!ACHTUNG!
Die Bearbeitung der Reisepässe dauert momentan mindestens 8-10 Wochen!
Voraussetzungen zur Beantragung:
- bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in Bad Wildbad
- Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit
- persönliches Erscheinen
- Beantragung aufgrund Namensänderung durch Eheschließung frühestens 8 Wochen vor dem Termin der Eheschließung möglich
erforderliche Unterlagen (bitte den für Sie zutreffenden Sachverhalt beachten):
1. Sachverhalt:
Ausstellung des bisherigen Dokuments erfolgte durch die Gemeinde Bad Wildbad
Antragsteller älter als 18 Jahre
- bisheriges amtliches Ausweisdokument - Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (kein Führerschein, Krankenkassenkarte, Sozialversicherungsausweis o.ä.)
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme, nicht älter als 6 Monate)
- zur erstmaligen Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu
2. Sachverhalt:
Ausstellung des bisherigen Dokuments erfolgte durch ausländische Behörde, zusätzlich folgende Unterlagen:
Antragsteller älter als 18 Jahre
Familienstand ledig: Geburtsurkunde (falls Geburtsort im Ausland - beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde bzw. internationale Abfassung)
Geburtsort im Ausland: Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
- Einbürgerungsurkunde
- Vertriebenenausweis
- ggf. ist der Erwerb durch ein Elternteil zu belegen
- Namenserklärung (z.B. Wegfall des Vatersnamens)
Familienstand verheiratet: Heiratsurkunde (falls Eheschließung im Ausland - beglaubigte deutsche Übersetzung der Eheurkunde bzw. internationale Abfassung)
Familienstand geschieden oder verwitwet: letzte Heiratsurkunde (kein Scheidungsurteil)
- zur Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu
3. Sachverhalt:
Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung - Erstmalige Beantragung
Antragsteller älter als 18 Jahre
Familienstand ledig: beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde bzw. internationale Abfassung
Familienstand verheiratet: beglaubigte deutsche Übersetzung der Eheurkunde bzw. internationale Abfassung
Familienstand geschieden oder verwitwet: letzte Heiratsurkunde in beglaubigter deutscher Übersetzung oder internationaler Abfassung (kein Scheidungsurteil)
Namenserklärung: falls der Familienname an die deutsche Schreibweise angeglichen wurde
Einbürgerungsurkunde
- zur Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu
Antragsteller unter 18 Jahre: (Kinder müssen bei Antragstellung dabei sein!)
die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte entsprechend aufgelisteten zutreffenden Sachverhalten 1-3
darüber hinaus, grundsätzlich (Antragsteller unter 18 Jahre):
bei Bestehen des
gemeinsamen Sorgerechts ist die Unterschrift beider Sorgeberechtigter und die Vorsprache im Amt erforderlich (aus Datenschutzgründen ist die Mitnahme der Unterlagen unzulässig, die benötigten Unterschriften sind vor Amt zu leisten)
Die Zustimmungserklärung kann vorab im Bürgerbüro abgeholt werden.
alleiniges Sorgerecht ist durch Vorlage einer
Negativbescheinigung (erhältlich beim Jugendamt am Landratsamt Calw) oder einer Sorgerechtserklärung zu belegen
Ausweisdokumente verlieren unabhängig vom Ablaufdatum Ihre Gültigkeit, wenn diese eine einwandfreie Identitätsfeststellung nicht mehr zulassen.
Überprüfen Sie daher regelmäßig, ob eine Identifizierung der Person, z.B. anhand des Lichtbildes, noch zweifelsfrei möglich ist.
Um Probleme bei Kontrollen, z. B. Abweisung beim Grenzübertritt, zu vermeiden, beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf ein neues Ausweisdokument.
Für jedes Reiseland gelten unterschiedliche Einreisebestimmungen und Voraussetzungen zum Reisedokument. Bei der Entscheidung, welches Ausweisdokument erforderlich ist, beachten Sie die jeweils gültigen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes.
Der Reisepass ist unterschiedlich lange gültig:
bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Dauer:
6 Wochen
Express-Variante gegen Aufpreis möglich: Zeitraum zur Fertigstellung in der Regel innerhalb von 5 Werktagen
Gebühr:
Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 €,
Express-Variante: 69,50 €
Antragsteller ab 24 Jahren: 70,00 €,
Express-Variante 102,00 €
Weiterführende Informationen:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html
Dauer 15 Min. pro Person