Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige
Zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, dessen ein Deutscher zur Eheschließung im Ausland bedarf, ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Eheschließende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat der Eheschließende in Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend; hat er sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Erforderliche Unterlagen wenn beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Geburt im Inland: beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil
- bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde übersetzt (mit Apostille oder Legalisation) oder eine internationale Geburtsurkunde
- erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (sie darf nicht älter als vier Wochen sein), falls eine der Eheschließenden nicht in Möglingen gemeldet ist
Hinweis: Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist. Wenn Ihr zukünftiger Ehegatte ausländischer Staatsangehöriger ist, erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt standesamt@moeglingen.de oder 07141/486426.
Gebühr:
- Prüfung nach deutschem Recht 65,00 €
- Mit Auslandsbezug 110,00 €
Sonstiges:
- Das Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate gültig
Dauer 30 Min.