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Bestätigung
Beantragung BPA/RP
vorläufigen Reisepass beantragen
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Nur wenn weder ein ePass noch ein ePass im Expressverfahren (Herstellungsdauer höchstens 4 Werktage, wenn der Antrag bis 11 Uhr im Bürgeramt gestellt wird) rechtzeitig bis zum Antritt der Reise ausgehändigt werden kann, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt.

Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Passes beträgt längstens 1 Jahr.
Er kann nicht verlängert werden.

Erkundigen Sie sich daher bitte unbedingt vorher, ob in Ihrem Reiseland der vorläufige Pass auch anerkannt wird (siehe "Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes")!

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Auch Expresspassausstellung ist bis zum Reiseantritt nicht mehr möglich.
  • Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich.
  • Der Passbewerber muss bei der Antragstellung anwesend sein.
  • Sie sind in Münster (Hessen) mit einer Wohnung angemeldet
    Wenn Sie in Münster (Hessen) mit Nebenwohnung angemeldet sind, ist für die Ausstellung des vorläufigen Reisepasses die Zustimmung der Passbehörde am Ort Ihrer Hauptwohnung notwendig; sie wird vom Bürgeramt eingeholt.
  • Reisepass für Kinder und Jugendliche
    Für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren beachten Sie bitte die Hinweise zum Kinderreisepass.

Erforderliche Unterlagen

  • 1 aktuelles Lichtbild (biometriefähig) (nicht älter als 6 Monate)!!
  • Staatsangehörigkeitsabfrage
    Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV -) vom 23. Dezember 2009 - GMBl. S. 1686 - ist bei Beantragung eines Passes die Passbewerberin/der Passbewerber hinsichtlich des Bestehens bzw. Fortbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit zu befragen.
    Der hierfür notwendige Vordruck wird bei Antragstellung im Bürgeramt bereitgehalten.
  • alter Reisepass
    ist nur erforderlich, wenn der Reisepass noch nicht durch eine Passbehörde entwertet wurde
  • Personalausweis
    soweit bisher kein Reisepass vorhanden ist
  • Geburtsurkunde / Auszug aus dem Familienbuch
    Die Vorlage Urkunde kann nur erforderlich werden,
    - wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder
    - wenn Abweichungen mit Eintragungen im Melderegister festgestellt werden.
  • Nachweis über eine unmittelbar bevorstehende Reise z.B. Reisevertrag, Flugtickets o.ä.

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr beträgt 26,00 Euro.
Bei Antragstellung am Ort der Nebenwohnung verdoppelt sich die Gebühr und es können Auslagen erhoben werden.

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

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