Voraussetzungen:
Verfahrensablauf:
Zum Schutz des Eigentümers oder der Eigentümerin dürfen Sie nur Einsicht in das Grundbuch nehmen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen können.
In manchen Fällen bekommen Sie nur in Teile des Grundbuches Einsicht, dies wird im Einzelfall von der Einsichtstelle geprüft.
Möchten Sie ein Grundstück kaufen und aus diesem Grund Einsicht nehmen? Dazu benötigen Sie die Zustimmung des Eigentümers oder der Eigentümerin. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie das Grundbuch einsehen dürfen. Außerdem benötigt die Einsichtstelle dann eine Kopie des Ausweises oder Passes des Eigentümers bzw. der Eigentümerin.
Erforderliche Unterlagen:
Kosten:
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