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Bestätigung
Einwohnermeldeamt
Abholung Personalausweis
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Möchten Sie eine andere Person beauftragen, Ihren Ausweis abzuholen, so müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen und bestätigen, ob Sie den PIN-Brief erhalten haben. Die bevollmächtigte Person muss sich bei Abholung selbst ausweisen können.

Gebühren:

  • gebührenfrei 
Benötigte Dokumente:
  • Bei der Abholung ist der alte Personalausweis (wenn vorhanden) mitzubringen
  • ggf. schriftliche Vollmacht 
Formulare:
Dauer 5 Min.
Abholung Reisepass
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Möchten Sie eine andere Person beauftragen, Ihren Pass abzuholen, so müssen Sie dieser Person eine Vollmacht erteilen. Die bevollmächtigte Person muss sich bei Abholung selbst ausweisen können.

Gebühren:

  • gebührenfrei 
Benötigte Dokumente:
  • Bei der Abholung ist der alte Pass (wenn vorhanden) mitzubringen
  • ggf. schriftliche Vollmacht 
Formulare:
Dauer 5 Min.
Antrag für 1 weitere Person
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Dauer 10 Min.
Abgabe Führerscheinantrag
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Ersterteilung sowie Erweiterung und Verlängerung
Erforderliche Unterlagen:
- Fahrerlaubnisantrag
- Identitätsnachweis
- biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe Nachweis
- persönliches Erscheinen

Begleitendes Fahren ab 17 Jahren
Erforderliche Unterlagen:
- Fahrerlaubnisantrag
- Identitätsnachweis
- biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe Nachweis
- persönliches Erscheinen
- Begleitung eines Erziehungsberechtigten

Bitte beachten Sie, dass der Umtausch des Führerscheines bei uns in der Gemeinde nicht möglich ist. Hierfür ist die Führerscheinstelle in Werder (Havel) zuständig. Die Blanko-Anträge für den Umtausch können Sie auf Anfrage bei uns in der Gemeinde oder per E-Mail erhalten. 
Dauer 15 Min.
Abmeldung einer Hauptwohnung/ Nebenwohnung
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Wenn Sie innerhalb Deutschlands eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich NICHT abmelden.  Die Abmeldung erfolgt automatisch von der neuen Zuzugsadresse.
 
Eine Abmeldung hat bei Wegzug ins Ausland zu erfolgen. Abmelden muss sich, wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht. Die Abmeldung hat spätestens zwei Wochen nach dem Auszug zu erfolgen und ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
 
Gebühren:
  • gebührenfrei 
Benötigte Dokumente:
  • Personalausweis und Reisepass oder entsprechendes ausländisches Dokument
  • neue Wohnanschrift im Ausland
 
Rechtliche Grundlage:
Dauer 15 Min.
Abmeldung einer Nebenwohnung
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Abmelden muss sich, wer aus einer Nebenwohnung auszieht oder diese nicht mehr persönlich nutzt. Die Abmeldung hat spätestens zwei Wochen nach dem Auszug zu erfolgen. Die Abmeldung der Nebenwohnung ist nur am Hauptwohnsitz möglich.
 
Gebühren:
  • gebührenfrei 
Benötigte Dokumente:
  • Personalausweis und Reisepass oder entsprechendes ausländisches Dokument
 
Rechtliche Grundlage:
Dauer 15 Min.
Anmeldung Hauptwohnsitz/ Nebenwohnsitz
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Die An-bzw. Ummeldung ist von der/dem Meldepflichtigen oder deren Vertretung (Vollmacht) innerhalb von zwei Wochen nach Bezug (Einzugsdatum muss auf der Wohnungsgeberbescheinigung vermerkt werden) der neuen Wohnung vorzunehmen. Formulare müssen nicht ausgefüllt werden. Bei Zuzug einer Familie kann eine volljährige Person die Anmeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen. Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung ist, haben für ihre Betreuten die Meldepflicht zu erfüllen. Eine Abmeldung bei der alten Meldebehörde ist nicht notwendig.
 
Gebühren:
  • gebührenfrei 
Benötigte Unterlagen:
  • Personalausweis und Reisepass oder entsprechendes ausländisches Dokument, Kinderreisepass
  • ggf. Heiratsurkunde
  • ggf. Geburtsurkunde der Kinder
  • Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers (Wohnungsgeberbestätigung)
  • NUR bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren: Zustimmung aller Sorgeberechtigter bzw. Nachweis über das alleinige Sorgerecht
 Rechtliche Grundlage: Formulare
Dauer 15 Min.
Auskunft Gewerbezentralregister
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Privatpersonen (natürliche Personen)
Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) bzw. online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Hierfür werden der neue elektronische Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät benötigt.
Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsvollmacht nachzuweisen. Daher gilt grundsätzlich persönliches Erscheinen bei der Antrag aufnehmenden Behörde.

Juristische Personen melden sich bitte im Gewerbeamt. 
 
Gebühren:
  • Gewerbezentralregisterauskunft (private und juristische Personen): 13,00 Euro. Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.
 
Benötigte Dokumente:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Angabe des Verwendungszwecks
 Rechtliche Grundlage:
Dauer 10 Min.
Beantragung Führungszeugnis
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Jede Person kann nach Vollendung des 14. Lebensjahres einen Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses (umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis“) aus dem Bundeszentralregister stellen.
Personen, die von der Meldepflicht befreit oder ohne festen Wohnsitz sind, können ihren Führungszeugnisantrag bei der Meldebehörde stellen, in deren Bezirk sie sich gewöhnlich aufhalten.
Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses muss persönlich gestellt werden. Für Minderjährige kann auch ein Erziehungsberechtigter die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.
Mit dem elektronischen Personalausweis und der freigeschalteten Online-Ausweisfunktion kann die Antragstellung auch Online direkt beim Bundesamt für Justiz erfolgen.
Eine Besonderheit stellt das europäische Führungszeugnis dar. Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland leben, kann ein Führungszeugnis erteilt werden, welches Auskunft sowohl über den Inhalt des Bundeszentralregisters als auch des Strafregisters ihres Herkunftsmitgliedstaates gibt.
 
Gebühren:
  • Führungszeugnis Belegart N: 13,00 Euro
  • Führungszeugnis Belegart NE (erweitert): 13,00 Euro
  • Führungszeugnis Belegart O (für Behörden): 13,00 Euro
  • Führungszeugnis Belegart OE (erweitert für Behörden): 13,00 Euro
  • europäisches Führungszeugnis: 13,00 Euro

Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten. In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden (Merkblatt zur Gebührenbefreiung)
 
Benötigte Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass bzw. das entsprechende ausländische Dokument
  • NUR bei erweitertem Führungszeugnis (Belegart NE): Nachweis über die Notwendigkeit eines erweiterten Führungszeugnisses (z.B. Anschreiben des Arbeitgebers) 
  • NUR bei Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O): Anschrift der Behörde und Verwendungszweck
  • NUR bei erweitertem Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OE): Nachweis über die Notwendigkeit eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie Anschrift der Behörde und Verwendungszweck
 
Rechtliche Grundlage:
Dauer 10 Min.
Beglaubigung von Dokumenten
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Die Beglaubigung ist eine amtliche Bestätigung über die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original. Amtliche Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften dienen der Sicherheit im Rechtsverkehr und bestätigen die Echtheit der Schriftstücke und Unterschriften.
Die zu beglaubigende Unterschrift unter einem Schriftstück muss in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet werden (persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich).
Für die Beglaubigung von Schriftstücken, müssen diese in deutscher Sprache und im Original zur Bearbeitung vorgelegt werden.
 
Nicht beglaubigt werden u.a.:
  • Personenstandsurkunden können nur in dem zuständigen Standesamt erneut ausgestellt werden und werden durch keine andere Behörde beglaubigt
  • Schriftstücke, die nicht von einer Behörde ausgestellt wurden nicht für eine Behörde bestimmt sind (-> Notar)
  • Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind (im Land Brandenburg ist seit dem 1. April 2017 die Landeshauptstadt Potsdam für die Beglaubigung öffentlicher Urkunden zur Verwendung im Ausland zuständig, soweit es sich nicht um Urkunden aus dem Bereich der Justiz handelt)
  • Ausländische Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Inland bestimmt sind (-> zuständiges Konsulat )
  • Übersetzungen von fremdsprachigen Schriftstücken (auch nicht vom amtlich bestellten Dolmetscher)
  • Führerscheine
  • Fahrzeugpapiere
  • Jagdscheine
  • Fischereischeine
  • Handwerkskarten
  • Betreuerausweise
  • Wehrdienst-Bescheinigungen
  • Bootsführerscheine / -segelscheine (bitte der Wasserschutzpolizei vorlegen)
  • zivilrechtliche Verträge
  • Kopien von Negativen
  • Kopien, die nicht vom Original zu unterscheiden sind, z.B. auch Farbkopien (-> in diesen Fällen sich bitte an die ausstellende Behörde wenden)
  • bei Zuständigkeit einer anderen Behörde, z.B. Katasterangelegenheiten oder Personenstandsangelegenheiten
  • Schriftstücke mit Änderungen, Durchstreichungen, Löschungen, unleserlichen Passagen oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist
 
Gebühren:
  • Beglaubigung von Unterschriften    4,00 Euro
  • Beglaubigung von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen u.a.   je Seite 4,00 Euro
  • Beglaubigungen von Bescheinigungen und Zeugnissen für den Besuch von Universitäten und Hochschulen abweichend vom ersten Punkt sind bei Nachweis von Bedarf und Anzahl gebührenfrei
 
Benötigte Dokumente:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vorlage des Originals
 
Rechtliche Grundlage
Dauer 15 Min.
Erstellung biometrischer Fotos
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Erstellung biometrischer Fotos für Ausweis- oder Passanträge direkt vor Ort.

Sie haben die Möglichkeit biometrische Fotos direkt in der Gemeinde durch eine Mitarbeiterin erstellen zu lassen. Somit muss kein biometrisches Passbild zu einem Ausweis-/Passantrag mitgebracht werden. Biometrische Passbilder werden nur in Verbindung mit der Beantragung eines Ausweisdokumentes gefertigt. 

Gebühren:
  • Erstellung biometrisches Foto und Verwendung im Ausweis-/Passantrag 4,00 €
  • optionaler Ausdruck von 4 Passfotos zuzüglich 6,00 €
Dauer 10 Min.
Meldebescheinigung
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Meldebescheinigungen können für verschiedene Zwecke genutzt werden, zum Beispiel zur Vorlage bei Behörden oder sonstigen Institutionen. Die Beantragung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
 
Gebühren:
  • Die Gebühr für eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung beträgt 5,00 Euro. Für die Vorlage bei der Rentenversicherung, zur Beantragung von Elterngeld oder für sonstige soziale Zwecke ist die Meldebescheinigung gebührenfrei. Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.
 
Benötigte Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Beantragung durch eine andere Person: Bevollmächtigung und Personaldokument der bevollmächtigten Person
 
Rechtliche Grundlage
Dauer 5 Min.
Personalausweis beantragen
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Mit einem Personalausweis weisen Sie Ihre Identität nach. Alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Die Ausweispflicht gilt auch als erfüllt, wenn Sie einen gültigen deutschen Reisepass haben.
Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt für Personen bis 24 Jahre 6 Jahre und für Personen ab 24 Jahren 10 Jahre. Die Produktion der Personalausweise dauert derzeit 2 bis 3 Wochen.
 
Voraussetzungen:
  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Persönliches Erscheinen. (Eine Beantragung durch andere per Vollmacht ist nicht möglich).
  • Für Minderjährige unter 16 Jahren: Antrag der gesetzlichen Vertreter (Für Minderjährige unter 16 Jahren können nur die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen. Bei der Antragstellung muss das Kind ebenfalls anwesend sein.)
 
In folgenden Fällen brauchen Sie keinen Personalausweis:
  • Wenn Sie von der Ausweispflicht befreit wurden
  • Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben. In diesem Fall können Sie allerdings trotzdem einen Personalausweis beantragen, wenn Sie das möchten. In diesem ist dann Ihre deutsche Auslandsvertretung, zum Beispiel eine deutsche Botschaft, für die Entgegennahme Ihres Antrages zuständig.
  • Wenn gegen Sie gerade eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.
 
Gebühren (sind am Tag der Antragstellung zu entrichten):
  • bei Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro
  • bei Personen ab 24 Jahren: 37,00 Euro
  • Aufschlag bei Nichtzuständigkeit mit Wohnsitz im Inland: 13,00 Euro
  • Aufschlag bei Nichtzuständigkeit ohne Wohnsitz im Inland: 30,00 Euro
 
Benötigte Unterlagen:
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis oder alter Reisepass oder Kinderreisepass oder vorläufiges Dokument
  • Unter Umständen eine Personenstandsurkunde (Bringen Sie bitte eine Geburts- oder Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten, falls Ihre Angaben zu Ihrer Person von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind oder von denen auf dem alten Personalausweis oder Reisepass abweichen. Dies ist zum Beispiel nach einer Namensänderung oder einer Heirat möglich.)
  • NUR bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren: Zustimmung beider Sorgeberechtigter oder Nachweis über das alleinige
  • NUR bei Einbürgerung: Nachweis über das Erlangen der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. Einbürgerungsurkunde)
 
Rechtliche Grundlage: Formulare
Dauer 15 Min.
Pin für Online-Ausweisfunktion
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Ihren Online-Ausweis können Sie nutzen, sobald Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben. Das Ändern der Transport-PIN erfolgt  kostenfrei.
 
Weiter Informationen finden Sie auch unter www.personalausweisportal.de.
 
Dauer 5 Min.
Reisepass beantragen
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Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Manche Länder haben zusätzliche Einreise-Bestimmungen. Bitte beachten Sie, dass die Produktion der Reisepässe derzeit 7 bis 8 Wochen dauert. 
Falls Sie dringend einen Reisepass benötigen, besteht die Möglichkeit einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser wird von der Bundesdruckerei für einen Aufpreis von 32,00 Euro in der Regel innerhalb von 6 Werktagen produziert. Für den Fall, dass eine Expressbeantragung aufgrund der fehlenden Zeit nicht mehr ausreichend ist, kann die Passbehörde einen vorläufigen Reisepass vor Ort auszustellen.
Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.

 
Gültigkeit:
  • bei Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
  • bei Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
 
Voraussetzungen:
  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Persönliches Erscheinen. Eine Beantragung durch andere per Vollmacht ist nicht möglich.
Gebühren (sind am Tag der Antragstellung zu entrichten):
  • bei Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro
  • bei Personen ab 24 Jahren 70,00 Euro 
  • Aufschlag für einen Express-Reisepass: 32,00 Euro
  • Aufschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 Euro
Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.
 
Benötigte Unterlagen:
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis oder alter Reisepass oder Kinderreisepass
  • Unter Umständen eine Personenstandsurkunde. Bringen Sie bitte eine Geburts- oder Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten oder falls Ihre Angaben zu Ihrer Person von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind oder von denen auf dem alten Reisepass abweichen. Dies ist zum Beispiel nach einer Namensänderung oder einer Heirat möglich.
  • NUR bei Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren: Zustimmung beider Sorgeberechtigter oder Nachweis über das alleinige Sorgerecht
  • NUR bei Einbürgerung: Nachweis über das Erlangen der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. Einbürgerungsurkunde)
 
Rechtliche Grundlage: Formulare
Dauer 15 Min.
Ummeldung (Haupt/Nebenwohnung)
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Die An-bzw. Ummeldung ist von der/dem Meldepflichtigen oder deren Vertretung (Vollmacht) innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung vorzunehmen. Bei Zuzug einer Familie kann eine volljährige Person die Anmeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen. Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung ist, haben für ihre Betreuten die Meldepflicht zu erfüllen. Eine Abmeldung bei der alten Meldebehörde ist nicht notwendig.
 
Gebühren:
  • gebührenfrei 
Benötigte Unterlagen:
  • Personalausweis und Reisepass oder entsprechendes ausländisches Dokument, Kinderreisepass
  • ggf. Heiratsurkunde
  • ggf. Geburtsurkunde der Kinder
  • Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers
  • NUR bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren: Zustimmung aller Sorgeberechtigter bzw.  Nachweis über das alleinige Sorgerecht
 
Rechtliche Grundlage: Formulare
Dauer 15 Min.
vorläufigen Personalausweis beantragen
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Für den Fall, dass Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder er bereits abgelaufen ist, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser dient zur vorübergehenden Erfüllung der Ausweispflicht.
 
Gültigkeit:
  • unabhängig vom Alter der beantragenden Person bis zu 3 Monate
 
Voraussetzungen
  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Persönliches Erscheinen (Eine Beantragung durch andere per Vollmacht ist nicht möglich.)
  • Für Minderjährige unter 16 Jahren: Antrag der gesetzlichen Vertreter (Für Minderjährige unter 16 Jahren können nur die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen. Bei der Antragstellung muss das Kind ebenfalls anwesend sein.)
Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird der vorläufige Personalausweis sofort ausgestellt.
Gebühren (sind am Tag der Antragstellung zu entrichten):
Die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis beträgt unabhängig vom Alter 10,00 Euro. 
Benötigte Dokumente:
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (Bitte beachten Sie die Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei.)
  • Personalausweis oder alter Reisepass oder Kinderreisepass oder vorläufiges Dokument
  • Unter Umständen eine Personenstandsurkunde (Bringen Sie bitte eine Geburts- oder Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten oder falls Ihre Angaben zu Ihrer Person von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind oder von denen auf dem alten Reisepass abweichen. Dies ist zum Beispiel nach einer Namensänderung oder einer Heirat möglich.)
  • NUR bei Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren: Zustimmung beider Sorgeberechtigter oder Nachweis über das alleinige Sorgerecht. Bitte bedenken Sie bei Kindern unter 12 Jahren auch die Möglichkeit eines Kinderreisepasses.
  • NUR nach Einbürgerung: Nachweis über das Erlangen der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. Einbürgerungsurkunde)
 
Rechtliche Grundlage:
Dauer 15 Min.
vorläufigen Reisepass beantragen
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Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Manche Länder haben zusätzliche Einreise-Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für Ihre Reise brauchen. Informationen dazu erhalten Sie zum Beispiel beim Veranstalter Ihrer Reise oder bei den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Ein vorläufiger Reisepass kann ausschließlich dann ausgestellt werden, wenn die Zeit für die Beantragung eines Reisepasses bzw. eines Express-Reisepasses (Express-Reisepässe sind nach maximal 5 Werktagen abholbereit) nicht mehr ausreicht.
Die Gültigkeit beträgunabhängig vom Alter der beantragenden Person 1 Jahr.
Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird der vorläufige Reisepass sofort ausgestellt.
 
Voraussetzungen:
  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Die Beantragung eines Express-Reisepasses ist zeitlich nicht mehr möglich.
  • Persönliches Erscheinen. Eine Beantragung durch andere per Vollmacht ist nicht möglich
 
Benötigte Unterlagen:
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis oder alter Reisepass oder Kinderreisepass oder altes vorläufiges Dokument
  • Unter Umständen eine Personenstandsurkunde (Bringen Sie bitte eine Geburts- oder Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten oder falls Ihre Angaben zu Ihrer Person von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind oder von denen auf dem alten Reisepass abweichen. Dies ist zum Beispiel nach einer Namensänderung oder einer Heirat möglich.)
  • NUR bei Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren: Zustimmung beider Sorgeberechtigter oder Nachweis über das alleinige Sorgerecht. Bitte bedenken Sie bei Kindern unter 12 Jahren auch die Möglichkeit eines Kinderreisepasses.
  • NUR bei Einbürgerung: Nachweis über das Erlangen der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. Einbürgerungsurkunde)
  • Nachweis über eine unmittelbar bevorstehende Reise, z.B. Reisevertrag oder Flugtickets
 
Gebühren (sind am Tag der Antragstellung zu entrichten):
Die Gebühr für den vorläufigen Reisepass beträgt unabhängig vom Alter 26,00 Euro.
Rechtliche Grundlage:
Dauer 15 Min.
Änderung von Ausweisdokumenten
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Sie können die Anschrift auf Ihrem Personalausweis bzw. den Wohnort auf Ihrem Reisepass ändern lassen, wenn dies bei der Anmeldung, aus welchem Grund auch immer, noch nicht erfolgt ist. 
 
Buchen Sie diesen Termin bitte auch, wenn das Adressetikett auf Ihrem Personalausweis abhanden gekommen ist oder dabei ist sich zu lösen.
 
Gebühren:
In beiden Fällen handelt es sich um gebührenfreie Angelegenheiten
Dauer 15 Min.
Antrag für 2 weitere Personen
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Dauer 20 Min.
Antrag für 3 weitere Personen
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Dauer 30 Min.
Wahlen - Briefwahl/Wahlschein beantragen
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Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können, haben Sie auch die Möglichkeit die Wahlunterlagen für eine Briefwahl zu beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.
  • Ausstellung Wahlschein/Briefwahlunterlagen
  • Briefwahlunterlagen können direkt mitgenommen werden
  • Stimmabgabe auch direkt vor Ort möglich
  • Beantragung persönlich oder schriftlich möglich
Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:
  • Sie sprechen persönlich beim Einwohnermeldeamt vor und holen den Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen dort ab.
  • eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Voraussetzungen
  • Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen.    
  • Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie müssen eine schriftliche Vollmacht vorlegen (Europawahl sowie Bundestagswahl: maximal 4 Vertretungen möglich).
Welche Unterlagen werden benötigt:
  • Angabe persönlicher Daten (Familienname und Vorname, Geburtsdatum sowie Wohnanschrift)
  • Schriftliche Vollmacht (Europawahl sowie Bundestagswahl: maximal 4 Vertretungen möglich), wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll
Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 21 Tage vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an die Gemeindebehörde. 

Sie müssen den Wahlschein bis spätestens 2 Tage vor dem Wahltag, 16:00 Uhr, beantragt haben. 

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.


Rechtsgrundlagen:

Europawahlgesetz (EuWG)

Europawahlordnung (EuWO)

Bundeswahlgesetz (BWahlG)

Bundeswahlordnung (BWO),

Brandenburgisches Landeswahlgesetz (BbgLWahlG)

Brandenburgische Landeswahlverordnung (BbgLWahlV)

Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG)

Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV)

Dauer 15 Min.
Standesamt
Anmeldung einer Eheschließung
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Ihre geplante Eheschließung muss mit den nachfolgenden Unterlagen in Ihrem Wohnsitzstandesamt angemeldet werden, auch wenn Sie in einem anderen Standesamt heiraten möchten.

Folgende Unterlagen werden benötigt:
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt)
  • erweiterte Meldebescheinigung (wird bei Anmeldung der Eheschließung ausgestellt, wenn Sie in  einer anderen Gemeinde wohnen, erhältlich im zuständigen Einwohnermeldeamt)
  • Vorlage Personalausweise
Familienstand geschieden, dann bitte zusätzlich:
  • Eheurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk ODER aktuelle beglaubigte Abschrift aus  dem Eheregister
Familienstand verwitwet, dann bitte zusätzlich:
  • Eheurkunde + Sterbeurkunde des Ehepartners
Wenn gemeinsame Kinder:
  • Geburtsurkunde der gemeinsamen Kinder, Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung (wenn vorhanden)
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall, speziell bei einer Eheschließung mit Auslandsbeteiligung, weitere Unterlagen verlangt werden können.

Eine Anmeldung der Eheschließung ist frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin möglich.

Wenn Sie alle oben genannten Unterlagen beisammen haben, können Sie diesen Termin buchen.

Bei Fragen oder Terminwünsche an den Nichtsprechtagen können Sie sich gern telefonisch an mich wenden unter 033207 351-30 N. Pfeiffer, Standesbeamtin.

Formulare:
 
Dauer 30 Min.
Beantragung Urkunde
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Sie benötigen eine Personenstandsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus unseren Registern?

Personenstandsurkunden werden seit dem Jahr 1874 ausgestellt. Als Personenstandsurkunden werden Geburts-, Heirats- bzw. Ehe- und Sterbeurkunde bezeichnet.

Der Antragsteller muss den Nachweis erbringen, dass er berechtigt ist, diese Urkunde anzufordern. Personenstandsurkunden können an diejenigen Antragsteller ausgestellt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Bei Erteilung aus dem Geburtenregister oder Sterberegister liegt ein rechtliches Interesse für Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen ohne besondere Glaubhaftmachung bereits vor.

Bei der Urkundenanforderung ist zu beachten, dass der Personenstandsfall im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Groß Kreutz (Havel) liegt.

Der formlose Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post, Fax oder E-Mail an das Standesamt gesendet werden.

Auf Wunsch kann auch eine mehrsprachige Urkunde ausgestellt werden.

Aufbewahrungsfristen

Mit dem ab dem 01.01.2009 geltenden Personenstandsgesetz (PStG) haben sich die Aufbewahrungsfristen für die Register sowie der dazugehörigen Sammelakten wie folgt verändert:

  • Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
  • Geburtenregister: 110 Jahre
  • Sterberegister: 30 Jahre

Nach Ablauf der festgelegten Frist für die Führung der Personenstandsregister werden keine Urkunden durch das Standesamt mehr ausgestellt. Zuständig für die Erteilung von Nachweisen aus diesen Personenstandsregistern ist das Kreisarchiv des Landkreises Potsdam-Mittelmark.

 

Gebühren

-je Urkunde oder beglaubigter Abschrift des jeweiligen Registers je 15,00 Euro
-jede weitere Urkunde je 7,50 Euro

Rechtliche Grundlage

-Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern
-Personenstandsgesetz
-Personenstandsverordnung

Bei Fragen können Sie sich auch gern telefonisch an mich wenden unter 033207/35130, N. Pfeiffer, Standesbeamtin.
Dauer 20 Min.
Beurkundung eines Sterbefalls
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In den meisten Fällen wird ein eingetretener Sterbefall durch ein Bestattungsunternehmen angezeigt. Diese können hier unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen einen Termin buchen.

Bei Fragen oder Terminwünschen an den Nichtsprechtagen melden Sie sich gern telefonisch unter 033207/35130, N. Pfeiffer, Standesbeamtin.
Dauer 30 Min.
Erstellung biometrischer Fotos
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Erstellung biometrischer Fotos für Ausweis- oder Passanträge direkt vor Ort.

Sie haben die Möglichkeit biometrische Fotos direkt in der Gemeinde durch eine Mitarbeiterin erstellen zu lassen. Somit muss kein biometrisches Passbild zu einem Ausweis-/Passantrag mitgebracht werden.

Gebühren:
  • Erstellung biometrisches Foto und Verwendung im Ausweis-/Passantrag 4,00 €
  • optionaler Ausdruck von 4 Passfotos zuzüglich 6,00 €
Dauer 15 Min.
Informationsgespräch Eheschließung
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Sie möchten gern heiraten und sich über die notwenigen Unterlagen informieren oder einen Wunschtermin reservieren? Gerne können wir uns in einem persönlichen Gespräch austauschen, ich beantworte gerne all Ihre Fragen.

Sie können sich vorab natürlich auch telefonisch unter 033207/35130 - Frau Pfeiffer melden.

Formulare:

 
Dauer 30 Min.
Absprache Eheschließung
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Ihrer Eheschließung ist bereits angemeldet? Dann können Sie diesen Termin buchen.

In der Regel befinden wir uns nun ca. 2-4 Wochen vor Ihren Hochzeitstermin. Nun wird es Zeit alles Organisatorische zu besprechen, wie z.B. den Ablauf oder den Inhalt der Rede. Wir sind offen für Ihre Wünsche und versuchen, im Rahmen unserer Möglichkeiten, Ihren Vorstellungen gerecht zu werden. Gern können wir auch außerhalb der Sprechzeiten einen Termin vereinbaren, bitte melden Sie sich dafür telefonisch unter 033207/35130. 
 
Dauer 60 Min.
Namensänderung
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Sie können diesen Termin buchen wenn Sie z.B.

- nach Scheidung Ihren Geburtsnamen wieder annehmen möchten
- dem Kind vorgeburtlich einen Namen erteilen möchten
- die Reihenfolge Ihrer Vornamen ändern möchten
- nachträglich einen Ehenamen bestimmen wollen
- eine Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamenführung abgeben wollen etc.

die erforderlichen Unterlagen fragen Sie bitte telefonisch 033207/35130 oder per mail unter pfeiffer@gross-kreutz.de ab, da diese variieren können.
 
Dauer 30 Min.
Vaterschaftsanerkennung
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Wer ist Mutter, wer ist Vater des Kindes?

Mutterschaft

Mutter eines Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat.

Eine besondere Anerkennung der Mutterschaft ist nicht vorgesehen. Sieht aber das Heimatrecht eines Elternteils eine solche Erklärung vor, kann die Anerkennung der Mutterschaft erforderlich werden.

Vaterschaft

Vater des Kindes ist der Mann,

  • der mit der Mutter verheiratet ist,
  • die Vaterschaft anerkannt hat oder
  • dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Voraussetzungen
  • Der Anerkennende muss voll geschäftsfähig sein.
  • Bei Minderjährigkeit ist die Zustimmung eines Sorgeberechtigten erforderlich.
  • Die Anerkennung bedarf zur Wirksamkeit im deutschen Rechtsbereich bei Nichtverheirateten der Zustimmung der Kindsmutter.
  • Die Kindsmutter muss zur Zustimmung volljährig sein. Ist das nicht der Fall, bedarf es auch hier der Zustimmung eines Sorgeberechtigten.
Form der Vaterschaftsanerkennung
  • Die Anerkennung der Vaterschaft ist öffentlich zu beurkunden: sie kann auch schon vor der Geburt erfolgen.
  • Die Anerkennungs- und Zustimmungserklärung sind von dem jeweiligen Elternteil persönlich zu erklären.
  • Beide können, müssen aber nicht gleichzeitig erfolgen.
  • Eine Vertretung ist möglich.
  • Die Vaterschaftsanerkennung kann beim Standesamt, Jugendamt, Notar oder Urkundsbeamten des Amtsgerichts im Vaterschaftsverfahren und vor bevollmächtigten Urkundsbeamten der deutschen Auslandsvertretung erfolgen
Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung

Die Anerkennungs- und Zustimmungserklärung ist dem jeweiligen anderen Elternteil mitzuteilen. Die wirksame Vaterschaft wird im Geburtseintrag des Kindes beurkundet.

Sofern die Vaterschaftsanerkennung nach einem Jahr nicht wirksam geworden ist, kann der Anerkennende seine Erklärung widerrufen.

Gebühren

-Vaterschafts- bzw. Mutterschaftsanerkennung: 30,00 Euro
-Geburtsurkunde: 15,00 Euro
-jede weitere Urkunde: 7,50 Euro

Benötigte Dokumente

-Personalausweis oder Reisepass
-Geburtsurkunde von Mutter bzw. Vater
-Mutterpass
-Ist die Mutter verheiratet: Eheurkunde und Nachweis über Scheidungsantrag
-Ist die Mutter geschieden: Scheidungsurteil (Beschluss).

Rechtliche Grundlage

-Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern
-Personenstandsgesetz
-Personenstandsverordnung
-Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz
-Bürgerliches Gesetzbuch
-Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch

Dauer 30 Min.
Wahlen - Bescheinigung Wählbarkeit
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Eine Wählbarkeitsbescheinigung ist eine Urkunde, mit der die Gemeinde bestätigt, dass eine Wahlbewerberin oder ein Wahlbewerber „wählbar“ ist.

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlags nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für das "passive Wahlrecht" erfüllen, also wählbar sind. Eine Wählbarkeitsbescheinigung erhalten Sie gegen Vorlage eines Personaldokuments bei der Meldebehörde der Stadt Senftenberg. Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, erteilen Sie bitte einer Person Ihres Vertrauens eine entsprechende Vollmacht zur Einholung der Bescheinigung.

Unterlagen/Dokumente

Personalausweis

Formulare

keine

Gebühren

keine

Rechtliche Grundlagen

BWahlG - Bundeswahlgesetz

BWO - Bundeswahlordnung

BbgLWahlG - Brandenburgisches Landeswahlgesetz

BbgLWahlV- Brandenburgische Landeswahlverordnung

BbgKWahlG - Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz

BbgKWahlV - Brandenburgische Kommunalwahlverordnung


 
Dauer 10 Min.
Wahlen - Briefwahl/Wahlschein beantragen
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Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können, haben Sie auch die Möglichkeit die Wahlunterlagen für eine Briefwahl zu beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.
  • Ausstellung Wahlschein/Briefwahlunterlagen
  • Briefwahlunterlagen können direkt mitgenommen werden
  • Stimmabgabe auch direkt vor Ort möglich
  • Beantragung persönlich oder schriftlich möglich
Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:
  • Sie sprechen persönlich beim Einwohnermeldeamt vor und holen den Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen dort ab.
  • eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Voraussetzungen
  • Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen.    
  • Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie müssen eine schriftliche Vollmacht vorlegen (Europawahl sowie Bundestagswahl: maximal 4 Vertretungen möglich).
Welche Unterlagen werden benötigt:
  • Angabe persönlicher Daten (Familienname und Vorname, Geburtsdatum sowie Wohnanschrift)
  • Schriftliche Vollmacht (Europawahl sowie Bundestagswahl: maximal 4 Vertretungen möglich), wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll
Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 21 Tage vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an die Gemeindebehörde. 

Sie müssen den Wahlschein bis spätestens 2 Tage vor dem Wahltag, 16:00 Uhr, beantragt haben. 

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.


Rechtsgrundlagen:

Europawahlgesetz (EuWG)

Europawahlordnung (EuWO)

Bundeswahlgesetz (BWahlG)

Bundeswahlordnung (BWO),

Brandenburgisches Landeswahlgesetz (BbgLWahlG)

Brandenburgische Landeswahlverordnung (BbgLWahlV)

Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG)

Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV)

Dauer 15 Min.

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

remainTime
15:00