Erforderliche Unterlagen:
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- persönliches Erscheinen auch für das Kinder oder der Jugendliche unter 16 Jahren (Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig)
- bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
- bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
bei Personalausweisbewerbern unter 16 Jahren zuätzlich:
- bei gemeinsamen Sorgerecht: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
- bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis
Beschreibung:
Deutsche (Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz) können den Personalausweis bei der zuständigen Gemeinde beantragen.
Voraussetzungen zur Beantragung:
- bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz im Markt Werneck
Gebühr:
- Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 €
- Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 €
Bearbeitungsdauer:
Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte informieren Sie sich bezüglich der aktuellen durchschnittlichen Produktionszeit bei Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde.
Weitere Informationen: