Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister für die eigene Person oder den eigenen Gewerbebetrieb können z.B. für die Zuverlässigkeitsprüfung bei der Zulassung zu einem erlaubnispflichtigen Gewerbe (Gaststätten, Spielhallen, KFZ-An- und -verkauf etc.) beantragt werden.
Kosten: 13 Euro je Auszug
Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Privatpersonen (natürliche Personen) können die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der Gewerbemeldestelle in Recklinghausen beantragen, wenn sich Ihr (erster) Wohnsitz in Recklinghausen befindet. Eine Privatperson muss sich persönlich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Das setzt grundsätzlich das persönliche Erscheinen voraus. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder den Ehegatten, ist nicht zulässig.
Juristische Personen (GmbH, AG, e.G., e.V.) und Personenvereinigungen (oHG, KG, GmbH & Co. KG) stellen den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der Gewerbemeldestelle in Recklinghausen, wenn der Betriebssitz in Recklinghausen gemeldet ist. Juristische Personen bzw. Personenvereinigungen sollten stets einen Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts vorlegen. Die Antragstellung erfolgt durch den (gesetzlichen) Vertreter der juristischen Person oder Personenvereinigung. Die Vertretungsbefugnis ist nachzuweisen. Der Vertreter der juristischen Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, vertreten lassen.