Ihr Personalausweis ist bereits abgelaufen oder in Verlust geraten?
Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass sofort einen Personalausweis benötigen.
Der vorläufige Personalausweis ist in erster Linie ein Ersatzpapier zur vorübergehenden Erfüllung der Ausweispflicht. Seine Gültigkeit beträgt bis zu 3 Monate.
Wenn Sie kurzfristig eine Auslandsreise antreten wollen, empfehlen wir Ihnen eher die Beantragung eines Reisepasses, da vorläufige Personalausweise grundsätzlich nicht zur Einreise in andere Länder ausreichen (Ausnahme: einige EU-Länder).
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
- Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
Der Ausweisbewerber (auch minderjährige Personen) muss bei der Antragstellung anwesend sein. - Minderjährige Personen
Vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. Das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind. - Sie sind in Münster (Hessen) mit einer Wohnung angemeldet
Wenn Sie in Münster (Hessen) mit Nebenwohnung angemeldet sind, ist für die Ausstellung des Ausweises die Zustimmung der Personalausweisbehörde am Ort Ihrer Hauptwohnung notwendig; sie wird vom Bürgeramt eingeholt.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
- 1 aktuelles Lichtbild (biometriefähig) (nicht älter als 6 Monate) !!
- Bisheriger Personalausweis, wenn vorhanden
Ein vorhandener Personalausweis ist auch dann dem Bürgeramt vorzulegen, wenn dieser bereits abgelaufen ist.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt 10,00 Euro.
Hinweis: Bei Antragstellung am Ort der Nebenwohnung wird ein Zuschlag in Höhe von 13,00 Euro erhoben.