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Anmeldung/Abmeldung Wohnanschrift
Abmeldung
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Wegzug ins Ausland (Abmeldung)
 

Sollten Sie Ihre Wohnung in Münster aufgeben und ins Ausland ziehen, kann die Abmeldung eine Woche vor Wegzug ins Ausland vorgenommen werden (§ 17 Abs. 2 BMG).

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands genügt es, wenn Sie sich in der neuen Stadt/der neuen Gemeinde innerhalb von zwei Wochen neu anmelden. Die Abmeldung erfolgt dann automatisch.

Abmeldung einer Nebenwohnung kann beim Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz erfolgen.

Gebühren
Es entstehen keine Kosten

Benötigte Unterlagen

  • Ausweisdokumente

 

 

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

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15:00