icon
Leistungen
icon
Termin
icon
Kontaktdaten
icon
Bestätigung
Anmeldung/Abmeldung Wohnanschrift
Anmeldung
i

Beschreibung
Aufnahme in das Melderegister der Gemeinde Münster bei:

  • Zuzug nach Münster (Anmeldung)

Wenn Sie eine Wohnung in Münster beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Der Hauptwohnsitz ist dort anzumelden, wo man sich überwiegend aufhält.
Ehepaare müssen eine gemeinsame Hauptwohnung haben, es sei denn, es liegt ein dauerhaftes Getrenntleben vor.

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands genügt es, wenn Sie sich in der neuen Stadt/der neuen Gemeinde innerhalb von zwei Wochen neu anmelden. Die Abmeldung erfolgt dann automatisch.

Abmeldung einer Nebenwohnung kann beim Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz erfolgen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass (bei nicht europäischen Ausweisdokumenten Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitel, ausgenommen erstmaliger Zuzug aus dem Ausland)
  • Wohnungsgeberbescheinigung (Achtung: der Mietvertrag ist nicht ausreichend!!!)
  • Nachweis über den Familienstand: Verheiratet: Heiratsurkunde
  • Geschieden: Rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Ausländische Urkunden müssen als internationale Urkunden (EU-Länder) bzw. in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.
  • Bei Wiederzuzug aus dem Ausland:  Die letzte inländische  Adresse muss vorliegen
  • Zuzug aus dem Ausland: Bei minderjährigen Personen Geburtsurkunde oder Nachweis des Sorgerechts (Internationale Geburtsurkunde oder deutsche Übersetzung, gilt auch für die Sorgerechtserklärung)
  • Bei Ausweisdokumenten, auf denen kein Geburtsort verzeichnet ist: Vorlage eines amtlichen Nachweises über den Geburtsort: Geburtsurkunde
  • Bei erstmaligem Zuzug aus dem Ausland wird um das persönliche Erscheinen aller anzumeldenden Personen gebeten
  • Erfolgt die Anmeldung eines minderjährigen Kindes mit einer sorgeberechtigten Person, ist der Nachweis über das Sorgerecht oder die Einverständniserklärung der zweiten sorgeberechtigten Person vorzulegen + Kopie Personalausweis
  • Bei Erledigung der Anmeldung durch Dritte muss ebenfalls das Ausweisdokument des/der Meldepflichtigen sowie ein ausgefüllter Meldeschein vorgelegt werden

Gebühr:
Keine

Formulare
Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt)

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

remainTime
15:00