Möchten Sie eine andere Person beauftragen, Ihren Ausweis abzuholen, so müssen Sie dieser Person eine Vollmacht erteilen und Ihr bisheriges Ausweisdokument mitgeben. Dies gilt übrigens auch für Ehepartner / Lebenspartner.
Die bevollmächtigte Person muss sich bei Abholung selbst ausweisen können.
Vordruck für die Vollmacht finden Sie hier auf der Homepage der Gemeinde Böhmenkirch