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Bestätigung
Sonstiges
Beglaubigung
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Voraussetzung für eine amtliche Beglaubigung:

das Original wurde von einer deutschen Behörde – in deutscher Sprache -  ausgestellt und die Kopie ist ausschließlich zur Vorlage innerhalb von Deutschland bestimmt. Hierzu zählen unter anderem:

  • Schulzeugnisse (keine Privatschule)
  • Diplomzeugnisse/-Urkunden, Approbationsurkunden, IHK-Zeugnisse
  • Deutsche Personalausweise/deutsche Reisepässe, Fahrzeugscheine, etc. (dient nicht als Ersatzdokument und ist nicht im Ausland gültig)
  • Reisevollmacht für Kinder unter 18 Jahren (Mustervordrucke stellt z.B. der ADAC zur Verfügung)
  • Unterschriften unter Vollmachten um beispielsweise ein Auto über die Grenze zu fahren
  • Urkunden ausgestellt durch ein Deutsches Konsulat
Beglaubigt werden keine Dokumente zur Vorlage bei z.B. Bank, Grundbuchamt, Vereinsregister.

Die Unterschriften die von uns beglaubigt werden sollen dürfen erst vor Ort geleistet werden.
Eine bereits geleistete Unterschrift können wir nicht mehr beglaubigen.

 

Für alle anderen Dokumente (öffentliche Beglaubigung) sind Notare oder Ortsgerichte zuständig. Hierzu gehören u.a. Beglaubigungen von:

  • Verträgen
  • Grundstücksangelegenheiten (z.B. Grundbucheintragung, zuständig ist das Grundbuchamt)
  • Eintragungen bzw. Änderungen im Vereins- oder Handelsregister (z.B. Vereinsregistereintrag, zuständig ist das Amtsgericht)
  • Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts (z.B. Vormundschaft, Testament, Nachlass)
  • Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung
  • Eidesstattliche Erklärungen
  • Lohn- und Gehaltsabtretungen (für Kredit)
  • Versicherungen
  • Unterschriften für Bankgeschäfte (z.B. Kontoeröffnung)
  • Ausländische Dokumente (mit deutscher Übersetzung von einem vereidigten Dolmetscher beim Ortsgericht möglich)
  • Ausländische Personenstandsurkunden (Geburt/Heirat/Tod usw.) dürfen nur von einem Notar beglaubigt werden
  • Apostillen


Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Für weitere Auskünfte bezüglich der Apostille wenden Sie sich bitte an das Team des Internationalen Urkundenverkehrs  beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat II 21, Internationaler Urkundenverkehr / Beglaubigungsstelle, Wilhelminenhaus, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt, Tel.:  06151 / 12-5302, Fax: 06151 / 12-5926 oder Email: Internationaler-Urkundenverkehr@rpda.hessen.de


Gebühren
6,00 € pro Unterschriftsbeglaubigung
3,00 € pro beglaubigter Seite                                                                                                                6,00 €  von 1 - 10 Seiten  und  0,60 € pro weitere Seite
0,50 € pro Kopie die hier im Hause angefertigt wird

Benötigte Unterlagen

  • Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original.
  • Bei der Beglaubigung von Unterschriften sind ein Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll.

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

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