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Bestätigung
Beantragung BPA/RP
Beantragung Reisepass
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Beschreibung
Sie benötigen einen Reisepass? Welche Länder bei Einreise auf einen Reisepass bestehen, erfragen Sie bitte beim zuständigen Konsulat oder im Internet unter Auswärtiges Amt.

Wir weisen darauf hin, dass sich Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können und nur die Auskünfte der zuständigen Konsulate oder des Auswärtigen Amtes deshalb bindend sind.

Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur in besonderen Einzelfällen und nur nach Vorlage entsprechender Unterlagen möglich.

Der vorläufige Reisepass ist nicht für die visumfreie Einreise in die USA zugelassen.

Ein vor dem 24. Lebensjahr ausgestellter Reisepass ist 6 Jahre gültig.
Ein ab dem 24. Lebensjahr ausgestellter Reisepass ist 10 Jahre gültig.
Ein vorläufiger Reisepass ist 1 Jahr gültig.

 

Gebühren
Reisepass 32 Seiten (unter 24 Jahren) 37,50 €
Reisepass 32 Seiten (über 24 Jahren) 70,00 €
Reisepass 48 Seiten (unter 24 Jahren) 59,50 €
Reisepass 48 Seiten (über 24 Jahren) 92,00 €
vorläufiger Reisepass 26,00 €
Express-Reisepass 32 Seiten (unter 24 Jahren) 69,50 €
Express-Reisepass 32 Seiten (über 24 Jahren) 102,00 €
Express-Reisepass 48 Seiten (unter 24 Jahren) 91,50 €
Express-Reisepass 48 Seiten (über 24 Jahren) 124,00 €

 

Benötigte Unterlagen

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) !!
  • Alter oder aktueller Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass
  • Familienstammbuch bzw. Geburtsurkunde
  • Bei Namensänderung ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
  • Dem Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen beide Elternteile schriftlich zustimmen, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht (Bitte Antrag BPA/RP für Minderjährige beachten und mitbringen)
    Das Zustimmungsformular muss in jedem Fall ausgefüllt zur Antragsstellung mitgebracht werden.
  • Bei der Beantragung unter 18 Jahren muss ein Elternteil anwesend sein. (Ausweis oder Pass des nicht anwesenden Elternteils ist zwecks Unterschriftsabgleich vorzulegen!)
  • Persönliche Antragstellung erforderlich (Kinder müssen zur Antragstellung anwesend sein), keine Vertretung – auch nicht mit Vollmacht – möglich; hingegen ist die Abholung Ihres endgültigen Dokuments durch Dritte mit Vollmacht möglich.
Rechtsgrundlagen:

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

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