Voraussetzungen zur Beantragung:
- bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in der Gemeinde Dittelbrunn
- Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit
- persönliches Erscheinen
erforderliche Unterlagen (bitte den für Sie zutreffenden Sachverhalt beachten):
1. Sachverhalt:
Ausstellung des bisherigen Dokuments erfolgte durch die Gemeinde Dittelbrunn
Antragsteller älter als 18 Jahre
- bisheriges amtliches Ausweisdokument - Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (kein Führerschein, Krankenkassenkarte, Sozialversicherungsausweis o.ä.)
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme, nicht älter als 6 Monate)
- zur erstmaligen Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu
2. Sachverhalt:
Ausstellung des bisherigen Dokuments erfolgte durch auswärtige Behörde, zusätzlich folgende Unterlagen:
Antragsteller älter als 18 Jahre
Familienstand ledig: Geburtsurkunde (falls Geburtsort im Ausland - beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde bzw. internationale Abfassung)
Geburtsort im Ausland: Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
- Einbürgerungsurkunde
- Vertriebenenausweis
- ggf. ist der Erwerb durch ein Elternteil zu belegen
- Namenserklärung (z.B. Wegfall des Vatersnamens)
-
Familienstand verheiratet: Heiratsurkunde (falls Eheschließung im Ausland - beglaubigte deutsche Übersetzung der Eheurkunde bzw. internationale Abfassung)
Familienstand geschieden oder verwitwet: letzte Heiratsurkunde (kein Scheidungsurteil)
- zur Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu
3. Sachverhalt:
Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung - Erstmalige Beantragung
Antragsteller älter als 18 Jahre
Familienstand ledig: beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde bzw. internationale Abfassung
Familienstand verheiratet: beglaubigte deutsche Übersetzung der Eheurkunde bzw. internationale Abfassung
Familienstand geschieden oder verwitwet: letzte Heiratsurkunde in beglaubigter deutscher Übersetzung oder internationaler Abfassung (kein Scheidungsurteil)
Namenserklärung: falls der Familienname an die deutsche Schreibweise angeglichen wurde
Einbürgerungsurkunde
- zur Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu
Antragsteller unter 18 Jahre:
die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte entsprechend aufgelisteten zutreffenden Sachverhalten 1-3
Den Reisepass für Minderjährige dürfen nur Personen beantragen, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen haben. Der oder die Antragsberechtigte muss persönlich in Begleitung des oder der Minderjährigen bei uns vorsprechen, um den Reisepass zu beantragen. Sind beide Elternteile antragsberechtigt, reicht es, wenn ein Elternteil vorspricht, sofern dieser den schriftlichen Antrag (https://www.dittelbrunn.de/uploads/Zustimmungserklaerung_final.pdf)
des anderen Elternteils vorlegt sowie die gültigen Ausweisdokumente beider Sorgeberechtigten. Alleiniges Sorgerecht ist durch Vorlage einer Negativbescheinigung (erhältlich beim Jugendamt am Landratsamt Schweinfurt) zu belegen
Der Reisepass ist unterschiedlich lange gültig:
- bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
- Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
- Zeitraum zur Fertigstellung des Dokuments: 6 Wochen
- Express-Variante gegen Aufpreis möglich: Zeitraum zur Fertigstellung in der Regel 72 Stunden (in Ausnahmefällen ggf. länger)
Gebühr:
- Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 €, Express-Variante: 69,50 €
- Antragsteller ab 24 Jahren: 70,00 €, Express-Variante 102,00 €
Weiterführende Informationen:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html
Wichtig:
In Zweifelsfällen kann die Ausweisbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.