icon
Leistungen
icon
Termin
icon
Kontaktdaten
icon
Bestätigung
Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung
Abmeldung ins Ausland o. ohne Wohnsitz
i

Für die Abmeldung sind folgende Dokumente erforderlich:

  • ein gültiger Personalausweis oder falls vorhanden ein Reisepass (alternativ eine Identitätskarte oder ein ausländischer Nationalpass)
Eine Abmeldung ins Ausland kann frühestens 7 Tage vor dem Abreisedatum vorgenommen werden.
Dauer 10 Min. pro Person
Abmeldung Nebenwohnsitz
i

Für die Abmeldung eines Zweitwohnsitzes sind folgende Dokumente erforderlich:

  • ein gültiger Personalausweis oder falls vorhanden ein Reisepass (alternativ eine Identitätskarte oder ein ausländischer Nationalpass)

 
Dauer 10 Min.
Anmeldung Einzelperson außerhalb der Gemeinde
i
Für die Ummeldung innerhalb der Gemeinde sind folgende Unterlagen erforderlich:
  • Einzugsbescheinigung des Wohnungsgebers oder Hauseigentümers
    (Ein Mietvertrag allein ist nicht ausreichend. Das Einzugsdatum muss mit dem vereinbarten Meldetermin übereinstimmen oder rückwirkend sein.)
  • Personalausweis oder, falls nicht vorhanden, ein anderes gültiges Identitätsdokument
    (z. B. Reisepass, Identitätskarte oder ausländischer Nationalpass)
  • Zusätzliche Dokumente bei der Anmeldung von Kindern:
    • Falls vorhanden: Kinderpass, Reisepass oder Personalausweis
    • Ggf. ein Nachweis über das Sorgerecht
  • Falls eine andere Person den Meldevorgang übernimmt:
    • Eine Vorsorgevollmacht oder ein Betreuerausweis im Original
Wichtiger Hinweis: Alle Urkunden, Identitätsdokumente und Nachweise sind im Original vorzulegen.
                                            
 
Dauer 15 Min.
Anmeldung Einzelperson aus dem Ausland
i
Für die  Anmeldung Einzelperson aus dem Ausland sind folgende Dokumente erforderlich:
  • ein gültiger Personalausweis oder alternativ ein Reisepass (bzw. eine Identitätskarte oder ein ausländischer Nationalpass)
  • eine Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers oder Eigentümers der Immobilie. Ein Mietvertrag allein genügt nicht. Falls vorhanden die letzte Wohnadresse in Deutschland vor Wegzug ins Ausland. Wichtig; Das im Nachweis angegebene Einzugsdatum muss mit dem Meldetermin über:einstimmen oder in der Vergangenheit liegen.
  • bei Anmeldung von Kindern: Geburtsurkunde und sofern vorhanden Kinderpass/Reisepass/Personalausweis sowie ggf. Nachweis zum Sorgerecht
  • nach Möglichkeit Geburts- und Heiratsurkunden in Original
  • Bei ausländischen Urkunden ist entweder eine internationale Urkunde oder die Originalurkunde mit einer beglaubigten Übersetzung ins Deutsche vorzulegen.

 
Dauer 20 Min.
Anmeldung mehrere Personen aus dem Ausland
i
Für die  Anmeldung der mehrere Personen sind folgende Dokumente erforderlich:
  • ein gültiger Personalausweis oder alternativ ein Reisepass (bzw. eine Identitätskarte oder ein ausländischer Nationalpass)
  • eine Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers oder Eigentümers der Immobilie. Ein Mietvertrag allein genügt nicht. Falls vorhanden die letzte Wohnadresse in Deutschland vor Wegzug ins Ausland. Wichtig; Das im Nachweis angegebene Einzugsdatum muss mit dem Meldetermin über:einstimmen oder in der Vergangenheit liegen.
  • bei Anmeldung von Kindern: Geburtsurkunde und sofern vorhanden Kinderpass/Reisepass/Personalausweis sowie ggf. Nachweis zum Sorgerecht
  • nach Möglichkeit Geburts- und Heiratsurkunden in Original
  • Bei ausländischen Urkunden ist entweder eine internationale Urkunde oder die Originalurkunde mit einer beglaubigten Übersetzung ins Deutsche vorzulegen.
Dauer 30 Min.
Anmeldung mehrere Personen außerhalb der Gemeinde
i
Anmeldung mehrere Personen von außerhalb der Gemeinde
  • ein gültiger Personalausweis oder alternativ ein Reisepass (bzw. eine Identitätskarte oder ein ausländischer Nationalpass).
  • eine Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers oder Eigentümers der Immobilie. Ein Mietvertrag allein genügt nicht. Das im Nachweis angegebene Einzugsdatum muss mit dem Meldetermin übereinstimmen oder in der Vergangenheit liegen.
  • Falls Kinder mit angemeldet werden: Die Geburtsurkunde sowie, falls vorhanden, ein Kinderpass, Reisepass oder Personalausweis. Falls zutreffend, ist auch ein Nachweis über das Sorgerecht vorzulegen.
  • nach Möglichkeit Geburts- und Heiratsurkunden.
  • Bei ausländischen Urkunden ist entweder eine internationale Urkunde oder die Originalurkunde mit einer beglaubigten Übersetzung ins Deutsche vorzulegen.
  • Falls Sie eine andere Person anmelden, ist eine Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht oder ein Betreuerausweis notwendig. Liegt keine Betreuung oder Vorsorgevollmacht vor, muss zusätzlich zur Vollmacht ein ausgefüllter Meldeschein eingereicht werden.
Sämtliche Urkunden, Identitätsnachweise und sonstige Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
 
 
Dauer 30 Min.
Anmeldung Nebenwohnsitz
i
Für die  Anmeldung eines Nebenwohnsitzes sind folgende Dokumente erforderlich:
  • ein gültiger Personalausweis oder alternativ ein Reisepass (bzw. eine Identitätskarte oder ein ausländischer Nationalpass)
  • eine Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers oder Eigentümers der Immobilie. Ein Mietvertrag allein genügt nicht. Falls vorhanden die letzte Wohnadresse in Deutschland vor Wegzug ins Ausland. Wichtig; Das im Nachweis angegebene Einzugsdatum muss mit dem Meldetermin über:einstimmen oder in der Vergangenheit liegen.
  • bei Anmeldung von Kindern: Geburtsurkunde und sofern vorhanden Kinderpass/Reisepass/Personalausweis sowie ggf. Nachweis zum Sorgerecht
  • nach Möglichkeit Geburts- und Heiratsurkunden in Original
  • Bei ausländischen Urkunden ist entweder eine internationale Urkunde oder die Originalurkunde mit einer beglaubigten Übersetzung ins Deutsche vorzulegen.
Dauer 15 Min.
Ummeldung Einzelperson innerhalb der Gemeinde
i
Für die Ummeldung innerhalb der Gemeinde sind folgende Unterlagen erforderlich:
  • Einzugsbescheinigung des Wohnungsgebers oder Hauseigentümers
    (Ein Mietvertrag allein ist nicht ausreichend. Das Einzugsdatum muss mit dem vereinbarten Meldetermin übereinstimmen oder rückwirkend sein.)
  • Personalausweis oder, falls nicht vorhanden, ein anderes gültiges Identitätsdokument
    (z. B. Reisepass, Identitätskarte oder ausländischer Nationalpass)
  • zusätzliche Dokumente bei der Ummeldung von Kindern:
    • Falls vorhanden: Kinderpass, Reisepass oder Personalausweis
    • Ggf. ein Nachweis über das Sorgerecht
  • Falls eine andere Person den Meldevorgang übernimmt:
    • Eine Vorsorgevollmacht oder ein Betreuerausweis im Original
    • Falls keine Betreuung oder Vorsorgevollmacht vorliegt: Zusätzlich zur Vollmacht muss ein ausgefüllter Meldeschein eingereicht werden.
Wichtiger Hinweis: Alle Urkunden, Identitätsdokumente und Nachweise sind im Original vorzulegen.
                                            
 
Dauer 10 Min.
Ummeldung mehrere Personen innerhalb der Gemeinde
i

Für die Ummeldung bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder, falls nicht vorhanden, Reisepass (alternativ Identitätskarte oder ausländischer Nationalpass)
  • Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers oder Hauseigentümers (ein Mietvertrag reicht nicht aus)
  • Das Einzugsdatum muss mit dem vereinbarten Meldetermin übereinstimmen oder rückwirkend sein.
  • Bei der Ummeldung von Kindern: Kinderpass, Reisepass oder Personalausweis sowie gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht
  • Falls zutreffend, eine Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht oder ein Betreuerausweis im Original, wenn Sie als bevollmächtigte Person den Meldvorgang für jemand anderen erledigen möchten. Sollte die anzumeldende Person nicht unter Betreuung oder einer Vorsorgevollmacht stehen, ist zusätzlich zur Vollmacht ein ausgefüllter Meldeschein vorzulegen.

Bitte beachten Sie, dass alle Urkunden, Identitätsdokumente und Nachweise im Original vorgelegt werden müssen.

Dauer 20 Min.
Klärung der Meldeverhältnisse
i
Für die Klärung Ihrer Meldeverhältnisse sind folgende Dokumente erforderlich:
  • ein gültiger Personalausweis oder alternativ ein Reisepass (bzw. eine Identitätskarte oder ein ausländischer Nationalpass)
Dauer 15 Min. pro Person
Ausweise und Pässe
Personalausweis beantragen
i

Für die Beantragung eines  Personalausweises werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Der Antragsteller muss persönlich erscheinen, dies gilt auch für Kinder.
  • ein aktuelles biometrisches Passbild in digitaler Form. Hinweis am Ende beachten! 
  • der bisherige Personalausweis oder ggf. der Kinderreisepass
  • eine Geburtsurkunde sowie gegebenenfalls eine Heiratsurkunde
  • bei Eheschließungen oder Geburten im Ausland: eine internationale Personenstandsurkunde oder eine amtlich anerkannte Übersetzung ins Deutsche.
  • Falls zutreffend: Nachweis über eine Namensänderung.
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, falls erforderlich (z. B. Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung oder Staatsangehörigkeitsausweis).
  • Die Gebühr beträgt unter 24 Jahren 22,80 Euro, ab 24 Jahren 37 Euro. (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Besonderheiten für Minderjährige unter 16 Jahren:
Mindestens ein Erziehungsberechtigter muss bei der Antragstellung anwesend sein. Falls der andere Elternteil nicht anwesend ist, ist eine schriftliche Einverständniserklärung zur Ausstellung des Personalausweises erforderlich.

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung von Personalausweisen und Reisepässen
 
Seit dem  01. Mai 2025 sind  neue gesetzliche Regelungen für Passbilder bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen in Kraft getreten. Künftig sind Passbilder ausschließlich in digitaler Form vorzulegen.
 
Sie haben hierzu folgende Möglichkeiten:
 
Passbilderstellung beim Fotograf:
 
Bei zertifizierten Fotografen oder Drogeriemärkten erhalten Sie hierfür bei der Anfertigung Ihres Lichtbildes einen QR-Code, der bei der Beantragung des Ausweisdokuments im Bürgerbüro vorzulegen ist. Der Code ermöglicht dem Bürgerbüro, das Lichtbild über ein zertifiziertes und gesichertes Verfahren elektronisch abzurufen. Passbilder von zertifizierten Drittanbietern können innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten für die Beantragung eines Personalausweises und eines Reisepasses verwendet werden, ohne dass vor Ort zusätzliche Kosten entstehen.

Selbstbedienungsterminal:

Im Servicecenter können Sie am Selbstbedienungsterminal Ihr digitales Passbild aufnehmen sowie Ihre Unterschrift und Fingerabdrücke erfassen.

Eine Unterstützung durch das Behördenpersonal ist nicht möglich.

Die Anfertigung digitaler Passbilder am Selbstbedienungsterminal kostet 6,00 Euro. Das Ausdrucken der Bilder ist nicht möglich. Die Nutzung des Selbstbedienungsterminals ist technisch bedingt erst ab dem Grundschulalter möglich. Zusätzlich kann unter bestimmten Bedingungen (z.B. Brillenträger, Haarfarbe – Kontrast zum Hintergrund weiß) eine gültige Passbilderstellung nicht erfolgen.

Auf die Funktionsfähigkeit und die Herstellung eines Passbildes am Selbstbedienungsterminal hat die Stadt Bad Soden-Salmünster keinen Einfluss.
Dauer 20 Min. pro Person
Reisepass beantragen
i
Für die Beantragung eines Reisepasses werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Der Antragsteller muss persönlich erscheinen, dies gilt auch für Kinder.
  • ein aktuelles biometrisches Passbild in digitaler Form. Hinweis am Ende beachten! 
  • der Reisepass falls vorhanden oder Personalausweis.bzw.  Kinderreisepass
  • eine Geburtsurkunde sowie gegebenenfalls eine Heiratsurkunde
  • bei Eheschließungen oder Geburten im Ausland: eine internationale Personenstandsurkunde oder eine amtlich anerkannte Übersetzung ins Deutsche.
  • Falls zutreffend: Nachweis über eine Namensänderung.
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, falls erforderlich (z. B. Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung oder Staatsangehörigkeitsausweis).
  • Die Gebühr beträgt unter 24 Jahre 37,50 Euro, ab 24 Jahren 70,00 Euro (Bar- und Kartenzahlung möglich).
Besonderheiten für unter 18 jährige:
Mindestens ein Erziehungsberechtigter muss bei der Antragstellung anwesend sein. Falls der andere Elternteil nicht anwesend ist, ist eine schriftliche Einverständniserklärung zur Ausstellung des Personalausweises erforderlich.

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung von Personalausweisen und Reisepässen
 
Seit dem  01. Mai 2025 sind  neue gesetzliche Regelungen für Passbilder bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen in Kraft getreten. Künftig sind Passbilder ausschließlich in digitaler Form vorzulegen.
 
Sie haben hierzu folgende Möglichkeiten:
 
Passbilderstellung beim Fotograf:
 
Bei zertifizierten Fotografen oder Drogeriemärkten erhalten Sie hierfür bei der Anfertigung Ihres Lichtbildes einen QR-Code, der bei der Beantragung des Ausweisdokuments im Bürgerbüro vorzulegen ist. Der Code ermöglicht dem Bürgerbüro, das Lichtbild über ein zertifiziertes und gesichertes Verfahren elektronisch abzurufen. Passbilder von zertifizierten Drittanbietern können innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten für die Beantragung eines Personalausweises und eines Reisepasses verwendet werden, ohne dass vor Ort zusätzliche Kosten entstehen.

Selbstbedienungsterminal:

Im Servicecenter können Sie am Selbstbedienungsterminal Ihr digitales Passbild aufnehmen sowie Ihre Unterschrift und Fingerabdrücke erfassen.

Eine Unterstützung durch das Behördenpersonal ist nicht möglich.

Die Anfertigung digitaler Passbilder am Selbstbedienungsterminal kostet 6,00 Euro. Das Ausdrucken der Bilder ist nicht möglich. Die Nutzung des Selbstbedienungsterminals ist technisch bedingt erst ab dem Grundschulalter möglich. Zusätzlich kann unter bestimmten Bedingungen (z.B. Brillenträger, Haarfarbe – Kontrast zum Hintergrund weiß) eine gültige Passbilderstellung nicht erfolgen.

Auf die Funktionsfähigkeit und die Herstellung eines Passbildes am Selbstbedienungsterminal hat die Stadt Bad Soden-Salmünster keinen Einfluss.
 
Dauer 20 Min. pro Person
vorläufiger Personalausweis
i
Für die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Der Antragsteller muss persönlich erscheinen, dies gilt auch für Kinder.
  • ein aktuelles biometrisches Passbild in digitaler Form. Hinweis am Ende beachten! 
  • der bisherige Personalausweis oder ggf. der Kinderreisepass
  • eine Geburtsurkunde sowie gegebenenfalls eine Heiratsurkunde
  • bei Eheschließungen oder Geburten im Ausland: eine internationale Personenstandsurkunde oder eine amtlich anerkannte Übersetzung ins Deutsche.
  • Falls zutreffend: Nachweis über eine Namensänderung.
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, falls erforderlich (z. B. Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung oder Staatsangehörigkeitsausweis).
  • Die Gebühr beträgt 10,00 Euro (Bar-und Kartenzahlung möglich).
Besonderheiten für Minderjährige unter 16 Jahren:
Mindestens ein Erziehungsberechtigter muss bei der Antragstellung anwesend sein. Falls der andere Elternteil nicht anwesend ist, ist eine schriftliche Einverständniserklärung zur Ausstellung des Personalausweises erforderlich.

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung von Personalausweisen und Reisepässen
 
Seit dem  01. Mai 2025 sind  neue gesetzliche Regelungen für Passbilder bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen in Kraft getreten. Künftig sind Passbilder ausschließlich in digitaler Form vorzulegen.
 
Sie haben hierzu folgende Möglichkeiten:
 
Passbilderstellung beim Fotograf:
 
Bei zertifizierten Fotografen oder Drogeriemärkten erhalten Sie hierfür bei der Anfertigung Ihres Lichtbildes einen QR-Code, der bei der Beantragung des Ausweisdokuments im Bürgerbüro vorzulegen ist. Der Code ermöglicht dem Bürgerbüro, das Lichtbild über ein zertifiziertes und gesichertes Verfahren elektronisch abzurufen. Passbilder von zertifizierten Drittanbietern können innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten für die Beantragung eines Personalausweises und eines Reisepasses verwendet werden, ohne dass vor Ort zusätzliche Kosten entstehen.

Selbstbedienungsterminal:

Im Servicecenter können Sie am Selbstbedienungsterminal Ihr digitales Passbild aufnehmen sowie Ihre Unterschrift und Fingerabdrücke erfassen.

Eine Unterstützung durch das Behördenpersonal ist nicht möglich.

Die Anfertigung digitaler Passbilder am Selbstbedienungsterminal kostet 6,00 Euro. Das Ausdrucken der Bilder ist nicht möglich. Die Nutzung des Selbstbedienungsterminals ist technisch bedingt erst ab dem Grundschulalter möglich. Zusätzlich kann unter bestimmten Bedingungen (z.B. Brillenträger, Haarfarbe – Kontrast zum Hintergrund weiß) eine gültige Passbilderstellung nicht erfolgen.

Auf die Funktionsfähigkeit und die Herstellung eines Passbildes am Selbstbedienungsterminal hat die Stadt Bad Soden-Salmünster keinen Einfluss.
 
 
Aufgrund von derzeitigen technischen Problemen im Rahmen der Installation und Inbetriebnahme der Selbstbedienungsterminals, empfehlen wir unseren Bürgerinnen und Bürgern vorübergehend dringend die Passbildherstellung beim zertifizierten Fotografen.




 
Dauer 20 Min. pro Person
vorläufiger Reisepass
i
Ein vorläufiger Reisepass ist nur möglich, wenn der Expresspass nicht mehr rechtzeitig geliefert werden kann. Bei Expresspass setzen sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Der Antragsteller muss persönlich erscheinen, dies gilt auch für Kinder.
  • ein aktuelles biometrisches Passbild in digitaler Form. Hinweis am Ende beachten! 
  • der Reisepass falls vorhanden oder Personalausweis.bzw.  Kinderreisepass
  • eine Geburtsurkunde sowie gegebenenfalls eine Heiratsurkunde
  • bei Eheschließungen oder Geburten im Ausland: eine internationale Personenstandsurkunde oder eine amtlich anerkannte Übersetzung ins Deutsche.
  • Falls zutreffend: Nachweis über eine Namensänderung.
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, falls erforderlich (z. B. Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung oder Staatsangehörigkeitsausweis).
  • Die Gebühr beträgt 26,00 Euro (Bar- und Kartenzahlung möglich).
Besonderheiten für unter 18 jährige:
Mindestens ein Erziehungsberechtigter muss bei der Antragstellung anwesend sein. Falls der andere Elternteil nicht anwesend ist, ist eine schriftliche Einverständniserklärung zur Ausstellung des Personalausweises erforderlich.

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung von Personalausweisen und Reisepässen
 
Seit dem  01. Mai 2025 sind  neue gesetzliche Regelungen für Passbilder bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen in Kraft getreten. Künftig sind Passbilder ausschließlich in digitaler Form vorzulegen.
 
Sie haben hierzu folgende Möglichkeiten:
 
Passbilderstellung beim Fotograf:
 
Bei zertifizierten Fotografen oder Drogeriemärkten erhalten Sie hierfür bei der Anfertigung Ihres Lichtbildes einen QR-Code, der bei der Beantragung des Ausweisdokuments im Bürgerbüro vorzulegen ist. Der Code ermöglicht dem Bürgerbüro, das Lichtbild über ein zertifiziertes und gesichertes Verfahren elektronisch abzurufen. Passbilder von zertifizierten Drittanbietern können innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten für die Beantragung eines Personalausweises und eines Reisepasses verwendet werden, ohne dass vor Ort zusätzliche Kosten entstehen.

Selbstbedienungsterminal:

Im Servicecenter können Sie am Selbstbedienungsterminal Ihr digitales Passbild aufnehmen sowie Ihre Unterschrift und Fingerabdrücke erfassen.

Eine Unterstützung durch das Behördenpersonal ist nicht möglich.

Die Anfertigung digitaler Passbilder am Selbstbedienungsterminal kostet 6,00 Euro. Das Ausdrucken der Bilder ist nicht möglich. Die Nutzung des Selbstbedienungsterminals ist technisch bedingt erst ab dem Grundschulalter möglich. Zusätzlich kann unter bestimmten Bedingungen (z.B. Brillenträger, Haarfarbe – Kontrast zum Hintergrund weiß) eine gültige Passbilderstellung nicht erfolgen.

Auf die Funktionsfähigkeit und die Herstellung eines Passbildes am Selbstbedienungsterminal hat die Stadt Bad Soden-Salmünster keinen Einfluss.
Dauer 20 Min. pro Person
Sonstiges
Beglaubigung von Dokumenten
i
Für die Beglaubigung von Dokumenten ist folgendes mitzubringen:
  • ​zu beglaubigende Dokumente im Original
Eine Beglaubigung von Personenstandsurkunden kann nicht vorgenommen werden. Bitte wenden Sie sich dafür an das zuständige Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat.
 
Dauer 15 Min.
Führerscheinantrag
i
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
  • Antragsteller muss persönlich mit dem vollständig ausgefüllten Führerscheinantrag (2 Seiten) erscheinen.
  • ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass o. Nationpass)
  • ein aktuelles biometrisches Passbild in Papierform
Kosten:
  • Die anfallenden Kosten betragen 10 Euro. (Bar –und Kartenzahlung möglich)
 
 
Dauer 10 Min. pro Person
Kirchenaustritt
i
Für den Kirchenaustritt benötigen wir einen gültigen Personalausweis/Reisepass oder Nationalpass.

Die anfallende Kosten betragen 30 Euro. (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Dauer 10 Min.
Ausstellung/Verlängerung Fischereischein
i
Für die Ausstellung bzw. Verlängerung des Fischereischeins sind folgende Dokumente erforderlich:
  • gültiges Ausweisdokument.(Personalausweis, Reisepass bzw, ID-Card / Nationalpass 
  • Prüfbescheinigung der absolvierten Fischereiprüfung
  • der alte Fischereischein (falls vorhanden)
  • ein biometrisches Passbild in Papierform
  • Führungszeugnis
Kosten:
1 Jahr kostet 17.50 Euro.
 5 Jahre kostet 45.00 Euro.
10 Jahre kostet 86.00 Euro.
 Jugendliche um 1 Jahr kostet 6.50 Euro.
r Jugendliche um 5 Jahre kostet 23.00 Euro.
 
Bar und Kartenzahlung möglich
Dauer 15 Min.
e-ID freischalten oder PIN setzten
i
Benötigte Dokumente:
  • gültiger Bundespersonalausweis.
Für die Leistung fallen keine Kosten an.
Dauer 10 Min.
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
i

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Für natürliche Personen muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.
  • Bei Firmen benötigen wir die Angaben des Unternehmens.  
  • Die Gebühr beträgt 13.00 Euro. (Bar- und Kartenzahlung möglich)
  • Falls erforderlich: Die Adresse der Behörde, an die der Gewerbezentralregisterauszug gesendet werden soll.
Dauer 10 Min.
Gewerbemeldung
i
Für die Gewerbemeldung sind mitzubringen:

- gültiges Ausweisdokument oder Nationalpass / Aufenthaltstitel
- Formular zur Gewerbemeldung, ggf. weiter Unterlagen
- 28,00 €  ohne Anmeldebescheinigung
- 36,00 €   mit Anmeldebescheinigung
Dauer 20 Min.
Führerscheinumtausch (Scheckkartenführerschein)
i

Mitzubringen sind: 

  • Aktuelles (neues) biometrisches Passbild 
    gedruckt, nicht digital
    Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Passbild die biometrischen Vorgaben erfüllt und
    ​keine Schatten / Überbelichtung oder Spiegelungen (z.B. auf Brille) aufweist !
  • alter Führerschein
  • Personalausweis / ID-Card / Nationalpass
  • Gebühr 26,50  Bar- und Kartenzahlung möglich


Beachten Sie bitte, dass der neue Scheckkartenführerschein nach Beantragung bereits
auf 15 Jahre befristet ausgestellt wird. 


Die Umtauschfristen sind wie folgt:


      Personen mit Papierführerschein (grau / rosa)

  • Geburtsjahrgang vor 1953        Umtausch bis 19.01.2033
  • Geburtsjahrgang 1953-1958     Umtausch bis 19.01.2022
  • Geburtsjahrgang 1959-1964     Umtausch bis 19.01.2023
  • Geburtsjahrgang 1965-1970     Umtausch bis 19.01.2024
  • Geburtsjahrgang ab 1971          Umtausch bis 19.01.2025

    Personen mit Scheckkartenführerschein:
  • Ausstellungsjahr 1999-2001      Umtausch bis 19.01.2026
  • Ausstellungsjahr 2002-2004      Umtausch bis 19.01.2027
  • Ausstellungsjahr 2005-2007      Umtausch bis 19.01.2028
  • Ausstellungsjahr 2008               Umtausch bis 19.01.2029
  • Ausstellungsjahr 2009               Umtausch bis 19.01.2030
  • Ausstellungsjahr 2010               Umtausch bis 19.01.2031
  • Ausstellungsjahr 2011               Umtausch bis 19.01.2032
  • Ausstellungsjahr 2012               Umtausch bis 19.01.2033
Dauer 20 Min. pro Person

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

remainTime
15:00