An-, Ab- und Ummeldung von Wohnungen
Beschreibung der Dienstleistung
Jeder Zuzug in die Gemeinde Schkopau muss gemeldet werden. (Anmeldungen/Ummeldungen in die Zukunft sind nicht möglich)
Bearbeitung
- sofort
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweise und Reisepässe aller Familienmitglieder
- bei Kindern Geburtsurkunde
- ggf. Vollmacht, wenn die An-/Ummeldung durch eine andere Person erfolgen soll
- Wohnungsgeberbestätigung (KEIN MIETVERTRAG)
- Selbsterklärung bei Eigentum
Antragsstellung
- persönlich oder durch ein meldepflichtiges Familienmitglied oder eine bevollmächtigte Person
Hinweise zur An-, Ab- und Ummeldung minderjähriger Kinder
Hauptwohnung eines minderjährigen Kindes ist die vorwiegend benutzte Wohnung.
Zwei Sorgeberechtigte
Wenn nur ein Sorgeberechtigter das minderjährige Kind an-, ab- oder ummeldet, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Einverständniserklärung und Kopie vom Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten, wenn bislang eine gemeinsame Hauptwohnung bestand und das Kind nur von einem Sorgeberechtigten in die neue Hauptwohnung umgemeldet wird
oder die alleinige Hauptwohnung des minderjährigen Kindes von der Wohnung eines
Sorgeberechtigten in die Wohnung des anderen Sorgeberechtigten umgemeldet wird.
- Kopie des Personalausweises/ Reisepasses des anderen Sorgeberechtigten
- Sorgerechtsbescheinigung bei unverheirateten Eltern
- Wohnungsgeberbestätigung
Ein Sorgeberechtigter
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Sorgerechtsbeschluss/ Scheidungsurteil/ Negativbescheinigung
- Wohnungsgeberbestätigung
Gebühr
- kostenfrei
Zusätzliche Hinweise
- die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Frist beträgt zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung
- die Pflicht zur Ummeldung obliegt jedem, der das 16. Lebensjahr vollendet hat
- die Ummeldung für Personen unterhalb dieser Altersgrenze obliegt den Eltern
- die Verletzung der Meldepflicht ist ein Verstoß gegen den § 54 des Bundesmeldegesetzes (BMG) in diesem Fall kann ein Verwarn- oder Bußgeldverfahren bis 1.000,00 EUR eingeleitet werden
- Neugeborene müssen von den Eltern nicht angemeldet werden, sie werden durch die Standesämter direkt der Meldestelle mitgeteilt