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Bestätigung
Passwesen
Abholung Ausweisdokument
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Abholung eines Ausweisdokumentes

Erforderliche Unterlagen:

  • bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis)
 

Personalausweisbewerber unter 16 Jahren:

  • Abholung nur durch sorgeberechtigte Person möglich (i.d.R. ein Elternteil - muss sich bei Abholung ausweisen)
  • bei getrennt lebenden Eltern i.d.R. der Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (mit Hauptwohnsitz gemeldet)
 

Personalausweisbewerber ab 16 Jahren:

  • Abholung grundsätzlich nur durch Antragsteller selbst möglich (s.h. Ausnahme)
 

Ausnahme:

Dauer 5 Min. pro Person
Beantragung Personalausweis
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Beantragung Personalausweis

Online-Verfahren:

Aktuell steht leider noch kein Online-Verfahren zu Verfügung.
 

Erforderliche Unterlagen:

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
  • bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
  • bei Personalausweisbewerbern unter 16 Jahren:
    bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Personalausweisbehörde überprüft werden soll
  • bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis
 

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in der Gemeinde Waigolshausen
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz;
  • Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Antragssteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. gesetzlichen Vertreter (z.B. bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile, leben diese nicht nur vorübergehend getrennt i. d. R. allein durch den Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält) oder Betreuer;
  • Vertretung durch Bevollmächtigte nicht zulässig.
  • Zur Prüfung der Identität muss der Personalausweisbewerber (also auch das Kind oder der Jugendliche unter 16 Jahren) grundsätzlich persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.

Gebühr:
  • Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 EUR
  • Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 EUR

Bearbeitungsdauer:
Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte informieren Sie sich bezüglich der aktuellen durchschnittlichen Produktionszeit bei Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde.

Weitere Informationen:
Dauer 15 Min. pro Person
Beantragung Reisepass
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Beantragung Reisepass

Online-Verfahren:

Aktuell steht leider noch kein Online-Verfahren zu Verfügung.

Erforderliche Unterlagen:

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
  • bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
  • bei Passbewerbern unter 18 Jahren:
    bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Passbehörde überprüft werden soll
  • bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis
 

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz
  • Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Passbewerber bzw. gesetzlichen Vertreter (z. B. bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile, leben diese nicht nur vorübergehend getrennt i. d. R. allein durch den Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält) oder Betreuer
  • Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig
  • Zur Prüfung der Identität muss der Passbewerber (also auch der Minderjährige) grundsätzlich persönlich bei der Passbehörde erscheinen.

Gebühr:
  • vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 EUR
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 60,00 EUR
  • vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
  • Änderung eines Passes/vorläufigen Passes: 6,00 EUR
  • Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass: 32,00 EUR
  • Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 EUR

Bearbeitungsdauer:

Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte informieren Sie sich bezüglich der aktuellen durchschnittlichen Produktionszeit bei Ihrer zuständigen Passbehörde.

In Eil- und Notfällen kann der Reisepasse im Expressverfahren ausgestellt werden: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei GmbH ein, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.
 

Weitere Informationen:
Dauer 15 Min. pro Person
Beantragung Kinderreisepass
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Beantragung Kinderreisepass

Beschreibung:

Den Kinderreisepass für ein Kind, das deutsch im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, können Sie bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes beantragen.

Online-Verfahren:


Erforderliche Unterlagen:

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
    (Kinderreisepässe werden nur noch mit Lichtbild ausgestellt. Dies gilt auch für Kleinkinder.)
  • alter Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht,
    kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Passbehörde überprüft werden soll
  • bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis
 

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
  • Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde (bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile, leben diese nicht nur vorübergehend getrennt i. d. R. allein durch den Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält bzw. durch alleine sorgeberechtigten Elternteil, Vormund oder Pfleger).
  • Zur Prüfung der Identität muss auch das minderjährige Kind persönlich bei der Passbehörde erscheinen.

Gebühr:
  • Kinderreisepass: 13,00 EUR
  • Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: 6,00 EUR

Bearbeitungsdauer:
  • ca. 1 Woche, in Ausnahmefällen kann der Kinderreisepass sofort ausgestellt werden

Weitere Informationen:
Dauer 30 Min. pro Person
Meldewesen
Wohnsitz; Abmeldung
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Wohnsitz Abmeldung

Beschreibung:

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.


Online-Verfahren:
Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis, Reisepass oder Passersatzpapier

Voraussetzungen zur Beantragung:
Tatsächliches Ausziehen aus der Wohnung und kein Beziehen einer neuen Wohnung im Inland. Bei einer vorübergehenden Abwesenheit mit der Möglichkeit und der Absicht die Benutzung der Wohnung fortzusetzen besteht keine Abmeldepflicht.

Gebühr:
gebührenfrei

Bearbeitungsdauer:
Die Abmeldung kann in der Regel sofort erfolgen.

Weitere Informationen:
Dauer 15 Min.
Führerschein; Meldebestätigung
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Führerschein; Meldebestätigung

Beschreibung:

Für die Beantragung des Führerscheins (beim Landratsamt) ist eine Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde erforderlich.
 

Online-Verfahren:
Aktuell steht leider noch kein Online-Verfahren zu Verfügung.

Erforderliche Unterlagen:
  • Ausgefüllter Führerscheinantrag

Gebühr:
5,10 €

Bearbeitungsdauer:
Die Bescheinigung kann in der Regel sofort erfolgen.

Weitere Informationen:
Dauer 15 Min. pro Person
Beantragung Meldebescheinigung
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Beantragung Meldebescheinigung

Beschreibung:

Eine Meldebescheinigung über Ihren Wohnsitz und ggf. weitere Daten wird für eine Vielzahl von täglichen Angelegenheiten benötigt.

Online-Verfahren:
Gebühr:
5,00 €

Bearbeitungsdauer:
Die Meldebescheinigung wird in der Regel sofort ausgestellt.

Weitere Informationen:
Dauer 15 Min.
Wohnsitz; Anmeldung
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Wohnsitz Anmeldung

Beschreibung:

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.
 

Online-Verfahren:
Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Passersatzpapier (zur Identifizierung sowie zur Änderung der Anschrift oder des Wohnorts in in Personalausweis und Reisepass)
  • eID-Karte für Unionsbürger (zur Änderung der Anschrift auf dem Chip) - sofern vorhanden
  • Bestätigung des Wohnungsgebers oder – bei elektronischer Bestätigung des Wohnungsgebers gegenüber der Meldebehörde – das entsprechende Zuordnungsmerkmal. Bitte beachten Sie, dass ohne die Wohnungsgeberbescheinigung keine Anmeldung möglich ist!

Voraussetzungen zur Beantragung:
Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt).

Gebühr:
gebührenfrei

Bearbeitungsdauer:
Die Anmeldung erfolgt in der Regel sofort

Weitere Informationen:
Dauer 15 Min.
Rentenangelegenheiten (kein Rentenantrag)
Lebensbescheinigung
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Lebensbescheinigung

Beschreibung:

Ein ausländischer Renten- oder Unfallversicherungsträger oder eine ausländische Betriebsrentenkasse kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Das Ihnen von diesen Stellen übersandte Formular können Sie bei der Gemeinde bestätigen lassen.

Online-Verfahren:
aktuell steht leider noch kein Online-Verfahren zu Verfügung

Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • wenn vorhanden: Vordruck des Renten- oder Unfallversicherungsträgers oder der anderen anfordernden Stelle
  • auf Anforderung: gegebenenfalls weitere Unterlagen

Voraussetzungen zur Beantragung:
  • persönliche Vorsprache (Hinweis: Sollte dies z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, kann auch Ihr Hausarzt die Bescheinigung ausfüllen)

Gebühr:
gebührenfrei

Bearbeitungsdauer:
Die Lebensbescheinigung kann in der Regel sofort erfolgen.

Weitere Informationen:
Dauer 15 Min.
Führungszeugnis oder Gewerbezentralregister
Gewerberegisterauszug; Beantragung
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Gewerberegisterauszug; Beantragung

Beschreibung:

Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug, der neben einem Führungszeugnis zur behördlichen Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit dient.


Online-Verfahren:
Erforderliche Unterlagen:
  • Identifikationsnachweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
  • Bei gesetzlichem Vertreter zusätzlich Identifikationsnachweis des Betroffenen und Nachweis der Vertretungsmacht (z. B. Auszug aus dem Handelsregister)
  • Zur Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszugs zur Vorlage bei einer Behörde wird die vollständige Anschrift, Aktenzeichen und ggf. Ansprechpartner benötigt.

Voraussetzungen zur Beantragung:
  • bestehender Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in der Gemeinde Waigolshausen (Privatperson) bzw.
  • Firmensitz in Waigolshausen

Gebühr:
13,00 €

Bearbeitungsdauer:
ca. 2-3 Wochen (Hinweis: Die Gemeinde Waigolshausen stellt die Gewerbezentralregisterauskunft nicht selbst aus sondern beantragt diese für Sie beim Bundesamt für Justiz)

Weitere Informationen:
Dauer 15 Min.
Führungszeugnis; Beantragung
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Führungszeugnis; Beantragung

Beschreibung:

Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen, das Sie ab Ihrem 14. Lebensjahr beantragen können.
 

Online-Verfahren:
Erforderliche Unterlagen:
  • bei persönlicher Antragstellung: Vorlage von Pass oder Personalausweis
  • bei einem erweiterten Führungszeugnis: Schriftliche Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bzw. bei Selbständigen, die Bescheinigung der Antrag stellenden Person

Voraussetzungen zur Beantragung:
  • bestehender Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in der Gemeinde Waigolshausen
  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • bei Geschäftsunfähigkeit ist der Antrag gegebenenfalls durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen

Gebühr:
13,00 €

Hinweis zur Gebührenbefreiung:
Bei Mittellosigkeit oder wenn das Führungszeugnis für einen besonderen Verwendungszweck benötigt wird. Dies wird angenommen, wenn das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung benötigt wird.

Bearbeitungsdauer:
ca. 2-3 Wochen (Hinweis: Die Gemeinde Waigolshausen stellt das Führungszeugniss nicht selbst aus sondern beantragt das Führungszeugnis für Sie beim Bundesamt für Justiz).

Weitere Informationen:
Dauer 15 Min. pro Person
Sonstiges
Beglaubigungen (Dokumente oder Unterschrift)
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Beglaubigungen

Beschreibung:
  • Mit der Beglaubigung von Dokumenten wird amtlich bestätigt, dass eine Kopie (Abschrift) inhaltlich mit der Originalvorlage (Urschrift) identisch ist.
  • Mit der Beglaubigung von Unterschriften wird die Echtheit einer Unterschrift oder eines Handzeichens amtlich bestätigt.

Online-Verfahren:
Aktuell steht leider noch kein Online-Verfahren zu Verfügung.

Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Beglaubigung eines Dokuments: Urschrift (Originaldokument)
  • bei Beglaubigung einer Unterschrift: Schriftstück

Gebühr:
5,00 € je Schriftstück bzw. Unterschrift

Bearbeitungsdauer:
Die Beglaubigung erfolgt in der Regel sofort.

Weitere Informationen:
Dauer 15 Min.
Fischereischein
Fischereischein beantragen
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Fischereischein beantragen

Beschreibung:

Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.

Online-Verfahren:
Erforderliche Unterlagen:
  • Nachweis der bestandenen Fischerprüfung
  • Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen
  • ggf. Führungszeugnis

Voraussetzungen zur Beantragung:
  • Wer in Bayern den Fischfang ausüben will, benötigt dafür einen Fischereischein und muss eine Fischereiabgabe leisten.
  • Wer den Fischereischein erhalten will, muss i.d.R. die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben. Die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Fischerprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen (bei der Gemeinde erfragen) anerkannt.
  • Über mögliche Ausnahmen von der Prüfungspflicht für Berufsfischer, Fischwirte und Auszubildende in diesem Beruf oder Aussiedler informieren die zuständigen Gemeinden. Gleiches gilt für Ausnahmen bei schwerer geistiger oder körperlicher Behinderung sowie für Befreiungen bei der Vorlage von Prüfungszeugnissen und Fischereischeinen aus anderen deutschen Ländern.

Gebühr:
  • Die Kosten setzen sich aus der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe zusammen.
  • Fischereischein auf Lebenszeit: 35,00 €
  • Jahresfischereischein für Touristen: 7,50 €
  • Jugendfischereischein: 5,00 €

Bearbeitungsdauer:
In der Regel kann der Fischereischein sofort ausgestellt werden.

Weitere Informationen:
Dauer 30 Min.
Fischereischein; Zahlung Fischereiabgabe
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Fischereischein; Zahlung Fischereiabgabe

Beschreibung:

Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für den betreffenden Zeitraum die Zahlung der Fischereiabgabe nachgewiesen ist.

Online-Verfahren:
Aktuell steht leider noch kein Online-Verfahren zu Verfügung.

Erforderliche Unterlagen:
  • Fischereischein

Gebühr:
  • Bei Zahlung für fünf Jahre beträgt die Fischereiabgabe 40,00 €.
  • Bei einmaliger Zahlung haben Sie höchstens 300,00 € zu entrichten (bei Beantragung mit 14 Jahren). Die Abgabe bei einmaliger Zahlung ermäßigt sich umso stärker, je älter sie bei Antragsstellung sind. Wenn Sie bei Antragstellung z.B. 45 Jahre alt sind, beträgt die Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit bei Einmalzahlung noch 160,00 €.
  • Für den Jugendfischereischein beträgt die Fischereiabgabe 10,00 €, höchstens jedoch 2,50 € pro angefangenes Jahr der gesetzlichen Geltungsdauer.

Bearbeitungsdauer:
In der Regel kann die Bescheinigung über die Zahlung der Fischereiabgabe sofort ausgestellt werden

Weitere Informationen:
Dauer 30 Min.

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