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Bestätigung
An-/Um-/Abmeldung
Anmeldung
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Voraussetzungen zur Anmeldung:

  • Tatsächlicher Bezug der Wohnung
  • Anmeldung spätestens zwei Wochen nach dem Einzug
  • grundsätzlich persönliches Erscheinen

Erforderliche Unterlagen:
  • amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, ausländisches Passdokument oder Identity-Card, Aufenthaltstitel oder Passersatzpapier)
  • ggf. Wohnungsgeberbescheinigung bei Mietwohnung
 
Ausnahme:
Anmeldung mit schriftlicher Vollmacht:
  • Angabe des Zuzugsdatums und der neuen Anschrift erforderlich
  • Vorlage der originalen Ausweis-/Passdokumente
  • bevollmächtigte Person muss sich bei Anmeldung ausweisen

Weiter Ausnahmen:
  • bei verheirateten Personen kann eine Person die Anmeldung für alle Familienmitglieder vornehmen, sofern die Wohnverhältnisse überein stimmen und die Zuzugsadresse bei allen Personen identisch ist
  • bei unverheirateten Eltern: Sorgerechtserklärung bei gemeinsamen Sorgerecht bzw. Nachweis alleiniges Sorgerecht
  • Zustimmung beider sorgeberechtigter Eltern sowie Ausweis/Pass

Gebühr:

gebührenfrei


 
Dauer 20 Min.
Ummeldung innerhalb Engelsbrand
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Die Ummeldung erfolgt nur bei einem Umzug innerhalb von Engelsbrand.

Voraussetzungen zur Ummeldung:

  • Tatsächlicher Bezug der Wohnung
  • Ummeldung spätestens zwei Wochen nach dem Einzug
  • grundsätzlich persönliches Erscheinen

Erforderliche Unterlagen:
  • amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, ausländisches Passdokument oder Identity-Card, Aufenthaltstitel oder Passersatzpapier)
  • ggf. Wohnungsgeberbescheinigung bei Mietwohnung
 
Ausnahme:
Ummeldung mit schriftlicher Vollmacht:
  • Angabe des Umzugsdatums und der neuen Anschrift erforderlich
  • Vorlage der originalen Ausweis-/Passdokumente
  • bevollmächtigte Person muss sich bei Anmeldung ausweisen

Weiter Ausnahmen:
  • bei verheirateten Personen kann eine Person die Ummeldung für alle Familienmitglieder vornehmen, sofern die Wohnverhältnisse überein stimmen und die Umzugsadresse bei allen Personen identisch ist
  • bei unverheirateten Eltern: Sorgerechtserklärung bei gemeinsamen Sorgerecht bzw. Nachweis alleiniges Sorgerecht
  • Zustimmung beider sorgeberechtigter Eltern sowie Ausweis/Pass

Gebühr:

gebührenfrei


 
Dauer 15 Min.
Abmeldung Nebenwohnsitz
i

Abmeldung des Nebenwohnsitzes ist bei der Meldebehörde der Hauptwohnung oder der Meldebehörde der Nebenwohnung möglich.


Voraussetzungen zur Abmeldung:

  • Tatsächlicher Auszug aus der Nebenwohnung
  • Abmeldung spätestens zwei Wochen nach dem Auszug
  • bei vorübergehenden Abwesenheit mit der Möglichkeit und der Absicht die Benutzung fortzusetzen besteht keine Abmeldepflicht
  • grundsätzlich persönliches Erscheinen

Erforderliche Unterlagen:
  • amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, ausländisches Passdokument oder Identity-Card, Aufenthaltstitel oder Passersatzpapier)
 
Ausnahme:
Abmeldung schriftlich (auch per E-Mail) möglich:
  • Angabe des Auszugsdatums erforderlich
  • Kopie des Ausweis-/Passdokumentes

Gebühr:

gebührenfrei


 
Dauer 15 Min.
Abmeldung ins Ausland
i

Voraussetzungen zur Abmeldung:

  • Tatsächlicher Auszug aus der Wohnung
  • kein Bezug einer neuen Wohnung im Inland
  • Abmeldung frühestens eine Woche vor und spätestens zwei Wochen nach dem Auszug
  • bei vorübergehenden Abwesenheit mit der Möglichkeit und der Absicht die Benutzung fortzusetzen besteht keine Abmeldepflicht
  • grundsätzlich persönliches Erscheinen

Erforderliche Unterlagen:
  • amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, ausländisches Passdokument oder Identity-Card, Aufenthaltstitel oder Passersatzpapier)
 

Ausnahme:
Abmeldung mit schriftlicher Vollmacht:
  • Angabe des Auszugsdatums und der Auslandsanschrift erforderlich
  • Kopie des Ausweis-/Passdokumentes der abzumeldenden Person/en
  • bevollmächtigte Person muss sich bei Abmeldung ausweisen

Gebühr:

gebührenfrei


 
Dauer 15 Min.
Ausweisdokumente
Abholung Personalausweis/Reisepass
i

Den aktuellen Stand Ihres beantragten Ausweisdokuments können Sie hier abrufen.

Voraussetzungen zur Abholung:

  • Abholbenachrichtigung erhalten und
  • PIN-Brief postalisch zugegangen (Personalausweis)
 

Erforderliche Unterlagen:

  • bisheriges Ausweis-/Passdokument

Abholung:
  • grundsätzlich nur durch Antragsteller selbst oder mit Vollmacht möglich
 

Personalausweisbewerber unter 16 Jahren/Reisepassbewerber unter 18 Jahren:

  • Abholung nur durch sorgeberechtigte Person möglich (i.d.R. ein Elternteil - muss sich bei Abholung ausweisen)
  • bei getrennt lebenden Eltern i.d.R. der Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (mit Hauptwohnsitz gemeldet)

Weiterführende Informationen:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html
Dauer 5 Min.
Personalausweis beantragen
i

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in Engelsbrand
  • Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit
  • persönliches Erscheinen (bei Kinder unter 18 Jahren persönliches Erscheinen von Kind und Eltern)
  • Beantragung aufgrund Namensänderung durch Eheschließung frühestens 8 Wochen vor dem Termin der Eheschließung möglich.

Erforderliche Unterlagen:
  • bisheriges amtliches Ausweisdokument - Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (kein Führerschein, Krankenkassenkarte, Sozialversicherungsausweis o.ä.); ersatzweise Geburtsurkunde
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme, nicht älter als 6 Monate)
  • zur erstmaligen Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu

Dauer:

ca. 4 Wochen


Gültigkeit:

bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre


​Gebühr:

Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 €
Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 €


Weiterführende Informationen:

 
Dauer 15 Min. pro Person
Reisepass beantragen
i

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in Engelsbrand
  • Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit
  • persönliches Erscheinen (bei Kinder unter 18 Jahren persönliches Erscheinen von Kind und Eltern)
  • Beantragung aufgrund Namensänderung durch Eheschließung frühestens 8 Wochen vor dem Termin der Eheschließung möglich.

Erforderliche Unterlagen:
  • bisheriges amtliches Ausweisdokument - Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (kein Führerschein, Krankenkassenkarte, Sozialversicherungsausweis o.ä.); ersatzweise Geburtsurkunde
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme, nicht älter als 6 Monate)
  • zur erstmaligen Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu

Dauer:

ca. 6 Wochen

Express-Reisepass in der Regel 72 Stunden (werktags)


Gültigkeit:

bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre


​Gebühr:

Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 € (Express: 69,50 €)
Antragsteller ab 24 Jahren: 70,00 € (Express: 102,00 €)


Weiterführende Informationen:
Dauer 15 Min. pro Person
Vorläufigen Personalausweis
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Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in Engelsbrand
  • Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit
  • persönliches Erscheinen

Erforderliche Unterlagen:
  • bisheriges amtliches Ausweisdokument - Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (kein Führerschein, Krankenkassenkarte, Sozialversicherungsausweis o.ä.); ersatzweise Geburtsurkunde
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme, nicht älter als 6 Monate)
  • für Personen unter 16 Jahren: PA oder RP aller sorgeberechtigten Personen
  • Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils (im Bürgerbüro erhältlich)


Dauer:

sofort


Gültigkeit:

maximal 3 Monate


​Gebühr:

Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €


Weiterführende Informationen:

 
Dauer 15 Min. pro Person
Vorläufiger Reisepass
i

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • nur in Ausnahmefällen, sofern die Zeitspanne zur Beantragung eines regulären Reisepasses bzw. Expresspasses zeitlich nicht mehr ausreicht
  • bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in Engelsbrand
  • Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit
  • persönliches Erscheinen

Erforderliche Unterlagen:
  • bisheriges amtliches Ausweisdokument - Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (kein Führerschein, Krankenkassenkarte, Sozialversicherungsausweis o.ä.); ersatzweise Geburtsurkunde
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme, nicht älter als 6 Monate)
  • für Personen unter 16 Jahren: PA oder RP aller sorgeberechtigten Personen
  • Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils (im Bürgerbüro erhältlich)

Dauer:

sofort


Gültigkeit:

1 Jahr


​Gebühr:

Vorläufiger Reisepass: 26,00 €


Weiterführende Informationen:
Dauer 15 Min. pro Person
PIN-Rücksetzung
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PIN-Rücksetzung
Dauer 5 Min.
Auskünfte/Beglaubigungen/Bescheinigungen
Beglaubigungen
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Voraussetzungen zur Beglaubigung:

  • das/die zu beglaubigende/n Dokument/e sind vollständig im Original vorzulegen, die zu beglaubigenden Abschriften werden vom Amt gefertigt
  • bei ausländischen Dokumenten/Urkunden muss zwingend eine amtliche deutsche Übersetzung dieses Schriftstückes vorhanden sein

amtlich beglaubigt werden dürfen:
  • Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe
  • Ausländische Passdokumente, wenn diese der Vorlage bei einer deutschen Behörde dienen
  • elektronische Aufenthaltstitel
  • Zeugnisse und Dokumente, die exemplarisch auch im Berufsanerkennungsverfahren benötigt werden
  • Unterschriftsbeglaubigungen in Zusammenhang mit Flurbereinigungsverfahren

nicht beglaubigt werden dürfen:
  • grundsätzlich Dokumente deren Inhalt verändert worden ist, Lücken oder Änderungen aufweisen, unleserliche Worte, Zahlen, Zeichen enthalten, Radierungen oder sonstige Anhaltspunkte, die auf eine Beseitigung von Buchstaben oder Zahlen schließen lassen, gerissene Teile oder nur unvollständig vorhandene Dokumente
  • KFZ-Schein /-Brief, Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • ärztliche Bescheinigungen / Atteste
  • Erbscheine / Dokumente in Zusammenhang mit Nachlassangelegenheiten
  • Dokumente in Zusammenhang mit Vermögensangelegenheiten
  • deutsche Personenstandsurkunden - hier ist eine Abschrift beim jeweils zuständigen Standesamt zu beantragen   
  • Abschriften aus Katasterbüchern und Auszüge aus dem Katasterkartenwerk - diese sind vom Katasteramt vorzunehmen
  • Blankounterschriften
  • Vereins- und Handesregisterangelegenheiten
  • Grundstücksangelegenheiten
  • Unterschriften auf Verpflichtungserklärungen für Besuchsanmeldungen aus dem Ausland

Gebühr:

bis zu 10 Beglaubigungen: 10,00 €

 
Dauer 10 Min.
Lebensbescheinigung
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Voraussetzungen für die Bescheinigung

  • grundsätzlich persönliche Vorsprache

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Vordruck des Rentenversicherungsträgers / der Rentenstelle
  • amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, ausländisches Passdokument oder Identity-Card, Aufenthaltstitel oder Passersatzpapier)

Sollte kein Vordruck vorhanden sein oder dieser nicht in deutscher Sprache abgefasst sein, so wird im Bürgerbüro ein zusätzlicher Ausdruck erstellt. Dokumente, die lediglich in ausländischer Sprache abgefasst sind, dürfen nicht bestätigt werden.
 

Ausnahme

Sollte aus gesundheitlichen Gründen ausnahmsweise keine persönliche Vorsprache möglich sein, ist es möglich nur telefonisch einen Vor-Orttermin zu vereinbaren.

 

Es wird in diesem Fall bestätigt, dass sich die Person lt. Melderegister noch am Leben befindet. Erfahrungsgemäß wird dies jedoch nicht von allen Rententrägern in dieser Form akzeptiert. Aus diesem Grund sollte die Übersendung auf dem Postwege nur im Ausnahmefall erfolgen und in der Regel die persönliche Vorsprache wahrgenommen werden.

 

Gebühr:

für Rentenzwecke: gebührenfrei
Dauer 10 Min.
Meldebescheinigung
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Mit der einfachen Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung angemeldet zu sein.

Wenn neben der Meldeadresse weitere Angaben bestätigt werden müssen, kann eine erweiterte Meldebescheinigung beantragt werden.  Die erweiterte Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten (z.B.: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat, aktuelle Anschriften). Es muss angegeben werden, welche Daten die erweiterte Meldebescheinigung enthalten soll.


Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in Engelsbrand
  • grundsätzlich persönliche Vorsprache

Erforderliche Unterlagen:
  • amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, ausländisches Passdokument oder Identity-Card, Aufenthaltstitel oder Passersatzpapier)
 

Ausnahme:

  • Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht und Angabe der Stelle, bei welcher die Bescheinigung vorzulegen ist, möglich 
  • bevollmächtigte Person muss sich bei Vorsprache ausweisen.
 

Gebühr:

Einfach und erweitert: 5,00 €



 
Dauer 10 Min.
Steueridentifikationsnummer
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Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in Engelsbrand
  • grundsätzlich persönliches Erscheinen

Erforderliche Unterlagen:
  • amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, ausländisches Passdokument oder Identity-Card, Aufenthaltstitel oder Passersatzpapier)

Ausnahme:
  • schriftliche Beantragung unter Angabe der persönlichen Daten möglich
  • die Mitteilung der Steueridentifikationsnummer kann nur an die gemeldete Adresse übersandt werden. Die Zustellung an eine andere Anschrift als die Meldeadresse ist aus Datenschutzgründen nicht zulässig.

 

Gebühr:

gebührenfrei


Weiterführende Informationen:
https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer/steuerlicheidentifikationsnummer_node.html
Dauer 10 Min.
Führungszeugnis/Gewerbezentralregister
Führungszeugnis beantragen
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Das Führungszeugnis kann auch online beantragt werden:
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

Voraussetzungen zur Beantragung:
  • bestehender Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in Engelsbrand
  • Mindestalter 14 Jahren
  • persönliches Erscheinen (zwischen 14 und 16 Jahren Beantragung auch durch sorgeberechtigte Eltern möglich)
  • die Beantragung mittels Vollmacht ist nicht zulässig
  • Online-Beantragung möglich, s.h. nachfolgender Link

Erforderliche Unterlagen:
  • amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, ausländisches Passdokument oder Identity-Card, Aufenthaltstitel oder Passersatzpapier)
  • für ein erweitertes Führungszeugnis: Bestätigung der anfordernden Stelle
  • zur Vorlage bei einer Behörde: vollständige Anschrift und ggf. Aktenzeichen sowie Ansprechpartner
  • für ehrenamtliche Zwecke: Nachweis des Vereins/der Organisation
 

Gebühr:

13,00 €



 
Dauer 10 Min.
Gewerbezentralregisterauskunft beantragen
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Die Gewerbezentralregisterauskunft kann auch online beantragt werden:
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

Voraussetzungen zur Beantragung:
  • bestehender Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in Engelsbrand (Privatperson) oder
  • Firmensitz in Engelsbrand
  • Online-Beantragung möglich, s.h. nachfolgender Link

Erforderliche Unterlagen:
  • amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, ausländisches Passdokument oder Identity-Card, Aufenthaltstitel oder Passersatzpapier)
  • Handelsregisterauszug
  • zur Vorlage bei einer Behörde: vollständige Anschrift und ggf. Aktenzeichen sowie Ansprechpartner
 

Gebühr:

13,00 €


 
Dauer 10 Min.
Führerschein
Führerschein beantragen
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Einwohner des Enzkreises können Anträge rund um den Führerschein direkt online stellen :
https://egov03.enzkreis.de/eGovernment/fs/start.html
 

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • persönliches Erscheinen (Beantragung mittels Vollmacht ist nicht zulässig)
  • bis zum 18. Lebensjahr muss eine sorgeberechtigte Person dabei sein

Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme, nicht älter als 6 Monate)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • weitere Nachweise bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E
 

Gebühr:

Zusätzlich zu den Gebühren des Landratsamts fallen im Bürgerbüro folgende Gebühren an:
Ersterteilung/Umschreibung/Erweiterung/Verlängerung 5,10 €
Führerscheinwiedererteilung (inkl. Führungszeugnis) 18,10 €
Erteilung Fahrgastbeförderung (inkl. Führungszeugnis) 18,10 €


Weiterführende Informationen:
https://www.enzkreis.de/Online-Dienste/F%C3%BChrerschein/
Dauer 20 Min.
Gewerbean- /-um- /abmeldung
Gewerbean-/ -um-/ -abmeldung
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Voraussetzungen zur An-/Ab-/Ummeldung:
  • Firmensitz in Engelsbrand

Erforderliche Unterlagen:
  • amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, ausländisches Passdokument oder Identity-Card, Aufenthaltstitel oder Passersatzpapier)
  • Handeslsregisterauszug
 

Gebühr:

25,00 €

 
Dauer 20 Min.
Landesfamilienpass
Landesfamilienpass beantragen
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Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis (Gutscheine)  besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.
Kostenlos sind zum Beispiel:

  • Schloss Heidelberg
  • Staatsgalerie Stuttgart
  • Archäologisches Landesmuseum Konstanz
  • Technoseum in Mannheim
  • Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM)
Die Wilhelma in Stuttgart und das Blühende Barock in Ludwigsburg können Sie mit den entsprechenden Gutscheinen zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Die Ermäßigung gilt in der Wilhelma innerhalb der Hauptsaison vom 1. März bis 31. Oktober. Im Blühenden Barock können Sie die Ermäßigung während der ganzen Saison von Mitte März bis Anfang November nutzen. Die Gutscheine müssen Sie gemeinsam mit dem Landesfamilienpass beim Besuch der jeweiligen Einrichtung vorlegen.

Voraussetzungen zur Beantragung:
Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:
  • Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50), für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht
  • Familien, die Hartz IV- beziehungsweise kinderzuschlagsberechtigt sind und die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für
  • die ein Anspruch auf Kindergeld besteht
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Hinweis: Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.

Wenn Sie noch keinen Landesfamilienpass haben, beantragen Sie diesen persönlich im Bürgerbüro. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.


Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung)
  • bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
  • bei Hartz IV- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
  • bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokumen

Gebühr:
  • gebührenfrei

Dauer 15 Min.
Elektrogeräteentsorgung
Elektrogeräteentsorgung
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Elektrogeräte (Kühlgerät, Waschmaschine, Trockner, E-Herd, Geschirrspüler oder Fernsehgerät bzw. Monitor) können Sie durch den Erwerb eines Entsorgungsschecks fachgerecht entsorgen lassen.

Elektrogeräte können auch über die Enzkreis-App entsorgt werden.

Gebühr:
Kühltruhen 20,00 €
Kühlschrank 10,00 €
Waschmaschine 10,00 €
Wäschetrockner 10,00 €
E-Herd 10,00 €
Geschirrspülmaschine 10,00 €
Fernsehgerät/ Monitor 8,00 €

Weiterführende Informationen:
https://www.entsorgung-regional.de/entsorgung/elektrogeraete-nachtspeicheroefen.html
Dauer 10 Min.

Herzlich Willkommen bei der Online-Terminbuchung des Bürgerbüros der Gemeinde Engelsbrand.

Bitte beachten Sie, dass sich das Bürgerbüro im Rathaus Engelsbrand befindet.

Sollte kein passender Termin verfügbar sein, setzen Sie sich ggf. mit uns telefonisch unter der Rufnummer  07082 / 7925-24  in Verbindung.

 

remainTime
15:00