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Bestätigung
Pass- und Ausweisdokumente
Personalausweis beantragen
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Erforderliche Unterlagen:

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • persönliches Erscheinen auch für das Kinder oder der Jugendliche unter 16 Jahren (Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig)
  • bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
  • bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden

bei Personalausweisbewerbern unter 16 Jahren zuätzlich:
  • bei gemeinsamen Sorgerecht: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis
 

Beschreibung:
Deutsche (Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz) können den Personalausweis bei der zuständigen Gemeinde beantragen.

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz im Markt Werneck


Gebühr:

  • Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 €
  • Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 €


Bearbeitungsdauer:
Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte informieren Sie sich bezüglich der aktuellen durchschnittlichen Produktionszeit bei Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde.

Weitere Informationen:

Dauer 15 Min. pro Person
Reisepass beantragen
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Erforderliche Unterlagen:

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • persönliches Erscheinen auch für Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren (Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig)
  • bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
  • bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden

Bei Passbewerbern unter 18 Jahren zusätzlich:
  • bei gemeinsamen Sorgerecht: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis

Beschreibung:
Der Reisepass bzw. der vorläufige Reisepass ist ein amtliches Ausweisdokument für Deutsche, der grundsätzlich zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland benötigt wird und bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden kann.
 

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz im Markt Werneck
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz

Gebühr:
  • Antragsteller ab 24 Jahren: 70,00 €
  • Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 €
  • Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass: 32,00 EUR
  • Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 EUR

Bearbeitungsdauer:

Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte informieren Sie sich bezüglich der aktuellen durchschnittlichen Produktionszeit bei Ihrer zuständigen Passbehörde.

In Eil- und Notfällen kann der Reisepass im Expressverfahren ausgestellt werden: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei GmbH ein, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.
 

Weitere Informationen:
Dauer 15 Min. pro Person
Beantragung eID-Karte
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Erforderliche Unterlagen:

  • anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
  • wenn die Person in Deutschland nicht meldepflichtig ist: Nachweis über den Wohnsitz bzw. die Anschrift
 

Beschreibung:
Unionsbürger und Staatsangehörige eines Staates, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, können die eID-Karte bei ihrer zuständigen Gemeinde beantragen.

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • Unionsbürger/in oder Staatsangehörige/r eines Staates, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört
  • Mindestalter: 16 Jahre


Gebühr:

  • Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte: 37,00 €


Bearbeitungsdauer:
Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat kann die Produktionszeit aus produktionstechnischen Gründen zwischen vier und mehreren Wochen dauern.

Weitere Informationen:

Dauer 30 Min. pro Person
Abholung Ausweisdokument / eID-Karte
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Erforderliche Unterlagen:

  • bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder vorläufiges Ausweisdokument)


Personalausweisbewerber unter 16 Jahren:

  • Abholung nur durch sorgeberechtigte Person möglich (i.d.R. ein Elternteil - muss sich bei Abholung ausweisen)
  • bei getrennt lebenden Eltern i.d.R. der Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (mit Hauptwohnsitz gemeldet)
Personalausweisbewerber ab 16 Jahren:
  • Abholung grundsätzlich nur durch Antragsteller selbst möglich (s.u. Ausnahme)
 Ausnahme:
Dauer 15 Min. pro Person
Online-Ausweisfunktion-Aktivierung
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Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis (PIN-Brief der Bundesdruckerei ist nicht erforderlich)
  • persönliches Erscheinen (Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig)
  • Bitte überlegen Sie sich bereits vorab eine 6-stellige nummerische PIN für die Aktivierung

Beschreibung:
Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktivieren lassen.


Gebühr:

  • gebührenfrei

Weitere Informationen:
Hinweis: ​Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise für Personen über 16 Jahren verfügen automatisch über eine Online-Ausweisfunktion, davor ausgestellte Ausweise nur dann, wenn Sie die Funktion gesondert aktiviert hatten.
Dauer 15 Min. pro Person
Befreiung von der Ausweispflicht
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Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag auf Befreiung der Ausweispflicht gemäß Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
  • alle abgelaufenen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll
  • ärztliches Attest über die Erkrankung oder Behinderung (nicht notwendig, wenn die Person dauerhaft im Pflegeheim wohnhaft ist)
  • bei Personen, die keine Unterschrift mehr leisten können, muss dies aus dem ärztlichen Attest hervorgehen
  • bei Betreuungen: Betreuerausweis und amtliche/s Ausweisdokument/e des/der Betreuenden
  • bei Bevollmächtigung: Vollmacht sowie amtliche/s Ausweisdokument/e des/der Bevollmächtigten
Dauer 30 Min. pro Person
Verlusterklärung eines Personaldokuments
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Ist Ihr deutscher Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.
Anstelle eines persönlichen Termins im Rathaus können Sie auch das Online-Verfahren nutzen.
Online Verfahren:
Hier können Sie online den Verlust melden.
Dauer 15 Min.
Meldewesen
Zuzug in den Markt Werneck (Anmeldung)
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Erforderliche Unterlagen:

  • Wohnungsgeberbescheinigung oder – bei elektronischer Bestätigung des Wohnungsgebers gegenüber der Meldebehörde – das entsprechende Zuordnungsmerkmal. Ohne Wohnungsgeberbescheinigung ist keine Anmeldung möglich!
  • Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Passersatzpapier (zur Identifizierung sowie zur Änderung der Anschrift oder des Wohnorts in Personalausweis und Reisepass)
  • eID-Karte für Unionsbürger (zur Änderung der Anschrift auf dem Chip) - sofern vorhanden

Voraussetzungen zur Beantragung:
  • tatsächlicher Bezug einer Haupt- oder Nebenwohnung innerhalb des Marktes Werneck


Beschreibung:
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.


Gebühr:
gebührenfrei

Bearbeitungsdauer:
Die Anmeldung erfolgt in der Regel sofort

Weitere Informationen:
Dauer 15 Min. pro Person
Umzug innerhalb des Marktes Werneck (Ummeldung)
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Erforderliche Unterlagen:
  • Wohnungsgeberbescheinigung oder – bei elektronischer Bestätigung des Wohnungsgebers gegenüber der Meldebehörde – das entsprechende Zuordnungsmerkmal. Ohne Wohnungsgeberbescheinigung ist keine Anmeldung möglich!
  • Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Passersatzpapier (zur Identifizierung sowie zur Änderung der Anschrift oder des Wohnorts in Personalausweis und Reisepass)
  • eID-Karte für Unionsbürger (zur Änderung der Anschrift auf dem Chip) - sofern vorhanden

Voraussetzungen zur Beantragung:
tatsächlicher Umzug in eine Wohnung innerhalb des Marktes Werneck

Beschreibung:
Wenn Sie innerhalb des Marktes Werneck umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde ummelden.

Gebühr:
gebührenfrei

Bearbeitungsdauer:
Die Ummeldung erfolgt in der Regel sofort

Weitere Informationen:
Wohnsitz; Anmeldung - BayernPortal
Dauer 15 Min. pro Person
Statuswechsel (Nebenwohnung wird Hauptwohnung
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Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

Beschreibung:
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

Gebühr:
gebührenfrei

Bearbeitungsdauer:
Der Statuswechsel erfolgt in der Regel sofort
Dauer 15 Min. pro Person
Abmeldung Nebenwohnung bzw. Wegzug ins Ausland
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Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis, Reisepass oder Passersatzpapier


Beschreibung:
Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Voraussetzungen zur Beantragung:
Tatsächliches Ausziehen aus der Wohnung und kein Beziehen einer neuen Wohnung im Inland. Bei einer vorübergehenden Abwesenheit mit der Möglichkeit und der Absicht die Benutzung der Wohnung fortzusetzen besteht keine Abmeldepflicht. Maximal eine Woche vor Ausreise möglich!

Anstelle eines persönlichen Termins im Rathaus können Sie auch das Online-Verfahren nutzen.

Online-Verfahren:
Gebühr:
gebührenfrei

Bearbeitungsdauer:
Die Abmeldung kann in der Regel sofort erfolgen.

Weitere Informationen:

 


 
Dauer 15 Min. pro Person
Bescheinigungen und Dokumente
Führungszeugnis beantragen
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Erforderliche Unterlagen:

  • bei persönlicher Antragstellung: Vorlage von Pass oder Personalausweis
  • bei einem erweiterten Führungszeugnis: Schriftliche Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bzw. bei Selbständigen, die Bescheinigung der Antrag stellenden Person

Beschreibung:
Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen, das Sie ab Ihrem 14. Lebensjahr beantragen können.

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bestehender Haupt- bzw. Nebenwohnsitz im Markt Werneck
  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • bei Geschäftsunfähigkeit ist der Antrag gegebenenfalls durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen
Anstelle eines persönlichen Termins im Rathaus können Sie auch das Online-Verfahren nutzen.

Online-Verfahren:
Gebühr:
13,00 €

Hinweis zur Gebührenbefreiung:
Bei Mittellosigkeit oder wenn das Führungszeugnis für einen besonderen Verwendungszweck benötigt wird. Dies wird angenommen, wenn das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung benötigt wird.

Bearbeitungsdauer:
ca. 2-3 Wochen (Hinweis: Der Mark Werneck stellt das Führungszeugnis nicht selbst aus sondern beantragt das Führungszeugnis für Sie beim Bundesamt für Justiz).

Weitere Informationen:
Dauer 15 Min. pro Person
Beantragung einer Meldebescheinigung
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Beschreibung:

Eine Meldebescheinigung über Ihren Wohnsitz und ggf. weitere Daten wird für eine Vielzahl von täglichen Angelegenheiten benötigt.
Anstelle eines persönlichen Termins im Rathaus können Sie auch das Online-Verfahren nutzen.

Online-Verfahren:
Gebühr:
5,00 €

Bearbeitungsdauer:
Die Meldebescheinigung wird in der Regel sofort ausgestellt.

Weitere Informationen:
Dauer 15 Min. pro Person
Führerschein Bestätigung der Wohnsitzgemeinde
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Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • vollständig ausgefüllter Fahrantrag


Beschreibung:
Für die Beantragung des Führerscheins (beim Landratsamt) ist eine Bestätigung der Wohnsitzbehörde erforderlich.


Gebühr:
5,10 €

Bearbeitungsdauer:
Die Bescheinigung kann in der Regel sofort erfolgen.

Weitere Informationen:
Dauer 15 Min. pro Person
Lebensbescheinigung
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Lebensbescheinigung

Beschreibung:

Ein ausländischer Renten- oder Unfallversicherungsträger oder eine ausländische Betriebsrentenkasse kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Das Ihnen von diesen Stellen übersandte Formular können Sie bei der Gemeinde bestätigen lassen.


Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • wenn vorhanden: Vordruck des Renten- oder Unfallversicherungsträgers oder der anderen anfordernden Stelle
  • auf Anforderung: gegebenenfalls weitere Unterlagen

Voraussetzungen zur Beantragung:
  • persönliche Vorsprache (Hinweis: Sollte dies z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, kann auch Ihr Hausarzt die Bescheinigung ausfüllen)

Gebühr:
gebührenfrei

Bearbeitungsdauer:
Die Lebensbescheinigung kann in der Regel sofort erfolgen.

Weitere Informationen:
Dauer 15 Min. pro Person
Amtliche Beglaubigungen
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Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Beglaubigung eines Dokuments: Urschrift (Originaldokument)
  • bei Beglaubigung einer Unterschrift: Schriftstück

Beschreibung:

Mit der Beglaubigung von Dokumenten wird amtlich bestätigt, dass eine Kopie (Abschrift) inhaltlich mit der Originalvorlage (Urschrift) identisch ist.

Mit der Beglaubigung von Unterschriften wird die Echtheit einer Unterschrift oder eines Handzeichens amtlich bestätigt.

Beglaubigung von Dokumenten

Sie können schriftliche oder elektronische Dokumente nur amtlich beglaubigen lassen, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder die zur Vorlage bei einer anderen deutschen Behörde benötigt werden. Der Beglaubigungsvermerk wird auf der Kopie oder dem elektronischen Dokument angebracht.

Sie können persönlich zur Behörde gehen oder sich von jemandem vertreten lassen, dem Sie eine schriftliche Vollmacht erteilt haben.

Unterschriftsbeglaubigung

Mit der amtlichen Beglaubigung einer Unterschrift wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift unter einem zugehörigen Text geleistet haben. Es werden Unterschriften auf Schriftstücken beglaubigt, die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen oder aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen sind. Unterschriften und Handzeichen müssen i.d.R. in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt werden.

Der Behörde ist ein Personalausweis oder Reisepass und das Schriftstück vorzulegen, auf dem die Unterschrift geleistet werden soll oder geleistet wurde. Dann muss das Schriftstück in Gegenwart des Bediensteten unterschrieben oder die Unterschrift anerkannt werden. Anschließend wird ein Beglaubigungsvermerk angebracht.

 


Eine Beglaubigung von standesamtlichen Unterlagen (z. B. Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde) darf aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen. Bitte wenden Sie sich für eine Zweitschrift an das ursprünglich ausstellende Standesamt.


Bearbeitungsdauer:
Die Beglaubigung erfolgt in der Regel sofort.

Weitere Informationen:
Dauer 15 Min. pro Person
Parkausweis für Schwerbehinderte
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Erforderliche Unterlagen:

  • amtliches Ausweisdokument (Pass oder Personalausweis)
  • Schwerbehindertenausweis mit Eintrag der Merkzeichen "aG" oder "Bl"
  • Passfoto
 

Beschreibung:
Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind ausschließlich zur Benutzung durch gewisse schwerbehinderte Menschen bestimmt. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • Hauptwohnsitz im Markt Werneck
  • Eintrag der Merkzeichen "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis oder versorgungsärztliche (nicht: hausärztliche) Feststellung durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales. Die ausstellenden Behörden (Gemeinden) sind an die medizinisch-fachliche Beurteilung durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales gebunden. Sie haben keine Möglichkeit, von dieser Bewertung abzuweichen oder eigene Einstufungen zum Grad der Behinderung vorzunehmen.


Gebühr:

  • gebührenfrei

Anstelle eines persönlichen Termins im Rathaus können Sie auch das Online-Verfahren nutzen.
Online-Verfahren:


Bearbeitungsdauer:
Etwa 1- 2 Wochen

Weitere Informationen:

 


 
Dauer 30 Min. pro Person
Gewerbeamt, Fischereischein, Ordnungsamt
Gewerbeanmeldung
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Wichtiger Hinweis:
Die Online-Terminvereinbarung für eine Gewerbeanmeldung ist nur für die Rechtsform des Einzelunternehmens möglich. Für alle anderen Rechtsformen vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin, da hierfür ggf. zusätzliche Unterlagen benötigt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung)
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Gesellschaftsvertrag
  • GmbH in Gründung: eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung der GmbH aufgenommen werden soll
  • Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug (ggf. Ersetzung des Zuverlässigkeitsnachweis durch Versicherung an Eides statt oder ähnliche Handlungen)
  • Minderjährige: Vollmacht oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
  • Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
  • Nicht-EU-Ausländer: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt
  • Ausländer: Zuverlässigkeitsnachweis aus dem Herkunftsstaat in beglaubigter Kopie und beglaubigter deutscher Übersetzung
  • (z.B. Amtliches Führungszeugnis, Leumundszeugnis oder Auszug aus der Strafliste (Strafregister) des Heimatstaates oder gleichwertige Urkunde sowie Gewerbezentralregisterauszug des Heimatstaates)


Beschreibung:
Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.
 

Voraussetzungen zur Beantragung:
  • Gewerbebetrieb im Bereich des Marktes Werneck
  • Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

Gebühr:
40,00 €

Bearbeitungsdauer:
Gewerbemeldungen können in der Regel sofort durchgeführt werden.

Weitere Informationen:
Dauer 30 Min. pro Person
Gewerbeabmeldung
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Hinweis:

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.

Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeabmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.

Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.
Voraussetzung:
Gewerbebetrieb im Bereich des Marktes Werneck
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Frist:
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.


Weitere Informationen:

 



 
Dauer 30 Min. pro Person
Gewerbeummeldung
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Beschreibung

Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie

  • den Sitz Ihres Betriebes innerhalb des Marktes Werneck verlegen;
  • den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln;
  • Ihren Namen bzw. bei juristischen Personen (z.B. GmbH, UG ) den Namen des Unternehmens ändern oder
  • den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:

  1. An- und Verkauf durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe;
  2. Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten;
  3. Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften;
  4. Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften;
  5. Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste; und
  6. Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.

Die Gewerbeummeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeummeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.

Über die Gewerbeummeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.

Fristen

Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen.

Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen.

Weitere Informationen:


 


 
Dauer 30 Min. pro Person
Fischereischein beantragen
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Erforderliche Unterlagen:

  • Nachweis der bestandenen Fischerprüfung
  • Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen
  • ggf. Führungszeugnis

Beschreibung:
Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.

Voraussetzungen zur Beantragung:
  • Wer in Bayern den Fischfang ausüben will, benötigt dafür einen Fischereischein und muss eine Fischereiabgabe leisten.
  • Wer den Fischereischein erhalten will, muss i.d.R. die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben. Die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Fischerprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen (bei der Gemeinde erfragen) anerkannt.
  • Über mögliche Ausnahmen von der Prüfungspflicht für Berufsfischer, Fischwirte und Auszubildende in diesem Beruf oder Aussiedler informieren die zuständigen Gemeinden. Gleiches gilt für Ausnahmen bei schwerer geistiger oder körperlicher Behinderung sowie für Befreiungen bei der Vorlage von Prüfungszeugnissen und Fischereischeinen aus anderen deutschen Ländern.
Anstelle eines persönlichen Termins im Rathaus können Sie auch das Online-Verfahren nutzen.
Online-Verfahren:
Gebühr:
  • Die Kosten setzen sich aus der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe zusammen.
  • Fischereischein auf Lebenszeit: 35,00 €
  • Jahresfischereischein für Touristen: 7,50 €
  • Jugendfischereischein: 5,00 €

Bearbeitungsdauer:
In der Regel kann der Fischereischein sofort ausgestellt werden. In Ausnahmefällen dauert die Bearbeitung 2-3 Tage.

Weitere Informationen:
Dauer 15 Min. pro Person
Fischereischein verlängern
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Fischereischein; Zahlung Fischereiabgabe

Beschreibung:

Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für den betreffenden Zeitraum die Zahlung der Fischereiabgabe nachgewiesen ist.
Anstelle eines persönlichen Termins im Rathaus können Sie auch das Online-Verfahren nutzen.
Online-Verfahren:


Erforderliche Unterlagen:
  • Fischereischein

Bearbeitungsdauer:
In der Regel kann die Bescheinigung über die Zahlung der Fischereiabgabe sofort ausgestellt werden

Weitere Informationen:

 


 
Dauer 30 Min. pro Person
Fragen zu einem Feuerwehreinsatz
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Sie haben Fragen zu einem Feuerwehreinsatz oder dessen Abrechnung
Dauer 15 Min. pro Person
Beantragung Gewerbezentralregisterauszug
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Erforderliche Unterlagen:
  • Identifikationsnachweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
  • Bei gesetzlichem Vertreter zusätzlich Identifikationsnachweis des Betroffenen und Nachweis der Vertretungsmacht (z. B. Auszug aus dem Handelsregister)
  • Zur Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszugs zur Vorlage bei einer Behörde wird die vollständige Anschrift, Aktenzeichen und ggf. Ansprechpartner benötigt.


Beschreibung:
Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug, der neben einem Führungszeugnis zur behördlichen Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit dient.

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bestehender Haupt- bzw. Nebenwohnsitz im Markt Werneck (Privatperson) bzw.
  • Firmensitz im Markt Werneck
Anstelle eines persönlichen Termins im Rathaus können Sie auch das Online-Verfahren nutzen.
Online-Verfahren:
Gebühr:
13,00 €

Bearbeitungsdauer:
ca. 2-3 Wochen (Hinweis: Der Markt Werneck stellt die Gewerbezentralregisterauskunft nicht selbst aus sondern beantragt diese für Sie beim Bundesamt für Justiz)

Weitere Informationen:
Dauer 15 Min. pro Person
Standesamt - Friedhofsamt
Standesamt Urkunden bestellen bzw. abholen.
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Wir stellen Urkunden aus dem Standesamt (Geburt-, Heirats- Sterbeurkunden, Lebenspartnerschaft) aus. Wenn Sie persönlich die Urkunde abholen und bezahlen wollen, können Sie hier einen Termin vereinbaren.
Wir bitten stets die Ausweisdokumente und ggf. eine formlose Abholvollmacht mitzubringen. Unsere Standesbeamten benötigen Ihr Geburtsdatum und den genauen Geburtsort (ggf. Ortsteile). Bitte teilen Sie dies telefonisch, 09722-22-52 /-53 oder an standesamt@werneck.de zur Vorbereitung mit.Ohne vorherige Mitteilung der Suchdaten entstehen ggf. längere Wartezeiten, da die Urkunde dann erst erstellt werden muss.


Wir senden Ihnen die Urkunden jedoch auch zu, wenn Sie sie über unser nachfolgendes Onlineportal bestellen.
Onlinebeantragung von Urkunden

 
Dauer 15 Min.
Anmeldung zur Eheschließung
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Zur Anmeldung der Eheschließung müssen beide Partner persönlich erscheinen
Ausnahme mit einer Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung.

Eine Vormerkung von Eheschließungsterminen erfolgt nur in persönlicher Rücksprache mit den Standesbeamten. Tel. 09722/22-52 /-53 oder standesamt@werneck.de
Eheschließungstermine werden durch die förmliche Anmeldung der Eheschließung und Feststellung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt, verbindlich.
 
Vereinbaren Sie die Anmeldung der Eheschließung erst, wenn dem Standesamt alle erforderliche Dokumente vorliegen und die Abklärung des Eheschließungstermins mit den Standesbeamten erfolgt ist.
Sollten Dokumente fehlen, wird ggf. ein erneuter Termin notwendig.

Bitte nehmen Sie vor Ihrem Termin telefonische Rücksprache mit dem Standesamt bezüglich den erforderlichen, mitzubringenden Unterlagen und der Rechtslage. Unterlagen können auch an standesamt@werneck.de im Vorfeld digital vorgelegt werden. Dies beschleunigt die Bearbeitung für Sie. Wir bitten die Originale dennoch an dem Termin mitzubringen, sowie immer Ihre Ausweisdokumente.

Weitere Hinweise zur Eheschließungen beim Standesamt Werneck.

Weitere Infos im Bayernportal
 
Dauer 45 Min.
Namensrechtliche Erklärung/Aufklärung
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Bitte nehmen Sie vor Ihrem Termin telefonische Rücksprache mit dem Standesamt bezüglich den erforderlichen, mitzubringenden Unterlagen und der Rechtslage. Unterlagen können auch an standesamt@werneck.de im Vorfeld digital vorgelegt werden. Dies beschleunigt die Bearbeitung für Sie. Wir bitten die Originale dennoch an dem Termin mitzubringen, sowie immer Ihre Ausweisdokumente.
 
Dauer 30 Min.
Vaterschaftsanerkennung
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Hinweis:
Bitte nehmen Sie vor Ihrem Termin telefonische Rücksprache mit dem Standesamt bezüglich den erforderlichen, mitzubringenden Unterlagen. Unterlagen können auch an standesamt@werneck.de im Vorfeld digital vorgelegt werden. Wir bitten die Originale dennoch an dem Termin mitzubringen, sowie immer Ihre Ausweisdokumente.
Weitere Infos im Bayernportal.
 
Dauer 30 Min.
Kirchenaustritt
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Bitte nehmen Sie vor Ihrem Termin telefonische Rücksprache mit dem Standesamt bezüglich den erforderlichen, mitzubringenden Unterlagen.
Weitere Infos im Bayernportal
Dauer 15 Min. pro Person
Sonstiges Anliegen / Aufklärungsgespräch
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Sie haben als Wernecker oder Waigolshäuser Bürger(in) Fragen zu standesamtlichen Angelegenheiten, zu Ihrer Eheschließung eine besondere Vorfrage, oder generell Fragen zu den besorgenden Unterlagen, dann machen Sie gerne einen kurzen Beratungstermin für jegliches Anliegen mit unseren Standesbeamten aus. Sie können aber gerne auch über standesamt@werneck.de, oder telefonisch unter 09722/2252 -53 in Kontakt mit den Standesbeamten treten.
Rufen Sie unsere Standesbeamten bitte vorab an, dass Sie sich über Ihre Fragestellung rechtlich informieren können um Sie kompetent beraten zu können.
Ausweisdokumente sind immer erforderlich.
 
Dauer 15 Min.
Grabstelle bei Sterbefall beantragen
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Beschreibung:
Bei der Vergabe einer Grabstelle auf einem gemeindlichen Friedhof räumt der Markt Werneck dem Bürger ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein.

Erforderliche Unterlagen:

  • persönliche Angaben der verstorbenen Person
  • Angaben zur grabnutzungsberechtigten Person
Dauer 30 Min.
Allgemeine Grab- oder Friedhofsangelegenheiten
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Beschreibung:
Sie möchten allgemeine Grab- oder Friedhofsangelegenheiten (z. B. Umschreibung, Verlängerung oder Aufgabe des Grabnutzungsrechtes) regeln.

Erforderliche Unterlagen:

  • Graberwerbsurkunde
Dauer 15 Min.
Vorsorge oder Beratung (ohne Sterbefall)
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Beschreibung:
Sie möchten sich zu den verschiedenen Grabarten, Bestattungsformen und Gebühren auf den Friedhöfen des Marktes erkundigen, um eine Vorsorge zu treffen. Gerne stehen wir Ihnen hier für allgemeine Anfragen zur Verfügung. Bitte beachten Sie jedoch, dass Gräber auf den Friedhöfen des Marktes Werneck nur neu vergeben werden, wenn ein konkreter Sterbefall vorliegt.
Dauer 15 Min.

Hier können Sie für Dienstleistungen einen Termin vereinbaren. Beachten Sie die Hinweise und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an den entsprechenden Ansprechpartner oder an die Information unter 09722/220.

 

 

remainTime
15:00