Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Originalen bestätigt (z.B. Zeugnis).
Das Dokument ist im Original vorzulegen, Fotokopien fertigen wir vor Ort an.
Urkunden können nicht beglaubigt werden. Hier ist das ausstellende Standesamt zuständig.
Gebühr:
- 1 Dokument: 6,00 € - jede weitere Ausführung davon 1,00 €
Die Gebühr ist direkt fällig (bar oder per EC-Kartenzahlung).
Beglaubigung durch das Ortsgericht:
Sie erhalten beim Ortsgericht z.B. Beglaubigungen zur Bestätigung Ihrer Unterschrift, in Vereinsregister- oder Erbschaftsangelegenheiten. Hier wenden Sie sich bitte an Frau Starke unter der Rufnummer 06404 9129-19
Dauer 15 Min.