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Bestätigung
Beantragung BPA/RP
Beantragung Personalausweis
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Beschreibung
Der Personalausweis hat folgende Merkmale:

  • Scheckkartenformat
  • Postleitzahl vor dem Wohnort
  • Chip im Ausweis
  • Online-Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten (auf Wunsch und erst nutzbar ab 16 Jahren)
  • Digitales Lichtbild und Fingerabdrücke zur eindeutigen Zuordnung von Ausweis und Inhaber
  • Vorbereitet für die Unterschriftsfunktion mit der qualifizierten elektronischen Signatur (separat und nicht auf der Gemeindeverwaltung zu erwerben)
  • Erweiterte Sicherheitsmerkmale und besonderer Schutz der biometrischen Daten

Weitere Informationen zu dem neuen Personalausweis finden Sie hier: Personalausweisportal

Ein vor dem 24. Lebensjahr ausgestellter Personalausweis ist 6 Jahre gültig.

Ein ab dem 24. Lebensjahr ausgestellter Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ein vorläufiger Personalausweis ist 3 Monate gültig.

Gebühren
Personalausweis für Antragssteller unter 24 Jahren: 22,80 €
Personalausweis für Antragssteller über 24 Jahren: 37,00 €
vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Einschalten bzw. Ausschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN: gebührenfrei
Änderung der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei

Benötigte Unterlagen

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) !!
  • Alter oder aktueller Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis
  • Familienstammbuch bzw. Geburtsurkunde
  • Bei Namensänderung ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
  • Bei Minderjährigen unter 16 Jahren müssen beide Elternteile schriftlich zustimmen, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht (Bitte Antrag BPA/RP für Minderjährige beachten und mitbringen)
  • Bei der Beantragung unter 16 Jahren muss ein Elternteil anwesend sein. (Ausweis oder Pass des nicht anwesenden Elternteils ist zwecks Unterschriftsabgleich vorzulegen!)
  • Persönliche Antragstellung erforderlich (Kinder müssen zur Antragstellung anwesend sein), keine Vertretung – auch nicht mit Vollmacht – möglich; hingegen ist die Abholung Ihres endgültigen Dokuments durch Dritte mit Vollmacht möglich.

Formulare
Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises (Einwohnermeldeamt)

Rechtsgrundlagen:

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

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