Folgende Leistungen werden angeboten:
Ausstellung von Personalausweisen:
- für Personen unter 24 Jahren: 22,80€
- für Personen ab ab 24 Jahren: 37,00€
- vorläufiger Personalausweis : 10,00€ (Gültigkeit: 3 Monate)
Persönliches Erscheinen ist erforderlich
Zahlung ist in bar oder per EC-Karte möglich
Mitzubringen sind:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Geburtsurkunde und ggf. Eheurkunde
eID-Karte
Allgemeine Informationen
Mit der eID-Karte können sich Unionsbürger*innen online ausweisen.
Hierzu wird die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte verwendet.
Mit der Online-Ausweisfunktion weisen Sie sich sicher im Internet oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Bürger*innen der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind. Deutsche Staatsangehörige können die eID-Karte nicht beantragen.
Antragstellung
Die persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich.
Vorzulegen ist ein gültiges Ausweisdokument (vom Heimatstaat ausgestelltes Identitätsdokument, z. B. Reisepass oder nationale Identitätskarte (Personalausweis)) .
Die eID-Karte wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Von dort erfolgt auch der Versand eines sogenannten PIN-Briefes an die antragstellende Person, der für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion benötigt wird. Nach Erhalt des PIN-Briefes liegt die eID-Karte auch im Bürgerbüro zur Abholung bereit.
Aushändigung
Die Aushändigung kann nur direkt an die antragstellende Person oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Sollte der PIN-Brief nicht erhalten worden sein, ist die Abholung nur persönlich und nicht durch eine bevollmächtigte Person möglich.
Darüber hinaus muss die Vollmacht bereits die Erklärung enthalten oder die bevollmächtigte Person ausdrücklich dazu berechtigen, die entsprechende Erklärung abzugeben, dass der PIN-Brief erhalten wurde. Auch Sorgeberechtigte benötigen von der antragstellenden Person eine entsprechende Vollmacht, wenn diese das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Kosten
37 Euro
Erforderliche Unterlage
Ausweisdokument (vom Heimatstaat ausgestelltes Identitätsdokument, z. B. Reisepass oder nationale Identitätskarte (Personalausweis)
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/beantragung/beantragung-node.html
Dauer 15 Min.