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Bestätigung
Ausweis-/Passangelegenheiten
Abholung Personalausweis
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Nach Erhalt des PIN-Biefes können Sie Ihren neuen Personalausweis abholen. Zur Abholung bringen Sie Ihren alten oder vorläufigen Personalausweis mit.

Falls Sie nicht persönlich zur Abholung erscheinen, benötigen wir eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen.

Sollte der PIN-Brief nicht erhalten worden sein, ist die Abholung nur persönlich und nicht durch eine bevollmächtigte Person möglich.
Dauer 10 Min.
Abholung Reisepass
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Zur Abholung bringen Sie, falls vorhanden, Ihren alten oder vorläufigen Reisepass bzw. den Kinderreisepass des Kindes mit.

Falls Sie nicht persönlich zur Abholung erscheinen, benötigen wir eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen.
Dauer 10 Min.
Beantragung Personalausweis/vorläufiger Ausweis
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Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass; wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist, ist die Vorlage einer Geburtsurkunde notwendig
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein - auch Kinder
  • Bei Erstbeantragung eines Ausweisdokumentes nach Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde
  • Personen unter 16 Jahren benötigen die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten; falls das alleinige Sorgerecht besteht, muss darüber eine aktuelle Bescheinigung des Jugendamts vorgelegt werden
  • Die Lieferzeit beträgt ca. 2-3 Wochen
  • Die Beantragung des Personalausweises ist nicht direkt nach einer Wohnsitzanmeldung möglich
 

Gebühr:

  • Personen unter 24 Jahre (6 Jahre gültig)                            22,80 €
  • Personen über 24 Jahre (10 Jahre gültig)                           37,00 €
  • vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)                    10,00 €
Die Gebühr ist direkt bei Beantragung fällig (bar oder per EC-Kartenzahlung).

Gültigkeit der Dokumente:
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die jeweiligen Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes über das Auswärtige Amt.
 
Dauer 15 Min.
Beantragung Reisepass
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Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass; wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist, ist die Vorlage einer Geburtsurkunde notwendig
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein - auch Kinder
  • Bei Erstbeantragung eines Ausweisdokumentes nach Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde
  • Personen unter 18 Jahren benötigen die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten; falls das alleinige Sorgerecht besteht, muss darüber eine aktuelle Bescheinigung des Jugendamts vorgelegt werden
  • Die Lieferzeit beträgt ca. 3-5 Wochen
  • Die Beantragung des Reisepasses ist nicht direkt nach einer Wohnsitzanmeldung möglich


Gebühr:

  • Reisepass unter 24 Jahre (6 Jahre gültig)          37,50 €
  • Reisepass über 24 Jahre (10 Jahre gültig)         60,00 €
  • Expressbestellung zusätzlich                              32,00 €
  • vorläufiger Reisepass (nur in Ausnahmefällen)   26,00 €
Die Gebühr ist direkt bei Beantragung fällig (bar oder per EC-Kartenzahlung).

Gültigkeit der Dokumente:
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die jeweiligen Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes über das Auswärtige Amt.
Dauer 10 Min.
Kinderreisepass
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Der Kinderreisepass kann beantragt, verlängert und aktualisiert werden.
Eine Verlängerung/Aktualisierung ist nur möglich, wenn das Dokument noch gültig ist.
Der Kinderreisepass wird für Kinder unter 12 Jahren ausgestellt.


Erforderliche Unterlagen:

  • Das Kind muss persönlich anwesend sein
  • Kinderreisepass (falls schon vorhanden) – ansonsten Geburtsurkunde
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten; falls das alleinige Sorgerecht besteht, muss darüber eine aktuelle Bescheinigung des Jugendamts vorgelegt werden
  • Bei Erstbeantragung eines Ausweisdokumentes nach Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde
  • Unterschrift des Kindes ab 10 Jahren - vorher kann die Unterschrift freiwillig abgegeben werden
  • Die Beantragung/Verlängerung eines Kinderreisepasses ist nicht direkt nach einer Wohnsitzanmeldung möglich


Gebühr:

  • Neuausstellung                          13,00 €
  • Verlängerung/Aktualisierung       6,00 €

Die Gebühr ist direkt bei Beantragung fällig (bar oder ab 10,00 € per EC-Kartenzahlung).

Aushändigung:

  • Der Kinderreisepass wird sofort bei Antragstellung ausgehändigt

Gültigkeit der Dokumente:
Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die jeweiligen Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes über das Auswärtige Amt.
Dauer 15 Min.
Personalausweis-Dienste/Änderung Reisepass
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  • Aktivierung Online-Ausweisfunktion
  • PIN setzen

Diese Vorgänge können Sie auch online vornehmen.
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  • Wohnortänderung im Reisepass
Dauer 10 Min.
Meldeangelegenheiten
Abmeldung in das Ausland
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Wenn Sie in das Ausland verziehen und Ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben, müssen Sie sich bei der Meldebehörde abmelden. Die Abmeldung kann frühestens 7 Tage vor Wegzug vorgenommen werden.

Folgende Unterlagen werden benötigt:
  • Alle vorhandenen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, ausländische/r ID-Karte/Pass, Aufenthaltstitel, Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel, Fiktionsbescheinigung - je nachdem, was Sie besitzen); falls noch kein Ausweisdokument ausgestellt wurde, bringen Sie die Geburtsurkunde mit


Falls Sie nicht persönlich zur Abmeldung erscheinen, benötigen wir eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht sowie Ihre Ausweisdokumente. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen.

Bei Abmeldung von Minderjährigen unter 16 Jahren muss eine Einverständniserklärung von beiden Elternteilen vorgelegt werden. Falls Sie das alleinige Sorgerecht besitzen, benötigen wir hierüber eine aktuelle Bescheinigung des Jugendamts.
Dauer 10 Min.
Abmeldung Nebenwohnung
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Diesen Vorgang können Sie vornehmen, wenn es sich um einen Nebenwohnsitz innerhalb aber auch außerhalb von Fernwald handelt. Voraussetzung für die Abmeldung einer Nebenwohnung außerhalb von Fernwald ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Fernwald gemeldet haben.

Folgende Unterlagen werden benötigt:
  • Alle vorhandenen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, ausländische/r ID-Karte/Pass, Aufenthaltstitel, Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel, Fiktionsbescheinigung - je nachdem, was Sie besitzen); falls noch kein Ausweisdokument ausgestellt wurde, bringen Sie die Geburtsurkunde mit

Falls Sie nicht persönlich zur Abmeldung erscheinen, benötigen wir eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht sowie Ihre Ausweisdokumente. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen.

Die Abmeldung des Nebenwohnsitzes können Sie auch online vornehmen.
Dauer 10 Min.
An-/Ummeldung Wohnsitz
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Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, haben Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Einzug bei der Meldebehörde an- bzw. umzumelden.

Folgende Unterlagen werden benötigt:
  • Alle vorhandenen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, ausländische/r ID-Karte/Pass, Aufenthaltstitel, Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel, Fiktionsbescheinigung - je nachdem, was Sie besitzen); falls noch kein Ausweisdokument ausgestellt wurde, bringen Sie die Geburtsurkunde mit
  • Wohnungsgeberbestätigung - es sei denn, Sie sind selbst Eigentümer


Falls Sie nicht persönlich zur An-/Ummeldung erscheinen, benötigen wir eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht sowie Ihre Ausweisdokumente. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen.

Bei An-/Ummeldung von Minderjährigen unter 16 Jahren muss eine Einverständniserklärung von beiden Elternteilen vorgelegt werden. Falls Sie das alleinige Sorgerecht besitzen, benötigen wir hierüber eine aktuelle Bescheinigung des Jugendamts.
Dauer 15 Min.
Meldebescheinigung/Lebensbescheinigung
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Erforderliche Unterlagen:
  • Ausweisdokument
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein

Sie können die Meldebescheinigung auch online beantragen:
Gebühr:
  • 10,00 € - Die Gebühr ist direkt fällig (bar oder per EC-Kartenzahlung)
  • Gebührenfrei: Lebensbescheinigung, Meldebescheinigung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung, Kindergeldkasse, Unterhaltsvorschusskasse, Wohngeldbehörde oder sonstige soziale Angelegenheiten (hier ist die Beantragung nicht online möglich)
Dauer 10 Min.
Sonstiges
Beglaubigungen
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Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Originalen bestätigt (z.B. Zeugnis).
Das Dokument ist im Original vorzulegen, Fotokopien fertigen wir vor Ort an.

Urkunden können nicht beglaubigt werden. Hier ist das ausstellende Standesamt zuständig.


Gebühr:

  • 1 Dokument: 5,00 € - jede weitere Ausführung 0,50 €

Die Gebühr ist direkt fällig (bar oder ab 10,00 € per EC-Kartenzahlung).

 

Beglaubigung durch das Ortsgericht:

Sie erhalten beim Ortsgericht z.B. Beglaubigungen zur Bestätigung Ihrer Unterschrift, in Vereinsregister- oder Erbschaftsangelegenheiten. Hier wenden Sie sich bitte an Frau Starke unter der Rufnummer 06404 9129-19

 

Dauer 15 Min.
Fischereischein
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Dauer 20 Min.
Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauskunft
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Erforderliche Unterlagen zur Beantragung eines Führungszeugnisses und/oder Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (natürliche Person)

  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein
  • Gültiges Ausweisdokument
  • Bei Beantragung eines Führungszeugnisses oder Gewerbezentralregisterauszug für eine Behörde wird die vollständige Anschrift, Aktenzeichen und ggf. Ansprechpartner benötigt (Papierform)
  • Bei einem erweiterten Führungszeugnis muss die Bescheinigung des Arbeitsgebers/Vereins/sonstige Stelle beigefügt werden (Papierform)

Gebühr:                     13,00 €
Die Gebühr ist direkt bei Beantragung fällig (bar oder per EC-Kartenzahlung).

Sie können uns auch folgendes Formular zur Beantragung des Führungszeugnisses oder Auszug aus dem Gewerbezentralregister zukommen lassen und die fällige Gebühr überweisen.

Weitere Informationen und Hinweise zur Online-Beantragung
 
Dauer 10 Min.
Gebührenbefreiung Rundfunkbeitrag
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Erforderliche Unterlagen:
  • Ausweisdokument
  • Nachweis über bewilligte Sozialleistungen
  • Befreiungsantrag (falls vorhanden)
Dauer 10 Min.
Kirchenaustritt
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Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass, falls keine Ausweise vorhanden sind Geburtsurkunde
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein
  • Bei Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss der Austritt durch die Sorgeberechtigten vorgenommen werden


Gebühr:         30,00 €
Die Gebühr ist direkt fällig (bar oder per EC-Kartenzahlung).

Dauer 10 Min.
Steuer-Identifikationsnummer
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Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass, falls keine Ausweise vorhanden sind Geburtsurkunde
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein
Dauer 10 Min.
Untersuchungsberechtigungsschein
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  • Ausweisdokument
  • Die antragstellende Person oder ein sorgeberechtigter Elternteil müssen anwesend sein
Dauer 10 Min.

Hinweis

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