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Bestätigung
Ausweis-/Passangelegenheiten
Personalausweis beantragen
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  • Lichtbild seit 01.05.2025 ausschließlich in Form eines QR-Codes oder vor Ort in der Gemeinde 
  • Beantragung Personalausweis U16, ausschließlich mit Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigter. Bei alleinigem Sorgerecht wird die Sorgerechtserklärung benötigt.
Gebühr: 

Personalausweis - unter 24 Jahre : 22,80€
Personalausweis - über 24 Jahre : 37,00€
Lichtbild (Point-ID) : 6,00€ pro Bild
Personalausweis Direktversand : 15,00€
Die Gebühr ist direkt fällig (bar oder per EC-Kartenzahlung).
 
Dauer 15 Min. pro Person
Reisepass beantragen
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  •  Lichtbild seit 01.05.2025 ausschließlich in Form eines QR-Codes oder vor Ort in der Gemeinde 
  • Beantragung Reisepass U18, ausschließlich mit Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigter. Bei alleinigem Sorgerecht wird die Sorgerechtserklärung benötigt.

Gebühr :

Reisepass - unter 24 Jahre : 37,50€
Reisepass - über 24 Jahre : 70,00€ 
Reisepass - 48 Seiten - unter 24 Jahre : 59,50€
Reisepass - 48 Seiten - über 24 Jahre : 92,00€ 
Express-Reisepass - unter 24 Jahre : 69,50€
Express-Reisepass - über 24 Jahre : 102,00€
Express-Reisepass 48 Seiten - unter 24 Jahren : 91,50€
Express-Reisepass 48 Seiten - über 24 Jahren : 124,00 €
Lichtbild (Point-ID) : 6,00€ pro Bild 

Die Gebühr ist direkt fällig (bar oder per EC-Kartenzahlung).
 
Dauer 15 Min. pro Person
vorläufiger Personalausweis beantragen
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  •  unter Begründung (Ausstellung nur im Notfall), in Verbindung mit einem Neuen Ausweis
Gebühr: 
vorläufiger Personalausweis : 10,00€
Lichtbild (Point- ID) : 6,00€
Die Gebühr ist direkt fällig (bar oder per EC-Kartenzahlung).
Dauer 10 Min.
vorläufiger Reisepass
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  •  unter Begründung und Vorlage von Reiseunterlagen (z.B. Flugticket/Hotelbuchung) 
  • Ausstellung nur im Notfall, in Verbindung mit neuem Reisepass
Gebühr : 
vorläufiger Reisepass : 26,00€
Lichtbild (Point-ID) : 6,00€ pro Bild 
Die Gebühr ist direkt fällig (bar oder per EC-Kartenzahlung).
Dauer 10 Min.
Abholung Personalausweis
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Zur Abholung bringen Sie bitte zwingend Ihren alten oder vorläufigen Personalausweis oder bei Kindern den Kinderreisepass mit.

Falls Sie nicht persönlich zur Abholung erscheinen, benötigen wir eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen.

 
Dauer 5 Min.
Abholung Reisepass
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Zur Abholung bringen Sie bitte zwingend, Ihren alten oder vorläufigen Reisepass bzw. den Kinderreisepass des Kindes mit.

Falls Sie nicht persönlich zur Abholung erscheinen, benötigen wir eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen.
 
Dauer 5 Min.
PIN setzen Onlineausweisfunktion Personalausweis
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Der PIN für Ihre Onlineausweisfunktion kann nur von Ihnen persönlich, unter Vorlage Ihres Personalausweis geändert werden.
Dauer 5 Min.
Befreiung der Ausweispflicht
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Vollmacht 
Vorlage eines Attest (zB. Hausarzt)

Antrag Ausweisbefreiung 
Dauer 10 Min.
Meldeangelegenheiten
An-/Ab-/ Ummeldung Wohnsitz
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Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, haben Sie die Pflicht sich innerhalb von 14 Tagen nach Einzug bei der Meldebehörde an- bzw. umzumelden.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Alle vorhandenen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, ausländische/r ID-Karte/Pass, Aufenthaltstitel, Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel, Fiktionsbescheinigung - je nachdem, was Sie besitzen); falls noch kein Ausweisdokument ausgestellt wurde, bringen Sie die Geburtsurkunde mit
  • Wohnungsgeberbestätigung ausgefüllt vom Vermieter/Wohnungsgeber → der Mietvertrag reicht nicht aus!

Falls Sie nicht persönlich zur An-/Ummeldung erscheinen, benötigen wir eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht sowie Ihre Ausweisdokumente. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen.

Bei An-/Ab- oder Ummeldung von Minderjährigen unter 18 Jahren muss die Einverständniserklärung von beiden Elternteilen vorgelegt werden. Falls Sie das alleinige Sorgerecht besitzen, benötigen wir hierüber den aktuellen Sorgerechtsbeschluss.
 
Dauer 15 Min. pro Person
Meldebescheinigung/ Lebensbescheinigung
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Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der angemeldeten Wohnung und Ihrer persönlichen Daten. Hierbei handelt es sich nicht um eine Wohnsitzan-/ummeldung!

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausweisdokument
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein

Gebühr:
  • 10,00 € - Die Gebühr ist direkt fällig (bar oder per EC-Kartenzahlung)
  • Gebührenfrei: Lebensbescheinigung, Meldebescheinigung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung, Kindergeldkasse, Unterhaltsvorschusskasse, Wohngeldbehörde oder sonstige soziale Angelegenheiten
Dauer 15 Min.
Bestätigung Personalien für Ausländerbehörde
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Zur Bestätigung Ihrer Personalien sowie Anschrift zur Vorlage bei der Ausländerbehörde bringen Sie bitte den ausgefüllten Antrag (meist grüne Karte) und Ihre Ausweisdokumente mit.
Dauer 10 Min.
Sonstiges
Führungszeugnis/ Gewerbezentralregisterauskunft
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Erforderliche Unterlagen zur Beantragung eines Führungszeugnisses und/oder Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (natürliche Person)

  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein
  • Gültiges Ausweisdokument
  • Bei Beantragung eines Führungszeugnisses oder Gewerbezentralregisterauszug für eine Behörde wird die vollständige Anschrift, Aktenzeichen und ggf. Ansprechpartner benötigt (Papierform)
  • Bei einem erweiterten Führungszeugnis muss die Bescheinigung des Arbeitsgebers/Vereins/sonstige Stelle beigefügt werden (Papierform)

Gebühr:                     13,00 € pro Zeugnis
Die Gebühr ist direkt bei Beantragung fällig (bar oder per EC-Kartenzahlung).
Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Gebührenbefreiung durch den Träger, muss dies eindeutig auf dem Schreiben hingewiesen werden.



 
Dauer 10 Min.
Beglaubigungen
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Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Originalen bestätigt (z.B. Zeugnis / Personalausweise).
Das Dokument ist im Original vorzulegen, Fotokopien fertigen wir vor Ort an.

Standesamtliche Urkunden dürfen nicht beglaubigt werden. Hier ist das ausstellende Standesamt zuständig.


Gebühr:

  •  bis zu 10 Seiten: 7,50 € - jede weitere Seite 0,60 €

Die Gebühr ist direkt fällig (bar oder per EC-Kartenzahlung).

 

Beglaubigung durch das Ortsgericht:

Sie erhalten beim Ortsgericht z.B. Beglaubigungen zur Bestätigung Ihrer Unterschrift, in Vereinsregister- oder Erbschaftsangelegenheiten. Hier wenden Sie sich bitte an Frau Frank unter der Rufnummer 06408- 9590-113

Dauer 10 Min.
Fischereischein
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  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein
  • Vorlage gültiges Ausweisdokument; wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist, bringen Sie bitte die Geburtsurkunde mit
  • Zeugnis Fischereischeinprüfung 
Gebühren: 

Ausstellung Jahres-Fischereischein : 17,50€
Ausstellung 5-Jahres-Fischereiachein : 45,00€
Ausstellung 10-Jahres-Fischereischein : 86,00€
Ausstellung Jugendfischereischein- 1 Jahr : 7,50€
Ausstellung Jugendfischereischein- 2 Jahre : 11,00€
Ausstellung Jugendfischereischein- 3 Jahre : 14,50€
Ausstellung Jugendfischereischein- 4 Jahre : 18,00€
Dauer 15 Min.
Kirchenaustritt
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Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass, falls keine Ausweise vorhanden sind Geburtsurkunde
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein
  • Bei Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss der Austritt durch die Sorgeberechtigten vorgenommen werden


Gebühr:         30,00 €
Die Gebühr ist direkt fällig (bar oder per EC-Kartenzahlung).

 

Dauer 10 Min.
Steuer-Identifikationsnummer
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Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass, falls keine Ausweise vorhanden sind Geburtsurkunde
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein
Dauer 5 Min.
Untersuchungsberechtigungsschein
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  • Ausweisdokument
  • Die antragstellende Person oder ein sorgeberechtigter Elternteil müssen anwesend sein
Dauer 5 Min.
Hunde An-/Ab-/ Ummeldung / Hundeersatzmarke
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Benötigte Unterlagen: 
  • gültiges Ausweisdokument
  • gültige Bankverbindung 
  • Tierschutzvertrag bei Tierheimhunden 
Bei Verlust der Hundemarke, kann eine neue Marke für 5,00€ Gebühr im Bürgerbüro beantragt werden.
Dauer 5 Min.
Übermittlungssperren beantragen
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Bitte bringen Sie für die Beantragung ein gültiges Ausweisdokument mit

Antrag
Dauer 10 Min.
Auskunftssperre eintragen
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Bitte bringen Sie zur Eintragung der Auskunftssperre, das dafür ausgestellte Schreiben sowie ein gültiges Ausweisdokument mit.
Dauer 10 Min.
Einbürgerungen
Erstgespräch Einbürgerung
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Erhalt erster Informationen zum EInbürgerungsvorgang.

Benötigte Unterlagen: 
  • gültiges Ausweisdokument
Dauer 15 Min.
Abgabe Einbürgerungsunterlagen
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Für die Einbürgerung müssen alle benötigten Unterlagen im Original zum Termin vorgelegt werden. 
Alle am Antrag beteiligten Personen müssen bei Abgabe und Unterzeichnung persönlich vor Ort erscheinen.
 
Dauer 30 Min.
Abholung Einbürgerungurkunde
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Benötigte Unterlagen: 

- Aufenthaltstitel / blauer Reiseausweis/ Fiktionsbescheinigung 
- BAMF Bescheid (falls vorhanden) 

Sollten Sie bei Abholung der Einbürgerungsurkunde deutsche Ausweisdokumente beantragen wollen, benötigen wir ein Lichtbild (in Form eines QR-Codes) von Ihnen. Das Lichtbild können Sie auch vor Ort in der Gemeinde machen. 

 
Dauer 30 Min.
Parkerleichterung
Parkerleichterung A
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Parkerleichterung A (Orange)

Benötigte Unterlagen:
  • Ausweisdokument
  • Schwerbehindertenausweis
  • Bescheid Versorgungsamt 
Information zur Berechtigung:
  • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und
    • einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie
    • gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
  • schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
  • schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt
Diese Leistung ist gebührenfrei.
Dauer 20 Min.
Parkerleichterung aG
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Parkerleichterung aG (Blau)

Benötigte Unterlagen:
  • Ausweisdokument
  • Schwerbehindertenausweis
  • Bescheid Versorgungsamt 
Information zur Berechtigung: 
  • schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
  • blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
  • schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen (wobei die zeitlichen Begrenzungen, die eine Betätigung der Parkscheibe voraussetzen, nicht gelten)
Diese Leistung ist gebührenfrei.
 
Dauer 20 Min.
Gewerbeangelegenheiten
Gewerbeanmeldung
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Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.

Dies ist der Fall bei

  • Neuerrichtung eines Betriebs
  • Neuerrichtung einer Zweigniederlassung
  • Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle
  • Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf oder Pacht
  • Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform
  • Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung)
  • Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten.
 
  • Ausgenommen sind unter anderem:
  • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
  • Freie Berufe (u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten)
  • Erziehung von Kindern gegen Entgelt
  • Unterrichtswesen

Bei einer Gewerbeanmeldung einer GmbH/GmbH&Co.KG/ UG/ ect. müssen alle Gesellschafter persönlich mit einem gültigen Ausweisdokument sowie einem Gesellschaftervertrag und Handelregisterauszug vorstellig werden. 
Sollte es einem Gesellschafter nicht möglich sein persönlich vorstellig zu werden, besteht die Möglickeit über eine Vollmacht und eine Ausweiskopie die Anmeldung vornehmen zu lassen. 

Die Gebühr beträgt pro Anmeldung 36,00 € (bar oder EC-Kartenzahlung)
Dauer 15 Min.
Gewerbeummeldung
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Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde, die Änderung des Namens des Gewerbetreibenden sowie ein Wechsel bzw. die Erweiterung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort wieder angemeldet werden.

Die Gebühr beträgt pro Ummeldung 36,00 € (bar oder EC-Kartenzahlung)

Dauer 15 Min.
Gewerbeabmeldung
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Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument zur Abmeldung mit. 

Für die Abmeldung einer GmbH/ GmbH&Co.KG/ UG/ GbR, etc. müssen alle Gesellschafter persönlich vorstellig werden. Sollte ein Gesellschafter nicht persönlich vorstellig werden können, wird eine Vollmacht und Ausweiskopie zur Abmeldung benötigt. 

Die Gebühr beträgt pro Abmeldung 36,00 € (bar oder EC-Kartenzahlung)
Dauer 15 Min.
Auszug Gewerberegister
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aktueller Auszug aus dem Gewerberegister (zB. für die Anmeldung eines Kraftfahrzeuges)
Dauer 10 Min.
Beantragung GZR/ BZR(Unternehmen)
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Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument zur Beantragung mit.

Die Gebühr von 13,00€ ist bei Beantragung bar oder mit EC-Karte fällig.
Dauer 10 Min.
Wohnberechtigungsschein
Wohnberechtigungsschein
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Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Beantragung eines Wohnberechtigungsschein wie zum Beispiel Voraussetzungen und nötige Unterlagen. 
Dauer 10 Min.

Hinweis

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