kann, ist es erforderlich, dass von diesem eine Einverständniserklärung und die Kopie seines Ausweises oder Reisepasses vorgelegt wird.

Gebühr

  • Unter dem 24. Lebensjahr 22,80 € (Kartenzahlung)
  • Ab dem 24. Lebensjahr 37,00 € (Kartenzahlung)
  
Dauer 15 Min.
Personalausweis für 1 weitere Person
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Dauer 10 Min.
Personalausweis für 2 weitere Personen
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Dauer 15 Min.
Beantragung Reisepass
Beantragung Reisepass
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Ausstellung Reisepass

Beschreibung der Dienstleistung

Für Reisen in einige Länder ist ein Reisepass erforderlich.

Bearbeitung

  • ca. 7 bis 8 Wochen
  • in dringenden Fällen kann ein Expressreisepass beantragt werden (Werkdauer 3-4 Tage)

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriger Reisepass, Kinderreisepass oder der gültige Personalausweis
  • Geburts- oder Eheurkunde
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • die anfallende Gebühr für den Reisepass

zusätzliche Hinweise

  • Verlängerungen von Reisepässen sind nicht möglich
  • durch Änderung persönlicher Daten, wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, wird der Reisepass ungültig
  • der Verlust eines Reisepasses muss unverzüglich in der Meldebehörde angezeigt werden
  • Informationen über die Einreisbestimmungen in andere Länder finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/
  • bei Beantragung eines Reisepasses für minderjährige Kinder ist folgendes zu beachten:

Für die Beantragung eines Reisepasses ist die Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern erforderlich. Mindestens ein Elternteil muss persönlich bei der Beantragung erscheinen.

Das Elternteil, welches nicht persönlich erscheint, muss eine schriftliche Einverständniserklärung, sowie den Personalausweis oder Reisepass oder eine gut leserliche Kopie mitgeben.

Bei nichtverheirateten Eltern ist das alleinige Sorgerecht durch geeignete Unterlagen nachzuweisen (z.B. Negativbescheinigung des Jugendamtes).

Wegen der vorzunehmenden Identitätsprüfung und ggf. zur Aufnahme von Fingerabdrücken und der Unterschrift muss das Kind zur Antragstellung mitgebracht werden.

Gebühr

  • Unter dem 24. Lebensjahr 37,50 € (Kartenzahlung)
  • Ab dem 24. Lebensjahr 70,00 € (Kartenzahlung)
  • Expressreisepass 69,50€/102,00€ (Kartenzahlung)
Dauer 15 Min.
Reisepass für 1 weitere Person
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Dauer 10 Min.
Reisepass für 2 weitere Personen
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Dauer 10 Min.

Willkommen bei der Online Terminvergabe der Gemeinde Schkopau.

Bitte suchen Sie sich zunächst die entsprechende Leistung aus und danach können Sie sich ein Datum aussuchen.

Sollten Sie die gewünschte Leistung nicht finden, wenden Sie sich bitte direkt an das Einwohnermeldeamt. 
Tel. 03461 / 7303 -423, -424
meldeamt@gemeinde-schkopau.de

 

 

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