Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung über Ihren Wohnsitz in Münster aus.
Eine einfache Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, d.h. sie beinhaltet lediglich, wer, wo gemeldet ist. Einzelheiten wie zum Beispiel Konfession oder Familienstand werden nicht aufgeführt.
Eine erweiterte Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen. Sie enthält im Gegensatz zur einfache Meldebescheinigung auch Angaben über Familienstand, Meldezeiten und Staatsangehörigkeit.
Gebühren
- Aufenthalts- und Meldebescheinigung: 10,00 €
- Haushalts- und Meldebescheinigungen, die Sie bei Agentur für Arbeit und Sozialamt vorlegen müssen: kostenlos
- Eine Gebührenbefreiung ist möglich, wenn die Meldebescheinigung nachweislich für Sozialleistungen (z.B. Sozialhilfe, ALG, ALG II, gesetzliche Rentenversicherung) benötigt wird. Hierfür muss grundsätzlich ein Nachweis vorgelegt werden (z.B. Schreiben des Jobcenters).
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht bei nicht persönlichem Erscheinen