Voraussetzungen zur Anmeldung:
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Tatsächlicher Bezug der Wohnung
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Anmeldung spätestens zwei Wochen nach dem Einzug
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grundsätzlich persönliches Erscheinen
Erforderliche Unterlagen:
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amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, ausländisches Passdokument oder Identity-Card, Aufenthaltstitel oder Passersatzpapier)
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ggf. Wohnungsgeberbescheinigung bei Mietwohnung
Ausnahme – Anmeldung mit schriftlicher Vollmacht:
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Angabe des Zuzugsdatums und der neuen Anschrift erforderlich
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Vorlage der originalen Ausweis-/Passdokumente
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bevollmächtigte Person muss sich bei der Anmeldung ausweisen
Weitere Ausnahmen:
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Bei verheirateten Personen kann eine Person die Anmeldung für alle Familienmitglieder vornehmen, sofern die Wohnverhältnisse übereinstimmen und die Zuzugsadresse bei allen Personen identisch ist.
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Bei unverheirateten Eltern: Sorgerechtserklärung bei gemeinsamem Sorgerecht bzw. Nachweis des alleinigen Sorgerechts erforderlich.
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Zustimmung beider sorgeberechtigter Eltern sowie Vorlage der Ausweis-/Passdokumente.
Hinweis zur Terminbuchung:
Für jede anzumeldende Person muss ein separater Termin gebucht werden – auch wenn eine Person (z. B. der Ehemann) die Anmeldung für mehrere Familienmitglieder (z. B. Ehefrau und Kinder) vornimmt.
Gebühr:
gebührenfrei