icon
Leistungen
icon
Termin
icon
Kontaktdaten
icon
Bestätigung
Sonstiges
Kirchenaustritt
i

Ab dem 1. März 2017 sind in Hessen nicht mehr die Amtsgerichte, sondern die örtlichen Gemeindeverwaltungen (Bürgerämter / Meldebehörden) für den Kirchenaustritt zuständig.

Gebühren
30,00 €

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • Persönliche Antragstellung erforderlich, keine Vertretung – auch nicht mit Vollmacht – möglich

Weitere Informationen
Informationsblatt der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main zum Kirchenaustritt

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

remainTime
15:00