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Bestätigung
Beantragung Dokumente
Vorläufiger Personalausweis
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Wenn Sie bereits 16 Jahre alt sind, können Sie den Antrag ohne Zustimmung des/der Sorgeberechtigten stellen.
Auch für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.

Dauer:

vorläufiger Personalausweis: sofort

Gebühr:

vorläufiger PA:   10,00 €


Voraussetzungen zur Beantragung:

Sie müssen in jedem Fall zur Beantragung persönlich vorsprechen.

  • bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in Bad Wildbad
  • Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit
Erforderliche Unterlagen:
  •  Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, soweit vorhanden)
  • bei Erstbeantragung oder abgelaufenem Dokument: Geburtsurkunde
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Für Personen unter 16 Jahren: gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
  • Falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils ( erhältlich im Bürgerbüro)

Gültigkeit vorläufger Personalausweis: Maximal 3 Monate
 

Weiterführende Informationen:

Dauer 10 Min. pro Person
Vorläufiger Reisepass
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Nachweise, welche die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses rechtfertigen, sind im Amt zwingend vorzulegen (z.B. Flugticket).
Darüber hinaus ist eine formlose schriftliche Begründung zur Beantragung eines vorläufigen Reisepasses vorzulegen.

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • der vorläufige Reisepass wird nur in Ausnahmefällen ausgestellt, sofern die Zeitspanne zur Beantragung eines regulären Reisepasses bzw. Expresspasses zeitlich nicht mehr ausreicht
  • bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in Bad Wildbad
  • Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit
  • persönliches Erscheinen
Erforderliche Unterlagen:
  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, soweit vorhanden)
  • bei Erstbeantragung: Geburtsurkunde 
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Für Personen unter 18 Jahren: gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
  • Falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils

Gültigkeit:

1 Jahr

Gebühr:

26,00 Euro
Dauer 15 Min.
Beantragung eID-Karte EU Bürger
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Zum 1. Januar 2021 wurde die eID-Karte für EU-Bürger mit Online-Ausweisfunktion eingeführt

  • für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) sowie
  • für Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
Auf dem Chip der eID-Karte sind persönliche Daten der Karteninhaberin bzw. des Karteninhabers gespeichert. Die eID-Karte ist nur für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweisdokument oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z.B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe.
Mit der eID-Karte können Karteninhaberinnen und Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion für Verwaltungsleistungen deutscher Behörden nutzen.
Jede eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt.
Empfehlung: Beantragen Sie ene neue eID-Karte zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit.

Voraussetzung zur Beantragung:
  • Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
  • Mindestalter: 16 Jahre
Die eID-Karte wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich beim Bürgerbüro stellen. Das persönliche Erscheinen ist zur Identitätsprüfung erforderlich.

Erforderliche Unterlagen:
Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument, beispielsweise ein Pass eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftsraumes oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).
Ausnahme:
Bei der Erstausstellung können weitere Unterlagen (z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden) erforderlich sein.Die eID-Karte-Behörde gibt Ihnen Auskunft darüber, welche sonstigen Unterlagen im Einzelfall für die Antragstellung erforderlich sind.


Frist:
Die eID-Karte wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Die antragstellende Person erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der eine Geheimnummer (PIN) für die Nutzung der eID-Karte enthält.
Die Bearbeitungsdauer beträgt ungefähr vier bis sechs Wochen.

Gebühr:
Die Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte beträgt 37,00 Euro.
 
Dauer 15 Min. pro Person
Landesfamilienpass
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Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis (Gutscheine) besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.
Kostenlos sind zum Beispiel:

  • Schloss Heidelberg
  • Staatsgalerie Stuttgart
  • Archäologisches Landesmuseum Konstanz
  • Technoseum in Mannheim
  • Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM)
Die Wilhelma in Stuttgart und das Blühende Barock in Ludwigsburg können Sie mit den entsprechenden Gutscheinen zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Die Ermäßigung gilt in der Wilhelma innerhalb der Hauptsaison vom 1. März bis 31. Oktober. Im Blühenden Barock können Sie die Ermäßigung während der ganzen Saison von Mitte März bis Anfang November nutzen. Die Gutscheine müssen Sie gemeinsam mit dem Landesfamilienpass beim Besuch der jeweiligen Einrichtung vorlegen.
Voraussetzungen zur Beantragung:
Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:
  • Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50), für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht
  • Familien, die Hartz IV- beziehungsweise kinderzuschlagsberechtigt sind und die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben und für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Hinweis: Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.
Wenn Sie noch keinen Landesfamilienpass haben, beantragen Sie diesen persönlich im Bürgerbüro in Bad Wildbad. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.
 
Erforderliche Unterlagen:
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung)
  • bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
  • bei Hartz IV- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
  • bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument
Dauer 10 Min.
Personalausweis beantragen
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Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in Bad Wildbad
  • Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit
  • persönliches Erscheinen
  • Beantragung aufgrund Namensänderung durch Eheschließung (mit Nachweis vom Standesamt) frühestens 8 Wochen vor dem Termin der Eheschließung möglich

Erforderliche Unterlagen (bitte den für Sie zutreffenden Sachverhalt beachten):

1. Sachverhalt:
Ausstellung des bisherigen Dokuments erfolgte durch die Gemeinde Bad Wildbad
Antragsteller älter als 16 Jahre
  • bisheriges amtliches Ausweisdokument - Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (kein Führerschein, Krankenkassenkarte, Sozialversicherungsausweis o.ä.)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme, nicht älter als 6 Monate)
  • zur erstmaligen Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu 

2. Sachverhalt:
Ausstellung des bisherigen Dokuments erfolgte durch ausländische Behörde, zusätzlich folgende Unterlagen:
Antragsteller älter als 16 Jahre
Familienstand ledig: Geburtsurkunde (falls Geburtsort im Ausland - beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde bzw. internationale Abfassung)
Geburtsort im Ausland: Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Einbürgerungsurkunde
  • Vertriebenenausweis
  • ggf. ist der Erwerb durch ein Elternteil zu belegen
  • Namenserklärung (z.B. Wegfall des Vatersnamens)
  • Familienstand verheiratet: Heiratsurkunde (falls Eheschließung im Ausland - beglaubigte deutsche Übersetzung der Eheurkunde bzw. internationale Abfassung)
    Familienstand geschieden oder verwitwet: letzte Heiratsurkunde (kein Scheidungsurteil)
  • zur Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu 

3. Sachverhalt:
Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung - Erstmalige Beantragung 
Antragsteller älter als 16 Jahre 
Familienstand ledig: beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde bzw. internationale Abfassung
Familienstand verheiratet:  beglaubigte deutsche Übersetzung der Eheurkunde bzw. internationale Abfassung
Familienstand geschieden oder verwitwet: letzte Heiratsurkunde in beglaubigter deutscher Übersetzung oder internationaler Abfassung (kein Scheidungsurteil)
Namenserklärung: falls der Familienname an die deutsche Schreibweise angeglichen wurde
Einbürgerungsurkunde
  • zur Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu 
Antragsteller unter 16 Jahre:
die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte entsprechend aufgelisteten zutreffenden Sachverhalten 1-3
 
darüber hinaus, grundsätzlich (Antragsteller unter 16 Jahre):
bei Bestehen des gemeinsamen Sorgerechts ist die Unterschrift beider Sorgeberechtigter und die Vorsprache im Amt erforderlich (aus Datenschutzgründen ist die Mitnahme der Unterlagen unzulässig, die benötigten Unterschriften sind vor Amt zu leisten)
Eine Zustimmungserklärung kann vorab im Bürgerbüro abgeholt werden.
 
alleiniges Sorgerecht ist durch Vorlage einer Negativbescheinigung (erhältlich beim Jugendamt am Landratsamt Calw) oder durch eine Sorgerechtserklärung zu belegen.

Deutsche, die im Ausland leben und einen Ausweis beantragen wollen, werden dringend gebeten, vorher Kontakt mit uns aufzunehmen. Ohne vorherige Abklärung is keine Bearbeitung möglich. 

 Der Personalausweis ist unterschiedlich lange gültig:

bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
vorläufiger Personalausweis: 3 Monate
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.



​Gebühr:

Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 EUR
Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 EUR

Weiterführende Informationen:
Dauer 15 Min.
Reisepass beantragen
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Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in Bad Wildbad
  • Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit
  • persönliches Erscheinen
  • Beantragung aufgrund Namensänderung durch Eheschließung frühestens 8 Wochen vor dem Termin der Eheschließung möglich
 
erforderliche Unterlagen (bitte den für Sie zutreffenden Sachverhalt beachten):
 
1. Sachverhalt:
Ausstellung des bisherigen Dokuments erfolgte durch die Gemeinde Bad Wildbad
Antragsteller älter als 18 Jahre
  • bisheriges amtliches Ausweisdokument - Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (kein Führerschein, Krankenkassenkarte, Sozialversicherungsausweis o.ä.)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme, nicht älter als 6 Monate)
  • zur erstmaligen Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu 
 
2. Sachverhalt:
Ausstellung des bisherigen Dokuments erfolgte durch ausländische Behörde, zusätzlich folgende Unterlagen:
Antragsteller älter als 18 Jahre
Familienstand ledig: Geburtsurkunde (falls Geburtsort im Ausland - beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde bzw. internationale Abfassung)
Geburtsort im Ausland: Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Einbürgerungsurkunde
  • Vertriebenenausweis
  • ggf. ist der Erwerb durch ein Elternteil zu belegen
  • Namenserklärung (z.B. Wegfall des Vatersnamens)
Familienstand verheiratet: Heiratsurkunde (falls Eheschließung im Ausland - beglaubigte deutsche Übersetzung der Eheurkunde bzw. internationale Abfassung)
Familienstand geschieden oder verwitwet: letzte Heiratsurkunde (kein Scheidungsurteil)
  • zur Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu 
 
3. Sachverhalt:
Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung - Erstmalige Beantragung 
Antragsteller älter als 18 Jahre 
Familienstand ledig: beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde bzw. internationale Abfassung
Familienstand verheiratet:  beglaubigte deutsche Übersetzung der Eheurkunde bzw. internationale Abfassung
Familienstand geschieden oder verwitwet: letzte Heiratsurkunde in beglaubigter deutscher Übersetzung oder internationaler Abfassung (kein Scheidungsurteil)
Namenserklärung: falls der Familienname an die deutsche Schreibweise angeglichen wurde
Einbürgerungsurkunde
  • zur Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu 
 
Antragsteller unter 18 Jahre:
die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte entsprechend aufgelisteten zutreffenden Sachverhalten 1-3
 
darüber hinaus, grundsätzlich (Antragsteller unter 18 Jahre):

bei Bestehen des gemeinsamen Sorgerechts ist die Unterschrift beider Sorgeberechtigter und die Vorsprache im Amt erforderlich (aus Datenschutzgründen ist die Mitnahme der Unterlagen unzulässig, die benötigten Unterschriften sind vor Amt zu leisten)
Die Zustimmungserklärung kann vorab im Bürgerbüro abgeholt werden.
 
alleiniges Sorgerecht ist durch Vorlage einer Negativbescheinigung (erhältlich beim Jugendamt am Landratsamt Calw) oder einer Sorgerechtserklärung zu belegen
 
Der Reisepass ist unterschiedlich lange gültig:

bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Dauer:

6 Wochen

Express-Variante gegen Aufpreis möglich: Zeitraum zur Fertigstellung in der Regel  innerhalb von 5 Werktagen

 
​​Gebühr:

Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 €,
 Express-Variante: 69,50 €
Antragsteller ab 24 Jahren: 70,00 €,
Express-Variante 102,00 €

 
Weiterführende Informationen:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html
 
Dauer 15 Min.
Beglaubigung/Bescheinigung
Meldebescheinigung (einfach/erweitert)
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Mit der einfachen Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung angemeldet zu sein.

Wenn neben der Meldeadresse weitere Angaben bestätigt werden müssen, kann eine erweiterte Meldebescheinigung beantragt werden.  Die erweiterte Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten (z.B.: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat, aktuelle Anschriften). Es muss angegeben werden, welche Daten die erweiterte Meldebescheinigung enthalten soll.
 

Voraussetzungen zur Beantragung der Bescheinigung:

bestehender Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in Bad Wildbad

 

Erforderliche Unterlagen:

  • grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich (s.h. Ausnahme)
  • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass,
  • gültiges ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • gültiger Aufenthaltstitel
  • gültiges Passersatzpapier
  • Schriftlicher Nachweis der Stelle / Institution, bei welcher die Bescheinigung vorzulegen ist
  • Ausnahme:

  • Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht und Angabe der Stelle, bei welcher die Bescheinigung vorzulegen ist, möglich 
  • bevollmächtigte Person muss sich bei Vorsprache ausweisen.
 

Gebühr:

  • 10,40 Euro (einfach und erweitert)
Dauer 5 Min. pro Person
Steuerindentifikationsnummer
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Voraussetzungen zur Beantragung der Steueridentifikationsnummer:

  • bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz

 

Erforderliche Unterlagen:

  • persönliche Vorsprache grundsätzlich erforderlich
  • gültiger Personalausweis gültiger , Reisepass
  • gültiges ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • gültiger Aufenthaltstitel
  • gültiges Passersatzpapier

 

Ausnahme:

  • schriftliche Beantragung unter Angabe der persönlichen Daten möglich
  • die Mitteilung der Steueridentifikationsnummer kann nur an die gemeldete Adresse übersandt werden. Die Zustellung an eine andere Anschrift als die Meldeadresse ist aus Datenschutzgründen nicht zulässig.

 

Gebühr:

  •  gebührenfrei

Weiterführende Informationen:

https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer/steuerlicheidentifikationsnummer_node.html

Dauer 5 Min. pro Person
Lebensbescheinigung
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Voraussetzungen für die Bescheinigung

  • Grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich

Erforderliche Unterlagen:

  • Vordruck des Rentenversicherungsträgers / der Rentenstelle
  • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass,
  • gültiges ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • gültiger Aufentaltstitel
  • gültiges Passersatzpapier

 

Sollte kein Vordruck vorhanden sein oder dieser nicht in deutscher Sprache abgefasst sein, so wird im Bürgerbüro ein  Ausdruck erstellt. Dokumente, die lediglich in ausländischer Sprache abgefasst sind, dürfen nicht bestätigt werden.


Gebühr

  • gebührenfrei (Rentenzwecke)
Dauer 5 Min. pro Person
Beglaubigungen
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Info:

Voraussetzungen zur Beglaubigung:

  • das/die zu beglaubigende/n Dokument/e sind vollständig im Original vorzulegen, die zu beglaubigenden Abschriften werden vom Amt gefertigt
  • das zu beglaubigende Dokument wurde ursprünglich von einer deutschen Behörde ausgestellt oder dient der Vorlage bei einer deutschen Behörde 
  • bei ausländischen Dokumenten / Urkunden muss zwingend eine amtliche deutsche Übersetzung dieses Schriftstücks vorhanden sein
 beglaubigt werden dürfen:
  • Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe
  • Ausländische Passdokumente, wenn diese der Vorlage bei einer deutschen Behörde dienen
  • elektronische Aufenthaltstitel
  • Zeugnisse und Dokumente, die exemplarisch auch im Berufsanerkennungsverfahren benötigt werden
nicht beglaubigt werden dürfen:
  • grundsätzlich Dokumente deren Inhalt verändert worden ist, Lücken oder Änderungen aufweisen, unleserliche Worte, Zahlen, Zeichen enthalten, Radierungen oder sonstige Anhaltspunkte, die auf eine Beseitigung von Buchstaben oder Zahlen schließen lassen, gerissene Teile oder nur unvollständig vorhandene Dokumente
  • Blankounterschriften
  • Grundstücksangelegenheiten
  • Unterschriften auf Verpflichtungserklärungen für Besuchsanmeldungen aus dem Ausland
 amtliche Beglaubigungen:

für eine amtliche Beglaubgiung können sie einen Termin bei Herrn Friedrich in der Finanzverwaltung vereinbaren

Gebühr:
  • Beglaubigungen von Dokumenten pro Beglaubigung  4,00 €
  • Gerne dürfen Sie eine Kopie des Dokumentes mitbringen. (nur gültig mit Vorlage des Originals!) 
    Ansomsten können im Bürgerbüro Kopien gemacht werden (mit Aufpreis).
Dauer 10 Min.
Abholung Personalausweis/Reisepass
Abholung Personalausweis/Reisepass
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Voraussetzungen zur Abholung Personalausweis ab 16 Jahren: 

  • PIN-Brief postalisch zugegangen (wenn das Alter bei Beantragung mind.15 Jahre und 9 Monate beträgt)

Erforderliche Unterlagen:

  • bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis), entfällt bei Erstantrag
  • Vollmacht, falls Ausweisdokument nicht persönlich abgeholt werden kann: https://www.bad-wildbad.de/tools/downloads/?wegweiser=140
 


Personalausweisbewerber unter 16 Jahren:

  • Abholung nur durch sorgeberechtigte Person möglich (i.d.R. ein Elternteil - muss sich bei Abholung mit einenm gültigen Ausweisdokument ausweisen)
  • bei getrennt lebenden Eltern i.d.R. der Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (mit Hauptwohnsitz gemeldet)
Erforderliche Unterlagen:
  • bisheriges Ausweisdokument (Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass), entfällt bei Erstantrag
  • Vollmacht, falls Ausweisdokument nicht persönlich abgeholt werden kann: https://www.bad-wildbad.de/tools/downloads/?wegweiser=140


Reisepassbewerber unter 18 Jahren:

  • Abholung nur durch sorgeberechtigte Person möglich (i.d.R. ein Elternteil - muss sich bei Abholung mit einem gültigen Ausweisdolkument ausweisen)
  • bei getrennt lebenden Eltern i.d.R. der Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (mit Hauptwohnsitz gemeldet)

 

Reisepassbewerber ab 18 Jahren:

  • Abholung grundsätzlich nur durch Antragsteller selbst möglich

Erforderliche Unterlagen:

  • bisheriges Passdokument (Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass), entfällt bei Erstantrag
  • Vollmacht, falls Ausweisdokument nicht persönlich abgeholt werden kann: https://www.bad-wildbad.de/tools/downloads/?wegweiser=140
Dauer 5 Min. pro Person
Fischereischein
Fischereischein
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Wer fischen oder angeln will, muss einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich haben. Er ist nur gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben.
Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit. Sie können ihn in der Regel aber auch für einzelne Jahre bekommen.

Jugendliche ohne Sachkundenachweis erhalten einen Jugendfischereischein.
Erbringen sie den Sachkundenachweis, können auch sie einen Fischereischein auf Lebenszeit beantragen.
Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten in ganz Deutschland in der Regel in jedem Bundesland. Wenn Sie aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg ziehen, gilt Ihr dort erworbener Fischereischein hier längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.
Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis einen Fischereischein, wenn sie sich höchstens vier Wochen in Deutschland aufhalten.
Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie die Erlaubnis derjenigen Person, die das Fischereirecht für das Gewässer hat, in dem Sie fischen möchten.

Voraussetzung zur Beantragung:

1. Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)

  • Sie sind zwischen 10 und 15 Jahre alt,
  • Sie haben keinen Sachkundenachweis und
  • Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis
Sie dürfen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.

2. Fischereischein auf Lebenszeit
  • Sie sind mindestens 10 Jahre alt und
  • Sie haben einen Sachkundenachweis
Sie dürfen die Fischereiprüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem Lehrgang des Landesfischereiverbands Baden-Württemberg teilgenommen haben. 


Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis
  • Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis)
  • Ein aktuelles Lichtbild
  • Bei Verlängerung zusätzlich den bisherigen Fischereischein
  • Für die erstmalige Ausstellung des Fischereischeines auf Lebenszeit wird zusätzlich der bisherige Fischereischein benötigt

Gebühr:

Ausstellung eines Jahresfischereischeines
Inklusive Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr: 21,60 Euro

Ausstellung des Fischereischeines auf Lebenszeit
inklusive Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr: 36,30 Euro
inklusive Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre:  84,30 Euro
inklusive Fischereiabgabe für 10 Kalenderjahre: 144,30 Euro

Verlängerung des Fischereischeines auf Lebenszeit
inklusive Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr: 28,00 Euro
inklusive Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre:  76,00 Euro
inklusive Fischereiabgabe für 10 Kalenderjahre: 136,00 Euro

Ausstellung eines Jugendfischereischeines für Jugendliche vom 10. bis 16. Lebensjahr
9,70 Euro (beim Jugendfischereischein wird keine Fischereiabgabe fällig) 
Dauer 30 Min.
Führungszeugnis/Gewerbezentralregister
Führungszeugnis
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Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bestehender Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in Bad Wildbad
  • ab 14 Jahren persönliche Beantragung möglich
  • zwischen 14 und 16 Jahren Beantragung auch durch sorgeberechtigte Eltern möglich
  • ab 16 Jahren grundsätzlich persönliches Erscheinen der antragstellenden Person
  • die Beantragung mittels Vollmacht ist NICHT zulässig
  • Online-Beantragung möglich, s.h. nachfolgender Link

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier
  • Bestätigung der anfordernden Stelle bei erweiterem Führungszeugnis

 

Zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist grundsätzlich die Vorlage einer Bestätigung der anfordernden Stelle zwingend erforderlich (Vereinsvorstand, Arbeitgeber o.ä.)

 

Zur Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O") wird die vollständige Anschrift, Aktenzeichen und ggf. Ansprechpartner benötigt. Bitte ggf. das dazugehörige Anschreiben mitbringen.

 

Gebühr:

  • 13,00 Euro (bei Gebührenbefreiung z.B. ehrenamtliche Tätigkeit: Nachweis über die Gebührenbefreiung)

 

Zusätzliche Informationen:

Weiterführende Links:

Im Online-Portal des Bundesamts für Justiz können Sie Ihr Führungszeugnis ebenfalls beantragen.


Hier ist auch detailliert aufgelistet, was für die elektronische Antragstellung außer dem neuen elektronischen Personalausweis bzw. einem elektronischen Aufenthaltstitel und einem Kartenlesegerät noch benötigt wird.

Dauer 5 Min. pro Person
Gewerbezentralregister
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Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bestehender Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in Bad Wildbad (Privatperson) bzw.
  • Firmensitz in Bad Wildbad
  • Online-Beantragung möglich, s.h. nachfolgender Link

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier
  • Handelsregister-Auszug

 

Zur Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszugs zur Vorlage bei einer Behörde wird die vollständige Anschrift, Aktenzeichen und ggf. Ansprechpartner benötigt. Bitte ggf. das dazugehörige Anschreiben mitrbringen.

 

Gebühr:

  • 13,00 Euro 
 

Einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie auch über das Online-Portal des Bundesamt für Justiz stellen.   ​                                          

Hier ist detailliert aufgelistet, was für die elektronische Antragstellung außer dem neuen elektronischen Personalausweis bzw. einem elektronischen Aufenthaltstitel und einem Kartenlesegerät noch benötigt wird.

Dauer 5 Min.
Meldewesen (Zuzug/Umzug/Wegzug)
Abmeldung ins Ausland
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Voraussetzungen zur Abmeldung:

  • Tatsächlicher Auszug aus der Wohnung
  • kein Bezug einer neuen Wohnung im Inland
  • Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug erfolgen
  • frühestmöglicher Zeitpunkt zur Abmeldung eine Woche vor dem Auszug
 
Die Angabe der Auslandsadresse ist bei der Abmeldung ins Ausland zwingend erforderlich.
Bei vorübergehenden Abwesenheit mit der Möglichkeit und der Absicht die Benutzung fortzusetzen besteht keine Abmeldepflicht.

Erforderliche Unterlagen:
  • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass,
  • gültiges ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • gültiger Aufenthaltstitel
  • gültiges Passersatzpapier
  • grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich (Meldepflicht obliegt jeder Person ab 16 Jahren selbst)
  • Sorgerechtserklärung bei gemeinsamem Sorgerecht (unverheiratete Eltern) oder Nachweis alleiniges Sorgerecht
  • Zustimmung beider sorgeberechtigten Eltern sowie Ausweis / Pass
  • Formular Einverständniserklärung: https://www.bad-wildbad.de/tools/downloads/?wegweiser=141
  • ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung: https://www.bad-wildbad.de/tools/downloads/?wegweiser=52

Ausnahme:
Abmeldung mit schriftlicher Vollmacht:
  • Angabe des Auszugsdatums erforderlich
  • Angabe der Auslandsanschrift erforderlich
  • Kopie des Ausweis-/Passdokumentes der abzumeldenden Person/en
  • bevollmächtigte Person muss sich bei Abmeldung ausweisen

Rechtsgrundlage:
  • § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) (Anmeldung, Abmeldung)
  • § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkung des Wohnungsgebers)
  • § 21 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mehrere Wohnungen)
  • § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) (Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht)
  • § 24 Bundesmeldegesetz (BMG) (Datenerhebung, Meldebestätigung)
  • § 25 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkungspflichten)
Dauer 10 Min. pro Person
Abmeldung Nebenwohnsitz
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Voraussetzungen zur Abmeldung:

  • Abmeldung des Nebenwohnsitzes ist bei der Meldebehörde der Hauptwohnung oder der Meldebehörde der Nebenwohnung möglich
  • Tatsächlicher Auszug aus der Nebenwohnung
  • Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug erfolgen

Bei vorübergehenden Abwesenheit mit der Möglichkeit und der Absicht die Benutzung fortzusetzen besteht keine Abmeldepflicht.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass,
  • gültiges ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • gültiger Aufenthaltstitel
  • gültiges Passersatzpapier
  • persönliche Vorsprache erforderlich (Meldepflicht obliegt jeder Person ab 16 Jahren selbst
Dauer 10 Min. pro Person
Anmeldung Zuzug aus Inland
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Voraussetzungen für die Anmeldung (gilt bei Nebenwohnsitz entsprechend):

  • Tatsächlicher Bezug der Wohnung
  • Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen

 

Erforderliche Unterlagen (gilt bei Nebenwohnsitz entsprechend):

  • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass, gültiger Kinderreisepass
  • gültiges ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • gültiger Aufenthaltstitel
  • gültige Passersatzpapier
  • bei Bezug eines neu gebauten Eigenheims - Bescheid über Hausnummernfestsetzung
  • ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (Vorlage des Mietvertrags ist NICHT ausreichend): https://www.bad-wildbad.de/tools/downloads/?wegweiser=52
  • grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich (Meldepflicht obliegt jeder Person ab 16 Jahren selbst) s.h. Ausnahme

 

Ausnahme:

  • bei verheirateten Personen kann eine Person die Anmeldung für alle Familienmitglieder vornehmen, sofern die Wohnverhältnisse überein stimmen und die Zuzugsadresse bei allen Personen identisch ist
  • bei unverheirateten Eltern: Sorgerechtserklärung bei gemeinsamem Sorgerecht oder Nachweis alleiniges Sorgerecht
  • Zustimmung beider sorgeberechtigten Eltern sowie Ausweis / Pass
  • Formular Einverständniserklärung: https://www.bad-wildbad.de/tools/downloads/?wegweiser=141
Dauer 20 Min. pro Person
Anmeldung Zuzug aus Ausland
i

Voraussetzungen für die Anmeldung (gilt bei Nebenwohnsitz entsprechend):

  • Tatsächlicher Bezug der Wohnung
  • Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.

 

Erforderliche Unterlagen (gilt bei Nebenwohnsitz entsprechend):

  • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass, gültiger Kinderreisepass
  • gültiges ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • gültiger Aufenthaltstitel
  • gültige Passersatzpapier
  • grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich (Meldepflicht obliegt jeder Person ab 16 Jahren selbst)
  • bei Bezug eines neu gebauten Eigenheims - Bescheid über Hausnummernfestsetzung
  • ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (Vorlage des Mietvertrags ist NICHT ausreichend): https://www.bad-wildbad.de/tools/downloads/?wegweiser=52

 

Nachweis über den Familienstand:

  • Verheiratet - Heiratsurkunde
  • Geschieden - rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Vorlage ausländischer Urkunden und Scheidungsurteile in internationaler Form (EU-Länder) bzw. in beglaubigter deutscher Übersetzung
  • Bei Ausweisdokumenten, auf denen kein Geburtsort verzeichnet ist, ist zusätzlich die Vorlage einer Geburtsurkunde (international bzw. in beglaubigter deutscher Übersetzung) erforderlich
  • Bei Wiederzuzug aus dem Ausland ist die letzte inländische Adresse anzugeben
  • Ausnahme:

  • bei verheirateten Personen kann eine Person die Anmeldung für alle Familienmitglieder vornehmen, sofern die Wohnverhältnisse überein stimmen und die Zuzugsadresse bei allen Personen identisch ist
  • bei unverheirateten Eltern: Sorgerechtserklärung bei gemeinsamem Sorgerecht oder Nachweis alleiniges Sorgerecht
  • Zustimmung beider sorgeberechtigten Eltern sowie Ausweis / Pass
  • Formular Einverständniserklärung: https://www.bad-wildbad.de/tools/downloads/?wegweiser=141
Dauer 25 Min. pro Person
Ummeldung innerhalb Bad Wildbad
i

Voraussetzungen für die Ummeldung (gilt bei Nebenwohnsitz entsprechend):

  • Tatsächlicher Bezug der Wohnung
  • Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass
  • gültiges ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • gültiger Aufenthaltstitel
  • gültiges Passersatzpapier
  • oder Geburtsurkunde (bei ausländischen Dokumenten in internationaler Übersetzung)
  • bei Bezug eines neu gebauten Eigenheims - Bescheid über Hausnummernfestsetzung
  • ausgefüllte und unterschriebenen Wohnungsgeberbescheinigung (Vorlage des Mietvertrags ist NICHT ausreichend):  https://www.bad-wildbad.de/tools/downloads/?wegweiser=52
  • grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich (Meldepflicht obliegt jeder Person ab 16 Jahren selbst)


Ausnahme:

  • bei verheirateten Personen kann eine Person die Ummeldung für alle Familienmitglieder vornehmen, sofern die Wohnverhältnisse bei allen Personen identisch sind
  • bei unverheirateten Eltern: Sorgerechtserklärung bei gemeinsamem Sorgerecht oder Nachweis alleiniges Sorgerecht
  • Zustimmung beider sorgeberechtigten Eltern sowie Ausweis / Pass
  • Formular Einverständniserklärung: https://www.bad-wildbad.de/tools/downloads/?wegweiser=141
  • sofern eine Person ausnahmsweise am persönlichen Erscheinen gehindert ist, ist die Vertretung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht unter Angabe des Zuzugsdatums, der neuen Wohnanschrift unter Vorlage der Original-Ausweisdokumente und der Wohnungsgeberbescheinigung möglich. Die bevollmächtigte Person hat sich auszuweisen.
Dauer 10 Min. pro Person
Einbürgerung
Eintragung Einbürgerung (neue Ausweisdokumente)
i
nach Erhalt der Einbürgerungsurkunde kann die neue Staatsangehörigkeit im Bürgerservice eingetragen werden. Hierzu müssen alle eingebürgerten Personen persönlich erscheinen.

Erforderliche Unterlagen:
  • Einbürgerungsurkunde
  • Begleitbrief vom Landratsamt 
  • Eventuelle Austrittserklärung der früheren Staatsangehörigkeit (zuständiges Konsulat)
! Eventuelle Namensänderungen müssen vorab beim Standesamt beurkundet werden !

Erforderliche Unterlagen zur Beantragung der neuen Ausweisdokumente: 
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)

Gebühr:
​Siehe Antrag Personalausweis / Reisepass
Dauer 45 Min. pro Person
Einbürgerung Antragstellung
i
Anträge auf Einbürgerung können im Bürgerservice abgegeben werden, die Weiterleitung des Antrages erfolgt dann an das Landratsamt Calw

Erforderliche Unterlagen: 
  • kompletter Antrag vom Landratsamt Calw, samt aller aufgelisteten Nachweise und Unterlagen
  • gültige Ausweisdokumente aller Personen die eingebürgert werden sollen
Dauer 20 Min. pro Person
Sonstige Anträge
sonstige Anträge (Wohngeld/Grundsicherung usw.)
i
Erforderliche Unterlagen:
 
  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag (kann vorab im Bürgerbüro abgeholt werden)
  • alle erforderlichen Unterlagen in Kopie oder im Original (entsprechend dem Antrag zu entnehmen)
Dauer 15 Min.
Führerscheinanträge
Führerscheinanträge
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Voraussetzungen zur Beantragung:

  •  persönliches Erscheinen des Antragstellers zwingend notwendig
  • die Beantragung mittels Vollmacht ist NICHT zulässig
  • bis zum 18. Lebensjahr muss eine sorgeberechtigte Person dabei sein
 
Erforderliche Unterlagen:
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Detaillierte Infos zu den Fahrerlaubnissen und zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Internetseite des Landratsamts Calw 
Gebühren:
Informationen zu den Gebühren finden Sie auf der Internetseite des Landratsamts.
Zusätzlich zu den Gebühren des Landratsamts fallen beim Bürgeramt folgende Gebühren an:
  • Für die Ersterteilung: 5,10 Euro
  • Für die Umschreibung (ausländische Führerscheine): 5,10 Euro
  • Für die Erweiterung: 5,10 Euro
  • Für die Verlängerung: 5,10 Euro
  • Für die Führerscheinwiedererteilung (inklusive Führungszeugnis): 18,10 Euro
  • Für die Erteilung der Fahrgastbeförderung (inklusive Führungszeugnis): 18,10 Euro
Dauer 10 Min. pro Person
Abholung Führerschein
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Ist der Führerschein zur Abholung bereit, erhalten sie ein separates Schreiben per Post vom Bürgerservice.
Dieses Schreiben enthält eine Vollmacht, für den Fall, dass sie den Führerschein nicht persönlich abholen können. Die bevollmächtigte Person muss sich bei der Abholung mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können und ggf. die im Brief aufgeführten Dokumente zur Abholung mitbringen.
Vorlage Vollmacht: https://www.bad-wildbad.de/tools/downloads/?wegweiser=140
Dauer 5 Min.
Sonstige Angelegenheiten
Sonstige Angelegenheiten
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  • Abholung Anträge (Grundsicherung/Wohngeld/Führerschein/usw.)
  • Freischaltung der Online-Ausweisfunktion
  • Beantragung Euro-Schlüssel
Dauer 10 Min. pro Person

 

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