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Leistungen
Abholung Personalausweis / eID Karte
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Sie haben einen Personalausweis oder eine eID Karte bei der Stadtverwaltung beantragt und möchten diese jetzt abholen.
 

Bringen Sie unbedingt die alten Dokumente zur Abholung mit.

Dauer 10 Min. pro Person
Abmeldung ins Ausland
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Erforderliche Unterlagen:
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
Gebühr:
  • keine
Dauer 10 Min. pro Person
Anmeldung Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz
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Erforderliche Unterlagen:
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Bürgern aus Drittstaaten: gültiger Aufenthaltstitel und Reisepass (+ Zusatzblatt, falls vorhanden)
  • Wohnungsgeberbestätigung (kein Mietvertrag)
  • Bei Zuzug aus dem Ausland/ von Außerhalb wird die letzte Meldeadresse in Deutschland benötigt
  • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
  • bei der Anmeldung anderer Personen ist zwingend eine Vollmacht vorzulegen, sowie der Personalausweis der anzumeldenden Person; die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können (Formular Vollmacht)
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

Gebühr:
  • keine
Dauer 20 Min. pro Person
Anschrift im KFZ-Schein ändern
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Nur für den Landkreis Germersheim möglich!

Erforderliche Unterlagen:
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei nicht europäischen Ausweisdokumenten Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitel)
  • KFZ-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Gebühr:
  • 10,80 EUR

 
Dauer 10 Min. pro Person
Antrag Untersuchungsberechtigungsschein
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Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).
Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.

Gebühr:
  • keine

 
Dauer 10 Min.
Auskunft Gewerbezentralregister juristische Person
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Das Gewerbezentralregister wird beim deutschen Bundesamt für Justiz geführt. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat.

Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass - bei einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde die Anschrift der Behörde an die der Auszug gesendet werden soll
  • Vertretungsbefugnis
  • Gewerbeanmeldung
  • Auszug aus dem Handelsregister
Gebühr:
  • 13,00 Euro
Online beantragen:
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann auch Online beantragt werden. Nutzen Sie hierfür das Online-Portal des Bundesamts für Justiz
Dauer 10 Min.
Auskunft Gewerbezentralregister natürliche Person
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Das Gewerbezentralregister wird beim deutschen Bundesamt für Justiz geführt. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat.

Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde: Die Anschrift der Behörde an die der Auszug gesendet werden soll
Gebühr:
  • 13,00 Euro
Online beantragen:
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann auch Online beantragt werden. Nutzen Sie hierfür das Online-Portal des Bundesamts für Justiz
Dauer 10 Min.
eID Karte für EU-Bürger
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Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können.
Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen. Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland.
Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument
Gebühr:
  • 37,00 EUR
Dauer 15 Min.
Fischereischein beantragen
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Info:
Jahres- oder Fünfjahresfischereischeine können für Personen ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt werden.
Jugendfischereischeine können für Personen ab dem 7. Lebensjahr bis max. 16. Lebensjahr ausgestellt werden. Für diesen Personenkreis ist das Angeln nur in Begleitung eines Inhabers des Jahres- oder Fünfjahresfischereischeins erlaubt.

Erforderliche Unterlagen:
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei nicht europäischen Ausweisdokumenten ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels erforderlich)
  • ein aktuelles Lichtbild / Passbild
  • Alter Fischereischein oder Zertifikat über die Fischereiprüfung
Wurde der letzte Fischereischein nicht bei der Stadtverwaltung Germersheim ausgestellt, ist die Vorlage des Zertifikats über die Fischereiprüfung zwingend notwendig!

Gebühr:
  • Jahresfischereischein  //  12,00 EUR
  • Fünfjahresfischereischein  //  41,00 EUR
  • Jugendfischereischein  //  5,60 EUR
Dauer 20 Min. pro Person
Fischereischein Verlängerung
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Erforderliche Unterlagen:
  • Der Fischereischein
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei nicht europäischen Ausweisdokumenten ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels erforderlich)
Dauer 10 Min. pro Person
Führungszeugnis beantragen
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Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vor-bestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitneh-mers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses.

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
  1. Das private Führungszeugnis (für private Zwecke)
  2. Das behördliche Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer deutschen Behörde)
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei einem Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde die Anschrift der Behörde an die das Führungszeugnis gesendet werden soll (evtl. das Aktenzeichen)
  • bei ehrenamtlicher Tätigkeit Nachweis der anfordernden Stelle für die Gebührenbefreiung
  • bei erweitertem Führungszeugnis den Nachweis der anfordernden Stelle
Gebühr:
  • Führungszeugnis  //  13,00 EUR
  • Erweitertes Führungszeugnis  //  13,00 EUR

 
Dauer 10 Min.
Meldebescheinigung
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Erforderliche Unterlagen:
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis
Gebühr:
  • Für private Zwecke  //  6,50 EUR
  • Zur Vorlage bei anderen Behörden  //  kostenfrei
    (z.B. Rentenversicherung, Jobcenter)
Dauer 10 Min. pro Person
Personalausweis beantragen
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Erforderliche Unterlagen:
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei erstmaliger Ausstellung ggfs. die Geburtsurkunde)
  • Persönliche Vorsprache zwingend erforderlich (auch Kinder)
  • Bei Kindern unter 16 Jahre
  • Ein biometrietaugliches Passfoto (max. 1 Jahr alt)
Hinweis:
  • Personen unter 16 Jahren müssen in Begleitung einer sorgeberechtigten Person vorsprechen.
  • Der Ausweis kann ca. 2-3 Wochen nach dem Termin abgeholt werden; Eine Information zur Abholung erfolgt separat.
Gebühr:
  • Personen unter 24 Jahren  //  22,80 EUR
    (Der Ausweis ist für 6 Jahre gültig)
  • Personen ab 24 Jahren  //  37,00 EUR
    (Der Ausweis ist für 10 Jahre gültig)
  • Vorläufiger Personalausweis  //  10,00 EUR
    (zusätzlich, der Ausweis ist 3 Monate gültig)
Dauer 15 Min. pro Person
PIN-Änderung Personalausweis
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Erforderliche Unterlagen:
  • Gültiger Personalausweis

 
Dauer 10 Min.
Reisepass beantragen
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Erforderliche Unterlagen:
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei erstmaliger Ausstellung ggfs. die Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde)
  • Persönliche Vorsprache zwingend erforderlich (auch Kinder)
  • Ein biometrietaugliches Passfoto (max. 1 Jahr alt)
  • Bei Kindern unter 18 Jahre
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten
    • Einverständniserklärung und Ausweiskopie des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
    • Ggf. Nachweis über alleiniges Sorgerecht (Negativbescheinigung vom Jugendamt)
Gebühr:
  • Personen unter 24 Jahren  //  37,50 EUR
  • Expressverfahren  //  69,50 EUR
     
  • Personen ab 24 Jahren  //  70,00 EUR
  • Expressverfahren  //  102,00 EUR
     
  • 48 Seiten unter 24 Jahren  //  59,50 EUR
  • 48 Seite ab 24 Jahren  //  92,00 EUR
  • Expressverfahren // +32,00 EUR
Dauer 15 Min. pro Person
Steuer-ID abfragen
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Erforderliche Unterlagen:
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis

Gebühr:
  • 6,50 EUR

 
Dauer 10 Min.
Ummeldung Wohnsitz innerhalb der Stadt Germersheim
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Erforderliche Unterlagen:
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Bürgern aus Drittstaaten: gültiger Aufenthaltstitel und Reisepass (+ Zusatzblatt, falls vor-handen)
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
  • bei der Ummeldung anderer Personen ist zwingend eine Vollmacht vorzulegen, sowie der Personalausweis der umzumeldenden Person; die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können (Formular Vollmacht)
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

Gebühr:
  • keine

 
Dauer 10 Min. pro Person

Herzlich willkommen bei der Online-Terminvereinbarung der Stadtverwaltung Germersheim!

 

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