Aktuell ist die Online-Terminvergabe der Ausländerbehörde nur für die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels möglich. Die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels wird Ihnen durch Zustellung eines PIN-Briefes bestätigt. Voraussetzung für eine Online-Terminvergabe ist der Erhalt dieses PIN-Briefes. Zwischen dem Erhalt des PIN-Briefes und Ihrem Abholtermin muss ein Zeitspanne von mindestsens 3 Tagen liegen.
>> Beachten Sie bitte, dass während des Termins weitere Beratungsleistungen nicht erfolgen können. <<
Hierzu vereinbaren Sie bitte einen gesonderten Termin per Telefon unter 02361/50-1510, per E-Mail an TermineALW@recklinghausen.de oder nutzen Sie das Kontaktformular auf der Startseite unserer Internetseite www.recklinghausen.de.
Ihr elektronischer Aufenthaltstitel
Sie haben bei der Ausländerbehörde einen elektronischen Aufenthaltstitel beantragt. Dieser kann beispielsweise eine Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte, ICT-Karte, Niederlassungserlaubnis oder die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sein.
Die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels wird Ihnen durch Zustellung eines PIN-Briefes bestätigt. Voraussetzung für eine Online-Terminvergabe ist der Erhalt dieses PIN-Briefes.
Kosten
Die Kosten für den elektronischen Aufenthaltstitel sind bei der Abholung zu entrichten.
Erforderliche Unterlagen
Reisepass, der bisherige Aufenthaltstitel und der PIN-Brief.