Beschreibung
Der Personalausweis hat folgende Merkmale:
- Scheckkartenformat
- Postleitzahl vor dem Wohnort
- Chip im Ausweis
- Online-Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten (auf Wunsch und erst nutzbar ab 16 Jahren)
- Digitales Lichtbild und Fingerabdrücke zur eindeutigen Zuordnung von Ausweis und Inhaber
- Vorbereitet für die Unterschriftsfunktion mit der qualifizierten elektronischen Signatur (separat und nicht auf der Gemeindeverwaltung zu erwerben)
- Erweiterte Sicherheitsmerkmale und besonderer Schutz der biometrischen Daten
Weitere Informationen zu dem neuen Personalausweis finden Sie hier: Personalausweisportal
Ein vor dem 24. Lebensjahr ausgestellter Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
Ein ab dem 24. Lebensjahr ausgestellter Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ein vorläufiger Personalausweis ist 3 Monate gültig.
Gebühren
Personalausweis für Antragssteller unter 24 Jahren: 22,80 €
Personalausweis für Antragssteller über 24 Jahren: 37,00 €
vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Einschalten bzw. Ausschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN: gebührenfrei
Änderung der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
Benötigte Unterlagen
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) !!
- Alter oder aktueller Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis
- Familienstammbuch bzw. Geburtsurkunde
- Bei Namensänderung ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
- Bei Minderjährigen unter 16 Jahren müssen beide Elternteile schriftlich zustimmen, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht (Bitte Antrag BPA/RP für Minderjährige beachten und mitbringen)
- Bei der Beantragung unter 16 Jahren muss ein Elternteil anwesend sein. (Ausweis oder Pass des nicht anwesenden Elternteils ist zwecks Unterschriftsabgleich vorzulegen!)
- Persönliche Antragstellung erforderlich (Kinder müssen zur Antragstellung anwesend sein), keine Vertretung – auch nicht mit Vollmacht – möglich; hingegen ist die Abholung Ihres endgültigen Dokuments durch Dritte mit Vollmacht möglich.
Formulare
Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises (Einwohnermeldeamt)
Rechtsgrundlagen: