Info:
Voraussetzungen zur Beantragung:
- der vorläufige Reisepass wird nur in Ausnahmefällen ausgestellt, sofern die Zeitspanne zur Beantragung eines regulären Reisepasses bzw. Expresspasses zeitlich nicht mehr ausreicht
- bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in Marktredwitz
- Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit
- persönliches Erscheinen
Nachweise, welche die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses rechtfertigen, sind vor Amt zwingend vorzulegen (z.B. Flugticket).
Darüber hinaus ist eine formlose schriftliche Begründung zur Beantragung eines vorläufigen Reisepasses vorzulegen.
Erforderliche Unterlagen (bitte den für Sie zutreffenden Sachverhalt beachten):
1. Sachverhalt:
Ausstellung des bisherigen Dokuments erfolgte durch Stadt Marktredwitz
Antragsteller älter als 18 Jahre
- bisheriges amtliches Ausweisdokument - Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (kein Führerschein, Krankenkassenkarte, Sozialversicherungsausweis o.ä.)
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme, nicht älter als 6 Monate)
- zur erstmaligen Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu
2. Sachverhalt:
Ausstellung des bisherigen Dokuments erfolgte durch auswärtige Behörde, zusätzlich folgende Unterlagen:
Antragsteller älter als 18 Jahre
Familienstand ledig: Geburtsurkunde (falls Geburtsort im Ausland - beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde bzw. internationale Abfassung)
Geburtsort im Ausland: Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
- Einbürgerungsurkunde
- Vertriebenenausweis
- ggf. ist der Erwerb durch ein Elternteil zu belegen
- Namenserklärung (z.B. Wegfall des Vatersnamens)
Familienstand verheiratet: Heiratsurkunde (falls Eheschließung im Ausland - beglaubigte deutsche Übersetzung der Eheurkunde bzw. internationale Abfassung)
Familienstand geschieden oder verwitwet: letzte Heiratsurkunde (kein Scheidungsurteil)
- zur Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu
3. Sachverhalt:
Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung - Erstmalige Beantragung
Antragsteller älter als 18 Jahre
Familienstand ledig: beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde bzw. internationale Abfassung
Familienstand verheiratet: beglaubigte deutsche Übersetzung der Eheurkunde bzw. internationale Abfassung
Familienstand geschieden oder verwitwet: letzte Heiratsurkunde in beglaubigter deutscher Übersetzung oder internationaler Abfassung (kein Scheidungsurteil)
Namenserklärung: falls der Familienname an die deutsche Schreibweise angeglichen wurde
Einbürgerungsurkunde
- zur Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu
Antragsteller unter 18 Jahre:
die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte entsprechend aufgelisteten zutreffenden Sachverhalten 1-3
darüber hinaus, grundsätzlich (Antragsteller unter 18 Jahre):
bei Bestehen des gemeinsamen Sorgerechts ist die Unterschrift beider Sorgeberechtigter und die Vorsprache vor Amt erforderlich (aus Datenschutzgründen ist die Mitnahme der Unterlagen unzulässig, die benötigten Unterschriften sind vor Amt zu leisten)
alleiniges Sorgerecht ist durch Vorlage einer Negativbescheinigung (erhältlich beim Jugendamt) zu belegen
Gültigkeit:
- 1 Jahr
- eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich
Gebühr:
Dauer 20 Min.