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Bestätigung
Einwohnermeldeamt
Beantragung Reisepass
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Für Reisen in bestimmte Länder ist ein Reisepass zwingend notwendig. Bitte informieren Sie sich vorher bei dem Auswertigen Amt über die Einreisebestimmungen.
Lieferzeit beträgt ca. 4-6 Wochen. In dringenden Fällen kann auch ein Expressreisepass beantragt werden, dieser ist in ca. 5 Werktagen geliefert.


Erforderliche Unterlagen:
  • bisheriger Reisepass, Kinderreisepass oder der gültige Personalausweis
  • Geburts- oder Eheurkunde
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Gebühr für den Reisepass
  • Unter dem 24. Lebensjahr                37,50 €
  • Ab dem 24. Lebensjahr                   70,00 €
  • Express unter dem 24. Lebensjahr   69,50 €
  • Express ab dem 24. Lebensjahr     102,00 €
Antragsstellung:
  • persönlich
  • bei Kindern gilt folgendes:
Für die Beantragung eines Reisepasses ist die Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern erforderlich. Mindestens ein Elternteil muss persönlich bei der Beantragung erscheinen.

Das Elternteil, welches nicht persönlich erscheint, muss eine schriftliche Einverständniserklärung, sowie den Personalausweis oder Reisepass oder eine gut leserliche Kopie mitgeben.
Bei nichtverheirateten Eltern ist das alleinige Sorgerecht durch geeignete Unterlagen nachzuweisen (z.B. Negativbescheinigung des Jugendamtes).
Wegen der vorzunehmenden Identitätsprüfung und ggf. zur Aufnahme von Fingerabdrücken und der Unterschrift muss das Kind zur Antragstellung mitgebracht werden.

Kinderreisepass:
Am 01.01.2024 wurde der Kinderreisepass abgeschafft. Sie müssen nun für Ihre Kinder einen Personalausweis oder einen Reisepass ausstellen lassen. Bitte beachten Sie hier die Lieferzeiten. Diese können nicht mehr vor Ort ausgestellt werden.
Dauer 15 Min. pro Person
Beantragung Personalausweis
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Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen. Ausgenommen davon sind Personen, die sich mit einem Reisepass ausweisen können. Lieferzeit beträgt ca. 2-3 Wochen.

Erforderliche Unterlagen:
  • bisheriger Personalauswies, Kinderreisepass oder Reisepass
  • Geburts-oder Eheurkunde
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (ab 06.01.2025 im Einwohnermeldeamt machbar)
  • die Gebühr für den Personalausweis
  • Unter dem 24. Lebensjahr 22,80 €
  • Ab dem 24. Lebensjahr 37,00 €
Antragsstellung:
  • persönlich
  • Kinder vor Vollendung des 16. Lebensjahres:
Für die vorzeitige Ausstellung eines Personalausweises vor dem 16. Geburtstag eines Kindes ist die Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern erforderlich. Ein Elternteil muss bei der Beantragung persönlich mitkommen. Wenn ein Elternteil nicht mitkommen kann, ist es erforderlich, dass von diesem eine Einverständniserklärung und die Kopie seines Ausweises oder Reisepasses vorgelegt wird.
Dauer 15 Min. pro Person
An-, Ab- und Ummeldung deutscher Staatsang.
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Jeder Zuzug in die Stadt Wettin-Löbejün muss unverzüglich gemeldet werden. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Frist beträgt zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung. Neugeborene müssen von den Eltern nicht angemeldet werden, sie werden durch die Standesämter direkt der Meldestelle mitgeteilt. Die Bearbeitung erfolgt sofort und ist kostenlos.

Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweise und Reisepässe aller Familienmitglieder
  • ggf. Vollmacht, wenn die An-/Ummeldung durch eine andere Person erfolgen soll
  • Wohnungsgeberbestätigung

Antragsstellung:
  • persönlich oder durch ein meldepflichtiges Familienmitglied oder eine bevollmächtigte Person
  • minderjährige Kinder:
Zustimmungserklärung des Elternteils, welches nicht mit dabei ist bzw. Nachweis alleiniges Sorgerecht
Dauer 30 Min.
An-, Ab- und Ummeldung ausländischer Staatsang.
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Jeder Zuzug in die Stadt Wettin-Löbejün muss unverzüglich gemeldet werden. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Frist beträgt zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung. Neugeborene müssen von den Eltern nicht angemeldet werden, sie werden durch die Standesämter direkt der Meldestelle mitgeteilt. Die Bearbeitung erfolgt sofort und ist kostenlos.

Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweise und Reisepässe aller Familienmitglieder
  • ggf. Vollmacht, wenn die An-/Ummeldung durch eine andere Person erfolgen soll
  • Wohnungsgeberbestätigung

Antragsstellung:
  • persönlich oder durch ein meldepflichtiges Familienmitglied oder eine bevollmächtigte Person
  • minderjährige Kinder:
Zustimmungserklärung des Elternteils, welches nicht mit dabei ist bzw. Nachweis alleiniges Sorgerecht
Dauer 45 Min.
Untersuchungsberechtigungsschein
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Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.

erforderliche Unterlagen:
  • in Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)
Dauer 15 Min.
Verlustanzeige von Dokumenten
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DENKEN SIE BEI DIESEM TERMIN AN EINEN ZUSATZTERMIN FÜR EINEN NEUEN PERSONALAUSWEIS.

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich bei der Polizei melden.
Bitte bringen Sie zu dem Termin beim Einwohnermeldeamt die Journalnummer/Vorgangsnummer der Polizei mit.

In Deutschland wurde am 01. Juli 2005 eine neue Notrufnummer zum Sperren von Bankkarten, Kreditkarten, Handys und anderen elektronischen Berechtigungen eingeführt.

Über den Sperr-Notruf 116 116 können im Notfall die abhanden gekommenen Karten und Medien schnell und unkompliziert gesperrt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Herausgeber dem System angeschlossen haben.
Dauer 15 Min.
Beglaubigungen
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Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) werden nur amtlich beglaubigt, wenn das Original von einer Behörde erstellt wurde oder das Dokument einer Behörde vorgelegt werden soll. Die Gebühr beträgt 1. Ausfertigung pro Kopie 6 Euro, jede weitere 2,50 Euro. Beglaubigung von Unterschriften 3,50 Euro.

erforderliche Unterlagen:
  • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • Originale der zu beglaubigenden Dokumente
  • Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale
Dauer 15 Min.
Befreiung der Ausweispflicht
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Personen,

  • für die eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt ist oder die von einer Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden,
  • die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
  • sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können,

können auf Antrag von der Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, befreit werden.
Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.

erforderliche Unterlagen:

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • Geburts- oder Eheurkunde im Original
  • bei Personen, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist: die Bestellungsurkunde oder der Beschluss des Amtsgerichts im Original
  • bei Personen, die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: die öffentlich beglaubigteVollmacht im Original
Dauer 30 Min.
Sonstiges
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Dauer 15 Min.
Einwohnermeldeamt-Kurze Anliegen
Abholung Personalausweis oder Reisepass
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Sobald Ihr Dokument bei der Meldebehörde zurückgeliefert wird, erhalten Sie eine Email mit der Information, dass Ihr Dokument abholbereit ist.

Wenn eine Person zur Abholung beauftragt wird, muss diese sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung vorlegen.

Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.

erforderliche Unterlagen:

Dauer 10 Min. pro Person
Führungszeugnis
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Ein Führungszeugnis kann nur am Haupt- oder Nebenwohnsitz beantragt werden. Man unterscheidet zwischen dem einfachen und erweiterten Führungszeugnis. Lieferzeit beträgt ca. 2 Wochen. Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Gebührenfrei mit dem Nachweis des Ehrenamtes.

erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde (möglichst keine Postfachangabe) und Angabe des Verwendungszweckes bzw. des Geschäftszeichens
  • für ein erweitertes Führungszeugnis die schriftliche Aufforderung von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, mit Angabe von Vor- und Familiennamen des Betroffenen
Antragstellung:
  • persönlich
  • bei der Antragstellung für einen Minderjährigen ist diese durch einen gesetzlichen Vertreter möglich
Mit Ausnahme des europäischen Führungszeugnisses ist eine Antragstellung auch online über das Portal www.fuehrungszeugnis.bund.de des Bundesamtes für Justiz möglich!







 
Dauer 10 Min.
Meldebescheinigungen
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Eine Meldebescheinigung dient vorrangig dem Nachweis der Wohnung und enthält grundsätzlich Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Tag des Ein- und Auszuges und Anschrift der betroffenen Personen. Die Meldebescheinigung darf - soweit erforderlich - auch weitere Daten der betroffenen Person enthalten. Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen. Die Gebühr beträgt 10,00 Euro.

erforderliche Unterlage:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls schriftliche Vollmacht und Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person
Dauer 10 Min.
Steuer ID
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Die Steueridentifikationsnummer identifiziert Sie im Besteuerungsverfahren. Durch die Nummer können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig zugeordnet werden.
Die steuerliche Identifikationsnummer erhalten Sie direkt vor Ort. Eine Mitteilung per Telefon oder E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Dauer 10 Min. pro Person
Gewerbezentralregister
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Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist ein „gewerberechtliches Führungszeugnis“. Es wird vom Bundesamt für Justiz erstellt. Auszugsbeantragung bei der Wohnsitzbehörde/ Gewerbebehörde des Unternehmenssitzes bei juristischen Personen. Lieferzeit beträgt ca. 2 Wochen. Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.

erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis bzw. Reisepass
Dauer 10 Min.
Neusetzung PIN im Personalausweis
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Der PIN besteht aus 6 Ziffern. Bitte überlegen Sie sich bereits vor dem Termin einen entsprechenden 6-stelligen Code.
Dauer 10 Min.
Gewerbeamt
Gewerbeanmeldung
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Möchten Sie Dienstleistungen oder Ware gewinnbringend verkaufen, müssen Sie mit Beginn Ihrer Erwerbstätigkeit ein Gewerbe nach § 14 der Gewerbeordnung bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt anzeigen.
Für die Gewerbeanmeldung im Bürgeramt müssen Sie folgende Unterlagen bei dem Termin vorlegen: Kosten: 40,00 €
Dauer 15 Min.
Gewerbeabmeldung
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Sie mussten Ihr Gewerbe aufgeben? Dann müssen Sie dies auch schnellstmöglich Ihrem zuständigen Gewerbeamt melden.
Dazu bringen Sie zu dem Termin folgendes mit:
Dauer 15 Min.
Gewerbeummeldung
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Hat sich der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder wird auf Waren oder Leistungen ausgedehnt, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind? Sind Sie persönlich umgezogen oder haben den Namen gewechselt? Hat sich Ihre betriebliche Anschrift geändert?
Dann müssen Sie Ihr Gewerbe unverzüglich ummelden.
Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen: Kosten: 35,00 €
Dauer 15 Min.
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
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Dauer 10 Min.
erlaubnisbedürftige Gewerbe
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Für die Beantragung eines erlaubnisbedürftigen Gewerbes im Bürgeramt müssen Sie folgende Unterlagen bei dem Termin vorlegen:
  • Sachkundenachweis/Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle
  • Personalausweis
  • ausgefüllte Gewerbeanmeldung (hier Link für Formular hinterlegen?)
Kosten: 40,00 €
Dauer 15 Min.

Hinweis

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