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Bestätigung
Personalausweis, Reisepass, eID-Karte
Personalausweis beantragen
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Erforderliche Unterlagen:
  • bisheriger Personalausweis
  • neues biometrisches Lichtbild
  • Beim Erstantrag, Familienstands- und Namensänderungen: Geburts- oder Heiratsurkunde (bei ausländischer Urkunde bitte vorab telefonischen Kontakt aufnehmen)
  • ggf. Einbürgerungsurkunde
 
Gebühr:
  • 22,80 € für Personen unter 24 Jahren
  • 37,00 € für Personen über 24 Jahren

Sonstiges:
  • persönliches Erscheinen
  • bei Kindern unter 16 Jahren Zustimmungserklärung und Ausweise BEIDER Elternteile 
    Zustimmungserklärung
 

HINWEIS:
Das persönliche Erscheinen des Kindes bzw. des/der Minderjährigen ist PFLICHT um die Identität zu prüfen und ggfs. die Unterschrift zu leisten.
 
Weiterführende Informationen:
Dauer 15 Min. pro Person
Abholung Personalausweis
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Voraussetzungen zur Abholung Personalausweis:
  • PIN-Brief postalisch zugegangen (wenn das Alter bei Beantragung mind.15 Jahre und 9 Monate beträgt)
 
Erforderliche Unterlagen:
  • bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis)
 
Personalausweisbewerber unter 16 Jahren:
  • Abholung nur durch sorgeberechtigte Person möglich (i.d.R. ein Elternteil - muss sich bei Abholung ausweisen)
 
Personalausweisbewerber ab 16 Jahren:
  • Abholung grundsätzlich nur durch Antragsteller selbst möglich
 
Ausnahme:
Abholung mit Vollmacht :
Vollmacht zur Abholung
 
Dauer 10 Min.
Online Ausweisfunktion - PIN neu setzen
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Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis
 
Hinweis:
Die sechsstellige eigene PIN kann nur durch den Antragsteller persönlich gesetzt werden.

Für Ihre selbstgewählte PIN verwenden Sie eine zufällige Abfolge von sechs Zahlen (nummerische Zeichen 0 bis 9). Buchstaben oder Sonderzeichen können Sie nicht verwenden.
 

Weiterführende Informationen:

Personalausweisportal - Startseite - Online-Ausweisfunktion
 
Dauer 15 Min.
Reisepass beantragen
i
Erforderliche Unterlagen:
  • bisheriger Reisepass, falls nicht vorhanden Personalausweis
  • neues biometrisches Lichtbild
  • Beim Erstantrag, Familienstands- und Namensänderungen:
    Geburts- oder Heiratsurkunde (bei ausländischer Urkunde bitte vorab telefonischen Kontakt aufnehmen)
  • ggf. Einbürgerungsurkunde
 
Gebühr:
  • 37,50 € für Personen unter 24 Jahren
  • 70,00 € für Personen über 24 Jahren
  • 32,00 € Aufpreis für Express-Ausstellung
 
Sonstiges:
  • persönliches Erscheinen
  • bei Kindern unter 18 Jahren Einverständniserklärung und Ausweise BEIDER Elternteile 
    Zustimmungserklärung

 
Weiterführende Informationen:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html

 
Dauer 15 Min. pro Person
Abholung Reisepass
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Erforderliche Unterlagen:
  • bisheriges Passdokument (Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass)
 
Reisepassbewerber unter 18 Jahren:
  • Abholung nur durch sorgeberechtigte Person möglich (i.d.R. ein Elternteil - muss sich bei Abholung ausweisen)
 
Reisepassbewerber ab 18 Jahren:
  • Abholung grundsätzlich nur durch Antragsteller selbst möglich
 
Ausnahme:
Abholung mit Vollmacht:
Vollmacht zur Abholung

 
Dauer 10 Min.
Beantragung eID-Karte EU Bürger
i
Zum 1. Januar 2021 wurde die eID-Karte für EU-Bürger mit Online-Ausweisfunktion eingeführt
  • für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) sowie
  • für Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
 
Auf dem Chip der eID-Karte sind persönliche Daten der Karteninhaberin bzw. des Karteninhabers gespeichert. Die eID-Karte ist nur für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweisdokument oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z.B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe.

Mit der eID-Karte können Karteninhaberinnen und Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion für Verwaltungsleistungen deutscher Behörden nutzen.

Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt.


Empfehlung: Beantragen Sie eine neue eID-Karte zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit.

Voraussetzung zur Beantragung:
  • Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
  • Mindestalter: 16 Jahre
 
Die eID-Karte wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich beim Bürgerbüro stellen. Das persönliche Erscheinen ist zur Identitätsprüfung erforderlich.
 
Erforderliche Unterlagen:
Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument, beispielsweise ein Pass eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftsraumes oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).
 
Ausnahme:
Bei der Erstausstellung können weitere Unterlagen (z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden) erforderlich sein. Die eID-Karte-Behörde gibt Ihnen Auskunft darüber, welche sonstigen Unterlagen im Einzelfall für die Antragstellung erforderlich sind.
 
Frist:
Die eID-Karte wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Die antragstellende Person erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der eine Geheimnummer (PIN) für die Nutzung der eID-Karte enthält.
Die Bearbeitungsdauer beträgt ungefähr vier bis sechs Wochen.

Gebühr:
Die Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte beträgt 37,00 Euro.

 
Dauer 20 Min.
Meldewesen (Zuzug, Umzug, Wegzug)
Anmeldung
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Voraussetzungen für die Anmeldung (gilt bei Nebenwohnsitz entsprechend):
  • Tatsächlicher Bezug der Wohnung
  • Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.
 
Erforderliche Unterlagen (gilt bei Nebenwohnsitz entsprechend):
  • Personalausweis, Reisepass falls vorhanden
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier
  • Wohnungsgeberbestätigung (Vorlage des Mietvertrags ist NICHT ausreichend)
    Wohnungsgeberbestätigung
  • bei dauerhaft getrennt lebenden Sorgeberechtigten (Eltern) ist bei Anmeldung von minderjährigen Kindern eine Einverständniserklärung sowie eine Kopie vom Ausweis / Pass beider Sorgeberechtigten vorzulegen.
    Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
  • bei unverheirateten Eltern: Sorgerechtserklärung bei gemeinsamem Sorgerecht oder Nachweis alleiniges Sorgerecht

Grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich (Meldepflicht obliegt jeder Person ab 16 Jahren selbst) 
 
Ausnahme:
  • bei verheirateten Personen kann eine Person die Anmeldung für alle Familienmitglieder vornehmen, sofern die Wohnverhältnisse übereinstimmen und die Zuzugsadresse bei allen Personen identisch ist
  • sofern eine Person ausnahmsweise am persönlichen Erscheinen gehindert ist, ist die Vertretung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht unter Angabe des Zuzugsdatums, der neuen Wohnanschrift unter Vorlage der Original-Ausweisdokumente und der Wohnungsgeberbescheinigung möglich. Die bevollmächtigte Person hat sich auszuweisen.

Rechtsgrundlage:
  • § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) (Anmeldung, Abmeldung)
  • § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkung des Wohnungsgebers)
  • § 21 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mehrere Wohnungen)
  • § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) (Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht)
  • § 24 Bundesmeldegesetz (BMG) (Datenerhebung, Meldebestätigung)
  • § 25 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkungspflichten)
Dauer 30 Min.
Anmeldung Zuzug aus dem Ausland
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Voraussetzungen für die Anmeldung (gilt bei Nebenwohnsitz entsprechend):
  • Tatsächlicher Bezug der Wohnung
  • Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.
  • Bei Wiederzuzug aus dem Ausland ist die letzte inländische Adresse anzugeben
  • persönliches Erscheinen aller anzumeldenden Personen ist erforderlich (auch minderjährige Kinder)
 
Erforderliche Unterlagen (gilt bei Nebenwohnsitz entsprechend):
  • Personalausweis, Reisepass falls vorhanden
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier
  • Bei Ausweisdokumenten, auf denen kein Geburtsort verzeichnet ist, ist zusätzlich die Vorlage einer Geburtsurkunde (international bzw. in beglaubigter deutscher Übersetzung) erforderlich
  • Wohnungsgeberbestätigung (Vorlage des Mietvertrags ist NICHT ausreichend)
    Wohnungsgeberbestätigung

 
Nachweis über den Familienstand:
  • Verheiratet - Heiratsurkunde
  • Geschieden - rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Vorlage ausländischer Urkunden und Scheidungsurteile in internationaler Form (EU-Länder) bzw. in beglaubigter deutscher Übersetzung

Rechtsgrundlage:
  • § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) (Anmeldung, Abmeldung)
  • § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkung des Wohnungsgebers)
  • § 21 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mehrere Wohnungen)
  • § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) (Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht)
  • § 24 Bundesmeldegesetz (BMG) (Datenerhebung, Meldebestätigung)
  • § 25 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkungspflichten)
Dauer 30 Min.
Ummeldung
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Voraussetzungen für die Ummeldung (gilt bei Nebenwohnsitz entsprechend):
  • Tatsächlicher Bezug der Wohnung
  • Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.
 
Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis, Reisepass falls vorhanden
  • ausländisches Passdokument oder Identity-Card
  • Aufenthaltstitel
  • Passersatzpapier
  • Wohnungsgeberbestätigung (Vorlage des Mietvertrags ist NICHT ausreichend):
    Wohnungsgeberbestätigung
  • bei dauerhaft getrennt lebenden Sorgeberechtigten (Eltern) ist bei Ummeldung von minderjährigen Kindern eine Einverständniserklärung sowie eine Kopie vom Ausweis / Pass beider Sorgeberechtigten vorzulegen.
    Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
  • bei unverheirateten Eltern: Sorgerechtserklärung bei gemeinsamem Sorgerecht oder Nachweis alleiniges Sorgerecht

Grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich (Meldepflicht obliegt jeder Person ab 16 Jahren selbst)
 
Ausnahme:
  • bei verheirateten Personen kann eine Person die Ummeldung für alle Familienmitglieder vornehmen, sofern die Wohnverhältnisse bei allen Personen identisch sind
  • sofern eine Person ausnahmsweise am persönlichen Erscheinen gehindert ist, ist die Vertretung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht unter Angabe des Zuzugsdatums, der neuen Wohnanschrift unter Vorlage der Original-Ausweisdokumente und der Wohnungsgeberbescheinigung möglich. Die bevollmächtigte Person hat sich auszuweisen.

Rechtsgrundlage:
  • § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) (Anmeldung, Abmeldung)
  • § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkung des Wohnungsgebers)
  • § 21 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mehrere Wohnungen)
  • § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) (Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht)
  • § 24 Bundesmeldegesetz (BMG) (Datenerhebung, Meldebestätigung)
  • § 25 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkungspflichten)
Dauer 30 Min.
Abmeldung Nebenwohnsitz
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Voraussetzungen zur Abmeldung:
  • Abmeldung des Nebenwohnsitzes ist bei der Meldebehörde der Hauptwohnung oder der Meldebehörde der Nebenwohnung möglich
  • Tatsächlicher Auszug aus der Nebenwohnung
  • Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug erfolgen
 
Bei vorübergehender Abwesenheit mit der Möglichkeit und der Absicht die Benutzung fortzusetzen besteht keine Abmeldepflicht.
 
Erforderliche Unterlagen:
  • Ausweisdokument
  • grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich (Meldepflicht obliegt jeder Person ab 16 Jahren selbst)
 
Ausnahme:
Abmeldung schriftlich (auch per E-Mail) möglich:
  • Angabe des Auszugsdatums erforderlich
  • Kopie des Ausweis-/Passdokumentes

Rechtsgrundlage:
  • § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) (Anmeldung, Abmeldung)
  • § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkung des Wohnungsgebers)
  • § 21 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mehrere Wohnungen)
  • § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) (Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht)
  • § 24 Bundesmeldegesetz (BMG) (Datenerhebung, Meldebestätigung)
  • § 25 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkungspflichten)
Dauer 15 Min.
Abmeldung ins Ausland
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Voraussetzungen zur Abmeldung:
  • Tatsächlicher Auszug aus der Wohnung
  • kein Bezug einer neuen Wohnung im Inland
  • Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug erfolgen
  • frühestmöglicher Zeitpunkt zur Abmeldung eine Woche vor dem Auszug
 
Die Angabe der Auslandsadresse ist bei der Abmeldung ins Ausland zwingend erforderlich.
 
Erforderliche Unterlagen:
  • Ausweisdokument
  • bei dauerhaft getrennt lebenden Sorgeberechtigten (Eltern) ist bei Abmeldung von minderjährigen Kindern eine Einverständniserklärung sowie eine Kopie vom Ausweis / Pass beider Sorgeberechtigten vorzulegen.
    Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
  • Sorgerechtserklärung bei gemeinsamem Sorgerecht (unverheiratete Eltern) oder Nachweis alleiniges Sorgerecht

Grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich (Meldepflicht obliegt jeder Person ab 16 Jahren selbst) 
 
Ausnahme:
  • bei verheirateten Personen kann eine Person die Abmeldung für alle Familienmitglieder vornehmen, sofern die Wohnverhältnisse übereinstimmen und die neue Auslandsadresse bei allen Personen identisch ist
  • sofern eine Person ausnahmsweise am persönlichen Erscheinen gehindert ist, ist die Vertretung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht unter Angabe des Wegzugsdatums, der neuen Auslandsanschrift und unter Vorlage der Ausweisdokumente möglich. Die bevollmächtigte Person hat sich auszuweisen.

Rechtsgrundlage:
  • § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) (Anmeldung, Abmeldung)
  • § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkung des Wohnungsgebers)
  • § 21 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mehrere Wohnungen)
  • § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) (Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht)
  • § 24 Bundesmeldegesetz (BMG) (Datenerhebung, Meldebestätigung)
  • § 25 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkungspflichten)
Dauer 15 Min.
Gewerbemeldungen / Gestattungen
Gewerbeanmeldung, -abmeldung, -ummeldung
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Wer eine gewerbliche Tätigkeit beginnt, hat dies nach § 14 Gewerbeordnung der zuständigen Behörde anzuzeigen. Das Gleiche gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung sowie für eine unselbstständige Zweigstelle.

Neben dem Beginn eines Betriebes sind außerdem anzeigepflichtig:
  • die Verlegung des Betriebes innerhalb einer Gemeinde
  • der Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes
  • die Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die beim bisher angemeldeten Gewerbe nicht geschäftsüblich sind
  • die Aufgabe des Betriebes

Anzeigepflichtig ist auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes durch einen anderen Gewerbetreibenden (z.B. durch Kauf, Pacht, Erbfolge) oder Änderung der Rechtsform wie etwa Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Aktiengesellschaft.

Bei der Verlegung eines Betriebs in eine andere Gemeinde ist dieser in der bisherigen Gemeinde ab- und in der neuen Gemeinde anzumelden.

Formulare:
 
Erforderliche Unterlagen:
  • Ausweisdokument
  • ggf. Handelsregisterauszug 
  • Aufenthaltserlaubnis/-berechtigung (bei ausländischen Mitbürgern)
  • Erlaubnisse (soweit erforderlich z.B. Gaststättenerlaubnis, Maklererlaubnis u.Ä.)
  • Handwerkskarte (bei der Ausübung eines Handwerks)
 
Rechtsgrundlagen
  • §§ 14, 15, 30 ff. Gewerbeordnung (GewO)
 
 Gebühr:
  • 20,50 Euro Gewerbeanmeldung  
  • 13,50 Euro Gewerbeummeldung
  •   8,50 Euro Gewerbeabmeldung
Dauer 30 Min.
Gestattung
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Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs
Falls Sie aus einem besonderen Anlass (z.B. Vereins-, Stadt-, Musikfest etc.) für einen vorübergehenden Zeitraum (wenige Tage/Wochen) alkoholische Getränke verkaufen wollen, benötigen Sie eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG).

Die Gestattung muss spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden.
 
Gebühr:
  • Gestattung 1. Tag 22,00 Euro
  • Gestattung ab 2. Tag 6,50 Euro
Dauer 20 Min.
Beglaubigungen / Bescheinigungen
Beglaubigungen
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Voraussetzungen zur Beglaubigung:
  • das/die zu beglaubigende/n Dokument/e sind vollständig im Original vorzulegen, die zu beglaubigenden Abschriften werden vom Amt gefertigt
  • das zu beglaubigende Dokument wurde ursprünglich von einer deutschen Behörde ausgestellt oder dient der Vorlage bei einer deutschen Behörde 
  • bei ausländischen Dokumenten / Urkunden muss zwingend eine amtliche deutsche Übersetzung dieses Schriftstücks vorhanden sein
 
amtlich beglaubigt werden dürfen:
  • Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe
  • Ausländische Passdokumente, wenn diese der Vorlage bei einer deutschen Behörde dienen
  • elektronische Aufenthaltstitel
  • Zeugnisse und Dokumente, die exemplarisch auch im Berufsanerkennungsverfahren benötigt werden
 
nicht beglaubigt werden dürfen:
  • grundsätzlich Dokumente deren Inhalt verändert worden ist, Lücken oder Änderungen aufweisen, unleserliche Worte, Zahlen, Zeichen enthalten, Radierungen oder sonstige Anhaltspunkte, die auf eine Beseitigung von Buchstaben oder Zahlen schließen lassen, gerissene Teile oder nur unvollständig vorhandene Dokumente
  • KFZ-Schein /-Brief, Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • ärztliche Bescheinigungen / Atteste
  • Erbscheine / Dokumente in Zusammenhang mit Nachlassangelegenheiten
  • Dokumente in Zusammenhang mit Vermögensangelegenheiten
  • deutsche Personenstandsurkunden - hier ist eine Abschrift beim jeweils zuständigen Standesamt zu beantragen (Ausnahme nur in Renten- und Nachlassangelegenheiten)
  • Abschriften aus Katasterbüchern und Auszüge aus dem Katasterkartenwerk - diese sind vom Katasteramt vorzunehmen
  • Blankounterschriften
  • Vereins- und Handelsregisterangelegenheiten
  • Grundstücksangelegenheiten
  • Unterschriften auf Verpflichtungserklärungen für Besuchsanmeldungen aus dem Ausland
 
Gebühr:
  • Beglaubigungen je Dokument                    5,00 €
    weitere gleichlautende Beglaubigungen    1,50 €
  • amtliche Unterschriftsbeglaubigung           5,00 €
 
Gerne dürfen Sie eine Kopie des Dokumentes mitbringen. (nur gültig mit Vorlage des Originals!) 
Ansonsten können im Bürgerbüro Kopien gemacht werden (gegen Aufpreis je Kopie 3,50 € / weitere gleichlautende Kopie 0,50 €).
 
Dauer 15 Min.
Meldebescheinigung (einfach, erweitert, internat.)
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Erforderliche Unterlagen:
  • Ausweisdokument
 
Gebühr:
  • 5,50 €
 
Hinweis:
Beantragung auch über die Online-Ausweisfunktion möglich.
Meldebescheinigung online beantragen
Dauer 10 Min.
Lebensbescheinigung
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Voraussetzungen für die Bescheinigung
  • Grundsätzlich persönliche Vorsprache erforderlich
 
Erforderliche Unterlagen:
  • Vordruck des Rentenversicherungsträgers / der Rentenstelle
  • Ausweisdokument
 
Sollte kein Vordruck vorhanden sein oder dieser nicht in deutscher Sprache abgefasst sein, so wird im Bürgerbüro ein zusätzlicher Ausdruck erstellt. Dokumente, die lediglich in ausländischer Sprache abgefasst sind, dürfen nicht bestätigt werden.
 
Gebühr
  • gebührenfrei
 
 
Dauer 10 Min.
Steueridentifikationsnummer
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Erforderliche Unterlagen:
  • persönliche Vorsprache grundsätzlich erforderlich
  • Ausweisdokument
 
Ausnahme:
  • schriftliche Beantragung unter Angabe der persönlichen Daten möglich
  • die Mitteilung der Steueridentifikationsnummer kann nur an die gemeldete Adresse übersandt werden. Die Zustellung an eine andere Anschrift als die Meldeadresse ist aus Datenschutzgründen nicht zulässig.
 
Gebühr:
  •  gebührenfrei
 
Weiterführende Informationen:
https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer/steuerlicheidentifikationsnummer_node.html
 
Dauer 10 Min.
Führerscheinantrag
Führerscheinantrag
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Nachstehende Führerscheinanträge können Sie beim Bürgerbüro oder auch online direkt beim Landratsamt Enzkreis / Führerscheinstelle stellen.
  • Ersterteilung einer EU-Fahrerlaubnis / Begleitetes Fahren ab 17
  • Umtausch in EU-Fahrerlaubnis
  • Erweiterung einer Fahrerlaubnis
  • Ersatzführerschein nach Verlust
  • Internationaler Führerschein
  • Verlängerung von Fahrerlaubnissen
  • Namensänderung
  • Eintragung Schlüsselzahlen auf dem Kartenführerschein
  • Berufskraftfahrer-Qualifikationsnachweis

Führerschein-Online-Antrag / Landratsamt Enzkreis 

Voraussetzungen zur die Beantragung im Bürgerbüro:
  • persönliches Erscheinen des Antragstellers zwingend notwendig.
    Die Beantragung mittels Vollmacht ist NICHT zulässig
  • bis zum 18. Lebensjahr muss eine sorgeberechtigte Person dabei sein
 
Erforderliche Unterlagen:
  • Ausweisdokument
  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Detaillierte Infos zu den Fahrerlaubnissen und zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Internetseite des Landratsamt Enzkreis
    Führerschein / Landratsamt Enzkreis
 
Gebühren:
  • Informationen zu den Gebühren finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes.
  • Zusätzlich zu den Gebühren des Landratsamtes fallen beim Bürgerbüro folgende Gebühren an: 5,10 Euro
Dauer 15 Min.
Hundesteuer
Hundesteuer - Anmeldung
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Wer in der Gemeinde Königsbach-Stein einen Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Hundehaltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat, dem Steueramt schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt über das Bürgerbüro.

Erforderliche Unterlagen:
- Ausweisdokument
- ggf. Impfpass des Hundes
- ggf. Chip-Nr

Formulare:
Hundesteuer An- und Abmeldung
Hundesteuer Anmeldung: SEPA – Lastschriftmandat

Weiterführende Informationen:
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer 
Dauer 15 Min.
Hundesteuer - Abmeldung
i
Wird die Hundhaltung in der Gemeinde Königsbach-Stein beendet, muss es innerhalb eines Monats dem Steueramt schriftlich angezeigt werden. Die Anzeige erfolgt über das Bürgerbüro.

Erforderliche Unterlagen:
  • Ausweisdokument
  • Rückgabe der Hundesteuermarke
  • Tierärztliche Bescheinigung ( im Sterbefall des Hundes)
  • Bei Wechsel des Hundehalters, Name und Anschrift des künftigen Hundehalters

Formulare:
Hundesteuer An- und Abmeldung
Hundesteuer Anmeldung: SEPA – Lastschriftmandat

Weiterführende Informationen:
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer
 
Dauer 15 Min.
Führungszeugnis / Gewerbezentralregister
Führungszeugnis
i
Voraussetzungen zur Beantragung:  
Erforderliche Unterlagen:
  • Ausweisdokument
  • Zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist grundsätzlich die Vorlage einer Bestätigung der anfordernden Stelle zwingend erforderlich (Vereinsvorstand, Arbeitgeber o.ä.)
  • Zur Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O") wird die vollständige Anschrift, Aktenzeichen und ggf. Ansprechpartner benötigt.
 
Gebühr:
  • 13,00 Euro (bei Gebührenbefreiung z.B. ehrenamtliche Tätigkeit: Nachweis über die Gebührenbefreiung)
Dauer 15 Min.
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
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Voraussetzungen zur Beantragung:  
 
Erforderliche Unterlagen:
  • Ausweisdokument
  • ggf. Handelsregister-Auszug
  • Zur Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszugs zur Vorlage bei einer Behörde wird die vollständige Anschrift, Aktenzeichen und ggf. Ansprechpartner benötigt.
 
Gebühr:
  • 13,00 Euro 
Dauer 15 Min.
Müllangelegenheiten
Mülltonnenbestell., -abholung, -tausch,
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Mülltonnenbestellung, -abholung, -tausch sowie die Änderung der Haushaltsgröße können sie beim Bürgerbüro oder auch online direkt beim Abfallwirtschaftsamt melden.

 
Dauer 15 Min.
Elektrogeräteentsorgung
i
Elektrogeräte (Kühlgerät, Waschmaschine, Trockner, E-Herd, Geschirrspüler oder Fernsehgerät bzw. Monitor) können Sie fachgerecht entsorgen lassen.

Erwerb eines Entsorgungsschecks im Bürgerbüro oder auch online über die Enzkreis-App 
Ensorgung von Elektrogeräten im Enzkreis - Abfallwirtschaft Enzkreis (entsorgung-regional.de)
https://www.entsorgung-regional.de/enzkreis-app.html


Gebühr :

Kühltruhen 20,00 Euro
Kühlschrank 10,00 Euro
Waschmaschine 10,00 Euro
Wäschetrockner 10,00 Euro
E-Herd 10,00 Euro
Geschirrspülmaschine 10,00 Euro
Fernsehgerät/ Monitor   8,00 Euro
 
 
Dauer 15 Min.
Fischereischein
Fischereischein beantragen
i
Voraussetzung zur Beantragung:

1. Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)
  • Sie sind zwischen 7 und 15 Jahre alt,
  • Sie haben keinen Sachkundenachweis und
  • Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis
Sie dürfen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.

2. Fischereischein auf Lebenszeit
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt und
  • Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Sie dürfen die Fischereiprüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem Lehrgang des Landesfischereiverbands Baden-Württemberg teilgenommen haben.
 
Erforderliche Unterlagen:
  • Ausweisdokument
  • Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis)
  • Ein aktuelles Lichtbild
  • Bei Verlängerung zusätzlich den bisherigen Fischereischein

Gebühr:
Ausstellung/Verlängerung des Fischereischeines auf Lebenszeit
inklusive Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr:                33,50 Euro
inklusive Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre:              90,50 Euro
inklusive Fischereiabgabe für 10 Kalenderjahre:          150,50 Euro
                                              
Ausstellung eines Jugendfischereischeines für Jugendliche vom 7. bis 16. Lebensjahr
15,00 Euro (beim Jugendfischereischein wird keine Fischereiabgabe fällig) 
 
Dauer 15 Min.

Herzlich Willkommen bei der Online-Terminbuchung des Bürgerbüro Stein.
Bitte beachten Sie, dass es in der Gemeinde Königsbach-Stein in jedem Ortsteil ein Bürgerbüro gibt.

In Rentenangelegenheiten bitten wir weiterhin um eine telefonische Terminvereinbarung

  • für den Ortsteil Königsbach / Frau Frank / 07232 3008-157
  • für den Ortsteil Stein / Frau Haas / 07232 3008-154

 

remainTime
15:00