Ab dem 1. März 2017 sind in Hessen nicht mehr die Amtsgerichte, sondern die örtlichen Gemeindeverwaltungen (Bürgerämter / Meldebehörden) für den Kirchenaustritt zuständig.
Gebühren
30,00 €
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
- Persönliche Antragstellung erforderlich, keine Vertretung – auch nicht mit Vollmacht – möglich
Weitere Informationen
Informationsblatt der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main zum Kirchenaustritt