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Leistungen
Gaststätten
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Gaststätten

Wenn Sie ein Restaurant oder Imbiss mit Alkoholausschank eröffnen möchten, müssen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde eine Gaststättenerlaubnis beantragen.

Erforderliche Unterlagen Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührensatzung der Stadt Oberndorf a. N.
 
Bearbeitungsdauer
Die Behörde muss über Ihren Antrag innerhalb einer Frist von drei Monaten entscheiden.
Diese Frist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die beantragte Erlaubnis als erteilt, wenn Ihr Antrag hinreichend bestimmt ist.
Hinweis: Die Behörde kann die Frist einmal angemessen verlängern, wenn dies durch die Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Diese Fristverlängerung muss die Behörde begründen und Ihnen rechtzeitig mitteilen.
 
Dauer 30 Min.
Gestattungen
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Gestattung

Für Veranstaltungen (bspw. Stadtfeste, Märkte, Vereinsfeiern, etc.) kann Ihnen die Behörde eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung) unter erleichterten Anforderungen ausstellen. Diese Erlaubnis ist jedoch nur notwendig sofern Sie alkoholische Getränke ausschenken möchten.
 
Erforderliche Unterlagen
  • Ausgefülltes Antragsformular mit genauen Angaben zu Zeitraum der Veranstaltung, Ort und persönliche Angaben des Antragsstellers bzw. Angaben zum Verein mit Vereinsregisternummer und verantwortlicher Person
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers.
 
Frist

Den Antrag auf Erteilung der Gestattung müssen Sie mindestens zwei Wochen vor Beginn der oben bezeichneten gestattungspflichtigen Veranstaltung stellen.
 
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der Stadt Oberndorf a. N. und sind abhängig von Ort und Dauer der Veranstaltung.
 
Dauer 15 Min.
Gewerbeabmeldung
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Gewerbeabmeldung

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden.
Hinweis: Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde oder Stadt verlegen, ist eine Gewerbeummeldung ausreichend.
 
Erforderliche Unterlagen
Formular Gewerbeabmeldung. Bitte bringen Sie das ausgefüllte Formular zum Termin mit. 

Gebühren
Es wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 € je Gewerbeabmeldung fällig.

 
Dauer 15 Min.
Gewerbeanmeldung
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Gewerbeanmeldung

Unter Gewerbe ist jede Tätigkeit zu verstehen, die Sie selbstständig, auf eigene Rechnung, in eigenem Namen und dauerhaft ausüben. Es kommt nicht darauf an, ob Sie tatsächlich einen Gewinn erzielen, die Absicht dazu reicht aus.
Keine Gewerbe sind:
  • die freien Berufe (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater),
  • Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen,
  • Land- und Forstwirtschaft, Fischerei,
  • die wissenschaftliche Unternehmensberatung,
  • die Verwaltung eigenen Vermögens.
Zweck der Anmeldung ist es, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen.
 
Erforderliche Unterlagen
  • ausgefülltes Formular Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
  • Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist; ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
Hinweis: In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorlegen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
 
Gebühren
Es wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 € je Gewerbeanmeldung fällig.
 
Sonstiges
Achtung: Zusätzliche Besonderheiten gelten bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerben.
 
 
Dauer 20 Min.
Gewerbeummeldung
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Gewerbeummeldung

Eine Gewerbeummeldung kann aus den folgenden Gründen notwendig sein:
  • Sie verlegen den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb der Gemeinde oder Stadt.
    In diesem Fall müssen Sie die Gewerbeummeldung auch vornehmen, wenn Sie den Standort einer unselbstständigen Zweigniederlassung wechseln.
  • Sie wechseln den Gegenstand Ihres Gewerbes.
  • Sie wollen den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
  • Ihr Name ändert sich.
Achtung: Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. Sie müssen in diesem Fall Ihr Gewerbe erst am alten Standort abmelden und anschließend am neuen Standort wieder anmelden.
 
Erforderliche Unterlagen
Formular Gewerbeummeldung bitte ausgefüllt zum Termin mitbringen.
 
Gebühren
Es wird eine Gebühr von 20,00 € je Gewerbeummeldung fällig.
Dauer 15 Min.
Zweitschrift
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Zweitschrift

Wenn Ihnen Ihre Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung abhandengekommen ist, so können Sie eine Zweitschrift (Kopie) beantragen.

Voraussetzungen
Ihr Gewerbe befindet bzw. befand sich in den letzten 5 Jahren in Oberndorf am Neckar.

Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass

Kosten
Je Zweitschrift wird eine Gebühr von 7,50 € fällig.

 

Dauer 10 Min.

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

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