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Bestätigung

Herzlich Willkommen bei der Online-Terminbuchung des Bürgerbüros der Gemeinde Dittelbrunn. Es können maximal 4 angebotene Leistungen gebucht werden.

Wegen den örtlichen Gegebenheiten kann es dazu kommen, dass ihr Termin mit dem eines zweiten Sachbearbeiters zusammenfällt. Wenn Sie ihr Anliegen ohne eine weitere verwaltungsfremde Person vorbringen möchten, bitten wir Sie einen Termin telefonisch zu vereinbaren.

 

Leistungen
Abholung Personalausweis/Reisepass
i

Personalausweis

Voraussetzungen zur Abholung:

  • Terminvereinbarung zur Abholung 
  • PIN-Brief postalisch zugegangen (wenn das Alter bei Beantragung mind.15 Jahre und 9 Monate beträgt)

Erforderliche Unterlagen:

  • bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis)

Personalausweisbewerber unter 16 Jahren:

  • Abholung nur durch sorgeberechtigte Person möglich (i.d.R. ein Elternteil - muss sich bei Abholung ausweisen)
  • bei getrennt lebenden Eltern i.d.R. der Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (mit Hauptwohnsitz gemeldet)

Personalausweisbewerber ab 16 Jahren:

  • Abholung grundsätzlich nur durch Antragsteller selbst möglich (s.h. Ausnahme)

Ausnahme:

Abholung mit Vollmacht
https://www.dittelbrunn.de/uploads/Passamt_Vollmacht_Personalausweis.pdf
 


Reisepass

Voraussetzungen zur Abholung:

  • Terminvereinbarung zur Abholung 

Erforderliche Unterlagen:

  • bisheriges Passdokument (Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass)

Reisepassbewerber unter 18 Jahren:

  • Abholung nur durch sorgeberechtigte Person möglich (i.d.R. ein Elternteil - muss sich bei Abholung ausweisen)
  • bei getrennt lebenden Eltern i.d.R. der Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (mit Hauptwohnsitz gemeldet)

Reisepassbewerber ab 18 Jahren:

  • Abholung grundsätzlich nur durch Antragsteller selbst möglich

Ausnahme:

Abholung mit Vollmacht
https://www.dittelbrunn.de/uploads/Passamt_Vollmacht_Reisepass.pdf

Gebühr:
gebührenfrei


 

 

Abmeldung Ausland
i

Voraussetzungen zur Abmeldung:

  • Tatsächlicher Auszug aus der Wohnung
  • kein Bezug einer neuen Wohnung im Inland
  • Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug erfolgen
  • frühestmöglicher Zeitpunkt zur Abmeldung eine Woche vor dem Auszug

Die Angabe der Auslandsadresse ist bei der Abmeldung ins Ausland zwingend erforderlich.

Bei vorübergehenden Abwesenheit mit der Möglichkeit und der Absicht die Benutzung fortzusetzen besteht keine Abmeldepflicht.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis, Reisepass,
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufentaltstitel
  • Passersatzpapier
  • grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich

Gebühr:

  • gebührenfrei
Abmeldung Nebenwohnsitz
i

Voraussetzungen zur Abmeldung:

  • Abmeldung des Nebenwohnsitzes am Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz möglich
  • Tatsächlicher Auszug aus der Nebenwohnung
  • Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug erfolgen

Bei vorübergehenden Abwesenheit mit der Möglichkeit und der Absicht die Benutzung fortzusetzen besteht keine Abmeldepflicht.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis, Reisepass,
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufentaltstitel
  • Passersatzpapier
  • grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich

Gebühr:

  • gebührenfrei
Anmeldung/Zuzug in die Gemeinde Dittelbrunn
i
An Ihrem vorherigen Wohnort müssen Sie sich nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie sich in Dittelbrunn anmelden.
Voraussetzungen für die Anmeldung (gilt bei Nebenwohnsitz entsprechend):
  • Tatsächlicher Bezug der Wohnung (Keine Anmeldung in die Zukunft möglich)
  • Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.
 
Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde im Original
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier
  • Wohnungsgeberbescheinigung (Vorlage des Mietvertrags ist NICHT ausreichend):
https://www.dittelbrunn.de/buergerservice/service/formulare-vordrucke
 
 
Grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich.
 
Ausnahme:
  • Bei Familien:
    Bei Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder kann eine Person die Anmeldung für alle Familienmitglieder vornehmen, sofern die Wohnverhältnisse bei allen Personen überein stimmen und die Zuzugsadresse bei allen Personen identisch ist.
 
  • Bei Betreuungen:
    Wenn der Betreuer den Aufenthalt bestimmen kann und ein Einwilligungsvorbehalt für den Betreuten angeordnet ist, muss der Betreuer die Anmeldung vornehmen und unterschreiben sowie seine Betreuungsvollmacht (im Original) nachweisen.
 
Gebühr:
gebührenfrei
 
Beantragung Führungszeugnis
i
Führungszeugnisse werden von verschiedenen privaten und öffentlichen Stellen angefordert. Sie dienen als Nachweis, dass jemand nicht vorbestraft ist. Die Auskunft aus diesem Zentralregister wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt.
Das Führungszeugnis können Sie online beim Bundesamt für Justiz oder persönlich bei der Meldebehörde Ihrer Haupt- oder Nebenwohnung beantragen. Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz stellen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für den Antrag auf ein Führungszeugnis ist die Vollendung des 14. Lebensjahres.
Online-Antrag:
Wenn Sie einen elektronischen Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion oder eine eID-Karte besitzen, können Sie Ihr Führungszeugnis online über den nachfolgenden Link direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen.
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=6ED0C12E1F78D445A3B2
Die Beantragung eines „einfachen“ Führungszeugnisses ist online auch über die Homepage der Gemeinde Dittelbrunn möglich, hierzu wird keine freigeschaltete Online-Ausweisfunktion benötigt.
https://serviceportal.komuna.net/dittelbrunn/rsp/fuehrungszeugnis/start
 
Persönliche Antragstellung:
Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier
  • Bestätigung der anfordernden Stelle bei erweitertem Führungszeugnis
 
Zur Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O") wird die vollständige Anschrift, Aktenzeichen und ggf. Ansprechpartner benötigt
 
Schriftliche Antragstellung
Ein schriftlicher Antrag auf ein Führungszeugnis ist in Ausnahmefällen möglich und muss Folgendes enthalten:
  • Familienname (gegebenenfalls Geburtsname), Vorname(n)
  • Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeiten
  • die gemeldete Anschrift in Dittelbrunn
  • Gegebenenfalls die Anschrift der Behörde und den genaue Verwendungszweck
  • Ihre eigenhändige Unterschrift auf dem Antrag
  • Die amtliche (von einer siegelführenden Behörde) oder öffentliche (von einem Notar) Beglaubigung der Unterschrift.
Wenn Sie das Führungszeugnis schriftlich beantragen, überweisen Sie vorab die Gebühr in Höhe von 13 Euro an die Gemeinde Dittelbrunn und senden den Nachweis der Überweisung zusammen mit dem Antrag an uns. Ohne Zahlungsnachweis können eingehende Anträge nicht bearbeitet werden.
Überweisung an:
Gemeinde Dittebrunn
IBAN: DE54893501010000050054
BIC: BYLADEM1KSW
Verwendungszweck: Führungszeugnis, Name
Benötigte Unterlagen
Führungszeugnis für eine Behörde: Verwendungszweck und genaue Bezeichnung der Behörde (Anschrift mit Postleitzahl)

Erweitertes Führungszeugnis: Schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der bestätigt wird, dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Im Regelfall zwei bis drei Wochen.
Europäisches Führungszeugnis: bis zu sechs Wochen

Gebührenrahmen
  • 13 Euro (bei Gebührenbefreiung z.B. ehrenamtliche Tätigkeit: Nachweis über die Gebührenbefreiung)
Beantragung Gewerbezentralregister
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Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bestehender Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in der Gemeinde Dittelbrunn (Privatperson) bzw.
  • Firmensitz in Dittelbrunn
  • Online-Beantragung möglich, s.h. nachfolgender Link
 
Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier
  • Handelsregister-Auszug
 
Zur Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszugs zur Vorlage bei einer Behörde wird die vollständige Anschrift, Aktenzeichen und ggf. Ansprechpartner benötigt.
 
Gebühr:
13,00 Euro

Zusätzliche Informationen:
Weiterführende Links:
Im Online-Portal des Bundesamts für Justiz können Sie Ihr Gewerbezentralregister ebenfalls beantragen.
 
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

Hier ist auch detailliert aufgelistet, was für die elektronische Antragstellung außer dem neuen elektronischen Personalausweis bzw. einem elektronischen Aufenthaltstitel und einem Kartenlesegerät noch benötigt wird.
Beantragung Personalausweis
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Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in der Gemeinde Dittelbrunn
  • Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit
  • persönliches Erscheinen


Erforderliche Unterlagen (bitte den für Sie zutreffenden Sachverhalt beachten):

 

1. Sachverhalt:

Ausstellung des bisherigen Dokuments erfolgte durch die Gemeinde Dittelbrunn

Antragsteller älter als 16 Jahre

  • bisheriges amtliches Ausweisdokument - Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (kein Führerschein, Krankenkassenkarte, Sozialversicherungsausweis o.ä.)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme, nicht älter als 6 Monate)
  • zur erstmaligen Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu.
2. Sachverhalt:
  • Ausstellung des bisherigen Dokuments erfolgte durch auswärtige Behörde, zusätzlich folgende Unterlagen:

    Antragsteller älter als 16 Jahre

    Familienstand ledig: Geburtsurkunde (falls Geburtsort im Ausland - beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde bzw. internationale Abfassung)

    Geburtsort im Ausland: Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit

  • Einbürgerungsurkunde
  • Vertriebenenausweis
  • ggf. ist der Erwerb durch ein Elternteil zu belegen
  • Namenserklärung (z.B. Wegfall des Vatersnamens)
  • Familienstand verheiratet: Heiratsurkunde (falls Eheschließung im Ausland - beglaubigte deutsche Übersetzung der Eheurkunde bzw. internationale Abfassung)

    Familienstand geschieden oder verwitwet: letzte Heiratsurkunde (kein Scheidungsurteil)

  • zur Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu 
 3. Sachverhalt:
  • Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung - Erstmalige Beantragung 

    Antragsteller älter als 16 Jahre 

    Familienstand ledig: beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde bzw. internationale Abfassung

    Familienstand verheiratet:  beglaubigte deutsche Übersetzung der Eheurkunde bzw. internationale Abfassung

    Familienstand geschieden oder verwitwet: letzte Heiratsurkunde in beglaubigter deutscher Übersetzung oder internationaler Abfassung (kein Scheidungsurteil)

    Namenserklärung: falls der Familienname an die deutsche Schreibweise angeglichen wurde

    Einbürgerungsurkunde

  • zur Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu 

Antragsteller unter 16 Jahre:

die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte entsprechend aufgelisteten zutreffenden Sachverhalten 1-3

darüber hinaus, grundsätzlich (Antragsteller unter 16 Jahre):

Den Personalausweis für Minderjährige dürfen nur Personen beantragen, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen haben. Der oder die Antragsberechtigte muss persönlich in Begleitung des oder der Minderjährigen bei uns vorsprechen, um den Personalausweis zu beantragen. Sind beide Elternteile antragsberechtigt, reicht es, wenn ein Elternteil vorspricht, sofern dieser den schriftlichen Antrag (Zustimmungserklärung) des anderen Elternteils vorlegt sowie die gültigen Ausweisdokumente beider Sorgeberechtigten.

Alleiniges Sorgerecht ist durch Vorlage einer Negativbescheinigung (erhältlich beim Jugendamt am Landratsamt Schweinfurt) zu belegen

Der Personalausweis ist unterschiedlich lange gültig:

Wichtig:
In Zweifelsfällen kann die Ausweisbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.
Beantragung Reisepass
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Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in der Gemeinde Dittelbrunn
  • Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit
  • persönliches Erscheinen

erforderliche Unterlagen (bitte den für Sie zutreffenden Sachverhalt beachten):

1. Sachverhalt:

Ausstellung des bisherigen Dokuments erfolgte durch die Gemeinde Dittelbrunn

Antragsteller älter als 18 Jahre

  • bisheriges amtliches Ausweisdokument - Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (kein Führerschein, Krankenkassenkarte, Sozialversicherungsausweis o.ä.)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme, nicht älter als 6 Monate)
  • zur erstmaligen Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu 

2. Sachverhalt:

Ausstellung des bisherigen Dokuments erfolgte durch auswärtige Behörde, zusätzlich folgende Unterlagen:

Antragsteller älter als 18 Jahre

Familienstand ledig: Geburtsurkunde (falls Geburtsort im Ausland - beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde bzw. internationale Abfassung)

Geburtsort im Ausland: Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit

  • Einbürgerungsurkunde
  • Vertriebenenausweis
  • ggf. ist der Erwerb durch ein Elternteil zu belegen
  • Namenserklärung (z.B. Wegfall des Vatersnamens)
  • Familienstand verheiratet: Heiratsurkunde (falls Eheschließung im Ausland - beglaubigte deutsche Übersetzung der Eheurkunde bzw. internationale Abfassung)

    Familienstand geschieden oder verwitwet: letzte Heiratsurkunde (kein Scheidungsurteil)

  • zur Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu 

3. Sachverhalt:

Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung - Erstmalige Beantragung 

Antragsteller älter als 18 Jahre 

Familienstand ledig: beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde bzw. internationale Abfassung

Familienstand verheiratet:  beglaubigte deutsche Übersetzung der Eheurkunde bzw. internationale Abfassung

Familienstand geschieden oder verwitwet: letzte Heiratsurkunde in beglaubigter deutscher Übersetzung oder internationaler Abfassung (kein Scheidungsurteil)

Namenserklärung: falls der Familienname an die deutsche Schreibweise angeglichen wurde

Einbürgerungsurkunde

  • zur Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu 

Antragsteller unter 18 Jahre:

die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte entsprechend aufgelisteten zutreffenden Sachverhalten 1-3

Den Reisepass für Minderjährige dürfen nur Personen beantragen, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen haben. Der oder die Antragsberechtigte muss persönlich in Begleitung des oder der Minderjährigen bei uns vorsprechen, um den Reisepass zu beantragen. Sind beide Elternteile antragsberechtigt, reicht es, wenn ein Elternteil vorspricht, sofern dieser den schriftlichen Antrag (https://www.dittelbrunn.de/uploads/Zustimmungserklaerung_final.pdf)
des anderen Elternteils vorlegt sowie die gültigen Ausweisdokumente beider Sorgeberechtigten. Alleiniges Sorgerecht ist durch Vorlage einer Negativbescheinigung (erhältlich beim Jugendamt am Landratsamt Schweinfurt) zu belegen

Der Reisepass ist unterschiedlich lange gültig:

  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
  • Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
  • Zeitraum zur Fertigstellung des Dokuments: 6 Wochen
  • Express-Variante gegen Aufpreis möglich: Zeitraum zur Fertigstellung in der Regel  72 Stunden (in Ausnahmefällen ggf. länger)

​​Gebühr:

  • Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 €, Express-Variante: 69,50 €
  • Antragsteller ab 24 Jahren: 70,00 €, Express-Variante 102,00 €

Weiterführende Informationen:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html

Wichtig:
In Zweifelsfällen kann die Ausweisbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.

EU-Parkausweis (hellblau) für Behinderte
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Art der Behinderung:

  • außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis)
  • Blinde (Merkzeichen „BI“ im Schwerbehindertenausweis)
  • Contergan Geschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (zum Beispiel Amputation beider Arme)

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in Dittelbrunn gemeldet.
  • Die Behinderung ist amtlich festgestellt vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS, frühere Bezeichnung „Versorgungsamt“). Sie haben einen Schwerbehindertenausweis oder eine Bescheinigung des ZBFS.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (bei Beantragung per Post in Kopie)
  • Passfoto
  • Schwerbehindertenausweis (Kopie von Vorder- und Rückseite) oder Bescheinigung des ZBFS über die Funktionseinschränkung
  • Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht sowie der Ausweis des Bevollmächtigten und Ausweis des Vollmachtgebers im Original

Gebühren:
kostenfrei

Fahrantrag Bescheinigung
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Voraussetzungen für die Bescheinigung:

  • bestehender Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in der Gemeinde Dittelbrunn
  • vollständig ausgefüllter Fahrantrag

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis, Reisepass
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier
  • vollständig ausgefüllter Fahrantrag 

 

Gebühr:

  • 5,00 €
Gewerbean-/ab bzw.-ummeldung
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WICHTIG:
Die Online-Terminvereinbarung für eine Gewerbean-, ab- bzw -ummeldung ist nur für die Rechtsform des Einzelunternehmens möglich. Für alle anderen Rechtsformen beantragen Sie bitte telefonisch einen Termin.

Voraussetzung zur Beantragung:

  • Firmensitz in der Gemeinde Dittelbrunn

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Abmeldebestätigung bei Verlegung des Gewerbetriebes


Gebühr:

  • 35,00 Euro Gewerbeanmeldung
  • 25,00 Euro Gewerbeum- und -abmeldung
Lebensbescheinig. Rentenstelle (Kein Rentenantrag)
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Voraussetzungen für die Bescheinigung

  • Grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Vordruck des Rentenversicherungsträgers / der Rentenstelle
  • Personalausweis, Reisepass,
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufentaltstitel
  • Passersatzpapier

 

Sollte kein Vordruck vorhanden sein oder dieser nicht in deutscher Sprache abgefasst sein, so wird im Bürgerbüro ein zusätzlicher Ausdruck erstellt. Dokumente, die lediglich in ausländischer Sprache abgefasst sind, dürfen nicht bestätigt werden.

 

Ausnahme

Sollte aus gesundheitlichen Gründen ausnahmsweise keine persönliche Vorsprache möglich sein, so kann das zu bestätigtende Dokument schriftlich auf dem Postwege unter Angabe der Rücksendeadresse eingereicht werden.

Es wird in diesem Fall bestätigt, dass sich die Person lt. Melderegister noch am Leben befindet. Erfahrungsgemäß wird dies jedoch nicht von allen Rententrägern in dieser Form akzeptiert. Aus diesem Grund sollte die Übersendung auf dem Postwege nur im Ausnahmefall erfolgen und in der Regel die persönliche Vorsprache wahrgenommen werden.

 

Gebühr

  • gebührenfrei
Meldebescheinigung (KEINE WOHNSITZANMELDUNG!)
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Voraussetzungen zur Beantragung der Bescheinigung:

bestehender Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in der Gemeinde Dittelbrunn

 

Erforderliche Unterlagen:

  • grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich
  • Personalausweis, Reisepass,
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier
  • Angabe der Stelle / Institution, bei welcher die Bescheinigung vorzulegen ist
  • Online-Beantragung möglich


Online Verfahren:

Eine Meldebescheinigung können Sie unter https://www.dittelbrunn.de/buergerservice/service/buergerbuero/ online beantragen.

Die Beantragung einer gebührenfreien Meldebescheinigung (z.B. Lebensbescheinigung für Rentenzwecke) kann nicht online erfolgen. 

 

Gebühr:

  • 5,00 €

Die Beantragung einer gebührenfreien Meldebescheinigung (z.B. Lebensbescheinigung für Rentenzwecke) kann nicht online erfolgen. 

Steueridentifikationsnummer
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Voraussetzungen zur Beantragung der Steueridentifikationsnummer:

  • bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in der Gemeinde Dittelbrunn

Erforderliche Unterlagen:

  • persönliche Vorsprache grundsätzlich erforderlich
  • Personalausweis, Reisepass
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier

Ausnahme:

  • schriftliche Beantragung unter Angabe der persönlichen Daten möglich
  • die Mitteilung der Steueridentifikationsnummer kann nur an die gemeldete Adresse übersandt werden. Die Zustellung an eine andere Anschrift als die Meldeadresse ist aus Datenschutzgründen nicht zulässig.

Gebühr:

  •  gebührenfrei
weiterführende Informationen:
https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer/steuerlicheidentifikationsnummer_node.html
Umzug innerhalb der Gemeinde Dittelbrunn
i

Voraussetzungen für die Ummeldung (gilt bei Nebenwohnsitz entsprechend):

  • Tatsächlicher Bezug der Wohnung
  • Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis, Reisepass
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier
  • Wohnungsgeberbescheinigung (Vorlage des Mietvertrags ist NICHT ausreichend):
https://www.dittelbrunn.de/buergerservice/service/formulare-vordrucke/#1502888765880-4b99e057-f18a
  • grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich


Ausnahme:

  • bei verheirateten Personen kann eine Person die Ummeldung für alle Familienmitglieder vornehmen, sofern die Wohnverhältnisse bei allen Personen identisch sind und die Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Gebühr:

  • gebührenfrei

Herzlich Willkommen bei der Online-Terminbuchung des Bürgerbüros der Gemeinde Dittelbrunn. Es können maximal 4 angebotene Leistungen gebucht werden.

Wegen den örtlichen Gegebenheiten kann es dazu kommen, dass ihr Termin mit dem eines zweiten Sachbearbeiters zusammenfällt. Wenn Sie ihr Anliegen ohne eine weitere verwaltungsfremde Person vorbringen möchten, bitten wir Sie einen Termin telefonisch zu vereinbaren.

 

remainTime
15:00