- Bringen Sie bitte, falls vorhanden, alte oder vorläufige Dokumente mit.
- Personalausweise für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind durch die gesetzlichen Vertreter ohne Vollmacht abzuholen (Vorsprache eines gesetzlichen Vertreters); ab 16 Jahren nur mit Vollmacht oder persönlich
- Reisepässe für Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren sind durch die gesetzlichen Vertreter ohne Vollmacht abzuholen (Vorsprache eines gesetzlichen Vertreters); ab 18 Jahren nur mit Vollmacht oder persönlich