Benötigte Unterlagen für eine Spielhallenerlaubnis gem. § 41 LGlüG
- Antrag auf Erteilung der Spielhallenerlaubnis vollständig ausfüllen:
https://www.birkenfeld-enzkreis.de/tools/downloads/?wegweiser=258
- Personalausweis oder Pass, ggf. Nachweis des Aufenthaltsstatus
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde (Belegart 0)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde (Belegart 0)
Das polizeiliche Führungszeugnis sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind beim Bürgermeisteramt des Wohnortes zu beantragen. Es ist anzugeben, dass diese Unterlagen an folgende Behörde zu senden sind:
Gemeindeverwaltung Birkenfeld - Ordnungsamt -
Marktplatz 6, 75217 Birkenfeld
Führungszeugnis/Leumundszeugnis oder Auszug aus der amtlichen Strafliste (Strafregister) des Heimatstaates
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
Die Bescheinigung in Steuersachen ist von den zuständigen Finanzämtern aller Orte vorzulegen, in denen der Antragsteller in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben hat.
- Auskunft aus dem Vollstreckungsportal
- Nachweis der Rechtsform: Auszug aus dem Handels-/Genossenschafts- od. Vereinsregister; Gesellschaftsvertrag o.a.
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) muss das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausgefüllt werden. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen eingereicht werden. Für die juristische Person wird außerdem ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und die Bescheinigung in Steuersachen benötigt.
Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis. Für jede dieser Personen muss ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen eingereicht werden.
- Nachweis der Verfügungsberechtigung über die Betriebsräume (Grundbuchauszug, Kauf- oder Pachtvertrag)
- Grundriss-, Schnitt- und Lageplan der für den Betrieb des Gewerbes und den Aufenthalt der Beschäftigten vorgesehenen Räume
- Nachweis über die Nutzungsfähigkeit der Räumlichkeiten als Spielhalle oder ähnliches Unternehmen nach den landesrechtlichen Bauvorschriften
- Sozialkonzept gemäß § 7 LGlüG in zweifacher Ausfertigung (siehe Hinweise)
- Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Abs. 1 GewO
- Antrag zur Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes von Spielgeräten nach 33c Abs. 3 GewO
Gemeinde Birkenfeld (Enzkreis): Verwaltungswegweiser (birkenfeld-enzkreis.de)
Ohne diese Bestätigung ist die Aufstellung von Geldspielgeräten unzulässig
Allgemeine Hinweise:
Vor Erteilung der Spielhallenerlaubnis müssen wir das Sozialkonzept dem Regierungspräsidium Karlsruhe zur Prüfung und Zustimmung vorlegen. Deshalb und wegen weiterer Zuverlässigkeitsprüfungen sowie ggf. der Besichtigung der Räumlichkeiten wird für die Bearbeitung des Antrages ein Zeitraum von
ca. 4 Wochen erforderlich sein.
Dauer 20 Min.