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Bestätigung
Meldeangelegenheiten
Abmeldung Nebenwohnung
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Diesen Vorgang können Sie vornehmen, wenn es sich um einen Nebenwohnsitz innerhalb aber auch außerhalb von Biebertal handelt. Voraussetzung für die Abmeldung einer Nebenwohnung außerhalb von Biebertal ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Biebertal gemeldet haben.

Folgende Unterlagen werden von Ihnen benötigt:

  • Alle vorhandenen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, ausländische/r ID-Karte/Pass, Aufenthaltstitel, Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel, Fiktionsbescheinigung - je nachdem, was Sie besitzen); falls noch kein Ausweisdokument ausgestellt wurde, bringen Sie bitte die Geburtsurkunde mit
Falls Sie nicht persönlich zur Abmeldung erscheinen können, benötigen wir eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht sowie Ihre Ausweisdokumente. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen.
 
Dauer 15 Min.
Abmeldung in das Ausland
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Wenn Sie in das Ausland verziehen und Ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben, müssen Sie sich bei der Meldebehörde abmelden. Die Abmeldung kann frühestens 7 Tage vor dem Wegzug vorgenommen werden.

Folgende Unterlagen werden von Ihnen benötigt:

  • Alle vorhandenen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, ausländische/r ID-Karte/Pass, Aufenthaltstitel, Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel, Fiktionsbescheinigung - je nachdem, was Sie besitzen); falls noch kein Ausweisdokument ausgestellt wurde, bringen Sie bitte die Geburtsurkunde mit
Falls Sie nicht persönlich zur Abmeldung erscheinen können, benötigen wir eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht sowie Ihre Ausweisdokumente. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen.

Bei Abmeldung von Minderjährigen unter 16 Jahren muss eine Einverständniserklärung von beiden Elternteilen vorgelegt werden. Falls Sie das alleinige Sorgerecht besitzen, benötigen wir hierüber eine aktuelle Bescheinigung des Jugendamts.
Dauer 15 Min.
An-/Ummeldung Wohnsitz
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Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, haben Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Einzug bei der Meldebehörde an- bzw. umzumelden.

Folgende Unterlagen werden von Ihnen benötigt:

  • Alle vorhandenen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, ausländische/r ID-Karte/Pass, Aufenthaltstitel, Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel, Fiktionsbescheinigung - je nachdem, was Sie besitzen); falls noch kein Ausweisdokument ausgestellt wurde, bringen Sie die bitte Geburtsurkunde mit
  • Wohnungsgeberbestätigung - es sei denn, Sie sind selbst Eigentümer

Falls Sie nicht persönlich zur An-/Ummeldung erscheinen können, benötigen wir eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht sowie Ihre Ausweisdokumente. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen.

Bei An-/Ummeldung von Minderjährigen unter 16 Jahren muss eine Einverständniserklärung von beiden Elternteilen vorgelegt werden. Falls Sie das alleinige Sorgerecht besitzen, benötigen wir hierüber eine aktuelle Bescheinigung des Jugendamts.
Dauer 15 Min.
Meldebescheinigung / Lebensbescheinigung
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Erforderliche Unterlagen:

  • Ausweisdokument
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein (Lebensbescheinigung)
Gebühr:
  • 10,00 € - Die Gebühr ist direkt fällig (bar oder per EC-Kartenzahlung)
  • Gebührenfrei: Lebensbescheinigung, Meldebescheinigung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung, Kindergeldkasse, Unterhaltsvorschusskasse, Wohngeldbehörde oder sonstige soziale Angelegenheiten (Nachweis erforderlich)

Falls Sie zur Abholung der Meldebescheinigung nicht persönlich erscheinen können, benötigen wir eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht sowie Ihre Ausweisdokumente. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen.

 
Dauer 15 Min.
Ausweis- und Passangelegenheiten
Beantragung Personalausweis/vorläufiger Ausweis
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Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass; wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist, ist die Vorlage einer Geburtsurkunde notwendig
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein - auch Kinder
  • Bei Erstbeantragung eines Ausweisdokumentes nach Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde
  • Personen unter 16 Jahren benötigen die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten; falls das alleinige Sorgerecht besteht, muss darüber eine aktuelle Bescheinigung des Jugendamts vorgelegt werden
  • Die Lieferzeit beträgt ca. 2-4 Wochen
  • Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen direkt vor Ort ausgehändigt

Gebühren:
  • bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit)                 22,80 €
  • ab dem 24. Lebenjahr (10 Jahre Gültigkeit)                  37,00 €
  • vorläufiger Personalausweis (3 Monate Gültigkeit)        10,00 €
  • Die Gebühr ist direkt bei Beantragung fällig (bar oder ab 10,00 € per EC-Kartenzahlung).

Dauer 15 Min.
Beantragung Reisepass
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Hinweis:
Soll für mehrere Personen ein Reisepass beantragt werden, ist für jede Person ein gesonderter Termin zu buchen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass; wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist, ist die Vorlage einer Geburtsurkunde notwendig
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein - auch Kinder
  • Bei Erstbeantragung eines Ausweisdokumentes nach Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde
  • Personen unter 18 Jahren benötigen die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten; falls das alleinige Sorgerecht besteht, muss darüber eine aktuelle Bescheinigung des Jugendamts vorgelegt werden
  • Die Lieferzeit beträgt ca. 3-5 Wochen

Gebühr:

  • Reisepass unter 24 Jahre (6 Jahre gültig)          37,50 €
  • Reisepass über 24 Jahre (10 Jahre gültig)         70,00 €
  • Expressbestellung zusätzlich                           32,00 €
  • vorläufiger Reisepass (nur in Ausnahmefällen)    26,00 €
Die Gebühr ist direkt bei Beantragung fällig (bar oder per EC-Kartenzahlung).

Gültigkeit der Dokumente:
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die jeweiligen Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes über das Auswärtige Amt.
Dauer 15 Min.
Beglaubigungen
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Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Originalen bestätigt (z.B. Zeugnis).
Das Dokument ist im Original vorzulegen, Fotokopien fertigen wir vor Ort an.

Urkunden können nicht beglaubigt werden. Hier ist das ausstellende Standesamt zuständig.

Gebühren:

  • je Dokument 3,00 €
  • je kopierte Seite 0,30 €

Die Gebühr ist direkt fällig (bar oder ab 10,00 € per EC-Kartenzahlung).

 

Beglaubigung durch das Ortsgericht:

Sie erhalten beim Ortsgericht z.B. Beglaubigungen zur Bestätigung Ihrer Unterschrift, in Vereinsregister- oder Erbschaftsangelegenheiten. Hier wenden Sie sich bitte an Herrn Galinski unter der Rufnummer 06409-7159

Dauer 15 Min.
Sonstiges
Beglaubigungen
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Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Originalen bestätigt (z.B. Zeugnis).
Das Dokument ist im Original vorzulegen, Fotokopien fertigen wir vor Ort an.

Urkunden können nicht beglaubigt werden. Hier ist das ausstellende Standesamt zuständig.

Gebühren:

  • je Dokument 3,00 €
  • je kopierte Seite 0,30 €

Die Gebühr ist direkt fällig (bar oder ab 10,00 € per EC-Kartenzahlung).

 

Beglaubigung durch das Ortsgericht:

Sie erhalten beim Ortsgericht z.B. Beglaubigungen zur Bestätigung Ihrer Unterschrift, in Vereinsregister- oder Erbschaftsangelegenheiten. Hier wenden Sie sich bitte an Herrn Galinski unter der Rufnummer 06409-7159

Dauer 15 Min.
Fischereinschein beantragen/verlängern
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Das Bundesland Hessen bietet hervorragende Möglichkeiten, um in der freien Natur entspannt zu angeln. Voraussetzung hierfür ist jedoch der Fischereischein Hessen.

Den Fischereischein erlangt man, indem man die (Sport-) Fischerprüfung ablegt. Da das Fischereirecht in Deutschland auf Länderebene geregelt ist, hat auch jedes Bundesland unterschiedlich ausgelegte Fischereigesetze.

Benötigte Unterlagen zur Ausstellung:
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein
  • Vorlage gültiges Ausweisdokument; wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist, bringen Sie bitte die Geburtsurkunde mit
  • Aktuelles, biometrisches Passbild (bei Erstantrag)
  • Kopie der staatlichen Fischereiprüfung (bei Erstantrag)
  • Aktueller Fischereischein bei Verlängerung


Gebühren:

  • 17,50 € Jahresfischereischein
  • 45,00 € 5-Jahres-Fischereischein
  • 86,00 € 10-Jahres-Fischereischein
  •   7,50 € Jugendfischereischein 1 Jahr
  • 23,00 € Jugendfischereischein 5 Jahre


Bitte beachten:

  • Grundsätzlich ist der Fischereischein stets dabei zu tragen.
  • zur Ausstellung eines Jugendfischereischeines ist grundsätzlich die Einverstädnis eines Erziehungsberechtigten nötig.
  • Das Angeln ohne Fischereischein kann in Hessen mit einem Bußgeldverfahren geahndet werden.
Dauer 30 Min.
Führungszeugnis / Gewerbezentralregisterauskunft
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Erforderliche Unterlagen zur Beantragung eines Führungszeugnisses und/oder Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (natürliche Person)

  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein
  • Gültiges Ausweisdokument
  • Bei Beantragung eines Führungszeugnisses oder Gewerbezentralregisterauszug für eine Behörde wird die vollständige Anschrift, Aktenzeichen und ggf. Ansprechpartner benötigt (Papierform)
  • Bei einem erweiterten Führungszeugnis muss die Bescheinigung des Arbeitsgebers/Vereins/sonstige Stelle beigefügt werden (Papierform)

Gebühr:                     13,00 €
Die Gebühr ist direkt bei Beantragung fällig (bar oder per EC-Kartenzahlung).

Das polizeiliche Führungszeugnis sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigt in der Regel eine Herstellungszeit von 3-7 Werktagen und wird postalisch zugestellt.
Dauer 15 Min.
Kirchenaustritt
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Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass, falls keine Ausweise vorhanden sind Geburtsurkunde
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein
  • Bei Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss der Austritt durch die Sorgeberechtigten vorgenommen werden


Gebühr:         30,00 €
Die Gebühr ist direkt fällig (bar oder per EC-Kartenzahlung).

Dauer 15 Min.
Untersuchungsberechtigungsschein
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Benötigte Unterlagen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Die antragstellende Person oder ein sorgeberechtigter Elternteil müssen anwesend sein

Es fallen keine Gebühren an.
Dauer 15 Min.
Standesamt
Anmeldung einer Eheschließung
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Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Anmeldung der Eheschließung nur nach Terminvereinbarung möglich ist. Die Überprüfung der Ehevoraussetzungen ist ein teilweise aufwendiges Verfahren und kann somit einige Zeit in Anspruch nehmen.

Es wird benötigt:

  • Nachweis zur Staatsangehörigkeit
  • gültige Ausweisdokumente
  • beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenbuch/-register bei inländischer Geburt
  • Geburtsurkunden bei ausländischer Geburt
  • Urkunden / Nachweise zum Personenstand und evtl. zu gemeinsamen Kindern
  • Scheidungsurteil mit Nachweis der letzten Ehe (bei Personen die nicht zum ersten Mal die Ehe eingehen möchten)
  • evtl. Ehefähigkeitszeugnis

Jede Eheschließung ist einzigartig. Somit können die benötigten Unterlagen voneinander abweichen. Welche Nachweise und Bescheinigungen von Ihnen genau vorzulegen sind, teilen wir Ihnen gerne auf Nachfrage mit.

Gebühren:

  •   10,00 € Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt
  •   47,00 € Prüfung der Ehefähigkeit bei deutschen Staatsangehörigen
  •   70,50 € Prüfung der Ehefähigkeit bei Ausländerbeteiligung
  •   47,00 € Vornahme der Eheschließung (innerhalb der Amtsräume und der Servicezeiten)
  •   71,00 € Vornahme der Eheschließung (innerhalb der Amtsräume, außerhalb der Servicezeiten)
  •   71,00 € Vornahme der Eheschließung (außerhalb der Amtsräume, innerhalb der Servicezeiten)
  • 105,00 € Vornahme der Eheschließung (außerhalb der Amtsräume, außerhalb der Servicezeiten)
  •   12,00 € Ausstellung einer Eheurkunde
  •     6,00 € für eine zweite und jede weitere Eheurkunde, wenn diese gleichzeitig ausgestellt wird
  •   12,00 € Bescheinigung über die Erklärung der Namensführung
Dauer 90 Min.
Anmeldung Eheschließung mit Auslandbeteiligung
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Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Anmeldung der Eheschließung nur nach Terminvereinbarung möglich ist. Die Überprüfung der Ehevoraussetzungen ist ein teilweise aufwendiges Verfahren und kann somit einige Zeit in Anspruch nehmen.

Es wird benötigt:

  • Nachweis zur Staatsangehörigkeit
  • gültige Ausweisdokumente
  • beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenbuch/-register bei inländischer Geburt
  • Geburtsurkunden bei ausländischer Geburt
  • Urkunden / Nachweise zum Personenstand und evtl. zu gemeinsamen Kindern
  • Scheidungsurteil mit Nachweis der letzten Ehe (bei Personen die nicht zum ersten Mal die Ehe eingehen möchten)
  • evtl. Ehefähigkeitszeugnis

Jede Eheschließung ist einzigartig. Somit können die benötigten Unterlagen voneinander abweichen. Welche Nachweise und Bescheinigungen von Ihnen genau vorzulegen sind, teilen wir Ihnen gerne auf Nachfrage mit.

Gebühren:

  •   10,00 € Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt
  •   47,00 € Prüfung der Ehefähigkeit bei deutschen Staatsangehörigen
  •   70,50 € Prüfung der Ehefähigkeit bei Ausländerbeteiligung
  •   47,00 € Vornahme der Eheschließung (innerhalb der Amtsräume und der Servicezeiten)
  •   71,00 € Vornahme der Eheschließung (innerhalb der Amtsräume, außerhalb der Servicezeiten)
  •   71,00 € Vornahme der Eheschließung (außerhalb der Amtsräume, innerhalb der Servicezeiten)
  • 105,00 € Vornahme der Eheschließung (außerhalb der Amtsräume, außerhalb der Servicezeiten)
  •   12,00 € Ausstellung einer Eheurkunde
  •     6,00 € für eine zweite und jede weitere Eheurkunde, wenn diese gleichzeitig ausgestellt wird
  •   12,00 € Bescheinigung über die Erklärung der Namensführung
Dauer 90 Min.
Anerkennung einer Scheidung im Ausland
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Dauer 60 Min.
Änderung Reihenfolge der Vornamen
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§ 45 a PStG

Es ist möglich die Reihenfolge seiner Vornamen neu zu bestimmen, wenn man mehrerre Vornamen führt und die Namensführung dem deutschem Recht unterliegt. Die Änderung der Schreibweise, das Hinzufügen oder Weglassen von Namen ist dabei nicht zulässig.

Die Erklärung wird wirksam, wenn alle erforderlichen Erklärungen vom zuständigen Standesamt förmlich entgegengenommen worden sind. Dies führt in der Regel zu einer Bearbeitungszeit von 2-4 Wochen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:
  • Gültiges Ausweisdokument
  • Geburtsurkunde

In einzelnen Fällen können die benötigten Unterlagen abweichen. Gerne können Sie sich telefonisch vorher beraten lassen.

Gebühren:
  • Erklärung zur Namensführung               23,50 €
  • Bescheinigung zur Namensänderung    12,00 €
  • Die Gebühr ist direkt bei Erklräung fällig (bar oder per EC-Kartenzahlung).
Dauer 45 Min.
Beantragung Ehefähigkeitszeugnis
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Ein Termin für diese Leistung ist leider online nicht buchbar. Bitte kontaktieren Sie unser Standesamt unter der Rufnummer 06409 6944.
Wir bitten um Verständnis.
Dauer 15 Min.
Einbenennung
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§ 1618 BGB, Art. 10 Abs. 1 und 3 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 EGBGB, § 45 PStG

Ein Elternteil und sein Ehegatte, der nicht Elternteil ist können ein Kind, das sie in ihrem gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben einbenennen und ihm so den Ehenamen erteilen. Der andere Elternteil muss in die Einbennung einwilligen, wenn er sorgebrechtigt ist oder wenn das Kind seinen Namen führt. Hat das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet muss es ebenfalls der Einbennung zustimmen.

Die Einbenennung ist unwiderruflich!

Die Einbennenung wird wirksam, wenn alle erforderlichen Erklärungen vom zuständigen Standesamt förmlich entgegengenommen worden sind. Dies führt in der Regel zu einer Bearbeitungszeit von 2-4 Wochen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:
  • Gültige Ausweisdokumente aller beteiligter Personen
  • Eheurkunde
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Bei alleinigen Sorgerecht eine aktuelle Bescheinigung des Jugendamtes

In einzelnen Fällen können die benötigten Unterlagen abweichen. Gerne können Sie sich telefonisch vorher beraten lassen.

Gebühren:
  • Erklärung zur Namensführung               23,50 €
  • Bescheinigung zur Namensänderung    12,00 €
  • Die Gebühr ist direkt bei Beantragung fällig (bar oder per EC-Kartenzahlung).
Dauer 45 Min.
Namenserklärung in der Ehe
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Es ist möglich während der bestehenden Ehe oder Lebenspartnerschaft dem gewählten Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsnamen den Geburtsnamen oder den früher geführten Namen voranzustellen oder anzufügen. Die Hinzufügung ist nicht mgölich, wenn der Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsname bereits aus mehreren Namen besteht.

Außerdem ist es möglich einen gemeinsamen Namen nachträglich zu bestimmten, sollte dies bei der Eheschließeung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft nicht erfolgt sein.

Die Erklärung wird wirksam, wenn alle erforderlichen Erklärungen vom zuständigen Standesamt förmlich entgegengenommen worden sind. Dies führt in der Regel zu einer Bearbeitungszeit von 2-4 Wochen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:
  • Gültige Ausweisdokumente aller beteiligten Personen
  • Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde

In einzelnen Fällen können die benötigten Unterlagen abweichen. Gerne können Sie sich telefonisch vorher beraten lassen.

Gebühren:
  • Erklärung zur Namensführung               23,50 €
  • Bescheinigung zur Namensänderung    12,00 €
  • Die Gebühr ist direkt bei Erklräung fällig (bar oder per EC-Kartenzahlung).
Dauer 45 Min.
Vaterschaftsanerkennung
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§ 1592 ff. BGB, Art. 19 EGBGB, §§ 27 27 und 44 PStG

Die Vaterschaftsanerkennung kann vor und nach einer Geburt vorgenommen werden. Sie wird mit dem Tag wirksam an dem das geboren ist, keine Vaterschaft eines anderen Mannes besteht und die Zustimmung der Mutter vorliegt.

Durch die Anerkennung treten verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Vater und Kind mit unterhalts- und erbrechtlichen Folgen ein. Die Sorgebrechtigung für das Kind ändert sich nicht. Sorgerechtserklärung führt das Jugendamt durch.

Folgende Unterlagen werden benötigt:
  • Gültige Ausweisdokumente aller beteiligten Personen
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Geburtsurkunde des Kindes (nach Geburt)
Die Mutter sowie der erklärende Vater müssen beide persönlich erscheinen.

In einzelnen Fällen können die benötigten Unterlagen abweichen. Gerne können Sie sich telefonisch vorher beraten lassen.

Es fallen keine Gebühren an.
Dauer 45 Min.
Vorgespräch zur Trauung
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Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Anmeldung der Eheschließung nur nach Terminvereinbarung möglich ist. Die Überprüfung der Ehevoraussetzungen ist ein teilweise aufwendiges Verfahren und kann somit einige Zeit in Anspruch nehmen.

Es wird benötigt:

  • Nachweis zur Staatsangehörigkeit
  • gültige Ausweisdokumente
  • beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenbuch/-register bei inländischer Geburt
  • Geburtsurkunden bei ausländischer Geburt
  • Urkunden / Nachweise zum Personenstand und evtl. zu gemeinsamen Kindern
  • Scheidungsurteil mit Nachweis der letzten Ehe (bei Personen die nicht zum ersten Mal die Ehe eingehen möchten)
  • evtl. Ehefähigkeitszeugnis

Jede Eheschließung ist einzigartig. Somit können die benötigten Unterlagen voneinander abweichen. Welche Nachweise und Bescheinigungen von Ihnen genau vorzulegen sind, teilen wir Ihnen gerne auf Nachfrage mit.

Gebühren:

  •   10,00 € Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt
  •   47,00 € Prüfung der Ehefähigkeit bei deutschen Staatsangehörigen
  •   70,50 € Prüfung der Ehefähigkeit bei Ausländerbeteiligung
  •   47,00 € Vornahme der Eheschließung (innerhalb der Amtsräume und der Servicezeiten)
  •   71,00 € Vornahme der Eheschließung (innerhalb der Amtsräume, außerhalb der Servicezeiten)
  •   71,00 € Vornahme der Eheschließung (außerhalb der Amtsräume, innerhalb der Servicezeiten)
  • 105,00 € Vornahme der Eheschließung (außerhalb der Amtsräume, außerhalb der Servicezeiten)
  •   12,00 € Ausstellung einer Eheurkunde
  •     6,00 € für eine zweite und jede weitere Eheurkunde, wenn diese gleichzeitig ausgestellt wird
  •   12,00 € Bescheinigung über die Erklärung der Namensführung
Dauer 90 Min.
Wiederannahme eines früheren Namen
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§ 1355 Abs. 5 BGB, § 3 Abs. 3 LPartG, § 1617c BGB, Art. 10 EGBGB, §§ 41 und 42 PStG

Es ist möglich nach der rechtskräftigen Auslösung einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft, in der man einen neuen Familiennamen erworben hat, seinen Geburtsnamen oder den Namen den man vor der neuen Bestimmung geführt hat wieder anzunehmen.

Die Erklärung wird wirksam, wenn alle erforderlichen Erklärungen vom zuständigen Standesamt förmlich entgegengenommen worden sind. Dies führt in der Regel zu einer Bearbeitungszeit von 2-4 Wochen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:
  • Gültiges Ausweisdokument
  • Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde
  • rechtskräfitges Scheidungsurteil

In einzelnen Fällen können die benötigten Unterlagen abweichen. Gerne können Sie sich telefonisch vorher beraten lassen.

Gebühren:
  • Erklärung zur Namensführung               23,50 €
  • Bescheinigung zur Namensänderung    12,00 €
  • Die Gebühr ist direkt bei Erklräung fällig (bar oder per EC-Kartenzahlung).
Dauer 45 Min.

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

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