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Bestätigung
Anträge (Soziales, Landratsamt, etc.)
Antrag auf Grundsicherung/HLU
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Das Sozialamt hilft materiell und beratend, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften sichergestellt werden kann und gewährt Leistungen. Anträge können Sie auf dem Bürgeramt abholen. Wir leiten den Antrag gerne für Sie weiter.

Zuständigkeit:

Landratsamt Ludwigsburg, Außenstelle Vaihingen/Enz, Franckstr. 20

Weitere Informationen unter https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/soziales-jugend-familie/soziales/sozialhilfegrundsicherung-hilfe-zur-pflege-eingliederungshilfe/


 
Dauer 20 Min.
Einbürgerungsantrag
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Die Einbürgerung ermöglicht es Ausländern, unter bestimmten Bedingungen die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten.

Seit dem 27. Juni 2024 gelten neue Regeln für die Einbürgerung. Unter anderem wurde die Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit erweitert und die erforderliche Aufenthaltsdauer verkürzt.

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, kann die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.

Erforderliche Antragsformulare: 


Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage vom Landratsamt Ludwigsburg
Dauer 10 Min.
Schwerbehindertenausweis
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Erstanträge und Änderungsanträge für Schwerbehindertenausweise sowie Anträge auf Parkausweise für Schwerbehinderte sind auf dem Bürgeramt erhältlich.

Für die Ausstellung der Schwerbehindertenausweise ist das Landratsamt, Versorgungsangelegenheiten, Hindenburgstr. 40, 71638 Ludwigsburg, Tel. 07141 1440 zuständig.

Für die Ausstellung der Parkausweise ist die Stadt Vaihingen an der Enz, Verkehrs- und Ausländerabteilung, Marktplatz 3, 71665 Vaihingen an der Enz, zuständig.


Antragsformulare:


Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage vom Landratsamt Ludwigsburg oder auf der Internetseite vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Dauer 15 Min.
Wohngeldantrag
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Der Staat gewäher in Fällen, in denen Wohnkosten nur schwer zu stemmen sind, finanzielle Hilfe: das Wohngeld. Es wird als Zuschuss gezahlt. Das Wohngeld gibt es für MieterInnen in  Form eines Mietzuschusses und für EigentümerInnen als Lastenzuschuss.

Ansprechpartnerin im Landratsamt, Frau Stehle, Tel.: 07141 144-41074 


Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag Wohngeld Mietzuschuss / Lastenzuschuss
  •  
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einkommensnachweis (Jahressumme)
  • Mitzahlungsbelege (Kontoauszüge der letzten Monate)
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Mietvertrag

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage vom Landratsamt Ludwigsburg
Dauer 30 Min.
Ausweisdokumente
Abholung Ausweisdokument
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Erforderliche Unterlagen:

  • bisheriges Ausweisdokument
  • ggf. Vollmacht
Dauer 10 Min.
Adressänderung Ausweis/Pass
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Sollten wir Ihre Ausweisdokumente nicht schon während Ihres Zuzugs entsprechend aktualisiert haben, ist die Änderung des Personalausweischips, sowie die Aktualisierung der Anschrift auf der Rückseite des Ausweises notwendig.
Im Reisepass wird lediglich der Wohnort geändert.

Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis/Reisepass
 
Dauer 15 Min.
Express Reisepass
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Erforderliche Unterlagen:

 

Gebühr: (Zahlbar bei Antragsstellung - Bar/EC)

  • 69,50 € für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)
  • 102,00 € für Personen über 24 Jahren (10 Jahre gültig)

 

Sonstiges:

  • persönliches Erscheinen
  • dauert aktuell 3-4 Werktage
Dauer 15 Min.
Online-Ausweisfunktion - neue Pin setzen
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Online Ausweisfunktion Personalausweis

Mit der Online-Ausweisfunktionen können Sie sich rechtssicher im Internet identifizieren. Das kann zum Beispiel nützlich sein, wenn Sie:

  • ...ein neues Bankkonto über das Internet eröffnen möchten.
  • ...online ein Führungszeugnis beantragen möchten.
  • ...online eine KFZ-Zulassung beantragen möchten.
  • ...sich im Online-Kundenkonto einer Versicherung anmelden wollen.
Bei Antragstellung des Personalausweises erhalten Sie hierfür einen PIN, der bei Bedarf im Bürgeramt beliebig in einen individuellen 6-stelligen PIN geändert werden kann.

 
Dauer 15 Min.
Personalausweis beantragen
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Erforderliche Unterlagen:

 

Gebühr: (Zahlbar bei Antragsstellung - Bar/EC)

  • 22,80 € für Personen unter 24 Jahren
  • 37,00 € für Personen über 24 Jahren

 

Sonstiges:

  • persönliches Erscheinen

 

Dauer 15 Min. pro Person
Reisepass beantragen
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Erforderliche Unterlagen:

Gebühr: (Zahlbar bei Antragsstellung - Bar/EC)

  • 37,50 € für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)
  • 70,00 € für Personen über 24 Jahren (10 Jahre gültig)

 

Sonstiges:

  • persönliches Erscheinen
  • Achtung - aktuelle Lieferzeit ca. 5 Wochen!
Dauer 15 Min. pro Person
Verlustmeldung Personalausweis/Reisepass
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Wurde Ihr Personalausweis/Reisepass verloren oder gestohlen, dann melden Sie diesen Verlust im Bürgeramt.
Dauer 15 Min.
Vorläufiger Personalausweis/Reisepass
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Erforderliche Unterlagen:

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (höchstens 1 Jahr alt)
  • Zustimmungserklärung der Eltern unter 16 Jahren beim Personalausweis / unter 18 Jahren beim Reisepass

Gebühr (Zahlbar bei Antragstellung - Bar/EC):

  • vorläufiger Personalausweis 10,00 € (3 Monate gültig)
  • vorläufiger Reisepass 26,00 € (1 Jahr gültig)

 

Sonstiges:

  • persönliches Erscheinen
Dauer 20 Min.
Genehmigungen (Schankerl., Sondernutzung, etc.)
Feuerwerk -Erlaubnis zum Abbrennen eine Feuerwerks
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Möchten Sie ein Feuerwerk abbrennen lassen, haben Sie gem. § 24 Abs. 1 der 1. SprengV (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) unter nachfolgenden Voraussetzungen eine Ausnahme vom Verbot des § 23 Abs. 1 (Abrennen von pyrotechnischen Gegenständen) zu beantragen.

Voraussetzungen:
  • Das Feuerwerk muss spätestens um 22 Uhr beendet sein.
  • Sämtliche Vorschriften über die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen sind einzuhalten.
  • Die hiesige Behörde ist von etwa anfallenden Schadenersatzforderungen freizustellen.
  • Für etwaige Unfälle oder Sachbeschädigungen haftet die antragstellende Person.
  • Falls bei den Vorbereitungen für das Abbrennen oder beim Abbrennen der Feuerwerkskörper Schwierigkeiten erkannt werden, die die Sicherheit beeinträchtigen und von Ihnen nicht sofort beseitigt werden können, ist das Abbrennen sofort einzustellen und folgende Dienststelle unverzüglich zu benachrichtigen: Polizeirevier Vaihingen/Enz.
  • Es sind alle Vorkehrungen zur Sicherheit der anwesenden Personen sowie zum Schutz der umliegenden Gebäude und Grundstücke in eigener Verantwortung zu treffen.
  • Von Gebäuden ist ein Sicherheitsabstand von mind. 50m einzuhalten. Es dürfen ferner nur pyrotechnische. Gegenstände der Kl. II die von der Bundesanstalt für Materialprüfung zugelassen sind und insgesamt max. 3 Batterien abgebrannt werden.

Für diese Amtshandlung wird gem. § 1 der SprengKostV i. V. m. dem Gebührenverzeichnis I Ziff. 15f eine Gebühr von 10,-€ erhoben, welche innerhalb von 2 Wochen der Stadtkasse unter Angabe des Buchungszeichens auf das angegebene Konto zu überweisen ist.


 
Dauer 15 Min.
Gestattungen / Schankerlaubnis
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Für den Betrieb eines gastronomischen Betriebes aus besonderem Anlass (Vereinsfeste u.ä.) besteht die Möglichkeit, für beschränkte Zeit und auf Widerruf zum Verzehr an Ort und Stelle eine vereinfachte Erlaubnis, eine sogenannte Gestattung, zu erhalten.

Eine kostenlose Abgabe der Speisen und Getränke hat nicht automatisch eine Erlaubnisfreiheit zur Folge. Es ist in jedem Fall zu prüfen, ob mit der Abgabe ein gewerbliches Interesse verbunden ist. Die Gestattung kann bei der Gemeinde beantragt werden, am besten mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung, damit alle möglichen Fragen geklärt werden können!

Gebühr:

  • 1. Tag 20,- €
  • jeder direkt darauf folgende Tag 15,- €

 
Dauer 15 Min.
Plakatierungsgenehmigung
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Für die Aufstellung von Plakaten im öffentlichen Verkehrsraum wird eine Erlaubnis benötigt. (Kosten: pauschal 15 €)

Das Aufhängen von Plakaten in Geschäften bedarf keiner Genehmigung der Gemeinde.


 
Dauer 20 Min.
Sondernutzungen / Straßensperrungen
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Für Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Aufstellung eines Containers/ Baugerüsts) wird eine Erlaubnis benötigt.

Gebühr:

  • Tag 6,-
  • Woche (ab 3. Tag) 16,-
  • Monat 46,-
  • zzgl. 5,- Bearbeitungsgebühr

Sollten Sie eine Voll- oder halbseitige Straßensperrung benötigen (z. B. beim Bau eines Hauses), ist dafür die Stadt Vaihingen/ Enz zuständig. Der Antrag ist vom Bauunternehmen zu stellen.

Ansprechpartner:
Herr Weilbacher, Tel. 07042/18-279



 
Dauer 15 Min.
Veranstaltungen
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Öffentliche Vergnügungsveranstaltungen sind der Gemeinde anzuzeigen. Die Gemeinde hat, soweit dies für einen geordneten Ablauf der Veranstaltung notwendig erscheint, die erforderlichen Auflagen festzusetzen. Je nach Veranstaltung können folgende Punkte relevant sein:

  • Versicherungen
  • Plakatierung
  • Parkplätze
  • Laser und Pyrotechnik
  • Musikdarbietungen
  • Technische Einrichtungen
  • Höchstbesucherzahl
  • Erste Hilfe
  • Rettungswege
  • Brandschutz
  • Ordnungsdienst
  • Toiletten
  • Ausschank und Speisenabgabe
  • Veranstaltungsbeginn und -ende

Auch private Veranstaltungen können der sicherheits- und ordnungsrechtlichen Betreuung bedürfen, wenn

  • mehr als 100 Personen in Untergeschossen teilnehmen sollen
  • mehr als 200 Personen in anderen Räumen teilnehmen sollen
  • mehr als 200 Personen in einem oder mehreren Zelten teilnehmen sollen
  • mehr als 1.000 Personen im Freien teilnehmen sollen wenn
  • sicherheitsrechtliche Probleme zu erwarten sind.

In Zweifelsfällen ist es ratsam, eine Veranstaltung auf jeden Fall anzuzeigen oder die Sachlage persönlich oder telefonisch abzuklären. In jedem Fall sollten Sie die Veranstaltungsanzeige frühzeitig erstatten, damit alle möglichen Fragen geklärt werden können! Die gesetzliche Wochenfrist reicht in der Praxis für eine ordnungsgemäße Prüfung oftmals nicht aus.

Da im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen zumeist auch Speisen und Getränke abgegeben werden, sollten Sie auch prüfen, ob Sie neben der Veranstaltungsanzeige nicht auch eine Gestattung beantragen müssen.

Des Weiteren sind auf dem Rathaus Sperrzeitverkürzungen sowie Schankerlaubnisse (Gebühr richtet sich nach dem Veranstaltungsrahmen) erhältlich.


 
Dauer 20 Min.
Führerschein
Begleitetes Fahren ab 17
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Erforderliche Unterlagen:

 

Gebühr:

  • 5,10 €
Dauer 15 Min.
EU-Kartenführerschein beantragen
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Dauer 30 Min.
Führerscheinantrag Ersterteilung/Erweiterung
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Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Unterschrift beider gesetzlicher Vertreter, sofern AntragstellerIn noch nicht volljährig ist
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild (nicht digital!)
  • Sehtest
  • Teilnahmebescheinigung "Erste Hilfe" oder "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
Gebühr:
  • 5,10 €
Dauer 10 Min.
Abholung EU-Kartenführerschein
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Erforderliche Unterlagen:

  • alter Führerschein
Dauer 5 Min.
Führerscheinantrag Erweit./Verläng. Kl. C, D, Bus
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Erforderliche Unterlagen:

Gebühr:

  • 5,10 €
Dauer 15 Min.
Internationaler Führerschein
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Achtung: Kann nur direkt beim Landratsamt Ludwigsburg oder in einer der Außenstellen in Besigheim oder Vaihingen beantragen werden! Voraussetzung ist der EU-Kartenführerschein

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage vom Landratsamt Ludwigsburg
Dauer 5 Min.
Umtausch FS in einen neuen EU-Kartenführerschein
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Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular
  • 1 biometrisches Lichtbild 
  • bisheriger Führerschein
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • wenn Ihr bisheriger Führerschein nicht vom Landratsamt Ludwigsburg ausgestellt wurde, fordern Sie bitte bei der ausstellenden Behörde eine Karteikartenabschrift an und lassen Sie diese an das Landratsamt Ludwigsburg übersenden.

 

Gebühr:

  • 25,30 € (Rechnungsstellung erfolgt durch das Landratsamt)

 

Dauer 15 Min.
Wiedererteilung Führerschein
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Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular
  • gültiges Ausweisdokument
  • 1 biometrisches Lichtbild (nicht digital)
  • Sehtest
  • Teilnahmebescheinigung "Erste Hilfe" oder "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
  • Führungszeugnis Belegart „O“ (wird direkt vor Ort im Bürgeramt beantragt)
Gebühr: 
  • 5,10 € + 13 € (Führungszeugnis)
Dauer 15 Min.
Sonstiges
Fischereischein beantragen
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Erforderliche Unterlagen: 

  • Ausweisdokument
  • bei Neuaustellung:
    • Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis der Fischereiprüfung)
    • aktuelles Lichtbild
       
  • bei Verlängerung:
    • Ausweisdokument
    • Fischereischein
    • + Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis der Fischereiprüfung), falls der Fischereischein in Vaihingen/Enz ausgestellt wurde


Gebühr:

  • Erst- / Neuausstellung: 45,00 €            
  • Verlängerung: 9,00 €
  • Fischereiabgabe: 12,00 € pro Jahr
Dauer 15 Min.
Fischkarte
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Erforderliche Unterlagen:
  • Bisherige Erlaubnis/Bestätigung des Verpächters
  • Ausweisdokument
Gebühr:
  • 2,50 €
  • 25 € (Fischeinsatz)
Dauer 15 Min.
Fundsachen
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Gefundene Gegenstände werden im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Sie können direkt im Bürgeramt (Tel.: 07042 909-40) erfragt und ggf. dort abgeholt werden.

Dauer 5 Min.
Jagdschein
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Für die Erteilung des Jagdscheins ist die untere Jagdbehörde, Landratsamt Ludwigsburg, Geschäftsteil Kreispolizeiangelegenheiten, zuständig.

Antragsformular:
Jagdscheinantrag

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Ludwigsburg
Dauer 15 Min.
Beglaubigungen und Kopien
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Erforderliche Unterlagen:

  • Originaldokumente


Gebühr:

  • 0,80 € für die erste Kopie
  • 0,50 € für jede weitere Kopie
  • 1,50 € pro Beglaubigung

    Hinweis:

  • Bitte beachten Sie, dass wir von deutschen Personenstandsurkunden keine Beglaubigung erstellen dürfen.
    (Ausnahme: Bestätigung für die deutsche Rentenversicherung).
Dauer 10 Min.
Führungszeugnis
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Führungszeugnisse können auf dem Bürgeramt beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Belegart O: Führungszeugnis zur Vorlage einer Behörde - schriftliche Bestätigung der Stelle, welches das Führungszeugnis verlangt (Aktenzeichen/Verwendungszweck)

 

Gebühr:

  • 13,00 €
  • gebührenfrei, wenn ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird, die für eine gemeinnützige Einrichtung, für eine Behörde oder im Rahmen eines der in § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG1 genannten Dienste ausgeübt wird. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist nachzuweisen.

 

Sonstiges:

  • persönliches Erscheinen

 

Alle wichtigen Informationen über "einfache" und "erweiterte" Führungszeugnisse, sowie die Online-Beantragung finden Sie hier.

Dauer 5 Min.
Kirchenaustritt
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Die Erklärung über den Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft ist beim Standesamt persönlich zur Niederschrift abzugeben.

Für Kinder unter vierzehn Jahren erklären die personensorgeberechtigten Eltern den Austritt. Bei Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, ist die Einwilligung des Kindes erforderlich. Kinder über vierzehn Jahre erklären ihren Kirchenaustritt selbst.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

Die Verwaltungsgebühr beträgt 25,-- €.
Der Kirchenaustritt wird sofort mit der Abgabe der Erklärung

Dauer 15 Min.
Landesfamilienpass
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Den Landesfamilienpass erhalten Alleinerziehende, Familien mit drei und mehr Kindern oder Familien mit einem schwerbehinderten Kind mit mindestens fünfzig Prozent Erwerbsminderung.

Die Inhaber eines Landesfamilienpasses (Eltern und Kinder) sind berechtigt, die im Gutscheinheft zum Landesfamilienpass genannten Einrichtungen kostenlos zu besuchen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis
  • ggf. bisheriger Landesfamilienpass
  • ggf. Kindergeldbescheinigung


Gebühr:

  • gebührenfrei


Weiterführender Link:

Ministerium für Soziales und Integration

Dauer 15 Min.
Unterstützungsunterschrift / Unterschriftenliste
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Erforderliche Unterlagen:
  • gültiges Ausweisdokument
Dauer 5 Min.
Mitteilungsblatt (Anzeigen, Abo, etc.)
Mitteilungsblatt
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as Amtsblatt der Stadt Oberriexingen erscheint in der Regel jeden Mittwoch. Redaktionsschluss ist immer montags um 10 Uhr (ausgenommen Wochen mit Feiertag/en; dann verschiebt sich der Redaktionsschluss auf Freitag). Sie möchten das Amtsblatt bestellen, um- oder auch abbestellen? Hier erhalten Sie ein Formular zum Herunterladen.


Sie möchten eine private Anzeige schalten?

Unter www.nussbaummedien.de/onlineanzeigen können Sie bequem Ihre Anzeige gestalten und aufgeben.

Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht erhalten?

Der WDS-Pressevertrieb legt großen Wert auf die pünktliche und zuverlässige Zustellung des Amtsblattes. Um Schwachstellen im Verteilersystem schneller entdecken zu können, haben sie einen Befragungsservice per E-mail eingeführt. Zur Registrierung senden Sie bitte eine E-Mail mit Namen, Anschrift und E-Mailadresse an registrierung.aboservice[at]nussbaum-wds.de. Sie erhalten daraufhin einen Link, bei dem Sie mit nur einem Klick mitteilen können, ob Sie Ihr Amtsblatt erhalten haben.


 
Dauer 10 Min.
Gewerbeangelegenheiten
Gewebeummeldung
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Erforderliche Unterlagen:

 

Gebühr:

  • 15,00 €

 

Sonstiges:

  • persönliches Erscheinen
Dauer 10 Min.
Gewerbeabmeldung
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Erforderliche Unterlagen:

 

Gebühr:

  • 10,00 €

 

Sonstiges:

  • persönliches Erscheinen
Dauer 10 Min.
Gewerbeanmeldung
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Erforderliche Unterlagen:

  • Anmeldevordruck
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Handelsregisterauszug
  • ggf. erforderliche Erlaubnisse
  • ggf. Handwerkskarte


Gebühr:

  • 22,00 €


Sonstiges:

  • persönliches Erscheinen
Dauer 10 Min.
Gewerberegisterauskunft
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Jeder kann bei einem berechtigten Interesse Auskunft aus dem Gewerberegister erhalten, wenn es sich um Grunddaten wie Name, Gewerbeart, Betriebsanschrift handelt. Das rechtliche Interesse muss glaubhaft sein, dann kann sich die Auskunft auch auf weitere Angaben beziehen.

Zulässig sind unter diesen Voraussetzungen Einzel- wie auch Gruppenauskünfte, z. B. an Berufsverbände, Versicherungen, Handelsauskunfteien. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe der Daten ist nicht erforderlich.

Die Gewerbeauskunft ist persönlich zu beantragen, die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten und beträgt: einfach 7 €, erweitert 15 €


 
Dauer 15 Min.
Melde-/Einwohnerbereich
Abmeldung bei Wegzug ins Ausland
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Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezogen wird. Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 2 Wochen vor Auszug möglich.

Der Wohnungseber ist verpflichtet den Auszug innerhalb von 2 Wochen der Meldebehörde mitzuteilen.

Hier finden Sie die Wohnungsgeberbestätigung zum Download.

Wohnungsgeberbestätigung - Formular 
Dauer 10 Min.
Ummeldung bei Umzug innerhalb Oberriexingens
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Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Oberriexingens müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen im Rathaus ummelden. Hierfür ist Ihr persönliches Erscheinen im Bürgeramt erforderlich. Sie können sich aber auch durch eine Person Ihres Vertrauens vertreten lassen.

Zur Ummeldung ist der gültige Personalausweis mitzubringen.

Nach dem Umzug innerhalb Oberriexingens muss ebenfalls die Müllbehälterummeldung, die Änderung der Straße im Personalausweis sowie ggf. die Ummeldung des Amts-, Mitteilungsblattes vorgenommen werden.

Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers: Der Wohnungsgeber ist verpflichtet den Einzug innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen.


Wohnungsgeberbestätigung - Formular
Dauer 15 Min.
Anmeldung bei Zuzug nach Oberriexingen
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Bei einem Wohnsitzwechsel müssen sie sich innerhalb zwei Wochen im Bürgeramt anmelden. Hierfür ist ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Sie können sich aber auch durch eine Person ihres Vertrauens vertreten lassen.

Zur Anmeldung ist der gültige Personalausweis bzw. Reisepass aller zuziehenden Personen mitzubringen.

Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers: Der Wohnungsgeber ist verpflichtet den Einzug innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen. (Wohnungsgeberbestätigung)
 


 
Dauer 15 Min.
Abmeldung Nebenwohnsitz
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Erforderliche Unterlagen:

  • Ausweisdokument


Gebühr:

  • gebührenfrei


Sonstiges:

  • persönliches Erscheinen
Dauer 10 Min.
Meldebescheinigung
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Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühr:

  • einfache Meldebescheinigung 5,00 €
  • erweiterte Meldebescheinigung 10,00 €
Dauer 10 Min.
Lebensbescheinigung
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Erforderliche Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument
Dauer 5 Min.
Widerspruch Weitergabe Daten / Auskunftssperre
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Sie können der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen.

Erforderliche Unterlagen:
Ausweisdokument


 
Dauer 10 Min.
Anmeldung Nebenwohnung/Zweitwohnsitz
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Erforderliche Unterlagen:

Gebühr:

  • gebührenfrei

 

Sonstiges:

  • persönliches Erscheinen (ggf. Vollmacht)
Dauer 15 Min.
Vermietungen
Vermietung städtischer Gebäude
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Hier finden Sie Informationen und Anträge auf Überlassung
der Festhalle
der Kelter
des Feuerwehrmagazins

Vor Antragsstellung bitten wir um telefonische Absprache des Termins.


Gebührenordnung Festhalle
Antrag Sondernutzung
Antrag_Sport-__Festhalle__Foyer.pdf
Antrag Kelter
 

 

Dauer 15 Min.
Waldspielplatz
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Hier finden Sie den Antrag auf Genehmigung der Nutzung des Waldspielplatzes. Dieser ist nur bei Veranstaltungen nach Einbruch der Dunkelheit notwendig. Bei allen anderen Veranstaltungen dürfen Sie gerne bei uns anfragen, ob sich bereits größere Gruppen angemeldet haben.

Antrag Waldspielplatz
 
Dauer 30 Min.
Rentenangelegenheiten
Rentenangelegenheiten
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Für die Aufnahme von Rentenanträgen, Anträgen zur Kontenklärung und Erziehungszeiten vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter 07042 90940 oder schuele@oberriexingen.de

Rentenberatungen finden bei der Deutschen Rentenversicherung statt. Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 0711 848 30300 oder unter folgendem Link: Deutsche Rentenversicherung Terminvereinbarung


 
Dauer 45 Min.

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

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