Voraussetzungen zur Anmeldung:
- Tatsächlicher Bezug der Wohnung
- Anmeldung spätestens zwei Wochen nach dem Einzug
- grundsätzlich persönliches Erscheinen
Erforderliche Unterlagen:
- amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, ausländisches Passdokument oder Identity-Card, Aufenthaltstitel oder Passersatzpapier)
- ggf. Wohnungsgeberbescheinigung bei Mietwohnung
Ausnahme:
Anmeldung mit schriftlicher Vollmacht:
- Angabe des Zuzugsdatums und der neuen Anschrift erforderlich
- Vorlage der originalen Ausweis-/Passdokumente
- bevollmächtigte Person muss sich bei Anmeldung ausweisen
Weiter Ausnahmen:
- bei verheirateten Personen kann eine Person die Anmeldung für alle Familienmitglieder vornehmen, sofern die Wohnverhältnisse überein stimmen und die Zuzugsadresse bei allen Personen identisch ist
- bei unverheirateten Eltern: Sorgerechtserklärung bei gemeinsamen Sorgerecht bzw. Nachweis alleiniges Sorgerecht
- Zustimmung beider sorgeberechtigter Eltern sowie Ausweis/Pass
Gebühr:
gebührenfrei