Wegzug ins Ausland (Abmeldung)
Sollten Sie Ihre Wohnung in Münster aufgeben und ins Ausland ziehen, kann die Abmeldung eine Woche vor Wegzug ins Ausland vorgenommen werden (§ 17 Abs. 2 BMG).
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands genügt es, wenn Sie sich in der neuen Stadt/der neuen Gemeinde innerhalb von zwei Wochen neu anmelden. Die Abmeldung erfolgt dann automatisch.
Abmeldung einer Nebenwohnung kann beim Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz erfolgen.
Gebühren
Es entstehen keine Kosten
Benötigte Unterlagen
- Ausweisdokumente