Gaststätten
Wenn Sie ein Restaurant oder Imbiss mit Alkoholausschank eröffnen möchten, müssen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde eine Gaststättenerlaubnis beantragen.
Erforderliche Unterlagen Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührensatzung der Stadt Oberndorf a. N.
Bearbeitungsdauer
Die Behörde muss über Ihren Antrag innerhalb einer Frist von drei Monaten entscheiden.
Diese Frist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die beantragte Erlaubnis als erteilt, wenn Ihr Antrag hinreichend bestimmt ist.
Hinweis: Die Behörde kann die Frist einmal angemessen verlängern, wenn dies durch die Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Diese Fristverlängerung muss die Behörde begründen und Ihnen rechtzeitig mitteilen.
Wenn Sie ein Restaurant oder Imbiss mit Alkoholausschank eröffnen möchten, müssen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde eine Gaststättenerlaubnis beantragen.
Erforderliche Unterlagen Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührensatzung der Stadt Oberndorf a. N.
Bearbeitungsdauer
Die Behörde muss über Ihren Antrag innerhalb einer Frist von drei Monaten entscheiden.
Diese Frist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die beantragte Erlaubnis als erteilt, wenn Ihr Antrag hinreichend bestimmt ist.
Hinweis: Die Behörde kann die Frist einmal angemessen verlängern, wenn dies durch die Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Diese Fristverlängerung muss die Behörde begründen und Ihnen rechtzeitig mitteilen.
Dauer 30 Min.