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Bestätigung
Abholung Dokumente
Abholung Personalausweis/Reisepass
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Info:

Personalausweis

Voraussetzungen zur Abholung:

  • Terminvereinbarung zur Abholung 
  • PIN-Brief postalisch zugegangen (wenn das Alter bei der Beantragung mind.15 Jahre und 9 Monate beträgt)

Erforderliche Unterlagen:

  • bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis)

Personalausweisbewerber unter 16 Jahren:

  • Abholung nur durch sorgeberechtigte Person möglich (i.d.R. ein Elternteil - muss sich bei Abholung ausweisen)
  • bei getrennt lebenden Eltern i.d.R. der Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (mit Hauptwohnsitz gemeldet)
 

Personalausweisbewerber ab 16 Jahren:

  • Abholung grundsätzlich nur durch Antragsteller selbst möglich (s. Ausnahme)

Ausnahme:

Abholung mit Vollmacht
 

Gebühr:

  • gebührenfrei


Reisepass

Voraussetzungen zur Abholung:

  • Terminvereinbarung zur Abholung 

Erforderliche Unterlagen:

  • bisheriges Passdokument (Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass)

Reisepassbewerber unter 18 Jahren:

  • Abholung nur durch sorgeberechtigte Person möglich (i.d.R. ein Elternteil - muss sich bei Abholung ausweisen)
  • bei getrennt lebenden Eltern i.d.R. der Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (mit Hauptwohnsitz gemeldet)

Reisepassbewerber ab 18 Jahren:

  • Abholung grundsätzlich nur durch Antragsteller selbst möglich (s. Ausnahme)

Ausnahme:

Abholung mit Vollmacht 

Gebühr:

  • gebührenfrei
Dauer 5 Min.
An-, Ab- und Ummeldung
Abmeldung ins Ausland
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Info:

Voraussetzungen zur Abmeldung:

  • Tatsächlicher Auszug aus der Wohnung
  • kein Bezug einer neuen Wohnung im Inland
  • Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug erfolgen
  • frühestmöglicher Zeitpunkt zur Abmeldung eine Woche vor dem Auszug

 

Die Angabe der Auslandsadresse ist bei der Abmeldung ins Ausland zwingend erforderlich.

Bei vorübergehenden Abwesenheit mit der Möglichkeit und der Absicht die Benutzung fortzusetzen besteht keine Abmeldepflicht.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis, Reisepass,
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufentaltstitel
  • Passersatzpapier
  • grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich (Meldepflicht obliegt jeder Person ab 16 Jahren selbst)
  • Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter

Ausnahme:

Abmeldung mit schriftlicher Vollmacht:

  • Angabe des Auszugsdatums erforderlich
  • Angabe der Auslandsanschrift erforderlich
  • Kopie des Ausweis-/Passdokumentes der abzumeldenden Person/en
  • bevollmächtigte Person muss sich bei Abmeldung ausweisen

Gebühr:

  • gebührenfrei
Abmeldeformular kann ausgefüllt mitgebracht werden
Das Abmeldeformular
Dauer 20 Min.
Abmeldung Nebenwohnsitz
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Info:

Voraussetzungen zur Abmeldung:

  • Abmeldung des Nebenwohnsitzes 
  • Tatsächlicher Auszug aus der Nebenwohnung
  • Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug erfolgen
 

Bei vorübergehenden Abwesenheit mit der Möglichkeit und der Absicht die Benutzung fortzusetzen besteht keine Abmeldepflicht.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis, Reisepass,
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufentaltstitel
  • Passersatzpapier
  • grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich (Meldepflicht obliegt jeder Person ab 16 Jahren selbst)
 

Ausnahme:

Abmeldung schriftlich (auch per E-Mail) möglich:

  • Angabe des Auszugsdatums erforderlich
  • Kopie des Ausweis-/Passdokumentes

Gebühr:

  • gebührenfrei
Dauer 15 Min.
Anmeldung Zuzug aus Ausland
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Info:

Pro Familie reicht ein Termin! 

 

Voraussetzungen für die Anmeldung

  • Tatsächlicher Bezug der Wohnung
  • Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.
 

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis, Reisepass,
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier
  • grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich (Meldepflicht obliegt jeder Person ab 16 Jahren selbst)
  • bei Bezug eines neu gebauten Eigenheims - Bescheid über Hausnummernfestsetzung
  • Wohnungsgeberbestätigung (Vorlage des Mietvertrags ist NICHT ausreichend)​
 

Nachweis über den Familienstand:

  • Verheiratet - Heiratsurkunde
  • Geschieden - rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Vorlage ausländischer Urkunden und Scheidungsurteile in internationaler Form (EU-Länder) bzw. in beglaubigter deutscher Übersetzung
  • Bei Ausweisdokumenten, auf denen kein Geburtsort verzeichnet ist, ist zusätzlich die Vorlage einer Geburtsurkunde (international bzw. in beglaubigter deutscher Übersetzung) erforderlich
  • Bei Wiederzuzug aus dem Ausland ist die letzte inländische Adresse anzugeben
  • persönliches Erscheinen aller anzumeldenden Personen ist erforderlich (auch minderjährige Kinder)

Gebühr:

  • gebührenfrei

Anmeldeformular

Dauer 30 Min.
Anmeldung Zuzug aus Inland
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Info:

Pro Familie reicht ein Termin!


Ein neuer Ausweis/Reisepass kann frühestens 2 Tagen nach der Anmeldung beantragt werden. Bei der Terminbuchung bitte beachten

 

Voraussetzungen für die Anmeldung (gilt bei Nebenwohnsitz entsprechend):

  • Tatsächlicher Bezug der Wohnung
  • Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.

Erforderliche Unterlagen (gilt bei Nebenwohnsitz entsprechend):

  • Personalausweis, Reisepass
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier
  • bei Bezug eines neu gebauten Eigenheims - Bescheid über Hausnummernfestsetzung
  • Wohnungsgeberbestätigung (Vorlage des Mietvertrags ist NICHT ausreichend):
  • grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich (Meldepflicht obliegt jeder Person ab 16 Jahren selbst) s.h. Ausnahme

Ausnahme:

  • bei verheirateten Personen kann eine Person die Anmeldung für alle Familienmitglieder vornehmen, sofern die Wohnverhältnisse überein stimmen und die Zuzugsadresse bei allen Personen identisch ist
 
  • sofern eine Person ausnahmsweise am persönlichen Erscheinen gehindert ist, ist die Vertretung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht unter Angabe des Zuzugsdatums, der neuen Wohnanschrift unter Vorlage der Original-Ausweisdokumente und der Wohnungsgeberbescheinigung möglich. Die bevollmächtigte Person hat sich auszuweisen.

Gebühr:

  • gebührenfrei
Dauer 30 Min.
Umzug innerhalb Marktredwitz
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Info:

Voraussetzungen für die Ummeldung (gilt bei Nebenwohnsitz entsprechend):

  • Tatsächlicher Bezug der Wohnung
  • Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen
  • Ummeldung in die Zukunft ist NICHT möglich

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis, Reisepass
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier
  • bei Bezug eines neu gebauten Eigenheims - Bescheid über Hausnummernfestsetzung
  • Wohnungsgeberbescheinigung (Vorlage des Mietvertrags ist NICHT ausreichend):
  • grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich (Meldepflicht obliegt jeder Person ab 16 Jahren selbst)

Ausnahme:

  • bei verheirateten Personen kann eine Person die Ummeldung für alle Familienmitglieder vornehmen, sofern die Wohnverhältnisse bei allen Personen identisch sind

 

  • sofern eine Person ausnahmsweise am persönlichen Erscheinen gehindert ist, ist die Vertretung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht unter Angabe des Umzugsdatums, der neuen Wohnanschrift unter Vorlage der Original-Ausweisdokumente und der Wohnungsgeberbescheinigung möglich. Die bevollmächtigte Person hat sich auszuweisen.

Gebühr:

  • gebührenfrei
Dauer 20 Min.
Aufenthaltstitel / Reiseausweis
Aufenthaltstitel (Antrag)
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Info

Nur für Personen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen

Der Antrag kann auch in unseren Briefkasten eingeworfen werden. 
(--> Geburtsdatum auf die Rückseite des Fotos schreiben)

Zum Termin ist das persönliche Erscheinen nicht notwendig
 

Voraussetzungen für die Bescheinigung:

  • bestehender Hauptwohnsitz in Marktredwitz
  • vollständig ausgefüllter Antrag

Erforderliche Unterlagen:

  • vollständig ausgefüllte Äntrage
  • biometrisches Foto
  • ggf. Kopie des Ausweisdokumente

Gebühr:

  • gebührenfrei
Anträge:
Dauer 10 Min.
Auskünfte
Melderegisterauskunft
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Info:

Voraussetzung für die Erteilung der Melderegisterauskunft:

  • Erklärung gegenüber der Meldebehörde, dass die Auskunft nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet wird.
  • Anfrage ist auf schriftlichem Wege zu stellen

Zur Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft muss berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden.

Zur Erteilung einer Gruppenauskunft muss öffentliches Interesse begründet sein.

Auflistung möglichst präziser Angaben zur angefragten Person ist erforderlich.

(Name, Vorname und, wenn möglich, das Geburtsdatum)

Gebühr:

  • einfache Auskunft: 10,00 €
  • erweitererte Auskunft: 15,00 €
  • Gruppenauskunft: vorherige telefonische Absprache erforderlich
Dauer 15 Min.
Selbstauskunft
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Info:

Voraussetzungen zur Beantragung der Selbstauskunft:

bestehender Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in Marktredwitz

Erforderliche Unterlagen:

  • grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich (siehe Ausnahme)
  • Personalausweis, Reisepass,
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier

Ausnahme

Sollte ausnahmsweise keine persönliche Vorsprache möglich sein, so kann die Anforderung auch schriftlich auf dem Postwege unter Angabe der Rücksendeadresse und einer Ausweiskopie erfolgen.

Die Auskunft umfasst:

  • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
  • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
    • der Speicherung sowie
    • der regelmäßiger Datenübermittlungen.
 

Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

  • die Arten der übermittelten Daten
  • als auch ihre Empfänger erhalten.

Gebühr:

  •  gebührenfrei
Dauer 15 Min.
Beantragung Dokumente
Ausweispflichtbefreiung (Antrag)
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Info:

Voraussetzungen zur Befreiung von der Ausweispflicht

  • die von der Ausweispflicht zu befreiende Person kann nicht nur vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen am öffentlichen Leben nicht mehr teilnehmen.
  • kein gültiges Ausweis-/Passdokument vorhanden (Gültigkeitsdauer abgelaufen)
  • bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in Marktredwitz

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht - vollständig ausgefüllt und entweder von der betreffenden Person selbst oder von einer bevollmächtigten Person unterschrieben
  • Bestätigung über die Immobilität durch den Hausarzt oder das Pflegeheim
  • im Falle einer Vertretung mittels Vollmacht - Vorlage einer Vollmacht (Vorsorgevollmacht oder notarliell beglaubigte Vollmacht) oder des Betreuerausweises 
  • abgelaufenes Ausweisdokument der betreffenden Person
  • die vorsprechende Person muss sich vor Amt ebenfalls ausweisen


Gebühr:

  • gebührenfrei
Antrag:
Ausweispflichtbefreiung
Dauer 20 Min.
Personalausweis beantragen
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Info:

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in Marktredwitz
  • Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit
  • persönliches Erscheinen (ab dem 6. Lebensjahr!)
  • Beantragung aufgrund Namensänderung durch Eheschließung frühestens 8 Wochen vor dem Termin der Eheschließung möglich

Notwendige Unterlagen:
- ein Foto (nicht älter als ein Jahr)
- Geburtsurkunde! 
 

Erforderliche Unterlagen

Sachverhalt:

Antragsteller älter als 16 Jahre

  • bisheriges amtliches Ausweisdokument - Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (kein Führerschein, Krankenkassenkarte, Sozialversicherungsausweis o.ä.)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme, nicht älter als 12 Monate)
  • zur erstmaligen Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu 


Antragsteller unter 16 Jahre:

die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte entsprechend aufgelisteten Sachverhalt

darüber hinaus, grundsätzlich (Antragsteller unter 16 Jahre):

bei Bestehen des gemeinsamen Sorgerechts ist die Unterschrift beider Sorgeberechtigter und die Vorsprache vor Amt erforderlich

Sollte ein sorgeberechtigter Elternteil nicht zum Termin erscheinen können, muss die unterschriebene Einverständniserklärung  mitgebracht werden. (+Ausweiskopie des unterschriebenen)

 

alleiniges Sorgerecht ist durch Vorlage einer Negativbescheinigung (erhältlich beim Jugendamt) zu belegen

 

Der Personalausweis ist unterschiedlich lange gültig:

  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
  • vorläufiger Personalausweis höchstens: 3 Monate
  • Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
  • Zeitraum zur Fertigstellung des Dokuments: 4 Wochen

 

Gebühr:

  • Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 EUR
  • Antragsteller ab 24 Jahren:     37,00 EUR
  • Vorläufiger Personalausweis:  10,00 EUR
Dauer 20 Min.
Reisepass beantragen
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Info:

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in Marktredwitz
  • Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit
  • persönliches Erscheinen (ab dem 6. Lebensjahr!)
  • Beantragung aufgrund Namensänderung durch Eheschließung frühestens 8 Wochen vor dem Termin der Eheschließung möglich
Notwendige Unterlagen:
- ein Foto (nicht älter als ein Jahr)
- Geburtsurkunde! 
   
Erforderliche Unterlagen

Sachverhalt:

Antragsteller älter als 18 Jahre

  • bisheriges amtliches Ausweisdokument - Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (kein Führerschein, Krankenkassenkarte, Sozialversicherungsausweis o.ä.)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme, nicht älter als 12 Monate)
  • zur erstmaligen Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu 


Antragsteller unter 18 Jahre:

die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte entsprechend aufgelisteten Sachverhalt
 

darüber hinaus, grundsätzlich (Antragsteller unter 18 Jahre):

bei Bestehen des gemeinsamen Sorgerechts ist die Unterschrift beider Sorgeberechtigter und die Vorsprache vor Amt erforderlich.

Sollte ein sorgeberechtigter Elternteil nicht zum Termin erscheinen können, muss die unterschriebene Einverständniserklärung  mitgebracht werden. (+Ausweiskopie des unterschriebenen)

 

alleiniges Sorgerecht ist durch Vorlage einer Negativbescheinigung (erhältlich beim Jugendamt) zu belegen

 

Der Reisepass ist unterschiedlich lange gültig:

  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
  • Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
  • Zeitraum zur Fertigstellung des Dokuments: 6 Wochen
  • Express-Variante gegen Aufpreis möglich: Zeitraum zur Fertigstellung in der Regel  72 Stunden (in Ausnahmefällen ggf. länger)

 

​​Gebühr:

  • Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 €, Express-Variante: 69,50 €
  • Antragsteller ab 24 Jahren: 70,00 €, Express-Variante 102,00 €
Dauer 20 Min.
vorläufiger Personalausweis
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Info:

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in Marktredwitz
  • Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit
  • persönliches Erscheinen

 

erforderliche Unterlagen (bitte den für Sie zutreffenden Sachverhalt beachten):

1. Sachverhalt:

Ausstellung des bisherigen Dokuments erfolgte durch Stadt Marktredwitz

Antragsteller älter als 16 Jahre

  • bisheriges amtliches Ausweisdokument - Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (kein Führerschein, Krankenkassenkarte, Sozialversicherungsausweis o.ä.)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme, nicht älter als 6 Monate)
  • zur erstmaligen Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu 

 

2. Sachverhalt:

Ausstellung des bisherigen Dokuments erfolgte durch auswärtige Behörde, zusätzlich folgende Unterlagen:

Antragsteller älter als 16 Jahre

Familienstand ledig: Geburtsurkunde (falls Geburtsort im Ausland - beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde bzw. internationale Abfassung)

Geburtsort im Ausland: Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit

  • Einbürgerungsurkunde
  • Vertriebenenausweis
  • ggf. ist der Erwerb durch ein Elternteil zu belegen
  • Namenserklärung (z.B. Wegfall des Vatersnamens)

Familienstand verheiratet: Heiratsurkunde (falls Eheschließung im Ausland - beglaubigte deutsche Übersetzung der Eheurkunde bzw. internationale Abfassung)

Familienstand geschieden oder verwitwet: letzte Heiratsurkunde (kein Scheidungsurteil)

  • zur Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu 

 

3. Sachverhalt:

Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung - Erstmalige Beantragung 

Antragsteller älter als 16 Jahre 

Familienstand ledig: beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde bzw. internationale Abfassung

Familienstand verheiratet:  beglaubigte deutsche Übersetzung der Eheurkunde bzw. internationale Abfassung

Familienstand geschieden oder verwitwet: letzte Heiratsurkunde in beglaubigter deutscher Übersetzung oder internationaler Abfassung (kein Scheidungsurteil)

Namenserklärung: falls der Familienname an die deutsche Schreibweise angeglichen wurde

Einbürgerungsurkunde

  • zur Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu 

 

Antragsteller unter 16 Jahre:

die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte entsprechend aufgelisteten zutreffenden Sachverhalten1-3

 

darüber hinaus, grundsätzlich (Antragsteller unter 16 Jahre):

bei Bestehen des gemeinsamen Sorgerechts ist die Unterschrift beider Sorgeberechtigter und die Vorsprache vor Amt erforderlich (aus Datenschutzgründen ist die Mitnahme der Unterlagen unzulässig, die benötigten Unterschriften sind vor Amt zu leisten)

 

alleiniges Sorgerecht ist durch Vorlage einer Negativbescheinigung (erhältlich beim Jugendamt) zu belegen
 

Gültigkeit:

  • 3 Monate
  • Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Gebühr:

  • 10,00 EUR
Dauer 20 Min.
vorläufiger Reisepass
i

Info:

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • der vorläufige Reisepass wird nur in Ausnahmefällen ausgestellt, sofern die Zeitspanne zur Beantragung eines regulären Reisepasses bzw. Expresspasses zeitlich nicht mehr ausreicht
  • bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in Marktredwitz
  • Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit
  • persönliches Erscheinen

Nachweise, welche die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses rechtfertigen, sind vor Amt zwingend vorzulegen (z.B. Flugticket).

Darüber hinaus ist eine formlose schriftliche Begründung zur Beantragung eines vorläufigen Reisepasses vorzulegen.

 

Erforderliche Unterlagen (bitte den für Sie zutreffenden Sachverhalt beachten):

1. Sachverhalt:

Ausstellung des bisherigen Dokuments erfolgte durch Stadt Marktredwitz

Antragsteller älter als 18 Jahre

  • bisheriges amtliches Ausweisdokument - Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (kein Führerschein, Krankenkassenkarte, Sozialversicherungsausweis o.ä.)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme, nicht älter als 6 Monate)
  • zur erstmaligen Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu 
 

2. Sachverhalt:

Ausstellung des bisherigen Dokuments erfolgte durch auswärtige Behörde, zusätzlich folgende Unterlagen:

Antragsteller älter als 18 Jahre

Familienstand ledig: Geburtsurkunde (falls Geburtsort im Ausland - beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde bzw. internationale Abfassung)

Geburtsort im Ausland: Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit

  • Einbürgerungsurkunde
  • Vertriebenenausweis
  • ggf. ist der Erwerb durch ein Elternteil zu belegen
  • Namenserklärung (z.B. Wegfall des Vatersnamens)

Familienstand verheiratet: Heiratsurkunde (falls Eheschließung im Ausland - beglaubigte deutsche Übersetzung der Eheurkunde bzw. internationale Abfassung)

Familienstand geschieden oder verwitwet: letzte Heiratsurkunde (kein Scheidungsurteil)

  • zur Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu 

 

3. Sachverhalt:

Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung - Erstmalige Beantragung 

Antragsteller älter als 18 Jahre 

Familienstand ledig: beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde bzw. internationale Abfassung

Familienstand verheiratet:  beglaubigte deutsche Übersetzung der Eheurkunde bzw. internationale Abfassung

Familienstand geschieden oder verwitwet: letzte Heiratsurkunde in beglaubigter deutscher Übersetzung oder internationaler Abfassung (kein Scheidungsurteil)

Namenserklärung: falls der Familienname an die deutsche Schreibweise angeglichen wurde

Einbürgerungsurkunde

  • zur Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu 

 

​​​Antragsteller unter 18 Jahre:

die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte entsprechend aufgelisteten zutreffenden Sachverhalten 1-3

 

darüber hinaus, grundsätzlich (Antragsteller unter 18 Jahre):

bei Bestehen des gemeinsamen Sorgerechts ist die Unterschrift beider Sorgeberechtigter und die Vorsprache vor Amt erforderlich (aus Datenschutzgründen ist die Mitnahme der Unterlagen unzulässig, die benötigten Unterschriften sind vor Amt zu leisten)

 

alleiniges Sorgerecht ist durch Vorlage einer Negativbescheinigung (erhältlich beim Jugendamt) zu belegen
 

Gültigkeit:

  • 1 Jahr
  • eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich

​​Gebühr:

  • 26,00 €

Dauer 20 Min.
Bescheinigungen
Beglaubigung
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Info:

Voraussetzungen zur Beglaubigung:

  • das/die zu beglaubigende/n Dokument/e sind vollständig im Original vorzulegen, die zu beglaubigenden Abschriften werden vor Amt gefertigt
  • das zu beglaubigende Dokument wurde ursprünglich von einer deutschen Behörde ausgestellt oder dient der Vorlage bei einer deutschen Behörde 
  • bei ausländischen Dokumenten / Urkunden muss zwingend eine amtliche deutsche Übersetzung dieses Schriftstücks vorhanden sein

 

amtlich beglaubigt werden dürfen:

  • Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe
  • Ausländische Passdokumente, wenn diese der Vorlage bei einer deutschen Behörde dienen
  • elektronische Aufenthaltstitel
  • Zeugnisse und Dokumente, die exemplarisch auch im Berufsanerkennungsverfahren benötigt werden
  • Unterschriftsbeglaubigungen in Zusammenhang mit Flurbereinigungsverfahren

 

nicht beglaubigt werden dürfen:

  • grundsätzlich Dokumente deren Inhalt verändert worden ist, Lücken oder Änderungen aufweissen, unleserliche Worte, Zahlen, Zeichen enthalten, Radierungen oder sonstige Anhaltspunkte, die auf eine Beseitigung von Buchstaben oder Zahlen schließen lassen gegeben sind, gerissene Teile oder nur unvollständig vorhandene Dokumente
  • KFZ-Schein /-Brief, Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • ärztliche Bescheinigungen / Atteste
  • Erbscheine / Dokumente in Zusammenhang mit Nachlassangelegenheiten
  • Dokumente in Zusammenhang mit Vermögensangelegenheiten
  • deutsche Personenstandsurkunden - hier ist eine Abschrift beim jeweils zuständigen Standesamt zu beantragen                                                                            Ausnahme: für Rentenangelegenheiten darf eine Beglaubigung von Personenstandsurkunden durch die Meldebehörden vorgenommen werden, in allen anderen Fällen obliegt das Beglaubigungsmonopol den Standesämtern
  • Abschriften aus Katasterbüchern und Auszüge aus dem Katasterkartenwerk - diese sind vom Katasteramt vorzunehmen
  • Blankounterschriften
  • Vereins- und Handesregisterangelegenheiten
  • Grundstücksangelegenheiten
  • Unterschriften auf Verpflichtungserklärungen für Besuchsanmeldungen aus dem Ausland (diese obliegen dem Ausländeramt am Landratsamt Bad Kissingen)

 

Gebühr:

  • Unterschriftsbeglaubigungen und Beglaubigungen von Dokumenten in deutscher Sprache, pro Beglaubigung  5,00 €
Dauer 15 Min.
Lebensbescheinigung
i

Info:

Voraussetzungen für die Bescheinigung

  • Grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich
 

Erforderliche Unterlagen:

  • Vordruck des Rentenversicherungsträgers / der Rentenstelle
  • Personalausweis, Reisepass,
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufentaltstitel
  • Passersatzpapier

 

Sollte kein Vordruck vorhanden sein oder dieser nicht in deutscher Sprache abgefasst sein, so wird im Bürgerbüro ein zusätzlicher Ausdruck erstellt. Dokumente, die lediglich in ausländischer Sprache abgefasst sind, dürfen nicht bestätigt werden.

 

Ausnahme

Sollte aus gesundheitlichen Gründen ausnahmsweise keine persönliche Vorsprache möglich sein, so kann das zu bestätigtende Dokument schriftlich auf dem Postwege unter Angabe der Rücksendeadresse eingereicht werden.

 

Es wird in diesem Fall bestätigt, dass sich die Person lt. Melderegister noch am Leben befindet. Erfahrungsgemäß wird dies jedoch nicht von allen Rententrägern in dieser Form akzeptiert. Aus diesem Grund sollte die Übersendung auf dem Postwege nur im Ausnahmefall erfolgen und in der Regel die persönliche Vorsprache wahrgenommen werden.
 

Gebühr

  • gebührenfrei
Dauer 10 Min.
Meldebescheinigung
i

Info:

Voraussetzungen zur Beantragung der Bescheinigung:

bestehender Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in Marktredwitz
 

Erforderliche Unterlagen:

  • grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich (siehe Ausnahme)
  • Personalausweis, Reisepass,
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier
  • Angabe der Stelle / Institution, bei welcher die Bescheinigung vorzulegen ist
  • Online-Beantragung möglich (siehe nachfolgende Infos)

Ausnahme:

  • Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht und Angabe der Stelle, bei welcher die Bescheinigung vorzulegen ist, möglich 
  • bevollmächtigte Person muss sich bei Vorsprache ausweisen.

 

Online Verfahren:

Eine Meldebescheinigung können Sie im Bürgerservice-Portal auch online beantragen.

 

Die Beantragung einer gebührenfreien Meldebescheinigung (z.B. Lebensbescheinigung für Rentenzwecke) sowie die Beantragung für andere Personen kann nicht online erfolgen. 
 

Gebühr:

  • 5,00 €
Dauer 10 Min.
Steueridentifikationsnummer
i

Info:

Voraussetzungen zur Beantragung der Steueridentifikationsnummer:

  • bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in Marktredwitz

Erforderliche Unterlagen:

  • persönliche Vorsprache grundsätzlich erforderlich
  • Personalausweis, Reisepass
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier

Ausnahme:

  • schriftliche Beantragung unter Angabe der persönlichen Daten möglich
  • die Mitteilung der Steueridentifikationsnummer kann nur an die gemeldete Adresse übersandt werden. Die Zustellung an eine andere Anschrift als die Meldeadresse ist aus Datenschutzgründen nicht zulässig.
 

Gebühr:

  •  gebührenfrei
Dauer 10 Min.
Führerscheinantrag
Führerschein (Antrag)
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NEU!
Antragstellung erfolgt direkt beim Landratsamt Wunsiedel i. F., Führerscheinstelle 

Dauer 5 Min.
Führungszeugnis / Gewerbezentralregister
Führungszeugnis
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Info:

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bestehender Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in Marktredwitz
  • ab 14 Jahren persönliche Beantragung möglich
  • zwischen 14 und 16 Jahren Beantragung auch durch sorgeberechtigte Eltern möglich
  • ab 16 Jahren grundsätzlich persönliches Erscheinen der antragstellenden Person
  • die Beantragung mittels Vollmacht ist NICHT zulässig
  • Online-Beantragung möglich, s.h. nachfolgender Link

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier
  • Bestätigung der anfordernden Stelle bei erweiterem Führungszeugnis

Zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist grundsätzlich die Vorlage einer Bestätigung der anfordernden Stelle zwingend erforderlich (Vereinsvorstand, Arbeitgeber o.ä.)
 

Zur Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O") wird die vollständige Anschrift, Aktenzeichen und ggf. Ansprechpartner benötigt.

Gebühr:

  • 13,00 Euro (bei Gebührenbefreiung z.B. ehrenamtliche Tätigkeit: Nachweis über die Gebührenbefreiung)
 

Zusätzliche Informationen:

Weiterführende Links:

Im Online-Portal des Bundesamts für Justiz können Sie Ihr Führungszeugnis ebenfalls beantragen.

https://Info Führungszeugnis Gewerbezentralregisterauskunft


Hier ist auch detailliert aufgelistet, was für die elektronische Antragstellung außer dem neuen elektronischen Personalausweis bzw. einem elektronischen Aufenthaltstitel und einem Kartenlesegerät noch benötigt wird.

 

Dauer 15 Min.
Gewerbezentralregister
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Info:
(Dies ist kein Termin für eine Gewerbeanmeldung) 

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bestehender Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in Marktredwitz (Privatperson) bzw.
  • Firmensitz in Marktredwitz
  • Online-Beantragung möglich, s.h. nachfolgender Link

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier
  • Handelsregister-Auszug

Zur Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszugs zur Vorlage bei einer Behörde wird die vollständige Anschrift, Aktenzeichen und ggf. Ansprechpartner benötigt.

Gebühr:

  • 13,00 Euro 
 

Einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie auch über das Online-Portal des Bundesamt für Justiz stellen.

                                           

Hier ist detailliert aufgelistet, was für die elektronische Antragstellung außer dem neuen elektronischen Personalausweis bzw. einem elektronischen Aufenthaltstitel und einem Kartenlesegerät noch benötigt wird.

Dauer 15 Min.
Änderung der PIN - Aktivierung Onlinefunktion
Änderung der PIN - Aktivierung Onlinefunktion
i
Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren oder PIN erneuern

Info:

Sollte Ihre Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert sein und/ oder Sie finden Ihren PIN-Brief nicht mehr beziehungsweise haben Ihre PIN vergessen, können Sie diese bei uns aktivieren/ändern. 
 

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis
  • 6 Stelligen Zahlencode ausdenken
Gebühren
  • gebührenfrei
Dauer 5 Min.

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

remainTime
15:00